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Santander Bank wurde wegen zu hoher Verzugszinsen und Mahnspesen geklagt!

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Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen die AGB der Santander Bank im Kreditgeschäft wegen zu hoher Verzugszinsen und Mahnspesen geklagt und Recht bekommen.

 

Laut die Sektion Konsumentenpolitik im Sozialministerium hat die Santander Bank hatte zuvor bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Kreditrate nicht nur die erlaubten 5% Verzugszinsen pro Jahr verrechnet, sondern einen durch die vierteljährliche Kapitalisierung (Saldoerstellung) über 5% hinausgehenden Zinssatz.

Die Mahnkosten wiederum stehen einem Unternehmen nur zu, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen; eine Einschränkung, die die AGB von Santander nicht erwähnten. Zudem wurden die Kosten pro Mahnschreiben umso teurer je öfter man gemahnt wurde, wofür das Gericht keine sachliche Rechtfertigung sah.

Die Bank hat daher auf Grund des Urteils KundInnen mit aktiven und fällig gestellten Verträgen, bei denen Verzugszinsen (5% Aufschlag) verrechnet wurden,  von sich aus entschädigt.

Darüber hinaus können Kundinnen der Santander Bank die Rückerstattung von Mahnspesen verlangen, wenn diese pro Mahnung den Betrag von 20 € überstiegen haben. Dafür können sie sich noch bis Ende des Jahres sowohl an die Bank direkt als auch an den VKI wenden.

Selbst wenn Kreditnehmerinnen ihre Schuld nicht zahlen konnten und schließlich von einem Gericht zur Zahlung verurteilt wurden – also ein Urteil über das Bestehen der Schuld existiert – zahlt die Bank obige Entschädigungen. Voraussetzung in diesem Fall ist allerdings, dass in den letzten 36 Monaten zumindest eine Zahlung geleistet wurde.

Zusammenfassung: Der Ausgleich der Verzugszinsen wird von der Bank selbsttätig vorgenommen; wollen die KundInnen aber auch eine Entschädigung für zu hohe Mahnkosten, müssen sie sich aktiv an die Bank oder den VKI wenden. (VKI)

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