Reportagen Falsche Informationen bezüglich mehr Beihilfe vom Finanzamt kommen aus Deutschland! Hier die richtigen Fakten Yeni Vatan Gazetesi-Neue Heimat Zeitung Wien.Die am Montag ...
Kommentare TKG verurteilt den barbarischen Anschlag in Türkei-Gaziantep So kann es nicht weiter gehen. Eine Abkehr von dieser negativen Spirale aller ...
Ausgewählt Leitartikel aus Deutsche Levante Zeitung, 1.7.1912 Wir sitzen im Allerheiligsten des großen Hamburger Importhauses, von dem hinüber zur Levante ...
Ausgewählt 100 Jahre Dadaismus, Istanbul grüßt Wien Die Türkische KULTURgemeinde in Österreich freut sich, in Räumen der Mekan68 mit „MIRROR ...
Ausgewählt Die Schallaburg sucht Interessentinnen/Interessenten für die Vermittlerausbildung zur Ausstellung „Islam“ Für die Ausstellung „Islam“ (18. März bis 5. November 2017) erweitert das Ausstellungszentrum ...
Kommentare EU-Türkei-Österreich-Fakten: Zeit für Zurückhaltung und Abrüstung der Wörter „Die Causa Türkei ist für SPÖ und ÖVP eine Chance, sich zu profilieren. ...
Kommentare Schulstart – Vielfalt an Österreichs Schulen nimmt weiter zu-Führende Sprachen: Türkisch und BKS Die Vielfalt an Österreichs Schulen nimmt weiter zu. Mitte der 1980er Jahre hatten ...
103 Jahre Republik Türkei: TKG gratuliert und kritisiert Machtkonzentration in Ankara und Europas Doppelmoral
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.
103 Jahre Republik Türkei: TKG gratuliert und kritisiert Machtkonzentration in Ankara und Europas Doppelmoral
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.