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Einspruch: Islamic Banking verstößt gegen das EU Recht? 31 Thesen!

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TKG erwartet EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Finanzinstitute und EU-Staaten. Islamic Finance bzw. Islamic Banking verstößt gegen das EU-Recht und das EU-Diskriminierungsverbot.

von Birol Kilic


„Das Scharia-Recht“ und die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme sind in Europa verboten. Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ist nicht gegen den „Islam“, sondern gegen Islamic „Banking“, das gerade von einer Privatbank als erste Bank in Österreich ab Februar starten soll. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 13.2.2003 etabliert und anerkannt, dass das „Scharia Recht“ und die Diskriminierung, die sich aus dem Scharia Recht ableitet, sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme, in Europa verboten sind.

Am 14.01.2016 wurde in mehreren Zeitungen in Österreich folgendes berichtet: „Als erste österreichische Bank (Name bekannt), wagt sie sich in das wachsende Geschäft mit „Islamic Banking“ – eine Finanz- und Anlageform, welche die Scharia, das religiöse Gesetz des Islam, als Grundlage hat. Zinsen sind beim „Islamic Banking“ verboten, wie auch Geschäfte mit Unternehmen, die in Glücksspiel, Waffen, Alkohol oder Pornografie investieren. Überwacht werden diese Regeln von einem Korangelehrten (Scharia-Board). Als Zielgruppe werden die fast 600.000 in Österreich lebenden Menschen genannt, die sich zum muslimischen Glauben bekennen. Abgesehen hat es die Bank vor allem auf die türkische und bosnische Community, die zum Teil in der Muttersprache betreut wird. Der Flüchtlingsstrom aus dem arabischen Raum dürfte zusätzliche Nachfrage nach den Produkten bringen. Vor Jahren verlief ein ähnliches Projekt der Oberbank noch im Sand.“

Hier die 31 Thesen,  und Meinung der TKG (Türkische KULTURgemeinde in Österreich), warum diese das Islamic Banking in aller Freundschaft nicht unterstützt und ihren Mitgliedern nicht empfiehlt:
Die Sach­ver­halts­dar­stel­lung:

1. Islamic Finance (Banking, Versicherung) verstößt gegen das EU-Recht in allen 28 EU-Staaten, die freie Marktwirtschaft, die WTO-Regeln, das UWG, und die nationalen Gesetze von 170 Staaten in der ganzen Welt. Was hat die Religion mit dem Bankwesen zu tun? Halal-Zertifizierungen (Konformitätsbewertungen) sind kommerzielle (wirtschaftliche) Tätigkeiten mit einem Gewerbeschein, und keine religiösen Tätigkeiten. Konformitätsbewertungen sind kein Monopol der Glaubensgemeinschaften. Durch „konservative politische islamische Gruppen“ wird aus unserer Sicht, die „Islamische Religion“ als Vehikel benutzt um allen Bereichen der EU einen steuerbaren Marktmechanismus aufzuerlegen. In Koran und Sunna gibt es kein Scharia-Board. Dieses ist vor einigen Jahrzehnten erst von den poltisierten Islam Parteien und Verbänden für die Steuerung des europäischen und weltweiten Exportes Ihrer Politik (poltisierter Glaube) von Wirtschaft und Gesellschaft „erfunden“ worden. Hier wird unter dem Vorwand der Religionsfreiheit ein steuerbarer Marktmechanismus bei Halal-Zertifizierungen (inkludiert Islamic Banking, Islamic Finance, Islamic Versicherung) aufgebaut, der gegen das EU Recht, die freie Marktwirtschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und das Diskriminierungsverbot der EU verstößt. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Aber die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des „Privatrechts“, welches die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft und wo sich der Rechtsstaat aufbaut. Hier beginnen die Probleme für uns als säkulare muslimische AustrotürkInnen. Hier wird nach unserer Meinung auch unsere Religion Islam missbraucht.

2. 96 Artikel der konsolidierten Fassung des „Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, gültig ab 30.3.2010 (Amtsblatt der Europäischen Union C 83/47), 15 Artikel des „Vertrages über die Europäische Union“ (C 83/13) und 16 Artikel der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (C 83/02), werden durch die Zulassung von „Halal“ und „Islamic Finance“ verletzt. Um dem EU Staatsgrundsatz der Trennung von Kirche und Staat keine Umgehungsmöglichkeit zu schaffen, forden wir im Namen der TKG (Türkische KULTURgemeinde in Östereich) in diversen Normen Entstehungsprozessen, international und national, besonders dem Thema widmend, eine Normierung dieses Themas in allen Bereichen zu unterbinden!

3. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 13.2.2003 etabliert und anerkannt, dass das Scharia Recht und die Diskriminierung, die sich aus der Scharia ableitet, sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme, in Europa verboten sind: „Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft.“
(Quellen: EGMR Entscheidung 13.2.2003, Bsw41340/98, Bsw41342/98, Bsw41343/98, Bsw41344/98)

4. Das gesamte bisherige Rechts- und Gesellschaftssystem wird ausgehebelt und das Scharia-Recht in Österreich und Europa eingeführt. Wenn es in allen europäischen Ländern „Ausnahmen und Befreiungen“ für eine Unterscheidung und Differenzierungen zwischen „Halal“ (reinen, erlaubten) und „Haram“ (unreinen, nicht erlaubten, verbotenen) EU-Produkten, EU-Unternehmungen, EU-Lebensmittel-Sektoren, die EU-Finanzdienstleistungs-Sektoren (Banken, Versicherungen, etc.), Arbeiter, Angestellte und Verbraucher in der EU gibt, würde sich eine neue rechtliche Situation in ganz Europa entwickeln, die in Widerspruch zu den bestehenden Grundsätzen der EU stehen. Die Einführung eines Islamischen Rechtssystem – (siehe letzte Entscheidungen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) unter Saudi Arabien etc.) führt zu einer Spaltung der europäischen Gesellschaft: Zweiklassengesellschaft. Wir müssen hier in aller Freundschaft Einspruch erheben.

5. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen die Gerichte, Verwaltungsbehörden, der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof auf Grundlage des Scharia-Rechtes entscheiden und zwischen „reinen“ (erlaubten) und „unreinen“ (verbotenen) Produkten, Unternehmen, Konsumenten und Arbeitnehmern unterscheiden. Die zahlreichen Anstöße aus dem arabischen Raum übersehen für die europäischen Rechtskreise nämlich ein zentrales Faktum: Fragen der technischen Normung sind vom jeweiligen Gesetzgeber ganz genau für den Standardisierungs-Vorgang zugewiesenen Regelungseinheiten definiert, die ansonsten den parlamentarischen/demokratischen Prozess zur allgemeinen Gesetzeswerdung nicht stören dürfen. Somit darf es auch nicht sein, dass mit technischer Normung Grundprinzipien des Rechtstaates umgangen werden, wie z.B. jenes Faktum, dass das Staatskirchenrecht jedenfalls eine parlamentarische Aufgabe ist und keine Angelegenheit eines technischen Standards.

Es ist daher unvertretbar, parlamentarische Kompetenzen durch Herabstufung auf technische Normen zu nivellieren und zu umgehen. Ganz generell darf das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat auch und gerade im technischen Bereich nicht durch Hereinnahme islamischer Vorschriften verwässert werden.

Auch aus Sicht der technischen Normengestaltung ist es einfach widersinnig für ein und dieselbe Sachfrage einmal eine sogenannte säkulare Norm zu schaffen und parallel dazu eine sogenannte Islam-konforme Norm, denn es besteht die Gefahr, dass auch die Frage eines allfälligen Vorrangs einer Norm nach dem Kulturkreis und politischer Einflussnahme entschieden werden könnte. Zum letzten Punkt ist besonders anzumerken: Über die Nomenklatur, was HALAL/rein und was HARAM/unrein ist, herrscht zwischen den Glaubensrichtungen der Schiiten, der Sunniten und der Alewiten kein einheitliches Verständnis. Entscheiden sich Firmen wegen der Hoffnung auf neue Geschäftsfelder, Kundenwünschen nach religiös gestalteten Produkten entgegen zu kommen, ist das jeweils eine eigene Unternehmensentscheidung auf freiwilliger Basis –mit allen Konsequenzen, die ein solcher Entschluss mit sich bringt. Die Umstrukturierung der EU-Wirtschaft wird die Folge sein. Das Geschäftsvolumen für alle Bereiche des Lebens der EU-BürgerInnen soll bis zum Jahr 2050 für „Halal food“ (Lebensmittel, Getränke etc.) und „Islamic Finance“ (Bankwesen, Versicherungen, Finanzdienstleitungen, KFZ, Häuser, Wohnungen, etc.) beabsichtigen in jedem Jahr rund 2 Billionen Euro in ganz Europa zu erreichen. Eine solche Überlegung der Marktteilnahme rechtfertigt jedoch nicht die Schaffung allgemeiner Normen „erga omnes“(gegenüber Allen – kennzeichnet absolute Rechte, die nicht nur wie etwa vertragliche Rechte inter partes wirken, sondern gegenüber jedermann Geltung beanspruchen).

6.
  Der Hintergrund des Scharia-Rechts „Halal“ (und auch „Islamic Finance“) diskriminiert die Wirtschaft, Lebensmittel-Sektoren (Hersteller und Konsumenten), die Finanzdienstleistungen-Sektoren (Banken, Versicherungen, etc.), Produkte, Arbeiter, Angestellte und Verbraucher nicht nur in Österreich sondern in der ganzen Welt. Dies ist eine Verletzung des Gleichheitsprinzips. Die Konzeption (durch politisierten Glauben des Islam) von „Halal“ und „Haram“ wird unserer Ansicht nach der Europäischen Integrationspolitik entgegenwirken und steht in Widerspruch zu den Prinzipien der säkularen Europäischen Union.

7. Es gibt keine Trennung zwischen Staat und Religion.

8. Das Scharia-Recht ist die Grundlage des Islamic Finance Vertrages zwischen Bank und Kunde und umfasst alle Lebensbereiche und Handlungen eines Menschen.

9. Die Scharia hat keine fixierte Gesetzessammlung wie etwa österreichische Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch, sondern eine Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung. Die Scharia („Rechtsgutachten“) ist nicht der koranische Islam, sondern eine Deutung und ist daher subjektiv. Der Koran wurde bislang falsch interpretiert, sagen moderne Theologen. Der Theologe fordert eine Befreiung des Glaubens.

10. Religiöse Vorschriften und das Rechtsystem der Scharia stehen über den nationalen staatlichen Gesetzen und dem EU-Recht, was europäisches Recht verletzt.

11. Es wird zwischen „halal“ (reinen, erlaubten) und „haram“ (unreinen, verbotenen) Produkten, Unternehmen, Konsumenten und Arbeitnehmern unterschieden.

12. Unternehmen, Produkte, Konsumenten und Arbeitnehmer, die nicht „halal“ sind, werden in Österreich und in der EU diskriminiert.

13. Es werden der Gleichheitsgrundsatz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot der EU verletzt.

14. Aus den Entscheidungen der europäischen Gerichtshöfe geht hervor, dass die Einführung des Scharia-Rechtes und die damit verbundene Diskriminierung mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und dem EU-Recht nicht vereinbar sind.

15. Die wiederholten Versuche verschiedener Banken und Versicherungen in Europa übersehen, dass Islamic Finance (Islamic Banking, Versicherung, etc.) den parlamentarischen und demokratischen Prozess zur allgemeinen Gesetzeswerdung nicht stören dürfen.

16. Somit darf es auch nicht sein, dass mit Islamic Finance die Grundprinzipien des Rechtstaates umgangen werden, wie z.B. jenes Faktum, dass das Staatskirchenrecht jedenfalls eine parlamentarische Aufgabe ist und keine Angelegenheit eines Standards einer Bank oder Versicherung. Die islamischen Staaten wollen sich aus vielen Presseberichten auf einheitliche Standards für sogenannte Halal-Produkte ink. Islamic Finance/Banking verständigen, die den Maßgaben des islamischen Religionsrechts (Scharia) entsprechen. Auch pharmazeutische Produkte und Kosmetika sollen geprüft werden. Anfang Dezember 2015 kam dazu am Sitz der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) im saudi-arabischen Dschidda ein zweitägiges Forum zusammen. Nach Angaben des staatlichen emiratischen Pressedienstes WAM sollte es dabei unter anderem um Fragen der Zertifizierung von Unternehmen sowie um Produktrichtlinien und Verfahrensweisen im internationalen Handel gehen. OIC-Generalsekretär Iyad bin Amin Madani betonte, Halal-Erzeugnisse umfassten nicht nur Nahrungsmittel, sondern etwa auch pharmazeutische Produkte, Kosmetika und Banken. Die Ergebnisse des Forums sollten als Empfehlungen kommendes Jahr dem Außenministerrat der OIC-Staaten vorgelegt werden. Das Marktvolumen von Produkten, die ausdrücklich in Einklang mit islamischen Vorschriften stehen, wird laut WAM auf 2,3 Billionen US-Dollar geschätzt (2,1 Billionen Euro). Davon entfallen 1,4 Billionen auf Nahrungsmittel und 506 Milliarden auf Kosmetik. Im Falle des internationalen Gründungsantrags der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) mit Sitz in Saudi Arabien oder „Vereinigte Arabische Emirate“ (V. A. E.) geht es nun nicht mehr alleine um Lebensmittel oder Finanzen, sondern es geht um fast alle Technologiefragen, um die Umwelt, um Textilien, chemische Produkte (Kosmetika), islamkonforme Krankenhausausstattungen, Logistik, usw.

Aus österreichischer Sicht können diese Vorhaben keinesfalls gutgeheißen werden, da ganz stark in säkulare Erzeugungs-, Bedienungs-, Verkaufs- und Servicevorschriften eingegriffen werden würde.

Halal (erlaubt, zulässig) -Zertifizierungen (siehe Spar Produkte) sind keine religiösen Praktiken, sondern wirtschaftliche Aktivitäten.

Durch „islamistische und konservative islamische Gruppen“ wird aus unserer Sicht „islamische Religion“ als Vehikel benutzt um allen Bereichen der EU einen steuerbaren Marktmechanimus aufzuerlegen.

Die Halal-Zertifizierungen (Konformatitäts-Bewertung) sind eine kommerzielle (wirtschaftliche) Art mit einem Gewerbeschein, und keine religiösen Tätigkeiten.  Schlussfolgerung: Konformitätsbewertung (Zertifizierung) ist kein Monopol der religiösen Gemeinschaften.

17. Es ist hier unvertretbar, parlamentarische Kompetenzen durch Herabstufung auf finanztechnische Standards zu nivellieren und zu umgehen. Ganz generell darf das Prinzip der Trennung von Religion und Staat auch und gerade im finanztechnischen Bereich nicht durch die Hereinnahme von Scharia Vorschriften verwässert werden.

18. Islamic Banking verstößt gegen das EU-Recht und das EU-Diskriminierungsverbot. „Das Scharia-Recht“ und die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme sind in Europa verboten. Die Scharia wird von Menschen beeinflusst von ihren Instikten, Komplexen, Neigungen, ihren Interessen und ihrer Voreingenommenheit. Koranische Verse und Aussagen von Propheten werden hier selbst produziert, verfälscht, manupuliert – die wenigen Richtigen vernebelt, verdunkelt oder aus dem Kontext gerissen, falsch übersetzt, falsch interpretiert oder für eigene Zwecke missbraucht und an die Öffentlichkeit unter dem Vorwand „Scharia“ bzw. „Scharia Board“ (subjektives Rechtsgutachten von Menschen) gebracht. Wir haben hier den Verdacht, dass am europäischen Finanz- und Lebensmittelmarkt durch Lobbyisten systematisch aus den Unkenntnissen, Unwissenheiten bzw. Vorurteilen der Menschen bezüglich des verstandbezogenen „koranischen Islams“  im Unterschied zu subjektiven „von Menschen gemachten Scharia bzw. Scharia Vorstand(Board)“ Parallelwelten gebildet werden. Ein Beispiel sind Halal-Lebensmittel sowie Banken und Finanzprodukte, die religiöse Muslime ansprechen sollen. Wir müssen hier zur sachlichen und kritischen Aufklärung zurückkommen und das fordert ein an Wahrheit gebundenes sachliches Wissen. Also Inhalte ohne Vernebelung der Fakten und Quellen. Wir brauchen hier aber dringend wahre Freunde ohne Hetze und auch ohne Vernebelung damit wir die Spreu vom Weizen trennen können.

19. Wenn es in allen europäischen Ländern „Ausnahmen und Befreiungen“ für Unterscheidungen und Differenzierungen zwischen „Halal (reinen, erlaubten) und „Haram“ (unreinen, verbotenen) Produkten, Unternehmungen, Lebensmittel-Sektoren, Finanzdienstleistungs-Sektoren (Banken, Versicherungen, etc.), Arbeitern, Angestellten und Verbrauchern gibt, würde sich eine neue rechtliche Situation in ganz Europa entwickeln, die in Widerspruch zu den bestehenden Grundsätzen der EU steht.

20. Die Einführung eines islamischen, finanztechnischen Rechtssystems neben dem bereits bestehenden europäischen Rechtssystem und die Unterscheidung in „halal“ und „haram“ führen zu einer Spaltung der europäischen Gesellschaft (2-Klassen Gesellschaft), was nach EU-Recht verboten ist.

21. Jedes Finanzinstitut, das diese Grundsätze nicht einhält, macht sich strafbar und schadenersatzpflichtig.

22. Beim bisherigen europäischen und weltweiten Finanzsystem nehmen die Bürger, Firmen und Behörden einen Kredit auf und sind der Besitzer ihres Eigentums. Bei Islamic Finance sind die Finanzinstitute der Besitzer des Eigentums für die Dauer der Rückzahlungsraten im Zeitraum von zwanzig oder dreißig Jahren bis zur letzten Rate. Es kommt zu einer Umverteilung des Vermögens.

23. Im Jahr 2050 werden etwa 10 Milliarden Menschen auf der Erde leben, wovon etwa 2,5 Milliarden Muslime sein werden.

24. In der Vergangenheit sind bereits zahlreiche Finanzinstitute insolvent geworden. Die Konkursmasse beinhaltet auch das Eigentum von Islamic Finance. Durch die Finanzkrise der Finanzinstitute geht bei einer Insolvenz das Vermögen in die Konkursmasse über.

25. Fast alle weltweiten Finanzinstitute haben ausländische Beteiligungen. Diese nehmen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Einfluss auf die Länder. Durch die Umverteilung des Vermögens kommt es zu einer verstärkten Einflussnahme, was gegen das EU-Recht und den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen die Interessen der EU verstößt.

26. Wenn EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Staaten erkennen, dass die finanztechnische Islamisierung der europäischen Wirtschaft und des Finanzwesens eine Bedrohung der EU-Grundsätze ist, muss damit gerechnet werden, dass es EU-Vertragsverletzungsverfahren mit sehr hohen Schadenersatzbeträgen und sehr schwerwiegenden Sanktionen gegen die jeweiligen Finanzinstitute und EU-Staaten gibt.

27. Warum gibt es nicht Begriffe oder Bestimmungen mit dem Namen „Jewish Banking“ oder „Christian Banking“, aber den Begriff „Islamic Banking“? Und warum unterstützen das so gerne viele Europäer gierig mit verschiedenen sehr bedenklichen Argumenten? Welche Länder, welche politischen Parteien, Institutionen, Verbände, Medien, Finansinstitute (in Österreich und in der Welt) und welche Personen mit welchen Zwecken unterstützen Islamic Finance (Banken, Versicherungen)?

28. Warum versucht man im Islam so etwas wie Islamic Banking aufzubauen, das sogar in der Türkei von der Mehrheit der Bevölkerung (75 Mio. Einwohner) nicht angenommen wird. (ab 1980 steigend)

29. Das Wort „Riba“ im Koran darf nicht als „Zins“ verengt interpretiert werden, sondern deutet auf jede heuchlerische, underdrückerische und ausbeuterische Vermehrung des Vermögens hin.

30. Wie können also zwei türkische Banken (Vakifbank, Denizbank) auf dem freien Markt sogar mit höheren (Spar- und Kredit-) Zinsen als ihre Konkurrenz in Österreich Kunden gewinnen und Inserate auf den (teuren) ersten Seiten der Zeitschriften und Magazine in Europa täglich für solche Spareinlagen schalten?

31.  Wir möchten eines hervorheben:  Die Scharia und „Scharia Board“ etc. sind keine fixierte Gesetzessammlung (wie etwa  öster. Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch), sondern eine subjektive von Menschen gemachte Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung“. Der Begriff Scharia (Bedeutung: Weg zur Wasserquelle, deutlicher, gebahnter Weg) hat seinen Ursprung im Koran.

Erwähnt wird er dort jedoch nur an einer einzigen Stelle: Sure 45, Vers 18, wo er ursprünglich den Pfad in der Wüste bezeichnet, der zur Wasserquelle führt, woraus sich für Muslime der göttliche Ursprung der Scharia herleitet, die seine Bezüge nach dem Zeitalter der Kinder Israels nehmen. Sure 45 Vers 18: „Hierauf (das heißt nach dem Zeitalter der Kinder Israels) haben wir dich in der Angelegenheit auf einen (eigenen) Ritus festgelegt“. Das Wort „Ritus“ steht in vielen Übersetzungen für Scharia als religiöses Gesetz und hier liegt das Problem. Sollte nicht gegen diese verkehrte Logik, die hier Kunden, Institutionen, politische Parteien und Medien für ihre eigenen Zwecke missbrauchen, demokratischer Einspruch erhoben werden?

Fazit: Nach unserer Meinung sind diese „Halal“-Produktlinien (halal bedeutet übersetzt „erlaubt“) und das „Islamic Banking“ durch die Unterstützung mancher Standesvertretungen bzw. Personen nicht Formen der erwünschten kulturellen Vielfalt, sondern Anzeichen für die Schaffung einer „parallelen Welt“ oder sogar eines „parallelen Planeten“ in ganz Europa.Diese Entwicklung verfolgen wir Europäer mit türkischer Abstammung kurz „Euro-Türken“ deswegen mit Trauer, weil hier der wahre Glaube (der Islam), der im Koran schwarz auf weiß aufgezeichnet ist, gegenüber den Menschen verfälscht („Verfälschter Islam“) wiedergegeben wird. Das schafft leider Vorurteile und erschwert das Zusammenleben. Alle politisch Handelnden stehen nun in der Pflicht und in der Verantwortung, alles daran zu setzen, dass die Menschen friedlich zusammenleben können und die Religion nicht missbraucht wird.

Wir, als TKG, wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass wir als Menschheit friedlich zusammenleben müssen. Denn das Wort „Islam“ des Korans hat als Wurzel die Worte „selam“ und „silm“ und diese bedeuten „Friede“, „Glück“, „Wohlbefinden“, „Aufklärung“ und „Vertrauen“. Infolgedessen sind nach unserer Meinung alle Muslime in Österreich und in der Welt verpflichtet, durch ihre Taten und Handlungen das Wort „selam“ auch zu leben – für sich und gegenüber dem Nächsten: Friede, Glück, Wohlbefinden, Vertrauen und Aufklärung!

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02180/fnameorig_372300.html

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)
Obmann

Dipl.-Ing. Birol Kilic

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