Ausgewählt Ja zu „Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst“ -Österreichs Achillesferse: Säkularität Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich unterstützt diese Haltung.Ja zu „Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst“ ...
Kultur Aynur Temel: Ein Vorbild für unsere Jugend Viyana’nın en önemli etkinliklerinden biri olan Viyana Filarmoni Balosu’nun (Wiener Philharmoniker Ball) açılış ...
Kultur Türkei gewinnt mit „Home of Turquoise“ Türkei gewinnt mit „Home of Turquoise“ den Grand Prix CIFFT 2016 für den ...
Geschichte „Wissen um den Holocaust weitergeben“ In seiner Rede zum heutigen Holocaustgedenktag, am 27. Jänner 2017 am Heldenplatz in ...
Reportagen Nusret Gökçe ist der heißeste Metzger der Welt Noch etwas Salz gefällig? Kein Problem für Metzger und Restaurantbesitzer Nusret Gökçe, der ...
Kultur Schallaburg Museum baut Brücken Von 18. März bis 5. November 2017 präsentiert die Schallaburg die Ausstellung ISLAM. ...
Welt TKG begrüßt das EGMR-Urteil zum Schwimmunterricht Integration statt Separation ist der richtige Slogan für ein gutes Zusammenleben Die ...
Welt TKG verurteilt LKW-Terroranschlag in Jerusalem als widerlich und tragisch Die Türkische KULTURgemeinde in Österreich (TKG) schreibt in seiner Aussendung wie folgt: „Unsere ...
Ausgewählt Kronen Zeitung: „Türkische Gemeinde in Wien ist tief betroffen, höchste Sicherheitsstufe rund um die Botschaft“ Bezüglich des Angriffs in einem Nachtklub in Istanbul wird rechts unten ein Statement ...
Welt “Lanet olsun bu terörü yapanlara, destekleyenlere ve sevinenlere!“ Yeni yılın ilk saatlerinde İstanbul-Ortaköy’de, bir mekanda yeni yıl münasebetiyle toplanan insanların kurşunlara ...
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.
Kopftuch-Debatte an Schulen: TKG und Sozialistische Jugend für Kinderschutz ohne politische oder religiöse Vereinnahmung
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.
Kopftuch-Debatte an Schulen: TKG und Sozialistische Jugend für Kinderschutz ohne politische oder religiöse Vereinnahmung