Ausgewählt Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG): „Frohe Ostern und erholsame Feiertage“. Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) wünscht unseren christlichen Freunden, Bekannten, Nachbarn und ...
Ausgewählt TKG: „Wir verurteilen den Terroranschlag in Moskau auf das Schärfste“. Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) verurteilt den Terroranschlag in Moskau auf ...
Ausgewählt TKG: „Willkommen, Ramadan!“ Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) wünscht in Österreich allen Musliminnen, Menschen aus ...
Ausgewählt TKG – Internationaler Frauentag 2024: „Nein zu Gewalt an Frauen. 365 Tage im Jahr“. Anlässlich des Internationalen Frauentages ruft die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) uneingeschränkt zur ...
Ausgewählt SPIEGEL: Wie der Fall einer Zwölfjährigen Wien aufwühlt In der österreichischen Hauptstadt sollen 17 Verdächtige eine Zwölfjährige immer wieder sexuell missbraucht ...
Ausgewählt TKG fordert ein Ende des Ramadan-Populismus und Heuchelei! Die säkulare Vielfalt Wiens muss respektiert werden. Für niemanden bitte eine Extrawurst! Wien ...
Ausgewählt TKG: „Einspruch für die Würde der Schwächsten der Gesellschaft: Sexueller Missbrauch eines 12-jährigen Mädchens in Wien.“ Wir erheben hiermit im Namen der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich ( TKG ) ...
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.
Kopftuch-Debatte an Schulen: TKG und Sozialistische Jugend für Kinderschutz ohne politische oder religiöse Vereinnahmung
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.
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