AusgewähltPolitik

Ausländische Verbindungen und mögliche Einflussnahme untersuchen

M. Tantuss

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) fordert nach der tödlichen Attacke beim Berliner CSD eine präzise Aufklärung der Radikalisierungswege – und warnt zugleich vor einer politischen Instrumentalisierung und pauschalen Stigmatisierung.

Wien, 28. Juli 2026 – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) verurteilte den mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag im Umfeld des Christopher Street Day in Berlin aufs Schärfste.

https://www.turkischegemeinde.at/tkg-verurteilt-den-terroranschlag-in-berlin-aufs-schaerfste/

Nach den bisher veröffentlichten Informationen soll der Tatverdächtige am Abend des 25. Juli 2026 mit einem gemieteten Fahrzeug im Berliner Tiergarten mehrere Menschen angefahren und anschließend weitere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau wurde getötet, zahlreiche Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Der Tatverdächtige kam am folgenden Tag bei einem Polizeieinsatz ums Leben.

Mitgefühl mit den Opfern und Solidarität mit Deutschland

Das aufrichtige Mitgefühl der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich gilt der Familie und den Angehörigen der getöteten Frau, allen Verletzten sowie den Menschen in Deutschland, die durch diesen Anschlag erschüttert wurden.

Wir sprechen den Hinterbliebenen unser tief empfundenes Beileid aus und wünschen ihnen in dieser schweren Zeit Geduld, Kraft und menschlichen Beistand. Unsere Gedanken und Gebete sind bei ihnen. Den Verletzten wünschen wir eine rasche und vollständige Genesung.

Unser Dank gilt den Rettungskräften, der Polizei, den Ärztinnen und Ärzten sowie allen Menschen, die den Betroffenen unmittelbar nach dem Angriff geholfen haben.

Die TKG steht solidarisch an der Seite der Menschen in Deutschland und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung, seiner geschlechtlichen Identität, seiner Religion, seiner Herkunft oder seiner Weltanschauung bedroht, verfolgt oder angegriffen werden.

Der Anschlag ereignete sich im Umfeld einer friedlichen Großveranstaltung, bei der Menschen für persönliche Freiheit, Selbstbestimmung und die Rechte von LSBTIQ-Personen eintraten. Er richtet sich damit auch gegen wesentliche Grundsätze einer offenen und demokratischen Gesellschaft.

Die Vorgeschichte des Tatverdächtigen muss vollständig aufgearbeitet werden

Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige in Berlin geboren, wuchs dort auf und besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Fall lässt sich daher nicht seriös als Tat eines neu eingewanderten Ausländers oder als unmittelbare Folge einer erst kürzlich erfolgten Migration darstellen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit und das Aufwachsen in Berlin schließen jedoch eine Beeinflussung durch transnationale jihadistische Propagandanetzwerke, persönliche Kontakte im Ausland oder extremistische Online-Strukturen nicht aus. Gerade dieser Fall zeigt, dass Radikalisierung nicht allein anhand der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft oder des Aufenthaltsstatus erklärt werden kann.

Nach den von den Berliner Justizbehörden veröffentlichten Informationen soll der Mann in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des sogenannten „Islamischen Staates“ anzuschließen. Nach einem gescheiterten Ausreiseversuch soll er über die Türkei in den Libanon gereist sein, um von dort nach Syrien zu gelangen.

Im Libanon soll er Kontakt zu mehreren Personen aufgenommen haben, die möglicherweise dem IS angehörten oder die er zumindest dafür hielt. Dort wurde er festgenommen, von einem Militärgericht verurteilt und nach seiner Haftentlassung im November 2025 nach Deutschland zurückgebracht und erneut festgenommen.

Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den Mann wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie wegen der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Der Mann wurde unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt.

Nach der gemeinsamen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und des Kammergerichts sah das Gericht außerdem in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass der Mann am 16. und 24. Juni 2024 über seinen Instagram-Account verbotene Propaganda des sogenannten „Islamischen Staates“ veröffentlicht hatte. Diese Handlungen waren Bestandteil der gegen ihn geführten Verfahren wegen der Zuwiderhandlungen gegen das vereinsrechtliche Verbot.

Zugleich hob das Gericht den bestehenden Haftbefehl auf; die Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar. Das Urteil vom 12. Mai 2026 war nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein und hatte nach amtlichen Angaben eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt

Das Urteil vom 12. Mai 2026 war noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und nach amtlichen Angaben eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt.

Diese Vorgeschichte verlangt eine vollständige und transparente Aufarbeitung. Es muss geklärt werden, welche Erkenntnisse Polizei, Justiz, Verfassungsschutz, Bewährungshilfe und andere zuständige Stellen über den Tatverdächtigen besaßen, wie seine Gefährlichkeit eingeschätzt wurde und ob erkennbare Warnzeichen ausreichend berücksichtigt wurden.

Dabei geht es nicht um eine pauschale Schuldzuweisung an einzelne Behörden oder Entscheidungsträger. Es geht um die sachliche Prüfung, ob der Informationsaustausch funktionierte, ob vorhandene Erkenntnisse richtig bewertet und ob die verfügbaren rechtlichen und institutionellen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Persönliche, digitale und ausländische Kontakte untersuchen

Die Ermittlungen dürfen sich nicht auf den unmittelbaren Ablauf des Anschlags beschränken. Untersucht werden müssen die gesamte Radikalisierungsgeschichte, die persönlichen und digitalen Kontakte, Reisen, Kommunikationswege und möglichen Beziehungen des Tatverdächtigen zu Personen oder Organisationen im Ausland.

Es muss geklärt werden, welche Propagandainhalte er konsumierte, mit wem er kommunizierte und ob andere Personen von seinen Absichten wussten, ihn in seiner Radikalisierung bestärkten oder ihm praktische Unterstützung leisteten.

Auch mögliche Verbindungen zu Anhängern oder Strukturen des sogenannten „Islamischen Staates“, von al-Qaida, aus dem früheren Umfeld der al-Nusra-Front hervorgegangenen Netzwerken oder anderen jihadistisch-salafistischen Organisationen müssen untersucht werden.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen darf jedoch weder eine konkrete organisatorische Steuerung noch die Beteiligung eines ausländischen Staates oder Nachrichtendienstes als erwiesen dargestellt werden. Eine ergebnisoffene Untersuchung bedeutet, mögliche Verbindungen nicht vorzeitig auszuschließen, aber ebenso wenig unbelegte Vermutungen als Tatsachen zu verbreiten.

Extremistische Organisationen benötigen nicht in jedem Fall einen direkten persönlichen Kontakt zu einem späteren Täter. Digitale Propaganda kann darauf ausgerichtet sein, sozial isolierte, persönlich krisenbelastete oder leicht beeinflussbare Menschen aus der Ferne anzusprechen, ihre bestehenden Konflikte zu verschärfen und sie zu eigenständig ausgeführten Gewalttaten zu bewegen.

Dadurch können die Grenzen zwischen organisatorischer Steuerung, digitaler Anleitung, ideologischer Ermutigung und weitgehend selbstständigem Handeln verschwimmen. Deshalb müssen digitale Spuren, Kommunikationsdaten, persönliche Kontakte, Reisen und mögliche Geldflüsse professionell ausgewertet werden.

Psychische Erkrankungen dürfen dabei weder pauschal mit Terrorismus gleichgesetzt noch als einfache Erklärung für eine ideologisch motivierte Tat verwendet werden. Die große Mehrheit psychisch erkrankter Menschen ist nicht gewalttätig. Zu untersuchen ist vielmehr, ob eine konkrete Person von extremistischen Akteuren angesprochen, beeinflusst oder in ihrer Gewaltbereitschaft bestärkt wurde.

Der Sammelbegriff „politischer Islam“ reicht zur Terroranalyse nicht aus

In der öffentlichen Debatte werden sehr unterschiedliche religiöse, politische und extremistische Erscheinungsformen häufig unter dem Sammelbegriff „politischer Islam“ zusammengefasst. Für die Analyse eines terroristischen Anschlags ist dieser Begriff jedoch zu ungenau.

Legalistisch auftretende Islamisten versuchen, innerhalb bestehender rechtlicher Strukturen politischen und gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Sie können demokratische Freiheiten und rechtsstaatliche Möglichkeiten nutzen, obwohl ihre langfristigen gesellschaftspolitischen Vorstellungen mit einer säkularen, pluralistischen und freiheitlichen demokratischen Ordnung in Konflikt stehen.

Der legalistische Islamismus stellt deshalb eine politische und verfassungsschutzrechtliche Herausforderung dar. Er ist jedoch nicht ohne Weiteres mit jihadistisch-salafistischen Organisationen gleichzusetzen, die terroristische Gewalt rechtfertigen, Menschen für Anschläge rekrutieren oder die gewaltsame Errichtung einer angeblich religiösen Herrschaft anstreben.

Der sogenannte „Islamische Staat“, al-Qaida und vergleichbare jihadistische Organisationen betrachten terroristische Gewalt als ein unverzichtbares Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele. Ihre Ideologien, Rekrutierungswege, Finanzierungsformen und internationalen Verbindungen müssen konkret benannt und untersucht werden.

Wer legalistischen Islamismus, konservative Religionsausübung, unterschiedliche salafistische Strömungen und jihadistischen Terror unter einem einzigen politischen Schlagwort zusammenfasst, erschwert eine sachgerechte Gefahrenanalyse. Unterschiedliche Erscheinungsformen erfordern unterschiedliche rechtliche, politische, präventive und sicherheitspolitische Antworten.

Salafismus ist nicht mit dem Islam oder allen Muslimen gleichzusetzen

Auch der Salafismus ist keine vollständig einheitliche Bewegung. Zwischen religiös-puristischen, politisch agierenden, legalistischen und ausdrücklich jihadistischen Strömungen bestehen erhebliche Unterschiede. Nicht jeder Mensch mit salafistischen Auffassungen ist gewaltbereit oder terroristisch tätig.

Gleichzeitig ist dokumentiert, dass die Ideologie zahlreicher jihadistischer Täter und Terrororganisationen salafistisch geprägt ist. In ihrer jihadistischen Ausprägung verbindet sie religiöse Ausschließlichkeitsansprüche, die Abwertung anderer Glaubensrichtungen, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaften und die Rechtfertigung terroristischer Gewalt.

Diese Feststellung darf nicht zur pauschalen Verurteilung von Musliminnen und Muslimen führen. Salafistisch-jihadistische Organisationen richten ihre Gewalt häufig gerade auch gegen Muslime, die ihre radikale Auslegung des Islam ablehnen.

Hanafitische, schafiitische, alevitische, sufische und andere historisch gewachsene religiöse Traditionen dürfen nicht mit jihadistisch-salafistischen Ideologien gleichgesetzt werden. Dies gilt ebenso für säkulare Menschen, Menschen ohne religiöse Bindung und für die große Mehrheit der in Europa lebenden Muslime.

Die ethnische oder nationale Herkunft eines Menschen sagt allein nichts über seinen Radikalisierungsweg aus. Ein Mensch kann aus einer muslimischen Familie stammen und jede Form des Islamismus entschieden ablehnen. Umgekehrt können auch Konvertiten oder zuvor nicht religiös lebende Personen durch jihadistische Propaganda radikalisiert werden.

Die historische Verbreitung wahhabitisch-salafistischer Lehren

Eine ernsthafte Untersuchung jihadistisch-salafistischer Radikalisierung muss auch den historischen und internationalen Hintergrund berücksichtigen.

Die seit den 1960er-Jahren betriebene internationale Verbreitung wahhabitisch-salafistischer Lehren durch öffentliche, staatsnahe und private Akteure aus Saudi-Arabien ist Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher und sicherheitspolitischer Untersuchungen.

Mit saudischer Unterstützung entstanden internationale religiöse Institutionen, Hochschulen und Missionsnetzwerke. Mit den stark gestiegenen Erdöleinnahmen seit den 1970er-Jahren konnten entsprechende Aktivitäten erheblich ausgeweitet werden.

Finanziert oder unterstützt wurden unter anderem Moscheen, Schulen, Universitäten, Kulturzentren, Stipendienprogramme, Prediger, religiöse Literatur, Übersetzungen, Wohlfahrtsorganisationen und internationale Einrichtungen.

Diese Aktivitäten beschränkten sich nicht auf Europa. Sie erfassten auch die Türkei, den Balkan, Afrika und große Teile Asiens. Die exportierte Religionsauslegung traf dort auf historisch gewachsene hanafitische, schafiitische, alevitische, sufische und andere islamische Traditionen.

Aus dieser historischen Entwicklung folgt nicht, dass Saudi-Arabien für jeden späteren Terroranschlag verantwortlich gemacht werden kann. Zwischen religiöser Einflussnahme, der Finanzierung bestimmter Einrichtungen, der Verbreitung eines intoleranten Weltbildes, der Entstehung extremistischer Milieus und der unmittelbaren Planung eines Anschlags muss sorgfältig unterschieden werden.

Die langfristigen Folgen dieser ideologischen und finanziellen Exportpolitik dürfen dennoch nicht aus diplomatischen oder wirtschaftlichen Gründen aus der öffentlichen Diskussion ausgeblendet werden. Staaten und Institutionen, die heute als Partner im Kampf gegen Extremismus auftreten, sollten auch bereit sein, frühere Finanzierungen und noch bestehende Einflussstrukturen transparent aufzuarbeiten.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der internationale saudische Religionsapparat nicht als einheitlicher Block funktionierte. Neben staatlichen Ministerien und Behörden waren auch staatsnahe Organisationen, Angehörige des Königshauses, religiöse Institutionen und private Geldgeber beteiligt, die teilweise unterschiedliche Ziele verfolgten.

Die Golfstaaten dürfen nicht pauschal gleichgesetzt werden

Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait und andere Staaten der Golfregion verfolgen unterschiedliche religiöse, politische und außenpolitische Strategien. Sie dürfen deshalb nicht pauschal als einheitlicher Block behandelt werden.

Ihre Beziehungen zu salafistischen Strömungen, zur Muslimbruderschaft, zu politischen Parteien, religiösen Einrichtungen und regionalen Konfliktparteien unterscheiden sich teilweise erheblich.

Für jeden Staat, jede Organisation und jeden Geldgeber muss einzeln geprüft werden, welche religiösen Einrichtungen, Medien, Forschungsstellen, Lobbyorganisationen oder politischen Netzwerke unterstützt wurden, welche Inhalte verbreitet wurden und welche politischen Interessen damit verbunden waren.

Im Mittelpunkt einer seriösen Untersuchung müssen überprüfbare Geldflüsse, institutionelle Verbindungen, Vertragsverhältnisse und nachweisbare Handlungen stehen.

Davon getrennt: Ausländische Einflussoperationen in Europa

Von der Untersuchung des Berliner Anschlags und möglicher jihadistisch-salafistischer Verbindungen ist ein zweiter europäischer Fragenkomplex klar zu trennen: ausländische Einfluss‑ und Diskreditierungsoperationen, die in Europa unter dem Schlagwort der Bekämpfung des „politischen Islam“ oder der Muslimbruderschaft sowie deren Derivate in der Türkei und deren verlängerten Armen in Europa, auch in Österreich, durchgeführt worden sein sollen, bekämpfen wir als TKG seit 30 Jahren de facto demokratisch durch Aufklärung.

Man darf hier nicht mit dem Wort „Moslem“ bzw. „Mosleminnen“ de facto alle pauschalisieren und damit den „ewigen Moslem“ konstruieren. Vorsicht! Manche regierngspartein sogar tn das in Österreich. (Religion ist kein Aufenthaltsstatus: TKG erhebt Beschwerde gegen ÖIF-Integrationsbarometer bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft)

Man darf hier nicht mit den Begriffen „Muslim“ bzw. „Muslimin“ de facto alle pauschalisieren und damit das Zerrbild des „ewigen Muslim“ konstruieren. Vorsicht ist geboten: Manche Regierungsparteien in Österreich tun dies sogar auf Ebene eines Integrationsministeriums – in fremdschämender Weise und unter dem Vorwand vermeintlich wissenschaftlicher Meinungsforschung, obwohl sie verfassungsrechtlich zur Neutralität verpflichtet sind. Auf diese Weise werden alle Musliminnen und Muslime pauschal adressiert und faktisch stigmatisiert.

Wir müssen gemeinsam mit der überwältigenden Mehrheit der Musliminnen und Muslime gegen den politischen Islam und den salafistischen Terror stehen. Aber gerade deshalb dürfen wir nicht alle Menschen wegen ihrer Religion pauschal stigmatisieren – in einem Land wie Österreich, das ebenso wie die Welt schwerwiegende historische Erfahrungen mit solcher Ausgrenzung gemacht hat. Eine derartige Stigmatisierung ist kein Kavaliersdelikt und darf auch nicht als „Heimatliebe“ verkauft werden. Sie ist die primitivste Form des kulturellen Rassismus.

 

Zwischen solchen Operationen und dem Berliner Anschlag ist bislang kein Zusammenhang nachgewiesen. Beide Sachverhalte dürfen deshalb nicht miteinander vermischt werden.

Eine öffentliche Auseinandersetzung mit ausländischen Einflussoperationen bleibt dennoch erforderlich. Europäische Behörden, Medien und politische Entscheidungsträger müssen davor geschützt werden, für regionale Machtkämpfe, innenpolitische Interessen oder wirtschaftliche Ziele anderer Staaten instrumentalisiert zu werden.

Die Führung der Vereinigten Arabischen Emirate betrachtet die Muslimbruderschaft und andere transnationale Bewegungen des politischen Islam seit Jahren als eine Bedrohung ihrer eigenen Herrschaftsordnung und ihrer regionalen Interessen. Diese Gegnerschaft ist auch Teil der politischen Auseinandersetzungen der Emirate mit Katar, der Türkei und weiteren regionalen Akteuren.

Daraus folgt nicht, dass jede Kritik an der Muslimbruderschaft oder jede europäische Untersuchung des Islamismus von den Vereinigten Arabischen Emiraten gesteuert wird. Es bedeutet jedoch, dass europäische Einrichtungen die Interessen und Finanzierungswege ausländischer Akteure genau prüfen müssen.

Die Recherchen zu „Abu Dhabi Secrets“

Nach den von European Investigative Collaborations, „profil“, Mediapart und weiteren europäischen Medien ausgewerteten Unterlagen soll die Schweizer Firma Alp Services im Auftrag von Akteuren aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in Europa tätig geworden sein.

Laut diesen Recherchen soll das Unternehmen den emiratischen Nachrichtendiensten die Namen von mehr als 1.000 Personen und rund 400 Organisationen aus 18 europäischen Ländern übermittelt und diese als mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer eines Netzwerks der Muslimbruderschaft eingeordnet haben.

Nach Darstellung der beteiligten Medien befanden sich darunter auch Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Menschenrechtsorganisationen, muslimische Verbände, Unternehmen und weitere Personen, bei denen die behaupteten Verbindungen zur Muslimbruderschaft teilweise auf umstrittenen, entfernten oder nicht ausreichend belegten Zuordnungen beruht haben sollen.

Den veröffentlichten Recherchen zufolge sollen private Nachrichtendienstleister, Berater, Medienkontakte und weitere Vermittler eingesetzt worden sein, um Personen und Organisationen zu erfassen und ihre Wahrnehmung bei Medien, Banken, Behörden oder politischen Entscheidungsträgern zu beeinflussen.

Mediapart berichtete unter Berufung auf die ausgewerteten Unterlagen, Alp Services habe zwischen 2017 und 2020 mindestens 5,7 Millionen Euro von einem emiratischen Forschungszentrum erhalten, das nach Darstellung der Recherche als Deckstruktur für die Nachrichtendienste der Vereinigten Arabischen Emirate gedient haben soll.

Die anwaltlichen Vertreter von Alp Services wiesen gegenüber Mediapart wesentliche Annahmen der Recherche zurück. Sie erklärten unter anderem, die ausgewerteten Dokumente seien teilweise gefälscht und verschiedene Schlussfolgerungen beruhten auf fehlerhaften oder unplausiblen Annahmen.

Die Angaben zu Alp Services und „Abu Dhabi Secrets“ sind daher ausschließlich als Ergebnisse der genannten journalistischen Recherchen wiederzugeben. Ob und in welchem Umfang einzelne Vorwürfe rechtlich oder gerichtlich bestätigt wurden, muss jeweils gesondert geprüft werden.

Aus den Recherchen folgt weder, dass jede europäische Untersuchung des Islamismus durch die Vereinigten Arabischen Emirate gesteuert wurde, noch ergibt sich daraus ein Zusammenhang mit dem Berliner Anschlag.

Die veröffentlichten Unterlagen begründen jedoch ein legitimes öffentliches Interesse an Transparenz über ausländische Finanzierungen, Beraterverträge, Lobbytätigkeiten, Datenübermittlungen und mögliche Diskreditierungskampagnen.

Europäische Debatten dürfen nicht verdeckt gesteuert werden

Europäische Behörden und politische Institutionen müssen nachvollziehen können, wer Gutachten, Forschungsprojekte, Medienkampagnen, Lobbyorganisationen, Beratungsunternehmen und sogenannte Expertennetzwerke finanziert.

Offengelegt werden sollten insbesondere Finanzierungen, Beratungsverträge, Forschungsaufträge, Honorare, institutionelle Kooperationen, Auslandsreisen und die Weitergabe personenbezogener Informationen.

Menschen und Organisationen dürfen nicht aufgrund politisch interessengeleiteter Listen oder nicht ausreichend überprüfter Netzwerkkarten als Extremisten, Terrorunterstützer oder Mitglieder einer bestimmten Organisation bezeichnet werden.

Genauso wenig dürfen tatsächliche islamistische und jihadistische Gefahren aus Angst vor politischen Kontroversen verharmlost werden. Eine demokratische Gesellschaft muss konkrete Bedrohungen benennen können, ohne ganze Religionsgemeinschaften unter Generalverdacht zu stellen.

Kein Generalverdacht gegen Muslime

Die notwendige Bekämpfung des jihadistisch-salafistischen Terrorismus darf nicht zur pauschalen Verurteilung von Musliminnen und Muslimen führen.

Für einen Anschlag tragen der Täter, mögliche Unterstützer und konkrete Netzwerke die Verantwortung. Eine gesamte Religionsgemeinschaft kann nicht für die Tat eines Einzelnen oder für die Aktivitäten extremistischer Organisationen verantwortlich gemacht werden.

Der notwendige Kampf gegen Islamismus und Terrorismus darf nicht in pauschale Muslimfeindlichkeit umschlagen. Ebenso wenig darf die berechtigte Sorge vor Diskriminierung dazu führen, islamistische Ideologien oder jihadistisch-salafistische Strukturen zu verharmlosen.

Eine demokratische Sicherheitspolitik muss konkrete extremistische Gefahren klar benennen und gleichzeitig Millionen friedlich lebende Menschen vor pauschaler Verdächtigung schützen.

Menschen mit Wurzeln in der Türkei haben selbst unter Terror gelitten

In Österreich leben Hunderttausende und in Deutschland mehrere Millionen Menschen mit familiären Wurzeln in der Türkei.

Viele von ihnen und ihre Familien haben über Jahrzehnte selbst unter islamistischem, separatistischem, rechtsextremem und anderem Terrorismus gelitten. Sie haben Angehörige, Freunde, Kollegen und Nachbarn durch Anschläge und politische Gewalt verloren.

Die große Mehrheit dieser Menschen lehnt jede Form des Terrorismus ab. Sie darf weder aufgrund ihrer Herkunft noch aufgrund eines muslimischen Familienhintergrunds für die Taten jihadistischer Organisationen verantwortlich gemacht werden.

Gerade Menschen, die selbst Erfahrungen mit Terrorismus gemacht haben, erwarten von europäischen Demokratien ein konsequentes Vorgehen gegen konkrete extremistische Netzwerke und zugleich einen verlässlichen Schutz vor pauschaler Diskriminierung.

Keine Opfer erster und zweiter Klasse

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich setzt sich seit rund drei Jahrzehnten für eine säkulare, pluralistische und wehrhafte Demokratie ein.

Die TKG hat islamistischen, antisemitischen, rechtsextremen, separatistischen und gegen Muslime gerichteten Terror unabhängig von der Herkunft, Religion oder politischen Zuordnung der Täter verurteilt.

Für die TKG gibt es keine Opfer erster und zweiter Klasse. Terroristische Gewalt kann weder durch Religion noch durch ethnische Herkunft, Nationalismus, politische Ideologie oder vermeintliche historische Ansprüche gerechtfertigt werden.

Umfassende Aufklärung erforderlich

TKG: „Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt der getöteten Frau, ihrer Familie und allen Verletzten. Wir stehen an der Seite der Menschen in Deutschland und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“

„Der Berliner Anschlag muss vollständig aufgeklärt werden. Dazu gehören der unmittelbare Tatablauf, die Radikalisierungsgeschichte des Tatverdächtigen, seine digitalen und persönlichen Kontakte, mögliche Unterstützer und die Frage, ob erkennbare Warnzeichen bei der Einschätzung seiner Gefährlichkeit ausreichend berücksichtigt wurden bzw. Staatliches Versagen.“

„Die Tatsache, dass der Tatverdächtige in Berlin geboren wurde und deutscher Staatsbürger war, schließt eine Beeinflussung durch transnationale jihadistische Propagandanetzwerke nicht aus. Sie zeigt vielmehr, dass Radikalisierung nicht allein anhand der Staatsangehörigkeit, der Herkunft oder des Aufenthaltsstatus verstanden werden kann.“

„Der Sammelbegriff ‚politischer Islam‘ darf nicht dazu führen, dass legalistisch arbeitende Islamisten, unterschiedliche salafistische Strömungen und jihadistische Terrororganisationen analytisch miteinander vermischt werden. Wer eine konkrete Gefahr bekämpfen will, muss ihre Ideologie, ihre Strukturen, ihre Finanzierungswege und ihre Methoden präzise benennen.“

„Davon getrennt müssen auch ausländische Einflussoperationen in Europa transparent untersucht werden. Zwischen solchen Operationen und dem Berliner Anschlag ist bislang kein Zusammenhang belegt. Beide Themen dürfen nicht miteinander vermischt werden.“

Die TKG fordert die deutschen und europäischen Behörden auf, die bekannten und möglichen Kontakte des Tatverdächtigen, seine Radikalisierungswege sowie mögliche organisatorische und digitale Unterstützungsstrukturen lückenlos zu untersuchen.

Eine solche Aufklärung muss sich auf überprüfbare Tatsachen, konkrete Kommunikationsdaten, nachvollziehbare Geldflüsse und nachweisbare institutionelle Verbindungen stützen. Politische Schlagworte, pauschale Verdächtigungen, diplomatische Rücksichtnahmen und unbelegte Spekulationen können eine professionelle Untersuchung nicht ersetzen.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich – TKG

Quellen und weiterführende Dokumente

1. Amtliche Angaben zum Berliner Anschlag und zur Vorgeschichte des Tatverdächtigen

Generalstaatsanwaltschaft Berlin und Kammergericht, gemeinsame Pressemitteilung vom 26. Juli 2026:

https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemitteilung.1697485.php

Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung Nr. 140 vom 26. Juli 2026:

https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1697484.php

Polizei Berlin, Meldungen zum Anschlag und zum späteren Polizeieinsatz:

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2026/pressemitteilung.1697457.php

2. Islamismus, Salafismus, legalistischer Islamismus und Jihadismus

Bundesamt für Verfassungsschutz: Begriff und Erscheinungsformen des Islamismus und islamistischen Terrorismus

https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_node.html

Bundesamt für Verfassungsschutz: Islamismus und islamistischer Terrorismus

https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/2024-vsb-islamismus-und-islamistischer-terrorismus-artikel.html

Bundeszentrale für politische Bildung: Islamismus, Salafismus, Dschihadismus

https://www.bpb.de/themen/infodienst/322920/islamismus-salafismus-dschihadismus/

Bundeszentrale für politische Bildung: „Legalistischer Islamismus“ als Herausforderung für die Prävention

https://www.bpb.de/themen/infodienst/322922/legalistischer-islamismus-als-herausforderung-fuer-die-praevention/

3. Internationale Finanzierung und Verbreitung wahhabitisch-salafistischer Lehren

Europäisches Parlament: „Salafist/Wahhabite Financial Support to Educational, Social and Religious Institutions“, 2013

https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EXPO-AFET_ET%282013%29457136

PDF:

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2013/457136/EXPO-AFET_ET%282013%29457136_EN.pdf

Europäisches Parlament: „The Involvement of Salafism/Wahhabism in the Support and Supply of Arms to Rebel Groups around the World“, 2013

https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EXPO-AFET_ET%282013%29457137

Brookings Institution: „Islam as Statecraft – How Governments Use Religion in Foreign Policy“

https://www.brookings.edu/wp-content/uploads/2018/11/fp_20181116_islam_as_statecraft.pdf

GIGA Institute for Asian Studies: „Saudi Arabia: Exporting Salafi Education and Radicalizing Indonesia’s Muslims?“

https://www.giga-hamburg.de/en/publications/giga-focus/saudi-arabia-exporting-salafi-education-radicalizing-indonesia-s-muslims

4. Außen- und Sicherheitspolitik der Vereinigten Arabischen Emirate

Chatham House: „Risk Perception and Appetite in UAE Foreign and National Security Policy“

https://www.chathamhouse.org/2020/07/risk-perception-and-appetite-uae-foreign-and-national-security-policy

Kapitel „Threat Perception: Iran and the Ikhwan“:

https://www.chathamhouse.org/2020/07/risk-perception-and-appetite-uae-foreign-and-national-security-policy-0/4-threat-perception

5. „Abu Dhabi Secrets“ und Alp Services

European Investigative Collaborations: „Abu Dhabi Secrets“

https://eic.network/projects/abu-dhabi-secrets.html

„profil“: „Inside the United Arab Emirate’s spy campaign in Europe“

https://www.profil.at/investigativ/inside-the-united-arab-emirates-spy-campaign-in-europe/402598541

„profil“: „Abu Dhabi Secrets: Der Scheich und seine Hawara“

https://www.profil.at/investigativ/abu-dhabi-secrets-der-scheich-und-seine-hawara/402595334

Mediapart: „How a Swiss firm handed UAE names of 1,000 supposed Muslim Brotherhood sympathisers in Europe“

https://www.mediapart.fr/en/journal/international/021023/how-swiss-firm-handed-uae-names-1000-supposed-muslim-brotherhood-sympathisers-europe

Radio Télévision Suisse: „Une entreprise genevoise au cœur d’une vaste opération d’influence des Émirats arabes unis“

https://www.rts.ch/info/regions/geneve/14158973-une-entreprise-genevoise-au-cur-dune-vaste-operation-dinfluence-des-emirats-arabes-unis.html

Radio Télévision Suisse: „La justice fédérale enquête sur l’officine genevoise Alp Services“

https://www.rts.ch/info/regions/geneve/2024/article/la-justice-federale-enquete-sur-l-officine-genevoise-alp-services-28469721.html

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260619_OTS0110/tkg-fordert-sofortige-loeschung-des-hass-postings-der-oevp-zum-integrationsbarometer-022025

Hinweis zur Verwendung der Quellen

Die Angaben zum Berliner Anschlag, zur Vorgeschichte des Tatverdächtigen und zum Urteil vom 12. Mai 2026 beruhen auf den amtlichen Mitteilungen der Berliner Justiz- und Polizeibehörden.

Die Angaben zu „Abu Dhabi Secrets“ und Alp Services werden ausschließlich als Ergebnisse der genannten journalistischen Recherchen wiedergegeben. Aus diesen Veröffentlichungen ergibt sich kein nachgewiesener Zusammenhang mit dem Berliner Anschlag. Soweit einzelne Vorwürfe nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden, werden sie im Text ausdrücklich als berichtete oder behauptete Sachverhalte gekennzeichnet.

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