TKG schaltet Volksanwaltschaft ein (PDF-Volltext): Beschwerde gegen Integrationsbarometer 2025 wegen Stigmatisierung, „kulturellem Rassismus“(Neorassismus) und SLAPP-Drohkulisse
Die vollständige Volksanwaltschaft-Beschwerde können Sie hier als PDF lesen:.
Volksanwaltschaft -Integrationsfond-Beschwerde
TKG:
„In einer pluralistischen, rechtsstaatlichen Demokratie mit Gewaltenteilung ist es nicht Aufgabe staatlicher Institutionen, Brandstifter zu sein, sondern Feuerlöscher.“
“ Im Zentrum steht nicht ein Einzelfall, sondern eine strukturelle Kernfrage: Wie kann es sein, dass eine staatlich finanzierte Einrichtung über Jahre hinweg religiöse Minderheiten selektiv problematisiert, stigmatisiert und politisch anschlussfähig macht – und anschließend jene Organisation, die diese Praxis öffentlich kritisiert, mit Exekutionsandrohung und Streitwertkonstruktionen unter Druck setzt?“
“ Wir rufen die Öffentlichkeit und zivilgesellschaftliche Akteur:innen dazu auf, demokratische Kontrolle staatlicher Kommunikation nicht preiszugeben.“
Wien, 09.02.2026 – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) erstattet Beschwerde bei der Volksanwaltschaft der Republik Österreich wegen möglicher struktureller Verhetzungsnähe (§ 283 StGB), kulturellen Rassismus ( Neorassismus) sowie SLAPP-ähnlicher Einschüchterung im Kontext des „Integrationsbarometer 2025“. Anlass ist ein demokratiepolitisch schwerwiegender Missstand: Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) reagierte auf grundrechtlich geschützte öffentliche Kritik am „Integrationsbarometer 2025“ nicht mit Transparenz, fachlicher Klärung oder neutraler Kommunikation, sondern mit einer SLAPP-ähnlichen juristischen Drohkulisse („prätorischer Vergleich“, Exekutionsandrohung, Streitwert EUR 35.000).
Nach Analyse der TKG ist das „Integrationsbarometer 2025“ nicht als isolierter Kommunikationsunfall zu bewerten. Es steht vielmehr im Kontext einer seit Jahren fortgesetzten, staatlich finanzierten Praxis (2000–2025), religiöse Minderheiten – insbesondere Menschen mit muslimischem Hintergrund – unter dem Deckmantel „wissenschaftlicher Meinungsforschung“ selektiv zu problematisieren, zu etikettieren, zu kategorisieren und strukturell zu stigmatisieren. Diese Form staatlich autorisierter Problemkonstruktion ist demokratiepolitisch hochriskant, weil sie gesellschaftliche Abwertung normalisieren und politisch unmittelbar verwertbar machen kann.
Gerade weil der ÖIF unter dem normativ aufgeladenen Titel „Integrationsfonds der Republik Österreich“ auftritt und mit öffentlichen Mitteln arbeitet, gilt für ihn ein strenger Maßstab: staatliche Neutralität, Grundrechtsbindung und Deeskalation – nicht Eskalation, Stigmatisierung und Einschüchterung.
Die TKG fordert daher die konsequente Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien: Rechtsstaatlichkeit, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung, staatliche Neutralität (insbesondere im Kontext von Religion und Minderheiten) sowie die Grundrechtsbindung staatlicher Organe.
Die vollständige Volksanwaltschaft-Beschwerde können Sie hier als PDF lesen:.
Volksanwaltschaft -Integrationsfond-Beschwerde

















