Zur politischen Instrumentalisierung staatlich finanzierter Meinungsforschung und deren Auswirkungen auf Demokratie und gesellschaftlichen Frieden. Integrationsbarometer 2025: TKG bringt Beschwerde wegen diskriminierender religiöser Kategorisierung und politischer Instrumentalisierung ein
Integrationsbarometer 2025 – Begründung, Analyse und Dokumentation
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank)
Wien, 01. Dezember 2026
1. Warum dieses Dossier notwendig ist
Dieses Dossier wurde nicht aus parteipolitischem Interesse verfasst und ist keine spontane Reaktion auf eine einzelne Aussage oder Kampagne. Es ist das Ergebnis einer über längere Zeit gewachsenen Sorge um den Zustand demokratischer Debatten in Österreich – insbesondere dort, wo staatlich finanzierte Wissensproduktion (Studien, Monitoringberichte, „Barometer“) nicht mehr zur Aufklärung beiträgt, sondern gesellschaftliche Gruppen selektiv problematisiert und damit politische Narrative stützt.
Dieses Dossier dokumentiert daher systematisch, warum das Integrationsbarometer 2025 kein isolierter Einzelfall ist, sondern Teil einer länger bestehenden politischen Praxis.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) sieht sich verpflichtet, diese Entwicklung zu dokumentieren, weil hunderttausende Musliminnen und Muslime, die seit Jahrzehnten in Österreich leben, wiederholt unter diffamierenden Pauschalisierungen leiden und in zentralen öffentlichen Debatten oft nicht als Individuen, sondern als Kollektivkategorie („die Muslime“) erscheinen. Dabei werden sehr unterschiedliche Lebensrealitäten, politische Einstellungen, Bildungsbiografien, soziale Lagen und Generationserfahrungen unter Sammelbegriffen zusammengezogen – etwa „Politischer Islam“, „IS“, „irregulär/illegal“ – und in einem Atemzug problematisiert.

Dieses Dossier soll daher als historischer Vermerk dienen: als Zeugnis dafür, dass diese Entwicklungen nicht unwidersprochen geblieben sind – und dass demokratische Institutionen, Minderheitenschutz und gesellschaftlicher Zusammenhalt aktiv verteidigt werden müssen.
Die TKG versteht sich als säkularer, freiheitlich-demokratischer Think Tank und arbeitet seit über drei Jahrzehnten unabhängig (das heißt: ohne parteipolitische, religionsinstitutionelle oder staatliche Förderlogiken als Leitlinie). Gerade deshalb greift die TKG dort ein, wo staatliche oder staatsnahe Kommunikation und Forschung einen Bias (eine Schieflage) zugunsten politischer Anschlussfähigkeit erzeugt – und dadurch Minderheiten kollektiv unter Druck geraten.
Das Integrationsbarometer 2025 ist aus Sicht der TKG kein isoliertes Dokument. Es steht in einer längeren Reihe politischer Praktiken, in denen Umfragen und Studien über „Integration“ wiederholt dazu genutzt wurden, Musliminnen und Muslime als kollektives Problem zu markieren, Ängste zu bedienen und politische Botschaften zu legitimieren.
Darüber hinaus weist die TKG darauf hin, dass staatlich finanzierte Wissensproduktion in Österreich eine besondere historische Verantwortung trägt. In einem Land, dessen Geschichte zeigt, wie schnell Minderheiten durch politisch aufgeladene Narrative delegitimiert und ausgegrenzt werden können, müssen staatliche Institutionen höchste Sorgfalt walten lassen, wenn sie gesellschaftliche Gruppen benennen, kategorisieren oder bewerten. Jede Form selektiver Problematisierung – insbesondere wenn sie unter dem Anschein wissenschaftlicher Objektivität erfolgt – birgt das Risiko, gesellschaftliche Spannungen zu verstärken, demokratische Diskurse zu verzerren und das Vertrauen in staatliche Neutralität nachhaltig zu beschädigen. Genau deshalb ist es notwendig, diese Entwicklungen frühzeitig zu dokumentieren, transparent zu machen und einer kritischen öffentlichen Prüfung zu unterziehen.
2. Konkreter Anlass: dokumentierte politische Bezugnahme und Kampagnenwirkung
Der unmittelbare Auslöser für dieses Dossier ist ein öffentlich dokumentierter Vorgang: Die Ergebnisse des Integrationsbarometers 2025 wurden nicht nur präsentiert, sondern unmittelbar in parteipolitische Kommunikation überführt. Damit wurde eine staatlich finanzierte Meinungsumfrage faktisch zu einem politischen Instrument.
Diese politische Bezugnahme ist eindeutig belegt.
Der Generalsekretär der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), Nico Marchetti, erklärte am 30. Dezember 2025 im Ö1‑Mittagsjournal sinngemäß, das Integrationsbarometer 2025 bilde das „Stimmungsbild der Österreicherinnen und Österreicher“ ab und man müsse sich „unangenehmen Wahrheiten“ stellen – unter anderem der Aussage: „Wusstest du, dass zwei Drittel das Zusammenleben mit Muslimen als schwierig empfinden?“
Diese Formulierung erfolgte im Kontext der politischen Weiterverwendung der Studienergebnisse und in zeitlicher Nähe zu Social‑Media‑Kampagnen der ÖVP, die explizit auf das Integrationsbarometer Bezug nahmen. Die wissenschaftliche Durchführung lag beim Meinungsforscher Peter Hajek. (Quelle: Ö1-Mittagsjournal, 30.12.2025; mediale Berichterstattung u. a. heute.at))
Damit wurde eine staatlich finanzierte Meinungsumfrage erstmals offen als politische Wahrheitserzählung verwendet
Eine parteipolitisch staatlich finanzierte Erhebung wird nicht nur als Datenquelle genutzt, sondern als Legitimationsgrundlage politischer Kommunikation. In einem demokratiepolitisch sensiblen Bereich – Religion, Zugehörigkeit, gesellschaftlicher Frieden – entsteht dadurch ein Raum, in dem Minderheiten pauschal in Verantwortung genommen werden können, obwohl sie weder rechtlich noch faktisch kollektiv verantwortlich sind.
Die TKG hält fest: Es geht hier nicht um „Empfindlichkeit“, sondern um die objektive Wirkung staatlich finanzierter Wissensproduktion, wenn sie politisch weiterverwertet wird. Genau diese Wirkung macht eine kritische Dokumentation notwendig.
3. Frühzeitige öffentliche Stellungnahmen der TKG (Dokumentationskette)
Die TKG hat bereits am Tag der Veröffentlichung des Integrationsbarometers 2025 und in den darauffolgenden Tagen mehrfach öffentlich Einspruch erhoben, um sowohl die Öffentlichkeit als auch politische Entscheidungsträger auf die demokratiepolitische Gefahr dieser Form staatlich finanzierter Wissensproduktion aufmerksam zu machen. Diese Stellungnahmen bilden eine klare, nachvollziehbare Dokumentationskette:
- APA OTS, 18.12.2025: TKG‑Stellungnahme zum Integrationsbarometer und zur Einhaltung des § 283 StGB
- APA OTS, 24.12.2025: Weihnachten als Mahnung: Zusammenleben stärken statt gesellschaftliche Gruppen pauschal stigmatisieren
- APA OTS, 31.12.2025: TKG bringt Beschwerde gegen das Integrationsbarometer 2025 ein
Diese Stellungnahmen markieren die frühzeitige und konsequente Reaktion der TKG. Dieses Dossier bündelt, vertieft und dokumentiert die Argumente nun systematisch – als Grundlage für weitere Schritte, etwa gegenüber der Gleichbehandlungskommission, berufsständischen Verbänden oder internationalen Stellen.
4. Staatlich finanzierte Meinungsforschung: Warum sie besondere Verantwortung trägt
Meinungsforschung ist nicht automatisch „neutral“, nur weil sie mit öffentlichen Geldern finanziert wird. Staatlich beauftragte oder staatsnahe Erhebungen entfalten drei besondere Effekte, die in diesem Dossier bewusst klar benannt werden:
1. Autoritätseffekt (d. h. viele Menschen nehmen staatlich finanzierte Studien automatisch als objektive Wahrheit wahr)
Viele Menschen lesen „staatlich finanziert“ als „staatlich geprüft“ oder sogar als „staatliche Wahrheit“. Dadurch erhalten selbst methodisch eingeschränkte Ergebnisse eine Legitimität, die ihnen wissenschaftlich nicht zusteht.
2. Normsetzende Wirkung (Medien und Politik übernehmen die Ergebnisse als Maßstab für „Normalität)
Medien und Politik verbreiten solche Ergebnisse häufig als „harte Fakten“ – selbst dann, wenn die zugrunde liegenden Daten erhebliche methodische Grenzen aufweisen. Meinungsforschung wird so zu einem normativen Referenzpunkt gesellschaftlicher Debatten.
3. Praxiswirkung:
Staatlich finanzierte Studien wirken mittelbar in Behördenpraxis, schulische Diskurse, Alltagsinteraktionen und das Sicherheitsgefühl der Betroffenen hinein. Sie prägen Wahrnehmungen, Erwartungen und institutionelle Routinen.
Wenn in diesem Rahmen eine Religionsgruppe selektiv als Problemfeld markiert wird, handelt es sich nicht mehr um bloße Datenerhebung, sondern um gesellschaftlich wirksame Wissensproduktion. Ihre Folgen sind demokratiepolitisch und rechtsstaatlich relevant, weil sie Minderheiten strukturell unter Druck setzen, gesellschaftliche Polarisierung verstärken und das Vertrauen in staatliche Neutralität nachhaltig beschädigen können
5. „Religion ist kein Rechtsstatus“ – zentrale Klarstellung (mit IGGÖ‑Islamische Glaubengemeinschaft-Einordnung)
Religion ist kein Rechtsstatus – eine verfassungsrechtliche Grenze staatlicher Bewertung
Ein zentraler methodischer Fehler des Integrationsbarometers 2025 liegt aus Sicht der TKG in der Behandlung religiöser Zugehörigkeit als Bewertungsachse, die faktisch wie ein rechtlicher Status gehandhabt wird.
Religion ist kein Rechtsstatus – bezogen auf Individuen.
Die religiöse Zugehörigkeit einer Person (z. B. muslimisch, christlich, jüdisch) ist kein vom Staat verliehener oder verwalteter Aufenthalts‑ oder Rechtsstatus wie „Zuwanderer“, „Flüchtling“ oder „Kriegsvertriebene“. Sie ist eine individuelle Überzeugung, Praxis oder Identität – und rechtlich primär ein Freiheitsrecht (Religionsfreiheit), nicht ein Verwaltungsmerkmal.
Wichtige Präzisierung zur IGGÖ (damit keine Missverständnisse entstehen)
In Österreich können Religionsgemeinschaften als Institutionen öffentlich‑rechtlich anerkannt sein (z. B. die IGGÖ). Dieser Status betrifft jedoch ausschließlich die Organisation, nicht die einzelnen Gläubigen.
Das bedeutet:
- Es gibt keinen staatlich definierten „Rechtsstatus Muslim“.
- Individuen sind nicht „rechtlich Muslime“ im Sinne einer staatlich zuerkannten Kategorie.
- Eine religiöse Identität darf daher nicht wie ein rechtlicher Status normativ bewertet oder statistisch als solche behandelt werden.
Warum dies verfassungsrechtlich sensibel ist
Wenn das Integrationsbarometer Religion auf dieselbe Bewertungsebene stellt wie rechtliche oder verwaltungsrechtliche Statusgruppen, überschreitet es eine verfassungsrechtlich sensible Grenze. Denn damit wird religiöse Identität in ein Raster gepresst, das für Rechtskategorien geschaffen wurde – und nicht für Freiheitsrechte. Dies führt zu einer unzulässigen Vermischung von:
- rechtlichen Kategorien (Zuwanderer, Flüchtlinge, Kriegsvertriebene)
- grundrechtlich geschützten Identitäten (Muslime, Christen, Juden).
Genau diese Vermischung erzeugt den Eindruck, religiöse Zugehörigkeit sei ein staatlich definierbares, bewertbares oder problematisierbares Merkmal – was weder rechtlich zulässig noch wissenschaftlich haltbar ist.
6. Methodische Grundprobleme des Integrationsbarometers 2025 (Seite für Seite begründet)
Die folgenden Punkte zeigen, dass das Integrationsbarometer 2025 methodische Schwächen nicht zufällig, sondern systematisch aufweist.

Zur besseren Übersicht werden die zentralen Kritikpunkte zusätzlich tabellarisch zusammengefasst (siehe Tabelle )
6.1 Unzulässige Gleichsetzung: Religion neben Rechts-/Statusgruppen (Seite 20, Abbildung 9)
Im Integrationsbarometer 2025 wird auf Seite 20 (Abbildung 9) gefragt:
„Wie würden Sie alles in allem das Zusammenleben zwischen Österreichern und Zuwanderern, Muslimen und Nicht-Muslimen, Österreichern und Flüchtlingen sowie Österreichern und ukrainischen Kriegsvertriebenen in Österreich beurteilen?“
Hier werden rechtlich definierte Gruppen (Zuwanderer, Flüchtlinge, Kriegsvertriebene) und eine religiöse Kategorie („Muslime und Nicht-Muslime“) auf derselben Skala bewertet. Das ist methodisch problematisch, weil:
Religion kein Rechtsstatus ist, sondern ein Freiheitsrecht (siehe Kap. 5).
Die Frage die Kategorie „Muslime“ als einheitliche soziale Gruppe konstruiert (als ob „Muslime“ ein homogener Block wären).
Kontextvariablen fehlen, die erklären würden, was „Zusammenleben“ überhaupt bedeutet (Kontakt, Situation, Ort, Diskriminierung, soziales Umfeld).
Kurz gesagt (verständlich für alle):
Hier wird Ähnliches mit Unähnlichem verglichen – und damit entsteht ein Ergebnis, das politisch leicht missbrauchbar ist.
(Quelle: Integrationsbarometer 2025-02, S. 20 / Abb. 9 – PDF-Beilage)
6.2 Dauerhafte Markierung durch Sonder-Zeitreihe (Seite 24, Abbildung 13)
Auf Seite 24 (Abbildung 13) wird zusätzlich „Zusammenleben mit Muslim/innen im Zeitverlauf“ als eigene Zeitreihe ausgewiesen. Für keine andere religiöse Gruppe existiert eine vergleichbare Darstellung.
Die Wirkung ist eindeutig: Musliminnen und Muslime werden als dauerhafte Problemkategorie geführt – nicht als eine von vielen möglichen Dimensionen gesellschaftlicher Vielfalt.
Auch hier fehlen entscheidende Kontextvariablen (Kontaktqualität, räumliche Bedingungen, Diskriminierungserfahrungen, sozioökonomische Faktoren). Gemessen wird vor allem ein affektives Gesamturteil („sehr gut“ bis „sehr schlecht“) – also eher Stimmung als soziale Realität.
(Quelle: Integrationsbarometer 2025-02, S. 24 / Abb. 13 – PDF-Beilage)
6.3 Stichprobe & Modus: Warum Telefoninterviews bei sensiblen Themen verzerren können
Das Integrationsbarometer 2025 basiert auf rund 1.000 Befragten und wurde überwiegend telefonisch durchgeführt.
In der empirischen Sozialforschung ist gut dokumentiert, dass Telefoninterviews bei sensiblen Themen (Religion, Migration, Sicherheit, „Wir-gegen-Sie“-Debatten) besonders anfällig sind für soziale Erwünschtheitseffekte (Menschen sagen eher das, was „gesellschaftlich akzeptiert“ wirkt oder was sie für „erwartet“ halten).
Das Problem verschärft sich, wenn Fragen normativ aufgeladen sind (also von vornherein Wertungen mitschwingen). Genau dann müsste ein Bericht offenlegen:
wie stark sich Antworten je Modus unterscheiden (Telefon vs. Online),
ob und wie Moduseffekte korrigiert wurden,
welche Sensitivitätsanalysen (Robustheitstests) gemacht wurden.
Aus Sicht der TKG ist diese Transparenz im Bericht nicht ausreichend erkennbar. Dadurch bleibt unklar, ob Ergebnisse belastbar sind oder teilweise methodisch erzeugte Artefakte (also Effekte der Methode, nicht der Realität).
6.4 Affektive Momentaufnahme statt sozialwissenschaftlicher Analyse
Wird ein solches Ergebnis anschließend als „Stimmungsbild der Österreicherinnen und Österreicher“ präsentiert und politisch weiterverwendet, verschiebt sich die Bedeutung: Aus einer methodisch begrenzten Momentaufnahme wird eine vermeintliche „Wahrheit“ über eine Minderheit.
Das ist demokratietheoretisch problematisch, weil Stimmungspolitik (kurzfristige Affekte) dann als Grundlage für langfristige politische Grenzziehungen dient.
(Einfach erklärt: Aus „Leute fühlen etwas“ wird „So ist es wirklich“ – und das trifft dann reale Menschen im Alltag.)
Zusätzlicher wissenschaftlicher Mangel:
Der Bericht legt nicht offen, ob die verwendeten Fragen validiert oder reliabel sind. Ohne Validitäts- und Reliabilitätsprüfung bleibt unklar, ob die Ergebnisse wissenschaftlich belastbar sind oder ob affektive Antworten als „harte Daten“ erscheinen, obwohl sie methodisch fragil sind.
6.5 Fehlende Betroffenenperspektive: Wessen „Zusammenleben“ wird gemessen?
Ein zentraler Mangel liegt darin, dass die Perspektive jener Menschen, über die geurteilt wird, methodisch kaum sichtbar wird. Das Barometer misst Einstellungen zum „Zusammenleben mit Muslim/innen“, ohne klar offenzulegen:
ob Musliminnen und Muslime in ausreichendem Ausmaß Teil der Stichprobe sind,
wie ihre Antworten gewichtet wurden,
ob Diskriminierungs-/Ausgrenzungserfahrungen überhaupt erhoben wurden.
Damit entsteht ein einseitiges Bewertungsregime: „Zusammenleben“ wird als Urteil der Mehrheitsgesellschaft operationalisiert, während die Minderheit zum Objekt dieses Urteils wird.
Zusammenleben ist aber relational (beidseitig). Seriös messen kann man es nur, wenn beide Seiten sichtbar sind – inklusive der Frage, ob negative Urteile mit realem Kontakt zusammenhängen oder mit medialen Kampagnen.
Zusätzlicher methodischer Mangel:
Es fehlen Kontrollen für Drittvariablen wie Alter, Bildung, Medienkonsum, regionale Unterschiede oder tatsächliche Kontaktintensität – Faktoren, die wissenschaftlich nachweislich einen erheblichen Einfluss auf Einstellungen haben. Ohne diese Variablen entsteht der falsche Eindruck, negative Urteile seien „Eigenschaften der Gruppe“.
6.6 Keine Erhebung von Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen
Besonders problematisch ist, dass das Integrationsbarometer 2025 keine systematische Erhebung von Diskriminierungs-, Rassismus- oder Ausgrenzungserfahrungen enthält. Das ist kein Nebendetail, sondern ein struktureller Mangel:
Wenn Diskriminierung nicht erhoben wird, entsteht leicht der Eindruck, Probleme entstünden „durch die Anderen“. Strukturelle Ursachen – institutioneller Rassismus, mediale Stereotypisierung, politische Kampagnen – bleiben unsichtbar. So verschiebt sich Verantwortung: weg von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, hin zu einer pauschalisierten Gruppe.
Zusätzlicher wissenschaftlicher Mangel:
Zentrale Begriffe wie „Integration“, „Zusammenleben“ oder „Politischer Islam“ werden im Bericht nicht definiert oder operationalisiert. Ohne klare Definition bleibt unklar, was die Befragten tatsächlich bewerten – und ob sie überhaupt dasselbe meinen. In der empirischen Forschung gilt: Was nicht definiert ist, kann nicht valide gemessen werden.
7. „Politischer Islam“ als unscharfer Angstmarker (Seiten 13–14)
Im Integrationsbarometer wird die „Verbreitung des politischen Islams“ als Sorge/Bedrohung abgefragt und ausgewiesen, ohne dass der Begriff im Instrument klar definiert oder operationalisiert wird. Wenn ein zentraler Begriff unklar bleibt, können Befragte sehr Unterschiedliches darunter verstehen (vom legitimen konservativen Religionsverständnis bis hin zu Extremismus). Genau dadurch entstehen hohe Angstwerte, die anschließend politisch „lesbar“ gemacht werden.
Die TKG hält fest: Sie warnt seit Jahrzehnten vor jeder Form der politischen Instrumentalisierung von Religion (unabhängig von Religion). Aber gerade deshalb ist eine pauschale, undefinierte Kategorie in einer staatlich finanzierten Erhebung gefährlich – weil sie religiöse Identität in Richtung Sicherheitsproblem verschiebt.
Wissenschaftlich notwendige Präzisierung: Ein Begriff, der weder definiert noch operationalisiert wird, ist empirisch nicht messbar. Ohne klare Abgrenzung verliert die Kategorie jede wissenschaftliche Aussagekraft und wird zu einem politischen Containerbegriff, der diffuse Ängste bündelt, statt reale Phänomene zu analysieren.
8. Kulturalisierte Problemzuschreibung („Rassismus ohne Rasse“) – was damit gemeint ist
Im Integrationsbarometer 2025 wird die Religionsgemeinschaft der Musliminnen und Muslime selektiv herausgelöst, normativ bewertet und über Zeitreihen hinweg als eigene Problemkategorie geführt. Andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften werden hingegen nicht vergleichbar erhoben.
Das entspricht dem Muster dessen, was in der Forschung als kulturalisierter Rassismus („Rassismus ohne Rasse“, „Neorassismus“) beschrieben wird: Menschen werden nicht biologistisch, sondern über zugeschriebene kulturelle oder religiöse Eigenschaften als statisch und problembehaftet konstruiert. Die besondere Gefährlichkeit liegt darin, dass diese Logik in scheinbar sachlicher, wissenschaftlicher Sprache erscheint und dadurch normalisiert wird.
Internationale Forschung bestätigt dies: UNESCO, Europarat und die EU-Grundrechtsagentur (FRA) beschreiben diese Form der Zuschreibung als strukturelle Diskriminierung, die nicht auf Biologie, sondern auf kulturellen („Rassismus ohne Rasse“-Kulturalismus) Zuschreibungen basiert.
Alltagsnah erklärt: Nicht „Du bist so, weil du biologisch so bist“, sondern „Du bist so, weil deine Kultur/Religion so ist“ – und damit werden sehr verschiedene Menschen in eine Schublade gesteckt.
In der gesellschaftlichen Praxis bedeutet dies: Menschen werden nicht nach ihrem Verhalten, sondern nach zugeschriebener Identität bewertet.
9. Gesellschaftliche Realität: Wer sind die Musliminnen und Muslime in Österreich?
In Österreich leben schätzungsweise rund 800.000 Menschen muslimischen Glaubens oder aus muslimisch geprägten Familien. Viele sind hier geboren, besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, teils in zweiter, dritter oder vierter Generation. Sie arbeiten in Verwaltung, Justiz, Gesundheitswesen, Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft – als Ärztinnen/Ärzte, Pflegekräfte, Unternehmerinnen/Unternehmer, Arbeiterinnen/Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Studierende, Taxifahrerinnen/Taxifahrer und viele andere.
Sie sind ein untrennbarer Bestandteil dieser Republik.
Und dennoch wird religiöse Zugehörigkeit im Integrationsbarometer 2025 so behandelt, als wäre sie eine quasi naturhafte Eigenschaft. Dadurch entsteht ein Raster, in dem „Muslim“ als dauerhafte Markierung erscheint – unabhängig von individueller Lebensführung, rechtlicher Stellung oder sozialer Realität.
Wissenschaftlich notwendige Ergänzung:
Die muslimische Bevölkerung in Österreich ist ethnisch, sprachlich, religiös, sozial und politisch hoch divers und nicht gleich. Nach Meinung des TKG Think Tanks da kann empirisch keine Rede von einer einheitlichen Gruppe (muslimische Menschen) sein. Genau das tut der Meinungsforscher Peter Hajek mit dem Integrationsfonds Österreich. Gegen diese Vorgehensweise erheben wir Einspruch und stellen die Frage: Mit welchem Recht?
10. Kontext Österreich: Anerkannte Religionsgemeinschaften, IGGÖ – und warum das nicht „die Muslime“ sind
In Österreich können Religionsgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sein (z. B. IGGÖ). Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob und wie sehr einzelne Musliminnen und Muslime sich davon vertreten fühlen – und es begründet schon gar nicht, dass „die Muslime“ kollektiv für bestimmte Strukturen verantwortlich wären.
Die TKG hält fest: Sie ist säkular und weder religionspolitisch noch organisatorisch Teil der IGGÖ-Strukturen. Viele Musliminnen und Muslime sind überhaupt nicht Mitglied in IGGÖ-nahen Strukturen, möchten nicht unter solchen Rahmenbedingungen zusammengefasst werden und werden dennoch in der öffentlichen Debatte oft so behandelt, als wäre IGGÖ gleichbedeutend mit „den Muslimen“.
Dieses Dossier besteht daher auf einer demokratischen Grundregel: Individuen sind nicht Kollektive. Und Religionszugehörigkeit ist kein Legitimationstitel dafür, Menschen als Gesamtgruppe zu problematisieren.
Wichtige juristische Ergänzung:
Die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft begründet keinen kollektiven Vertretungsanspruch über Individuen. Religionsfreiheit ist ein Individualrecht, kein Organisationszwang.
11. Historische Kontinuität und Vertrauensproblem: Profil-Recherche 2014
Bereits eine Profil-Recherche vom 26.06.2014 zeigte, dass der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) in der Vergangenheit Gegenstand öffentlicher Debatten über politische Nähe, Intransparenz und politisch verwertbare Narrative war.
Profil erinnerte u. a. daran, dass im Jahr 2006 im Zusammenhang mit einer sogenannten „Moslem-Studie“ eine Zahl („45 Prozent integrationsunwillig“) öffentlich verbreitet wurde, die sich im Werk so nicht finden ließ, und dass später Fragen zur Finanzierung, Vergabe und Transparenz aufkamen. Laut Profil ging es u. a. um die Frage, warum eine Studie nicht intern bzw. nicht über übliche Wege beauftragt wurde und welche Strukturen beteiligt waren. Es wurde in diesem Zusammenhang auch der Verdacht von Intransparenz und politischer Nähe thematisiert.
Die TKG sieht im Integrationsbarometer 2025 eine Fortsetzung eines Musters, das jedenfalls öffentlich diskutiert wurde: staatlich finanzierte Studien mit hoher politischer Anschlussfähigkeit, unzureichender Distanz zur Parteipolitik und einer Kommunikationslogik, die Minderheiten schnell kollektiv markiert.
Demokratiepolitische Ergänzung:
Solche historischen Beispiele zeigen, dass staatliche Wissensproduktion immer wieder politisch anschlussfähig gemacht wurde. Genau deshalb ist demokratische Kontrolle heute umso wichtiger.
Quelle: profil.at, „Integrationsfonds: Aufregung um Verein von Ex-Chef Janda“, 26.06.2014 https://www.profil.at/oesterreich/integrationsfonds-aufregung-verein-ex-chef-janda-376276
Die TKG stellt hier keine Tatsachenbehauptungen über strafrechtliche Vorwürfe auf, sondern dokumentiert eine öffentliche Medienrecherche und leitet daraus ein strukturelles Vertrauensproblem ab. Dieses muss in einer rechtsstaatlichen Demokratie mit Gewaltenteilung ernst genommen werden.
12. Gesellschaftliche Wirkung: Was passiert im Alltag?
Die selektive Problematisierung religiöser Gruppen bleibt nicht symbolisch. Sie hat reale Effekte:
Diskriminierung im Alltag: Menschen werden häufiger kontrolliert, misstrauisch behandelt oder benachteiligt – nur aufgrund Zuschreibung („Du bist Muslim, also …“).
Misstrauen gegenüber Institutionen: Wenn Gruppen das Gefühl haben, systematisch unter Generalverdacht zu geraten, sinkt Vertrauen in Behörden und Politik.
Belastung von Kindern und Familien: Kinder erleben früh, dass ihre Identität als Problem diskutiert wird. Das beschädigt Zugehörigkeit und Sicherheit.
Polarisierung: Es entstehen künstliche Trennlinien („wir“/„sie“), die demokratische Prozesse schwächen.
Das ist keine Frage subjektiver Empfindlichkeit, sondern eine bekannte Wirkung politischer Stigmatisierung, wenn sie durch staatlich legitimierte Kommunikation verstärkt wird.
Empirische Ergänzung:
Diese Effekte sind in der internationalen Diskriminierungsforschung gut dokumentiert: Stigmatisierende staatliche Kommunikation verstärkt Vorurteile, erhöht soziale Distanz und verschlechtert das Sicherheitsgefühl von Minderheiten.
13. Rechtlicher Rahmen (verständlich + präzise)
Die vorliegenden Befunde betreffen daher nicht Meinungsfreiheit, sondern die verfassungsrechtliche Pflicht staatlicher Neutralität.
Religiöse Diskriminierung und pauschale Zuschreibung stehen im Widerspruch zu zentralen Rechtsnormen:
Art. 7 B-VG (Gleichheitssatz): Niemand darf wegen Religion benachteiligt werden; staatliche Neutralität ist zu wahren.
Art. 14 StGG (Glaubens- und Gewissensfreiheit): Religionsfreiheit darf nicht faktisch ausgehöhlt werden, indem Menschen sich wegen Stigmatisierung nicht mehr sicher fühlen.
Gleichbehandlungsgesetz-Bundeskanzleramt: Schutz vor Diskriminierung wegen Religion (u. a. im Berufsleben, Zugang zu Gütern/Dienstleistungen).
§ 283 StGB (Verhetzung): Öffentliche Herabwürdigung/Hetze gegen Gruppen ist strafrechtlich begrenzt.
EU-Grundrechtecharta Art. 10 und Art. 21: Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbot gelten auch für staatlich finanzierte Strukturen.
Kurz gesagt: „Das ist erlaubt, weil es Meinung ist“ gilt nicht grenzenlos – besonders nicht, wenn staatliche Finanzierung und Autorität im Spiel sind.
Wichtige Ergänzung: Die Neutralitätspflicht des Staates umfasst auch staatlich finanzierte Wissensproduktion. Wenn diese Minderheiten selektiv problematisiert, wird die Neutralität faktisch verletzt.
14. Formelle Beschwerden und Eingaben (Begründung & Ziel)
Vor diesem Hintergrund bringt die TKG Think Tank formelle Beschwerden und Eingaben ein bzw. bereitet diese auf – u. a. bei:
-Gleichbehandlungskommission (GBK) im Bundeskanzleramt
-ESOMAR (World Association for Social, Opinion and Market Research)
-Berufsständische Vertretungen der Markt- und Meinungsforschung in Österreich (VMÖ, VdMI)
-sowie – je nach weiterer Prüfung – bei EU-Institutionen/Grundrechtsstellen.
Diese Schritte erfolgen sachlich, rechtsstaatlich und mit dem Ziel, demokratische Standards zu schützen – nicht Polarisierung zu erhöhen.
Ergänzung zur Zielsetzung: Ziel dieser Schritte ist nicht Sanktion, sondern die Sicherung wissenschaftlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher Standards.
15. Zentrale Forderungen der TKG
Unabhängige Vergabe, Methodische Transparenz, Keine religiöse Sondermarkierung, Ende politischer Anschlussverwertung
Ende pauschalisierender Kampagnen gegen Musliminnen und Muslime
Im Geiste der Höflichkeit, des Respekts und der Anständigkeit ersucht die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) die ÖVP, pauschalisierende Kampagnen gegen Musliminnen und Muslime auf offiziellen Parteiseiten sowie in den sozialen Medien zu beenden.
Die TKG bittet höflich darum, die Spreu vom Weizen zu trennen und zwischen legitimer Kritik und kollektiver Stigmatisierung klar zu unterscheiden.
Probleme klar benennen – aber differenziert (ohne Kollektivschuld)
Konkrete Problempunkte – wie politisierte Formen von Religion (einschließlich des sogenannten „Politischen Islam“ / Siyasal İslam – also Missbrauch von Religion für politische oder wirtschaftliche Zwecke), extremistische Gruppierungen wie der IS und alle Derivate sowie Fragen irregulärer Migration – müssen klar, differenziert und rechtsstaatlich benannt werden.
Dies darf jedoch nicht durch kollektive Schuldzuschreibungen gegenüber Musliminnen und Muslimen erfolgen, die mit diesen Entwicklungen nichts zu tun haben und vielfach selbst am stärksten betroffen sind.
Vergabe staatlich finanzierter Erhebungen: transparent, wettbewerblich, unabhängig
Die TKG fordert, dass staatlich finanzierte Erhebungen zum gesellschaftlichen Zusammenleben ausschließlich von nachweislich unabhängigen und wissenschaftlich anerkannten Instituten durchgeführt werden – mit struktureller Distanz zur parteipolitischen Verwertung.
Dazu gehört insbesondere:
- transparente Ausschreibungen,
- nachvollziehbare Auswahlkriterien,
- Veröffentlichung von Fragebögen und Kategorienbegründungen,
- sowie eine dokumentierte Analyse politischer Anschlussrisiken.
Religiöse Zugehörigkeit nicht selektiv als Bewertungsachse verwenden
Religiöse Zugehörigkeit darf nicht isoliert und selektiv als Bewertungsachse verwendet werden – schon gar nicht in einem Format, das Religion neben Rechtsstatusgruppen stellt und daraus politisch verwertbare Deutungen erzeugt.
Die TKG erinnert daran, dass Religionsfreiheit ein Individualrecht ist und nicht zur kollektiven Problemkategorie umgedeutet werden darf.
Leitsatz und Wünsche
Unser Leitsatz: Integration darf nicht dadurch gemessen werden, dass Minderheiten markiert und gesellschaftliche Stimmungen politisch ausgenutzt werden.
Die TKG wünscht allen Menschen in Österreich – unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit – alles Gute für das Jahr 2026 und bekräftigt ihr Engagement für eine demokratische, gerechte, pluralistische und säkulare Republik.
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank)
Wien, 01.01.2026
Begründung & Beilagen
A) Direktlinks (Quellen)
-
ÖIF Integrationsbarometer 2025 (PDF) – „OEIF_Integrationsbarometer_2025-02.pdf“ (eure Beilage/ÖIF-Quelle)
-
APA OTS 18.12.2025
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251218_OTS0086/tkg-stellungnahme-zum-integrationsbarometer-und-zur-einhaltung-des-283-stgb -
APA OTS 24.12.2025
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251224_OTS0007/weihnachten-als-mahnung-zusammenleben-staerken-statt-gesellschaftliche-gruppen-pauschal-stigmatisieren -
APA OTS 31.12.2025
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251231_OTS0013/tkg-bringt-beschwerde-gegen-das-integrationsbarometer-2025-ein -
Profil-Recherche 26.06.2014 (Moslem-Studie / Vergabe- und Transparenzfragen)
https://www.profil.at/oesterreich/integrationsfonds-aufregung-verein-ex-chef-janda-376276
B) Tabelle „Seite/Abbildung – Gegenstand – Kritik (Kurzform)“

















