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Integrationsbarometer 2025: ÖIF ersetzt Antworten auf Grundrechtskritik durch eine 35.000-Euro anwaltliche Drohkulisse statt durch Transparenz

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt das „Integrationsbarometer 2025“ öffentlich und kostenlos zum Download bereit. Gleichzeitig ließ der ÖIF der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) ein anwaltliches Schreiben übermitteln, das auf einen „prätorischen Vergleich“ hinausläuft: Unterlassung „bei sonstiger Exekution“, Streitwert 35.000 Euro und eine Kostennote binnen 14 Tagen.

Demokratische Kontrolle staatlich finanzierter Integrationspolitik darf nicht durch Kostenrisiken und anwaltlichen Druck erstickt werden. Statt Transparenz und inhaltlicher Auseinandersetzung reagiert der ÖIF auf grundrechtsbezogene, methodische Kritik mit einer Drohkulisse, die objektiv geeignet ist, öffentliche Beteiligung („public participation“) einzuschüchtern.

Die zentrale Frage lautet: Warum beantwortet der ÖIF sachliche Kritik nicht mit Aufklärung, Daten- und Methodentransparenz – sondern mit Vergleichsdruck und einem Streitwert, der offenkundig abschreckend wirkt?

EU-Rechtsrahmen: SLAPP als demokratiegefährdender Missbrauch

International ist das Muster klar benannt: SLAPP – Strategic Lawsuits Against Public Participation, also strategische Einschüchterungsverfahren gegen öffentliche Beteiligung. Die Europäische Union hat solche Verfahren als demokratiegefährdenden Missbrauch erkannt und mit der Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 einen verbindlichen Schutzrahmen geschaffen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 2026 umsetzen.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank)
Wien, 04.02.2026

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Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) weist den Versuch zurück, eine sachliche, methodische und grundrechtsbezogene Kritik am staatlich finanzierten „Integrationsbarometer 2025“ durch missbräuchliche anwaltliche Schritte und Abschreckungseffekte zu delegitimieren.

Der EuGH-(C-466/12) und GS Media (C-160/15)

Staatlich finanzierte Meinungsforschung ist kein Privatprojekt

Die TKG hält fest: Meinungs- und Sozialforschung im sensiblen Bereich Migration, Religion und Zugehörigkeit entfaltet gesellschaftliche Normwirkungen – insbesondere dann, wenn sie unter der Autorität einer staatlich finanzierten Einrichtung veröffentlicht wird. Gerade deshalb muss sie wissenschaftlicher Kontrolle, verfassungsrechtlicher Prüfung und öffentlicher Debatte zugänglich bleiben. Zivilgesellschaftliche Akteure dürfen nicht durch Kostenrisiken, Vergleichsdruck und Unterlassungsdrohungen zum Schweigen gebracht werden.

ÖIF veröffentlicht „Publikation herunterladen“ – gleichzeitig Vorwurf „unerlaubte Verbreitung“

Der ÖIF veröffentlicht das „Integrationsbarometer 2025“ auf seiner Website öffentlich, ohne Zugangsbeschränkung und mit dem ausdrücklichen Hinweis „Publikation herunterladen“. Gleichzeitig wird in dem anwaltlichen Schreiben gegenüber der TKG der Vorwurf einer angeblich „unerlaubten Verbreitung“ erhoben.

Aus Sicht der TKG ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar: Eine staatliche bzw. staatlich finanzierte Institution kann eine Publikation nicht frei zugänglich bereitstellen und zugleich den Eindruck erwecken, jede kritische Bezugnahme oder Verlinkung stelle bereits eine Rechtsverletzung dar.

Die Kritik der TKG richtet sich nicht gegen Forschung als solche, sondern gegen die stigmatisierende Wirkung staatlich finanzierter Meinungsforschung, wenn Minderheiten – insbesondere Menschen mit muslimischem Hintergrund trotzt ihre Verschiedenheit– als Objekt etikettiert und pauschalen Mehrheitsurteilen unterworfen. und dadurch problematisierende Zuschreibungen in den öffentlichen Diskurs eingespeist werden.

EU-Rechtsrahmen: SLAPP als demokratiegefährdender Missbrauch

International ist das Muster klar benannt: SLAPP – Strategic Lawsuits Against Public Participation, also strategische Einschüchterungsverfahren gegen öffentliche Beteiligung. Die Europäische Union hat solche Verfahren als demokratiegefährdenden Missbrauch erkannt und mit der Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 einen verbindlichen Schutzrahmen geschaffen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 2026 umsetzen. Österreich auch.

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Die TKG spricht hier von einer SLAPP-ähnlichen Drohkulisse, weil die Kombination aus Unterlassungsbegehren, Exekutionsandrohung, hohem Streitwert, kurzer Frist und Kostendruck objektiv geeignet ist, Kritik zu unterdrücken – unabhängig davon, wie sie subjektiv begründet wird.

EuGH-Judikatur: Hyperlinks auf frei zugängliche Inhalte sind grundsätzlich zulässig

Wie kann eine bloße Bezugnahme auf ein staatlich veröffentlichtes Dokument als „unerlaubte Verbreitung“ qualifiziert werden, wenn der ÖIF es selbst frei zugänglich bereitstellt?

Der Europäische Gerichtshof hat in Svensson (C-466/12) und GS Media (C-160/15) Grundsätze zur Verlinkung frei zugänglicher Inhalte präzisiert. Dass diese europarechtlich zentrale Judikatur in der anwaltlichen Argumentation gegenüber einer NGO nicht einmal angesprochen wird, ist aus Sicht der TKG bemerkenswert – zumal es um ein von der betroffenen Stelle selbst öffentlich bereitgestelltes Dokument geht.

Politische Anschlussfähigkeit: Empörung bis in Regierung und Koalition

Wie problematisch die öffentliche Wirkung und politische Verwertung des Integrationsbarometers ist, zeigte sich bereits im Dezember 2025: Ein ÖVP-Posting, das Ergebnisse des Integrationsbarometers zuspitzend auf „Muslime“ bezog, löste breite Kritik aus. Reaktionen reichten bis in die Bundesregierung und zu Koalitionspartnern.

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Gerade deshalb ist es umso untragbarer, wenn eine staatlich finanzierte Stelle auf grundrechtsbezogene und methodisch begründete Kritik nicht mit Transparenz und inhaltlicher Verantwortung reagiert, sondern mit anwaltlichem Druck, Streitwertandrohungen und Kostenrisiken.

35.000 Euro Streitwert, Exekution, 14-Tage-Frist: Abschreckung statt Klärung

Ein Streitwert von 35.000 Euro ist keine Nebensache. Er erzeugt – schon vor jeder gerichtlichen Prüfung – ein Kostenrisiko, das für Bürger:innen, Journalist:innen und NGOs abschreckend wirkt. Genau diese objektive Wirkung ist der Kern des SLAPP-Problems: Nicht die inhaltliche Klärung steht im Vordergrund, sondern die Verlagerung des Konflikts in eine Kosten- und Druckkulisse.

Die zentrale Frage bleibt daher: Welcher konkrete Schaden in dieser Höhe soll entstanden sein, solange dieselbe Publikation weiterhin durch den ÖIF selbst öffentlich zugänglich gemacht wird?

Demokratische Aufklärung ist kein Rechtsverstoß

Die TKG hat technische Verweise bereinigt und verweist ausschließlich auf die offizielle ÖIF-Publikationsseite. Eine Grundlage für Unterlassungsforderungen oder Vergleichsdruck sieht die TKG dennoch nicht.

Die Einsprüche der TKG dienen der demokratischen Aufklärung sowie der verfassungsrechtlich geschützten Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Staatlich finanzierte Integrationsforschung darf nicht zur Problemrahmung ganzer Bevölkerungsgruppen beitragen – und demokratische Kritik daran darf nicht durch Kostenkulissen ersetzt werden.

Die TKG wird daher weiterhin darauf bestehen, dass staatlich finanzierte Integrationspolitik und die damit verbundenen Instrumente der Meinungsforschung der wissenschaftlichen Kontrolle, der Grundrechtsprüfung und der öffentlichen Debatte unterliegen – und nicht durch anwaltliche Drohkulissen dem demokratischen Diskurs entzogen werden.

Volksanwaltschaft -Integrationsfond-Beschwerde

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank)
Wien, 04.02.2026

Quellen und Dokumentation (Auswahl)

ÖIF-Publikation (offizielle Seite):
https://www.integrationsfonds.at/mediathek/mediathek-publikationen/publikation/oeif-studie-integrationsbarometer-01-2025-25858/

Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 (EUR-Lex):
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1069/oj

Rat der EU – „final green light“ Anti-SLAPP (19.03.2024):
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/03/19/anti-slapp-final-green-light-for-eu-law-protecting-journalists-and-human-rights-defenders/

EuGH Svensson (C-466/12):
https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-466/12

EuGH GS Media (C-160/15):
https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-160/15

ORF-Bericht zur politischen Debatte (21.12.2025):
https://orf.at/stories/3415053/

Wenn du willst, gehen wir als Nächstes direkt auf Link 3 (VfGH-Information) und Link 4 (formelle Beschwerde) im selben Stil: juristisch sauber, ohne Übertreibung, mit starken, belastbaren Formulierungen und sauberen Quellen.

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