Ausgewählt Herzliche Gratulation: Türkisches Frauenteam ist Europameister in Rhythmischer Sportgymnastik Herzliche Gratulation aus Wien Türkisches Frauenteam ist Europameister in Rhythmischer Sportgymnastik. Türkische KULTURgemeinde ...
Ausgewählt SORA Chef besuchte TKG Obmann: „Demokratie-Studien“ WIEN. Das SORA Institut wurde im Jahr 1996 von Christoph Hofinger und Günther ...
Ausgewählt Gefahr im Verzug!Beispiel Wien Meidling Gebetshaus : TKG fordert ein Ende der ausländischen Umtriebe TKG fordert die Entscheidung des Kultusamtes-Bundeskanzleramt aus dem Jahr 2016 mit dem der ...
Ausgewählt ATATÜRK – 10.November: „Wir erinnern uns mit Respekt und Sehnsucht“ Atatürk (1881-1938), der Begründer der säkularen modernen Türkei, starb am 10. November 1938 ...
Ausgewählt TKG Gedenktag : 9.November.2020- “Light of Hope”-Auch die „Türkische Tempel“ in der Zirkusgasse 22 in Wien war dabei Heute gedenken wir als Türkische KULTURgemeinde in Österreich (TKG) auch den Opfern der ...
Ausgewählt Die Menschen sind in Angst und Schrecken versetzt. TKG fordert Aufklärung und zeigt an Lautsprecher-Wagen mit Polizeibegleitung weckt am Sonntag Wiener mit Terror Schüssen und muslimische Gebetsrufe! ...
Ausgewählt Austrotürkische Vereine: Gedenken an die Opfer von Wiener Terroranschlag Nach dem Terror Anschlag von Wien sind Vertreter der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich ...
Ausgewählt Die TKG begrüßt die Schließung der radikalen politischen „schädlichen Gebetshäuser“( Mescid-i Dirar) Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde (TKG) begrüßt die Schließung von radikalen „öffentlichen Orten“, ...
Ausgewählt TKG verurteilt das Terror Verbrechen in Wien und gratuliert den zwei Wiener Türken wegen ihrer Zivilcourage WIEN. Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ist von dem Anschlag in der ...
Ausgewählt Antonskirche: TKG und die Mehrheit der Menschen aus der Türkei wollen Aufklärung „Wir haben niemandem gesagt, dass es 50 türkische Jugendliche waren“ Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese ...
103 Jahre Republik Türkei: TKG gratuliert und kritisiert Machtkonzentration in Ankara und Europas Doppelmoral
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.
103 Jahre Republik Türkei: TKG gratuliert und kritisiert Machtkonzentration in Ankara und Europas Doppelmoral
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.