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TKG erhebt formelle Beschwerde zum Integrationsbarometer 2025

Die öffentliche und politische Verwertung der Ergebnisse zeigt, dass methodische Entscheidungen staatlich finanzierter Meinungsforschung erhebliche gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten können.

Fragen zur staatlichen Neutralität und wissenschaftlichen Sorgfalt

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG, Think Tank) hat beim VMÖ (Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs) eine Eingabe zum Integrationsbarometer 2025 eingebracht. Der VMÖ und seine Mitglieder verpflichten sich auf ihrer offiziellen Website, nach den geltenden Normen und ethischen Grundsätzen von ESOMAR (Code of Standards and Ethical Practice) zu arbeiten.

Der ICC/ESOMAR‑Kodex gilt weltweit als maßgeblicher Standard für ethisches und professionelles Verhalten in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie in der Datenanalytik. Er definiert die Verantwortung aller beteiligten Akteure – Forscher, Auftraggeber und Öffentlichkeit – gegenüber den Studienteilnehmern und dem Berufsstand, um Integrität und Vertrauen sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen Datenschutz, Transparenz, ethische Berufsausübung und wirksame Kontrolle.

In den Eingaben stellt sie grundlegende Fragen zur wissenschaftlichen Sorgfalt, staatlichen Neutralität und demokratiepolitischen Verantwortung staatlich finanzierter Meinungsforschung. Aus Sicht der TKG zeigt die öffentliche und politische Verwertung der Studie, dass methodische Entscheidungen entfalten können. Die öffentliche und politische Rezeption des Integrationsbarometers 2025 verdeutlicht, dass staatlich finanzierte Meinungsforschung über ihre methodische Anlage hinaus gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten kann. Die Art der Darstellung einzelner Kategorien erwies sich dabei als politisch anschlussfähig und trug zu einer polarisierenden öffentlichen Debatte bei.“

Eine formelle Beschwerde sowie eine berufsständische Eingabe mit inhaltlich identischer Grundlage wurden insbesondere an den Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs (VMÖ) gerichtet.

Betreff
Berufsständische Eingabe betreffend die Tätigkeit des Meinungsforschers Dr. Peter Hajek im Rahmen des Integrationsbarometers 2025 – Ersuchen um fachliche Prüfung gemäß ICC/ESOMAR-Kodex.

Gegenstand der Beschwerde
Methodische, konzeptionelle und berufsständisch relevante Defizite in der Erstellung, Durchführung, Darstellung und gesellschaftlichen Wirkung des Integrationsbarometers 2025 des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).

Die öffentliche und politische Verwertung der Ergebnisse zeigt, dass methodische Entscheidungen staatlich finanzierter Meinungsforschung erhebliche gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten können.

 

Eingebracht von
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think Tank) ist eine säkulare, parteiunabhängige zivilgesellschaftliche Organisation mit Sitz in Wien. Sie setzt sich aus engagierten, streng wehrhaften Demokratinnen und Demokraten sowie Freundinnen und Freunden und Sympathisantinnen und Sympathisanten zusammen. Die Arbeit des TKG Think Tanks konzentriert sich auf den Schutz von Minderheiten, die Förderung und Stärkung des Bewusstseins für einen freiheitlich‑pluralistischen Rechtsstaat mit strikter Gewaltenteilung, die Demokratieforschung sowie die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen der Verfassung der Republik Österreich und ihrer demokratischen sowie österreichischen Werteordnung. Darüber hinaus befasst sich die TKG mit Fragen des „Kulturalismus“, verstanden als Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung, die ohne biologische Rassenkategorien auskommen.

Ziel der Eingabe
Im Sinne wissenschaftlicher Integrität, berufsständischer Verantwortung sowie der Sicherung demokratischen Vertrauens wird eine fachliche und berufsständische Prüfung angeregt. Im Lichte des ICC/ESOMAR-Kodex, dem sich der VMÖ in seinen Qualitätsstandards ausdrücklich verpflichtet hat, soll eine klare berufsständische Einordnung erfolgen, um sicherzustellen, dass sich vergleichbare Entwicklungen im Bereich staatlich finanzierter und öffentlich legitimierter Meinungsforschung künftig nicht wiederholen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs (VMÖ) hält in seinen veröffentlichten Qualitätsstandards ausdrücklich fest, dass er und seine Mitglieder nach den verbindlichen Normen und ethischen Grundsätzen des ICC/ESOMAR-Kodex handeln. Dieser Kodex bildet den berufsständisch maßgeblichen Rahmen der Selbstregulierung und dient der Sicherung wissenschaftlicher Qualität, der Wahrung des öffentlichen Vertrauens sowie dem Schutz des Ansehens der Markt- und Meinungsforschung.

Der ICC/ESOMAR-Kodex ist dabei nicht als bloße Empfehlung zu verstehen, sondern als verbindlicher Ordnungsrahmen beruflicher Selbstregulierung. Mit seiner Anerkennung übernimmt der VMÖ eine aktive Verantwortung für die Sicherung ethischer Standards, für methodische Sorgfalt sowie für die öffentliche Glaubwürdigkeit der Markt- und Meinungsforschung in Österreich. Diese Verantwortung begründet zugleich eine berufsständische Prüf- und Klärungspflicht, wenn substanzielle Hinweise auf mögliche Abweichungen von diesen Standards vorgebracht werden.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG steht die Konzeption, Darstellung und öffentliche Verwertung des Integrationsbarometers 2025 in Widerspruch zu mehreren zentralen Bestimmungen des ICC/ESOMAR-Kodex, auf den sich der VMÖ in seinen Qualitätsstandards ausdrücklich bezieht:

Artikel 1 – Grundprinzipien und berufliche Verantwortung

Meinungs- und Sozialforschung darf keinen gesellschaftlichen Schaden verursachen und keine Gruppen pauschalisieren oder stigmatisieren. Forschende tragen Verantwortung für die vorhersehbaren Auswirkungen ihrer Arbeit auf Individuen und gesellschaftliche Gruppen.

Artikel 7 – Vermeidung von Schaden (Avoidance of Harm)

Bei sensiblen Merkmalen wie Religion ist besondere Sorgfalt geboten. Forschung darf nicht zu Diskriminierung, Stigmatisierung oder gesellschaftlicher Ausgrenzung beitragen.

Artikel 8 – Veröffentlichung, Darstellung und Kommunikation

Forschungsergebnisse sind wahrheitsgemäß, ausgewogen und ausreichend kontextualisiert darzustellen. Irreführende Vereinfachungen oder Darstellungen mit potenziell schädlicher gesellschaftlicher Wirkung sind zu vermeiden.

Der ICC/ESOMAR-Kodex gilt international als maßgeblicher Rahmen für ethische, professionelle und transparente Markt-, Meinungs- und Sozialforschung.
Quelle:
https://www.icc-austria.org/fxdata/iccws/prod/media/downloads/ICCESOMAR_Code_German_.pdf

Vor diesem Hintergrund übermittelt die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think Tank) diese formelle Eingabe zur Kenntnisnahme. Gegenstand ist die berufsständisch relevante Tätigkeit des als Meinungsforscher auftretenden Dr. Peter Hajek im Zusammenhang mit der methodischen Konzeption, Durchführung, Darstellung und öffentlichen Kommunikation des Integrationsbarometers 2025 des ÖIF.

Da Dr. Peter Hajek im Rahmen des Integrationsbarometers 2025 ausdrücklich als Meinungsforscher auftritt und seinen Namen mit einer staatlich finanzierten und öffentlich wirksamen Studie verbindet, ist diese Tätigkeit eindeutig dem berufsständischen Verantwortungsbereich der Markt- und Meinungsforschung zuzuordnen. Eine fachliche Einordnung fällt damit in den Zuständigkeitsbereich der berufsständischen Vertretungen, insbesondere des VMÖ (sowie – soweit einschlägig – des VdMI).

Gesellschaftliche Reichweite der Erhebung

Aus Sicht der TKG betrifft die Studie Bevölkerungsgruppen von erheblicher gesellschaftlicher Breite – hunderttausende Menschen in Österreich mit unterschiedlichen Herkunftsgeschichten, Staatsbürgerschaften, Bildungswegen, Weltanschauungen und Lebensrealitäten –, deren religiöse Zugehörigkeit im Rahmen der Erhebung als eigenständige Bewertungs- und Vergleichskategorie herangezogen wird.

Die gewählte Darstellung birgt nach Auffassung der TKG das Risiko pauschalisierender Zuschreibungen und einer strukturellen Problematisierung von Menschen muslimischen Glaubens, indem Wahrnehmungsurteile zum „Zusammenleben mit Muslim:innen“ ohne hinreichende Kontextualisierung oder Differenzierung präsentiert werden (vgl. Integrationsbarometer 2025, S. 20, Abb. 9). Dadurch wird die tatsächliche soziale, kulturelle und individuelle Vielfalt der betroffenen Menschen nicht angemessen abgebildet.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG steht dieses Vorgehen im Widerspruch zu Artikel 1 (Sorgfaltspflichten) des ICC/ESOMAR-Kodex.
Dieser verpflichtet Forschende ausdrücklich dazu, besondere Sorgfalt walten zu lassen, wenn Forschung sensible Themen betrifft oder geeignet ist, negative Effekte für betroffene Personen oder Gruppen hervorzurufen.
(ICC/ESOMAR-Kodex, Artikel 1)

Selektive Herauslösung religiöser Identität

Im Integrationsbarometer 2025 wird die Religionsgemeinschaft der Musliminnen und Muslime selektiv herausgelöst, normativ bewertet und über Zeitreihen hinweg als eigenständige Kategorie fortgeschrieben (vgl. S. 24, Abb. 13). Andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften werden hingegen nicht in vergleichbarer Weise erhoben oder fortgeführt.

Aus wissenschaftsethischer Perspektive entspricht dieses Vorgehen Mustern dessen, was in der internationalen Forschung als kulturalisierter Rassismus bzw. „Rassismus ohne Rasse“ (Neorassismus) beschrieben wird. Dabei erfolgt keine biologistische Zuschreibung, sondern eine Zuschreibung über vermeintlich homogene kulturelle oder religiöse Eigenschaften, die Gruppen als statisch und problembehaftet erscheinen lassen. Die besondere Problematik liegt darin, dass solche Zuschreibungen in scheinbar neutraler, wissenschaftlicher Sprache erfolgen und dadurch gesellschaftlich normalisiert werden können.

Internationale Institutionen wie UNESCO, Europarat und die EU-Grundrechteagentur (FRA) weisen seit Jahren darauf hin, dass solche kulturalisierenden Deutungsmuster strukturelle Diskriminierung begünstigen können – auch ohne explizite Diskriminierungsabsicht.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG steht diese selektive und dauerhafte Darstellung im Widerspruch zu Artikel 7 (Transparenz) des ICC/ESOMAR-Kodex.
Dieser verlangt, dass Forschungsergebnisse und deren Darstellung klar, ausgewogen und nachvollziehbar sein müssen und nicht zu verzerrten oder einseitigen Schlussfolgerungen führen dürfen.
(ICC/ESOMAR-Kodex, Artikel 7)

Politische Anschlussfähigkeit und öffentliche Wirkung

Die öffentliche und politische Rezeption des Integrationsbarometers 2025 verdeutlicht aus Sicht der TKG, dass staatlich finanzierte Meinungsforschung über ihre methodische Anlage hinaus erhebliche gesellschaftliche und normative Wirkung entfalten kann. Die Art der Darstellung einzelner Kategorien erwies sich dabei als politisch anschlussfähig und trug zu einer polarisierenden öffentlichen Debatte bei.

Berufs- und forschungsethische Einordnung (ICC/ESOMAR)

Nach Ansicht der TKG berührt dies Artikel 8 (Veröffentlichung von Ergebnissen) des ICC/ESOMAR-Kodex.
Dieser verpflichtet Forschende ausdrücklich dazu,
– sicherzustellen, dass veröffentlichte Ergebnisse nicht irreführend sind,
– die Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, Qualität und Aussagekraft angemessen zu beurteilen,
– und nicht zuzulassen, dass der eigene Name mit nicht ausreichend datenbasierten Schlussfolgerungen verbunden wird.
(ICC/ESOMAR-Kodex, Artikel 8 lit. a, c und d)

Vorbemerkung / Anlass dieser Beschwerde

Die TKG wendet sich mit dieser Beschwerde an Sie, weil wir im Rahmen des Integrationsbarometers 2025, durchgeführt unter verantwortlicher fachlicher Zuordnung zu Dr. Peter Hajek, schwerwiegende methodische, berufsethische und demokratietheoretische Mängel feststellen mussten.

Wir betonen ausdrücklich:
Diese Eingabe erfolgt nicht parteipolitisch, nicht emotional, und nicht mit dem Ziel persönlicher Diffamierung. Sie erfolgt aus Verantwortung gegenüber

– dem Berufsstand der Meinungsforschung,
– den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich,
– und dem gesellschaftlichen Frieden.

Als säkulare, freiheitlich-demokratische NGO arbeiten wir seit Jahrzehnten ohne parteipolitische oder religiöse Bindung. Gerade deshalb sehen wir uns verpflichtet, dort einzuschreiten, wo staatlich finanzierte Meinungsforschung aus unserer Sicht ihren professionellen Rahmen verlässt und objektiv geeignet ist, reale gesellschaftliche Schäden zu begünstigen.

1. Besonderer Status des Integrationsbarometers 2025 (ÖIF)

Das Integrationsbarometer 2025 ist keine gewöhnliche Markt- oder Meinungsumfrage. Es ist
öffentlich finanziert,
– von einer staatsnahen Institution (ÖIF) veröffentlicht,
– als wissenschaftlicher Bericht präsentiert,
– und von Politik und Medien als Referenz herangezogen worden.

Für die breite Öffentlichkeit entsteht dadurch ein erhöhter Autoritätseffekt:
„Das ist eine staatliche Studie – also muss es stimmen.“
Genau deshalb trägt eine solche Erhebung eine erhöhte Verantwortung. Was hier gemessen, formuliert und veröffentlicht wird, wirkt nicht nur beschreibend, sondern normsetzend.

Unter internationalen Standards der Meinungs- und Sozialforschung gilt: Je höher die institutionelle Autorität einer Studie, desto höher sind die Anforderungen an Sorgfalt, Transparenz, Sensibilität und die Minimierung vorhersehbarer negativer Wirkungen.

2. Öffentliche Finanzierung, institutionelle Nähe und Autoritäts-/Normsetzungseffekt

Das Integrationsbarometer 2025 wurde mit öffentlichen Geldern finanziert. Damit ist die Studie Teil staatlicher Wissensproduktion. Öffentlich finanzierte Meinungsforschung unterscheidet sich grundlegend von privat beauftragten Umfragen, weil sie nicht nur unter wissenschaftlicher, sondern auch unter demokratischer Verantwortung steht.

Studien mit staatlichem Absender erzeugen typischerweise:
a) Autoritätseffekt: Ergebnisse werden als objektive Wahrheit rezipiert, nicht als methodisch begrenzte Momentaufnahme.
b) Normsetzende Wirkung: Medien, Politik, Behörden und Bildungseinrichtungen übernehmen Aussagen häufig ungeprüft als Referenz.

Gerade in sensiblen Feldern wie Religion, Migration und gesellschaftlichem Zusammenleben ist deshalb eine besondere Sorgfalt geboten, um pauschalisierende oder stigmatisierende Wirkungen zu vermeiden.

3. Politische Anschlussfähigkeit und vorhersehbare Instrumentalisierung

Die Ergebnisse des Integrationsbarometers wurden im öffentlichen Diskurs unmittelbar politisch aufgegriffen. Entscheidend ist hierbei nicht die Absicht einzelner Akteure, sondern die objektive Anschlussfähigkeit der Darstellung: Wenn eine Studie so angelegt ist, dass zentrale Ergebnisse ohne Kontextualisierung in politische Narrative überführt werden können, entsteht ein methodisches Risiko, das bereits bei der Konzeption zu berücksichtigen ist.

Die Studie präsentiert Bewertungen des „Zusammenlebens“ in einer Weise, die komplexe gesellschaftliche Fragen auf vereinfachte, emotional wirksame Aussagen verdichtet. Dabei werden affektive Wahrnehmungen als scheinbar objektive gesellschaftliche Tatsachen rezipierbar. Genau hier liegt eine berufsständisch relevante Sorgfaltsfrage: Professionelle Meinungsforschung muss bei sensiblen Themen Schutzmechanismen vorsehen (Definitionen, Kontext, Limitationen, Warnhinweise), um Pauschalisierung und Stigmatisierung entgegenzuwirken.

4. Religion  eines ist kein Rechtsstatus – methodischer und verfassungsrechtlich sensibler Kategorienfehler

(Integrationsbarometer 2025: S. 20, Abb. 9)

Ein zentraler Fehler des Integrationsbarometers liegt in der Behandlung von Religion eines Menschen pauschal  als bewertbare Kategorie neben rechtlich definierten Statusgruppen. Religion ist
– kein vom Staat vergebener Status,
– keine verwaltungsrechtliche Kategorie,
– keine objektive Strukturvariable wie Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus.

Die Religion eines Menschen ist kein Rechtsstatus. Im Integrationsbarometer 2025, das von Dr. Peter Hajek durchgeführt wurde, liegt hierin ein methodischer und verfassungsrechtlich sensibler Kategorienfehler.

Religion  eines Menschen ist ein grundrechtlich geschütztes Freiheitsrecht.

In der Frage auf S. 20 (Abb. 9) wird das „Zusammenleben“ zwischen „Österreichern und Zuwanderern“, „Muslimen und Nicht-Muslimen“, „Österreichern und Flüchtlingen“ sowie „Österreichern und ukrainischen Kriegsvertriebenen“ auf derselben Skala bewertet. Damit werden rechtlich definierte Gruppen (Zuwanderer, Flüchtlinge, Kriegsvertriebene) und eine religiöse Kategorie („Muslime“) methodisch gleichgesetzt.

Dies ist methodisch unzulässig, weil unvergleichbare Kategorien vermischt werden. Zugleich ist dies verfassungsrechtlich sensibel, weil ein Freiheitsrecht faktisch in eine Problem- bzw. Bewertungsvariable verschoben wird. Unabhängig von subjektiven Intentionen entfaltet diese Setzung eine objektive gesellschaftliche Wirkung: Eine Religionsgruppe erscheint als dauerhaft beobachtungs- und bewertungsbedürftige Kategorie.

5. Stichprobe, Erhebungsmodus und soziale Erwünschtheit – strukturelle Verzerrungsrisiken

(Integrationsbarometer 2025: Methodik S. 9–11; Bezug zu S. 20, Abb. 9)

Die Erhebung basiert auf rund 1.000 Befragten und wurde überwiegend telefonisch durchgeführt. Telefoninterviews sind etabliert, jedoch bei sensiblen Themen (Religion, Migration, Sicherheit) besonders anfällig für soziale Erwünschtheit: Menschen geben eher Antworten, die sie für gesellschaftlich akzeptabel, erwartbar oder diskurskonform halten.

Gerade bei normativ aufgeladenen Fragen wäre daher eine hohe Transparenz erforderlich, u. a.:
– Vergleich Telefon vs. Online,
– Analyse möglicher Moduseffekte,
– Offenlegung von Gewichtungen,
– Robustheits-/Sensitivitätsanalysen,
– klare Limitationen zur Aussagekraft affektiver Daten.

Aus Sicht der TKG sind diese Transparenzelemente im Bericht nicht ausreichend erkennbar. Dadurch bleibt offen, ob Ergebnisse tatsächliche Einstellungen abbilden oder zumindest teilweise methodisch erzeugte Effekte darstellen.

6. Fehlende Betroffenenperspektive und asymmetrisches Bewertungsregime

„Zusammenleben“ ist relational. Methodisch konsequent wäre es, beide Seiten sichtbar zu machen: die Wahrnehmungen der Mehrheitsbevölkerung und die Erfahrungen jener Gruppen, über die geurteilt wird. Das Integrationsbarometer erhebt jedoch keine systematischen Diskriminierungs-, Ausgrenzungs- oder Stigmatisierungserfahrungen der betroffenen Gruppen und bezieht diese nicht in die Interpretation ein.

Damit entsteht ein asymmetrisches Bewertungsregime: Eine Gruppe wird befragt, eine andere wird bewertet. Diese Asymmetrie verschiebt Verantwortung für gesellschaftliche Spannungen einseitig auf die bewertete Gruppe, während strukturelle Rahmenbedingungen unsichtbar bleiben. Berufsständisch relevant ist hier die Frage, ob eine Studie, die „Zusammenleben“ bewertet, ohne die Betroffenenperspektive zu erheben, ihrer fachlichen und ethischen Verantwortung gerecht werden kann.

7. Selektive Zeitreihenbildung und dauerhafte institutionelle Problem-Zuschreibung

(Integrationsbarometer 2025: S. 24, Abb. 13)

Auf S. 24 (Abb. 13) wird „Zusammenleben mit Muslim:innen im Zeitverlauf“ als eigene Zeitreihe ausgewiesen. Für keine andere religiöse Gruppe existiert eine vergleichbare Darstellung. Zeitreihen sind kein neutrales Darstellungsinstrument: Sie signalisieren Dauerbeobachtung, Monitoring und strukturelle Relevanz. Wer in einer Zeitreihe geführt wird, erscheint als dauerhaft relevantes – potenziell problematisches – Phänomen.

Diese selektive Zeitreihenbildung ist methodisch nicht transparent begründet. Sie erzeugt eine institutionelle Problemzuschreibung mit Dauerwirkung, unabhängig von konkreten sozialen Indikatoren. In Verbindung mit affektiven Bewertungsfragen wird damit der Eindruck verstetigt, gesellschaftliche Akzeptanz oder Ablehnung einer Religionsgruppe lasse sich objektiv „messen“ und über Jahre fortschreiben. Berufsständisch ist zu prüfen, ob dies mit den Grundsätzen verantwortungsvoller Ergebnisdarstellung vereinbar ist.

8. Begriff „politischer Islam“ – unscharfer Angstmarker ohne Operationalisierung

(Integrationsbarometer 2025: S. 13–14)

Auf S. 13–14 wird der Begriff „politischer Islam“ als eigenständige Sorge im Sorgenranking ausgewiesen. Der Begriff wird im Bericht jedoch nicht klar definiert und nicht methodisch operationalisiert. Undefinierte Begriffe werden in der empirischen Forschung nicht gemessen, sondern aktivieren Assoziationen.

Die Aufnahme eines unscharfen, stark emotionalisierten Begriffs in ein Sorgenranking setzt zugleich einen Problemrahmen: Sorgenrankings suggerieren Dringlichkeit und Handlungsbedarf. Dadurch werden affektive Reaktionen verstärkt, ohne analytische Klarheit zu schaffen. Dies erhöht politische Anschlussfähigkeit und verzerrt das Antwortverhalten.

Die TKG betont ausdrücklich, dass sie jede Form des politischen Missbrauchs von Religion seit Jahrzehnten ablehnt. Gerade deshalb kritisieren wir die fehlende Trennschärfe und die kollektivierende Wirkung unscharfer Begriffe, die faktisch auf eine gesamte Religionsgruppe zurückwirken können.

9. Historische Kontinuität problematischer Praktiken und strukturelle Wiederholung

Die Kritik richtet sich nicht nur gegen Einzelmängel, sondern auch gegen ein strukturelles Muster: staatlich finanzierte, politisch nahe Studien mit hoher medialer Verwertbarkeit können wiederholt Narrative über „problematische Muslime“ verstärken. Dies führt unabhängig von subjektiven Intentionen zu Vertrauensproblemen und gesellschaftlicher Polarisierung.

Für den Berufsstand ist entscheidend: Wo solche Muster wiederholt auftreten, sind Transparenz, Wettbewerb, methodische Vielfalt und kritische Distanz besonders zu sichern. Berufsständische Vertretungen haben hier eine Rolle, Standards nicht nur zu deklarieren, sondern in Fällen mit erheblicher gesellschaftlicher Wirkung eine fachliche Klärung einzuleiten.

10. Demokratische Sensibilität staatlicher Kommunikation und historische Verantwortung

Österreich trägt eine besondere Verantwortung dafür, wie gesellschaftliche Gruppen öffentlich benannt, beschrieben und bewertet werden – insbesondere in staatlich legitimierten Kontexten. Politische Stigmatisierung beginnt oft nicht durch offene Hetze, sondern durch wiederholte Problemzuschreibungen, statistische Kategorien und scheinbar sachliche, aber normativ wirksame Darstellung.

Der Hinweis auf historische Erfahrungen dient ausdrücklich nicht der Gleichsetzung, sondern der demokratischen Warnfunktion: Staatliche oder staatsnahe Kommunikation darf niemals dazu beitragen, dass religiöse Zugehörigkeit als dauerhafte gesellschaftliche Problemkategorie verfestigt wird. Genau deshalb sind Präzision, Zurückhaltung und Sensibilität bei staatlich finanzierten Studien zwingend.

11. Vertrauensverlust als demokratisch relevanter Schaden

Der gravierendste Schaden des Integrationsbarometers 2025 ist nicht statistischer, sondern gesellschaftlicher Natur: der Verlust von Vertrauen. Wenn Menschen erleben, dass ihre religiöse Zugehörigkeit in staatlich legitimierten Studien implizit als Problem erscheint, verlieren sie Vertrauen in staatliche Neutralität, demokratische Fairness und wissenschaftliche Integrität.

Dies betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche, deren Zugehörigkeitsgefühl und demokratische Identifikation nachhaltig geprägt wird. Demokratie lebt vom Vertrauen aller Gruppen in die Selbstkorrekturfähigkeit staatlicher Institutionen. Wenn Meinungsforschung – auch unbeabsichtigt – Teil einer Stigmatisierungsinfrastruktur wird, verfehlt sie ihren gesellschaftlichen Auftrag.

12. Schlussfolgerung, Bewertung und Antrag (Antragsstellung)

Die vorliegende Beschwerde zeigt in ihrer Gesamtheit, dass das Integrationsbarometer 2025 in Konzeption, methodischer Anlage, Kategorienbildung sowie öffentlicher Kommunikation erhebliche strukturelle Defizite aufweist. Diese betreffen nicht Detailfragen, sondern die grundlegende Logik der Erhebung und ihre gesellschaftliche Wirkung.

Die Vermischung rechtlicher Statuskategorien mit religiöser Zugehörigkeit, die einseitige Erhebung von Wahrnehmungen ohne systematische Berücksichtigung der Betroffenenperspektive, die selektive Zeitreihenbildung sowie die Verwendung unscharfer und emotional aufgeladener Begriffe führen zu einer methodisch verzerrten und normativ aufgeladenen Darstellung gesellschaftlicher Realität. Dadurch wird die wissenschaftliche Aussagekraft ebenso beeinträchtigt wie die öffentliche Glaubwürdigkeit.

Besonders schwer wiegt, dass das Integrationsbarometer 2025 faktisch als Orientierungs- und Legitimationsgrundlage für integrations-, gesellschafts- und sicherheitspolitische Debatten verwendet wird. Aufgrund öffentlicher Finanzierung, staatlichem Absender und medialer Verbreitung entfaltet die Studie einen erheblichen Autoritäts- und Normsetzungseffekt. Methodische Schwächen bleiben dabei nicht folgenlos, sondern wirken sich auf gesellschaftliche Wahrnehmungen, politische Diskurse und das Vertrauen betroffener Gruppen aus.

Die TKG hält ausdrücklich fest, dass diese Beschwerde keinen polemischen Charakter hat. Ziel ist eine sachliche, berufsständische Klärung, ob das Integrationsbarometer 2025 den Standards verantwortungsvoller, ethisch reflektierter und gesellschaftlich sensibler Meinungsforschung entspricht – insbesondere dann, wenn diese mit öffentlichen Mitteln finanziert wird und staatliche Wirkungsmacht entfaltet.

Die TKG beantragt daher:

– das Integrationsbarometer 2025 hinsichtlich Methodik, Datengrundlage, Stichprobenzusammensetzung, Kategorienbildung und Interpretationsrahmen einer unabhängigen fachlichen Prüfung zu unterziehen;

– bis zum Abschluss dieser Prüfung die Verwendung der Studie als offizielles Referenz- oder Grundlagenpapier in staatlichen und staatsnahen Kontexten auszusetzen;

– festgestellte methodische und konzeptionelle Mängel im Sinne der Transparenzpflicht durch eine öffentliche, nachvollziehbar begründete Klarstellung oder Korrektur zu adressieren;

– für zukünftige staatlich finanzierte Erhebungen verbindliche Leitlinien zu bekräftigen, die wissenschaftliche Ethik, methodische Sorgfalt, Gleichbehandlung gesellschaftlicher Gruppen und die Vermeidung vorhersehbarer Stigmatisierungseffekte sicherstellen.

Diese Beschwerde versteht sich als Beitrag zur Qualitätssicherung des Berufsstandes, zur Stärkung wissenschaftlicher Glaubwürdigkeit und zur Wahrung demokratischer Verantwortung. Sie soll dazu beitragen, dass Meinungsforschung ihrer aufklärenden Funktion gerecht wird und nicht – auch unbeabsichtigt – Teil einer Infrastruktur gesellschaftlicher Stigmatisierung wird

Demokratischer und rechtsstaatlicher Rahmen

Diese Eingaben erfolgen im Vertrauen auf die rechtsstaatlichen, demokratischen und freiheitlichen Grundprinzipien der Republik Österreich, die auf der Gewaltenteilung sowie auf der Achtung verfassungsrechtlich garantierter Mitwirkungs- und Beschwerderechte beruhen.

Die TKG geht davon aus, dass sachlich begründete, verfassungsrechtlich gedeckte Beschwerden keinerlei Anlass für politische oder behördliche Nachteile, informelle Druckausübung oder sonstige Formen direkter oder indirekter Repression darstellen dürfen. Kritische Hinweise zivilgesellschaftlicher Organisationen sind Ausdruck wehrhafter demokratischer Verantwortung und legitimer demokratischer Kontrolle.

Ziel der offenen Beschwerde

Ziel der Eingaben ist keine Sanktionierung, sondern Transparenz, fachliche Klärung und demokratische Selbstkorrektur. Meinungsforschung darf nicht als normatives Steuerungsinstrument wirken und keine gesellschaftlichen Gruppen stigmatisieren.

Die TKG fordert weder ein Verbot von Meinungsforschung noch politische Konsequenzen gegen einzelne Akteure. Gefordert wird ausschließlich eine fachliche, ethische und rechtsstaatliche Klärung der Grenzen staatlich legitimierter Meinungsforschung im Umgang mit geschützten Merkmalen wie Religion.

Die TKG versteht diese Eingaben als Beitrag zur Stärkung demokratischer Institutionen und zur Prävention zukünftiger staatlicher Fehlentwicklungen im Bereich normsetzend wirkender Forschung.

Mit vorzüglicher Hochachtung,

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think Tank)

Beilagen / Dokumentationsgrundlage (Verweise)

  1. Integrationsbarometer 2025 (ÖIF) – PDF (insb. S. 9–11; S. 13–14; S. 20/Abb. 9; S. 24/Abb. 13)

    OEIF_Integrationsbarometer_2025-02 (1)

  2. ICC/ESOMAR-Kodex (Deutsch)
    https://www.icc-austria.org/fxdata/iccws/prod/media/downloads/ICCESOMAR_Code_German_.pdf

  3. TKG-Dossier zur öffentlichen Wirkung / Dokumentation der Rezeption

  4. (Optional) Ergänzende Unterlagen / Anzeigen-Textbausteine zur öffentlichen Kommunikation

    5.  Der VMÖ und seine Mitglieder verpflichten sich auf ihrer offiziellen Website, nach den geltenden Normen und ethischen Grundsätzen von ESOMAR (Code of Standards and Ethical Practice) zu arbeiten.

    https://www.vmoe.at/verband/qualitatsstandards/

    https://www.vmoe.at/wp-content/uploads/2017/01/ICCESOMAR_Code_German_.pdf

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