Ausgewählt

TKG begrüßt den neuen Straftatbestand §247b StGB aufgrund der gesellschaftlichen Änderungen!

Print Friendly, PDF & Email

Wien (OTS) – Die Republik Österreich und ihre freiheitlich-demokratische und liberale Grundordnung ist kein Selbstbedienungsladen, Hinterland und Unterwanderungs-Versuchskaninchen für die religiös motivierten extremistischen Verbindungen aus dem Ausland und natürlich auch im Inland, die dies unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit und Solidarität missbrauchen.

In erste Linie sind die Opfer dieser Tragödie nämlich die modernen, säkularen, den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unterstützende MigrenInnen in Österreich. Bis jetzt wurde der gute Wille und die Erfahrungen aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg missbraucht und ausgenützt.

Es ist aber eine Tatsache, dass hier besonders die EU, aber vor allem Österreich, als ein Camouflagegebiet verwendet wird.

Deswegen muss sich die Republik Österreich an die Zeit dieses religiös-motivierten extremistischen Problems anpassen, auch wegen der schlechten Erfahrung in anderen Ländern, und dies vorzeitig diagnostizieren und sich für die Zukunf, für das Wohl der Gesellschaft und der Republik und für ein friedliches Zusammenleben der vielen Kulturen absichern.

Mann muss den religiös-motivierten extremistischen Verbindungen einen Riegel vorschieben. Wir verstehen unter §247b StGB, dass der Staat gegenüber jeder Religion Distanz wahren wird und jegliche religiös-motivierte extremistische Verbindung, egal aus welcher Religion diese kommt, die Republik und seine Gesellschaft schützen wird und begrüßen daher den neuen Tatbestand. Trotzdem fordern wir von der Regierung und dem Gesetzgeber die Neutralität zu bewahren und sich laizistisch zu verhalten und dass dieser gesetzliche Tatbestand auf alle Religionen bezogen wird.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)

 

You may also like

More in Ausgewählt