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Gefahr im Verzug!Beispiel Wien Meidling Gebetshaus : TKG fordert ein Ende der ausländischen Umtriebe

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TKG fordert die Entscheidung des Kultusamtes-Bundeskanzleramt aus dem Jahr 2016 mit dem der „Rijaset aus Bosnien als Kultusgemeinde in Österreich“ anerkannt wurde sofort aufzuheben.


TKG ThinkTank -ANALYSE

Laut der Zeitung „der Standard“ ( 19.11.2020) könnte die (interne) Beschwerde des IGGÖ-Mitglieds „Tewhid-Moschee“ in Meidling, in der auch der Attentäter von Wien unter dem Vorwand zu beten etc. sich salafistisch, tekfiristisch und klerikal-faschistisch indoktrinierte, durchaus Chancen haben. Hier versucht die IGGÖ, anstatt roten Alarm zu schlagen, die „Tewhid-Moschee“ indirekt in Schutz zu nehmen.
Das finden wir ziemlich bedenklich.

Der „Standard“- Artikel, den man erst durch tiefes Inhalieren begreifen kann, ist wie folgt:

„Nach Anschlag geschlossene Tewhid Moschee erhebt Einspruch. Es war die erste große Aktion der Bundesregierung nach dem Attentat: Innenminister Karl Nehammer und Kultusministerin Susanne Raab (beide ÖVP) ordneten am 6. November die Schließung zweier Moscheen an, in denen auch der Attentäter K. F. verkehrte. Eine davon, die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, ist hinlänglich für ihre salafistischen Umtriebe bekannt. Seit 2016 ist sie als Folge des Islamgesetzes bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) registriert. Am Mittwoch ging schließlich eine Beschwerde der Betreiber der Tewhid-Moschee gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ ein, bestätigt eine Sprecherin der Glaubensgemeinschaft dem STANDARD. Die Glaubensgemeinschaft will auch Anfang des Jahres vom Verfassungsschutz vernommen haben, dass die Moschee keine Gefahr mehr darstelle. Aus dem Kultusministerium heißt es wiederum, dass die Moschee deshalb geschlossen wurde, weil die Sicherheitsbehörden festgestellt hatten, dass „der Attentäter die betreffende Moschee wiederholt besucht hat und seine Radikalisierung in dieser Moschee begünstigt wurde“. Diese Sachlage sei der IGGÖ umgehend dargelegt worden. „Was eine allfällige Beschwerde der Einrichtung betrifft, handelt es sich hier ausschließlich um einen Vorgang innerhalb der IGGÖ“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. „Fakt ist, dass die Moscheegemeinde wegen Verfehlungen nach dem Islamgesetz geschlossen wurde und der dahinterliegende Verein nach dem Vereinsrecht durch einen Bescheid des zuständigen Innenministeriums aufgelöst wurde.„( Der Standard, 19.11.2020) 

Am Beispiel des salafistischen Vereins „Tewhid“ sieht man, dass das Unwesen der sogenannten Moschee-Vereine noch immer nicht im Griff ist. Die „Tewhid“ wird von der IGGÖ als Moschee bezeichnet, obwohl sie es nie war. Vereine wie die „Tewhid“ sind Vereine nach dem Vereinsgesetz und können laut diesem auch keine Moscheen sein. Wie kann die IGGÖ über den Rechtsstatus eines Vereins wie „Tewhid“ entscheiden, wenn dafür die Vereinsbehörde zuständig ist? Die Details über „Tewhid“ sind seit mindestens 2015 bei der Polizei bekannt, wie es im Bericht steht.

Nun stellt sich die Frage: Warum wurden diese Informationen nicht berücksichtigt und der Verein nicht schon längst aufgelöst?

TEWHID ist seit 1998 bei der IGGÖ als Mitglied Registriert

Laut Berichten wie in der ORF-Religion, „Die Moschee ist seit 2016 in Folge des Islamgesetzes bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) registriert.“ entspricht leider nicht der Wahrheit, denn:

a) Der Verein „Tewhid“ ist bereits seit 1998 bei der IGGÖ als Mitglied registriert.

b) Der Verein Tewhid  nahm sogar 2010 an der „IGGÖ-Wahl“ teil.

c) Der Verein Tewhid ist übrigens keine Moschee, sondern ein Verein nach dem Vereinsgesetz (ZVR-Nr. 231815464), die IGGÖ kann daher keine Rechtspersönlichkeit entziehen.

1- TKG fordert die Entscheidung des Kultusamtes-Bundeskanzleramt aus dem Jahr 2016, mit dem der Rijaset als Kultusgemeinde in Österreich ist, ab sofort bitte aufzuheben. Gefahr im Verzug!
Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. GiV bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten (Mehrmals chronisch eingetreten) würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird.

2- Das Kultusamt hat alle bosnischen Vereine in Österreich dem bosnischen Rijaset unterstellt. Warum? TKG fragt: Wie kann es sein, dass österreichische Vereine einer ausländischen Organisation unterstellt werden?

3- Rijaset ist der islamischen Behörde in Bosnien bekannt und kann in Österreich keine Rechtsstellung haben. Die Frage ist also, wie eine ausländische Organisation in Österreich Kultusstand erhalten hat.

4- Alle bosnischen Vereine müssen ihre Statuten umändern, so dass sie keine religiöse Tätigkeit durchführen können bzw. dürfen. Aber alle diese Vereine werden von der IGGÖ als Moscheen geführt und alle haben einen Imam im Vereinsvorstand. TKG fragt: Wie ist es möglich, dass ein Verein als religiöse Moschee von der IGGÖ anerkannt wird, obwohl die bosnischen Vereine laut ihren Statuten gar keine religiöse Tätigkeit ausüben können?

5- TKG fordert, dass sich Österreich endlich vom Gängelband ausländischer Organisation befreit. Wie können unter der IGGÖ die „Bosniakischen“ Kultusgemeinden eine Sonderstellung einnehmen? Die Republik Österreich darf kein Selbstbedienungsladen für ausländische Organisationen sein.

6- Warum hat die Kultusbehörde-Bundeskanzleramt eigenmächtig – das heißt ohne gesetzliche Grundlage – dem islamischen Zentralrat in Bosnien (Rijaset) die Gleichstellung mit einer österreichischen Religionsgesellschaft zugebilligt?  Dazu war die Kultusbehörde nicht berechtigt (Art 18 Abs 1 B-VG).

7- Das war aufgrund persönlicher Verhandlungen des damaligen Amtsleiters  (Kultusamt-Bundeskanzleramt) mit Vertretern des Rijaset erfolgt; obwohl ein österreichischer Abteilungsleiter zu solchen Verhandlungen nicht befugt ist. Das war falsch, nicht korrekt, sehr bedenklich und sollte sofort korrigiert werden. Da aufgrund der Weisung der Kultusbehörde (Bundeskanzleramt) – wofür ebenfalls die gesetzliche Grundlage fehlte – sämtliche bosnische Vereine in Österreich bescheidmäßig dem Rijaset unterstellt wurden, ohne die Vereine selbst einzubeziehen bzw. zu fragen. Dem islamischen Zentralrat in Bosnien Rijaset, das heißt einer ausländischen Stelle, obliegt nunmehr die Weisungsbefugnis über alle diese österreichisch-bosnischen Vereine, darunter die Einsetzung von Vorstandsmitgliedern der betreffenden Vereine, die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, etc. Gleichzeitig werden die Imame der Vereine als „Sprachrohre“ des Rijaset verwendet. 

Auf den vorhandenen Bescheid der Kultusbehörde vom 17.06.2016, sowie auf die anderen diesbezüglich Unterlagen, wird verwiesen.

Die betreffenden bosnischen Vereine sind – wie auch andere Vereine nach dem Vereinsgesetz – nicht berechtigt, „Gebetseinrichtungen“ sprich Moscheen  zu betreiben. Hierzu wird als Beispiel auf das Urteil des LVwG OÖ vom 17.01.2017, Zl. LVwG-151031/6/DM/FE, verwiesen. Demzufolge werden die betreffenden Vereine vom Rijaset zwar als Džemat (Cemaat) geführt (Glaubensgemeinde), sind aber keine religiösen Einrichtungen. Somit weist keine der „Bosniakischen“ Kultusgemeinden, inklusive TEWHI, die in Art 19 der Statuten der IGGÖ geforderten Voraussetzungen auf.  TKG wiederholt: Am Beispiel des Vereins „Tewhid“ sieht man, dass das Unwesen der sogenannten Moschee-Vereine noch immer nicht im Griff und Gefahr im Verzug ist.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich ( TKG) warnt: De facto sind daher mehrere ausländische Behörden/politische Parteien/Organisationen direkte Mitglieder der IGGÖ, und als solche von der damaligen Kultusbehörde durch Verwaltungsakte zugelassen.

Weder im Islamgesetz, noch sonst wo ist vorgesehen, dass ausländische Behörden/politische Parteien/Organisationen Mitglieder einer österreichischen Religionsgesellschaft sein können.

TKG warnt: Die Einbeziehung solcher ausländischen Stellen bzw. Organisationen hat daher in der Praxis die Folge, dass diese ausländischen Behörden/politischen Parteien/Organisationen den Schutz des Art 15 StGG für sich in Anspruch nehmen; obwohl sich das StGG zumindest implizit ausschließlich auf Österreich bezieht. Durch die Einbeziehung ausländischer Stellen, und deren besoldeten Beamten, wird gleichermaßen wirksam die „unerwünschte“ Auslandsfinanzierung umgangen.

Das Kultusamt-Bundeskanzleramt  ist de facto die einzige Behörde, welche über religiöse Angelegenheiten selbständig, ohne Kontrolle und ohne Rechtsmittelmöglichkeiten entscheidet.Wo ist die Kontrolle?

Zum Beispiel: Die Vorgaben im Islamgesetz, denen zufolge Entscheidungen auf der Webseite des Kultusamtes zu veröffentlichen wären, sind wirkungslos, da solche Vorgaben nicht eingehalten werden. Angelegenheiten, islamische Organisationen betreffend, gehen daher weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor sich. Der Bundeskanzler, als nominell zuständige Behörde, verabsäumte bisher, eine Kontrollinstanz bzw. Dienstaufsicht über das Kultusamt einzurichten. Hier braucht man ab sofort unbedingt ein „Checks and Balances“ System, das die Aufrechterhaltung der Gewaltenteilung in einem Staat ermöglichen und langfristig sicherstellen muss.

8- Organisation wie die Rijaset sind ganz massiv von den bekannten
„Politischen Glauben“ Anhängern, Parteien und Organisationen unterwandert und ihre Ziele können daher nicht als religiös angesehen werden.

9- Wir fordern von den zuständigen Kultusministerien, aufgrund dieser Zustände hier in Österreich, nämlich dass diese ausländischen Organisationen in Österreich religiöse Befugnisse haben, in aller Höflichkeit dies ab sofort abzustellen. TKG fordert wiederholt: die Entscheidung des Kultusamtes-Bundeskanzleramt  aus dem Jahr 2016 mit dem der Rijaset als Kultusgemeinde in Österreich ist aufzuheben.

10- Es ist schon Feuer am Dach, wie man aus den parlamentarischen Diskussionen sehen kann, wo über Rijaset gesprochen wird. Dies betrifft die indirekt von Rijaset kontrollierte Tewhid Moschee ebenso. Aus den Akten lässt sich folgendes zitieren:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/NRSITZ/NRSITZ_00045/SEITE_0058.html

„Aus dem Dokument […] geht hervor, dass Vereine welche diese besonderen Bestim­mun­gen nicht einhalten, aus der RIJASET ausgeschlossen werden und als abtrünnige Vereine eingestuft, boykottiert und gebrandmarkt werden“ sollen. „[…] der bosnische […] (Großmufti) […] in Bosnien“ hat „selbst die Zustimmung für die Gründung dreier bosniakischer Kultusgemeinden in Österreich unter Einfluss der RIJASET gegeben. Die vierte Kultusgemeinde […] ist von der RIJASET nicht anerkannt. Also, das Bundes­kanzleramt“ soll sich und „muss sich der Rijaset unterwerfen. Aus dem Dokument […] geht“ weiters „hervor, dass RIJASET nicht erlauben wird, seine Rolle bei der Änderung der Statuten, den Vereinswahlen, Vereinsvorständen u.a.m. zu minimieren.“ Aus dem Dokument geht weiters hervor, dass „alle bosnischen Imame verpflichtet“ sind, „der RIJASET in Sarajewo einen Plan für alle ihre Aktivitäten in Öster­reich vorzulegen. Aus dem Dokument […] geht“ weiters „hervor, dass ein bosnischer Verein aus Graz […] zur RIJASET und dem bosnischen […] (Großmufti) […] in Sarajewo zitiert worden ist, sich der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien […] zu unterwerfen oder nicht mehr als Teil der bosnischen Glaubensgemeinschaft betrachtet wird. Die Sanktionen betreffen aber auch viele anderen bosnischen Vereine in Österreich und sind bereits jetzt spür­bar. Das stiftet Unruhe in vielen bosnischen Vereinen, da viele Muslime der Meinung sind, dass die Ausübung ihrer Religion ohne der RIJASET nicht mehr gültig ist. […] Die Verbindungen zur RIJASET und anderen Glaubensgemeinschaften pfle­gen, aber nicht als Sklaven ausländischer Interessen behandelt und diktiert werden. Wir erwarten uns, dass die Einflussnahme auf die bosnischen Vereine durch die […] Österreichische Bundesregierung umgehend beendet wird.“ Wenn wir uns dieses Themas nicht annehmen und wenn wir diese Menschen, die sich zu Österreich und zu unserer demokratischen Rechtsordnung bekennen, alleinlassen, dann wird das passieren, was wir teilweise in der türkischen Community schon sehen, wo die türkische Religionsbehörde Diyanet massiven Einfluss auf die in Österreich lebenden Muslime nimmt. Wohin dieser Weg führt und welche Konflikte und Diskus­sionen daraus entstehen, wissen wir mittlerweile. Daher ist es längst überfällig, dass wir diesen bosnischen Muslimen in Österreich, die alleingelassen werden, die Hand reichen und diese Themen auch ernst nehmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ.)“ 

TKG fordert die Entscheidung des Kultusamtes-Bundeskanzleramt  aus dem Jahr 2016 mit dem der Rijaset als Kultusgemeinde in Österreich ist ab sofort bitte aufzuheben. Gefahr im Verzug!

TKG fordert ein Ende der ausländischen Umtriebe. Die Republik Österreich ist und darf ab sofort kein Selbstbedienungsladen mehr sein. Genug ist genug.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich(TKG)

 

Links:

https://www.profil.at/oesterreich/scharia-import-tuerkei-saudi-arabien-golfstaaten-hunderte-vereine-oesterreich-378548

https://ahvalnews.com/turkey-europe/grey-wolves-show-danger-turkish-groups-pose-europe

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