AusgewähltPolitik

TKG ist gegen die Anerkennung als Volksgruppe in Österreich

Print Friendly, PDF & Email

Die in den letzten Tagen durch diverse Medien kolportierte Forderung nach einer Anerkennung als Volksgruppe in Österreich bezüglich der Menschen aus der Türkei, kommt für die Mehrheit der AustrotürkenInnen in Österreich nicht in Frage.

Inoffiziell leben in Österreich ca. 450.000 Menschen aus der Türkei (Neugeborene von österreichischen Staatsbürgern mit einberechnet).

Es wird in Österreich von keinem unabhängigen türkischen Verein bzw. österreichischer Zeitung in türkischer Sprache über die Anerkennung der Menschen aus der Türkei als Volksgruppe in Österreich bis jetzt diskutiert oder von jemandem verlangt. Wir kennen aus unserer Umgebung bis jetzt niemanden, welcher so eine Anerkennung als Volksgruppe verlangt.

Die AustrotürkInnen wollen in Österreich keinen Hass und keine Vorurteile aufgrund ihres Glaubens, Sprache oder Abstammung haben, was eigentlich durch die demokratische Verfassung der Republik Österreich geschützt ist.

Leider missbrauchen manche Parteien, NGOs und Medien Ihre Machtposition und betreiben tagtäglich auf dem Rücken von hunderttausenden Menschen aus der Türkei und Muslimen, welche in Österreich leben, billige, durchschaubare Politik.

Mit diesem gefährlichen Populismus zermürbt man den gesellschaftlichen Frieden und das seelische Leben sowie erschwert den Menschen das ohnehin schwere Leben.

Aber leider sind Verhetzungen in Österreich auf Kosten von Migranten, seit Jahren auf der politischen Tagesordnung.

Wir kennen aber sehr viele Leute, die sich aufgrund von Diskriminierungen und Nicht-Gleichbehandlung beschweren, was in den letzten Jahren vermehrt auftritt. Das sind Probleme die man durch nicht-hetzen und offene, konstruktive und zielführende Gespräche für das Wohl des Landes und des Zusammenlebens, lösen kann. Diskriminierungen auf Beamten Ebene, in der Schule, Arbeitswelt und bei der Wohnungssuche sind die häufigsten Probleme.

Die Mehrheit der Menschen in Österreich sind in allen Lebensbereichen voll integriert. Sie sind Ärzte oder Ärztinnen, AnwältInnen und RechtsanwältInnen, RichterInnen, ProfessorInnen, Landesabgeordnete, Abgeordnete im Parlament, BezirkspolitikerInnen etc.

Es gibt auch über 20.000 aus der Türkei stammende UnternehmerInnen und tausende StudentInnen und sie sind alle dankbar, dass sie in einem noch halbwegs gut funktionierenden, freiheitlich demokratischen und rechtsstaatlichen Land, der Republik Österreich, leben dürfen.

Sie sind stolz Bürger bzw. Citiyons dieser Republik Österreich zu sein, dessen Verfassung im Oktober 2020 einhundert Jahre alt wird.

Sie verlangen von PolitikerInnen, von BeamtInnen, Behörden und von der Magistratsdirektorin Chancengleichheit und Gleichbehandlung.

Sie wollen als MigrantenInnen Citoyens der Republik Österreich, unter der Fahne rot-weiß-rot und in der Tradition und im Geist der Aufklärung aktiv und eigenverantwortlich am Gemeinwesen in Österreich teilnehmen und dieses auch mitgestalten. Die Citoyens  als wehrhafte Demokraten sind sehr wertvoll für dieses Land, wenn man sie anerkennt. Sie kommen aus einem Land namens Republik Türkei, wo zum ersten Mal in der Welt, unter den mehrheitlich muslimisch lebende Staaten, eine laizistische, demokratische Republik gegründet wurde.. Unterstützen wir sie bitte…

In der österreichischen Verfassung unter Artikel 8.1. heißt es: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“

Und unter der Bundesverfassung Artikel 8.2 steht folgendes:
„Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen, sind zu achten, zu sichern und zu fördern. “
Die burgenländischen Kroaten, die Kärntner Slowenen, die Roma und Sinti und die Slowaken haben eine ganz andere Vergangenheit in Österreich und sind als Volksgruppen anerkannt.

Die aus der Türkei stammende Volksgruppen sind keine autochthonen (einheimische, alteingesessene) Volksgruppen in Österreich und deshalb sollte man die, aus dem 1. und 2. Weltkrieg auf einer traurigen Geschichte aufbauenden, Gesetze der Republik Österreich nicht strapazieren.

Die Austrotürken in Österreich sollten nach Meinung der TKG eher erst ihre Rechte, besonders gegenüber Diskriminierungen, nicht Gleichbehandlung, nicht ernstgenommener Chancengleichheit in Österreich mit der mehrheitlichen Bevölkerung offen diskutieren (offene Gesellschaft).

Für die aus der Verfassung gewonnenen Rechte der Gleichbehandlung und eine würdevolle Behandlung wehrhafter Demokraten die für die freiheitlich demokratische Rechtsstaatliche Grundordnung in Österreich einstehen, sollte man noch lauter verlangen. Das ist Demokratie.

Wir verlangen als TKG in aller Freundschaft gegenüber den Menschen aus der Türkei nicht unter dem Vorwand Erdogan Kritik bzw. IS bzw. politischen Islam, pauschal anzugreifen oder zu hetzen. Bis jetzt hat das nichts gebracht, ganz im Gegenteil, es hat die fundamentalistischen Kräfte innerhalb der Community bestärkt. Die Mehrheit der Menschen aus der Türkei, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, schätzen und lieben Österreich als Heimat und möchten ebenbürtige Bürger dieses Staates werden. Sie möchten unter keinen Umständen die Probleme aus der Türkei bzw. aus anderen Ländern nach Österreich importiert sehen.

 

Fakt ist:

„Man geht davon aus, dass eine Volksgruppe dann vorliegt, wenn sie seit mindestens drei Generationen im Land lebt und sich eine eigene Sprache und Kultur bewahrt hat. „Das würde dafür sprechen, dass man in Zukunft auch Türken und Serben als Volksgruppe anerkennen muss“, meint Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Die Sache sei aber strittig, so Funk. Man könne auch meinen, dass nur jene Volksgruppen anzuerkennen sind, die (beim Inkrafttreten der Verfassung) im Jahr 1920 im Land waren. Funk glaubt aber, dass aus Gründen der Gleichbehandlung rechtlich mehr dafür spricht, auch neue Volksgruppen anzuerkennen.  Wer als Volksgruppe gilt und somit gefördert wird, legt die Bundesregierung in einer Verordnung fest. Aufgezählt sind dort die slowenische, die burgenland kroatische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Roma. Der Innsbrucker Völkerrechtler Peter Hilpold hält diese starre Einteilung in anerkannte Volksgruppen und sonstige Minderheiten für überholt. „Wir brauchen mehr Flexibilität“, betont er. Dies habe auch der zuständige Ausschuss im Europarat gefordert.“(Die Presse, 08.04.2011)

1.) Zu den zentralen Aufgaben einer modernen Verfassung gehört der besondere rechtliche Schutz von Minderheiten im Staat. Angehörige ethnischer, sprachlicher, religiöser und anderer Minderheiten sollen vor Benachteiligungen geschützt werden. Die Erfahrung zeigt, dass das allgemeine Gebot, alle Menschen „vor dem Gesetz gleich zu behandeln“ sehr oft nicht ausreicht. Dies ist etwa dann schwierig, wenn ein Gesetz es nicht möglich macht, auf die spezifische Situationen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, einzugehen.

2.) Deshalb gebietet die Bundesverfassung nicht nur die Gleichbehandlung. Sie verbietet auch Diskriminierung, also die nachteilige Behandlung von jemandem, ohne, dass es dafür einen sachlichen Grund gibt.

3.) Vor allem die Frage der Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln hat immer wieder Anlass zu Konflikten gegeben, die schließlich vom Verfassungsgerichtshof entschieden werden mussten. Andererseits wurde im Bereich des Schulunterrichts und der Volksgruppenförderung sehr viel erreicht und umgesetzt.
Die Volksgruppenrechte schützen allerdings nur jene Minderheiten und deren Angehörige, die als Volksgruppen anerkannt sind und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Menschen, die aus anderen Ländern nach Österreich gekommen sind und hier leben, können diese Rechte nicht in Anspruch nehmen, auch wenn sie schon StaatsbürgerInnen sind.

4.) Zu den Rechten der Volksgruppen zählt heute, dass sie ihre Muttersprache als Amtssprache bei Ämtern und Behörden gebrauchen können. Es gibt spezielle Bestimmungen für den Schulunterricht, die Sprachen- und die Kulturförderung. Ebenso müssen in Gebieten, in denen ein bestimmter Anteil an Volksgruppenangehörigen lebt, zwei- oder mehrsprachige Ortstafeln und Hinweisschilder angebracht werden.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)

 

Mehr:

https://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/VOLK/

 

https://www.diepresse.com/648970/volksgruppen-in-zukunft-auch-turken-anerkennen

You may also like

More in Ausgewählt