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TKG verurteilt die rassistischen Äußerungen gegenüber Abgeortneter Alma Zadic

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„Eine kriminelle Muslima wird Justizministerin. Da kommt dann bald die Scharia.“

und

„Jetzt bekommen Ausländer Ministerposten – der Untergang.“

Dr. Alma Zadic (c) Wikipedia

Rassistische Taten sind Hassverbrechen.

Rassistische Hetze verbreitet sich immer mehr in den sozialen Medien, auf der Straße bis in die Politik. Mit ihr geht auch ein verächtlich machen des Rechtsstaats und seiner Institutionen einher.

Die Bekämpfung von Rassismus und die Auseinandersetzung mit diskriminierenden Strukturen und Einstellungen ist eine staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das bedeutet aber beileibe nicht, dass sie einfach ist.

Sie kann für Menschen, die keine eigenen Erfahrungen mit rassistischen Diskriminierungen haben, schmerzhaft an vermeintlichen Selbstverständlichkeiten rühren und Widerstand und Abwehr auslösen. (1)

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) verurteilt die Diffamierung, Hassverbrechen und Verachtung, welche Frau Dr. Alma Zadic in sozialen Medien, welche infolge eines Beitrags des Tiroler Landesobmanns der FPÖ Markus Abwerzger entgegenschlägt: „Eine kriminelle Muslima wird Justizministerin. Da kommt dann bald die Scharia“ und „Jetzt bekommen Ausländer Ministerposten – der Untergang“.

Der Tiroler Landesparteiobmann der FPÖ sorgte mit diesem Posting dafür, dass ein Rassismus- und Sexismus-Shitstorm losbrach.

Sachliche Kritik sollte immer willkommen sein, aber persönliche Diffamierung mit rassistischen Untertönen ist ein Aspekt, welcher die Radikalsprache emotional bedient, welche die Kränkungs-, und Minderwertigkeitsgefühle der geneigten Hörer, Leser und Wählerschaft anspricht und ihren Anhängern damit indirekt gleichsam eine Lösung für ihr „Leid“ in Aussicht stellt. Die FPÖ tut sich selbst keinen Gefallen, wenn sie die Lösung in der Radikalisierung der Sprache sucht und dies in eine digitale Beleidigungskultur, welche sich an Halbwahrheiten oder Unwahrheiten orientiert, versucht Gehör zu verschaffen.

Nicht die Herkunft steht im Vordergrund, sondern die Haltung und Einstellung. Frau Dr. Alma Zadic hat aufgrund ihrer Leistungen viel für Österreich geleistet und ihre bosnische Herkunft hat sie nie in den Vordergrund gestellt, ebenso ihre Religion. Sie selbst stammt aus einem muslimisch geprägten Land, jedoch spielt die Religion für sie keine Rolle in der Öffentlichkeit. Gerade in einem Land wie Österreich, wo es eine Trennung von Staat und Religion gibt, sollte gerade von einer ehemals staatstragenden Partei, wie es die FPÖ durch ihre Regierungsbeteiligung war, klar sein, dass Religion Privatsache ist. Wäre Frau Dr. Alma Zadic, wie unzulässiger Weise von manchen Teilen der FPÖ behauptet, eine Vertreterin des „politisierten Glaubens“, dann können Sie davon mit 100% Sicherheit ausgehen, dass die TKG diesbezügliche Verstrickungen, Haltungen und Aktivitäten längst thematisiert hätte.

Manche in der FPÖ müssen erkennen, dass Österreich auch die Heimat von Menschen mit anderen Herkünften und Religionszugehörigkeiten geworden ist. Viele dieser Menschen mit Migrationshintergrund haben für Österreich bereits viel geleistet. Wenn manche Teile der FPÖ dem schon keine Wertschätzung oder zumindest Anerkennung entgegenbringen können, dann wären diese Kräfte gut bedient, ihren Mund zu halten, um weiteren Schaden von der FPÖ und der Republik Österreich fernzuhalten.

 

Die TKG ist der Meinung, dass die neue Justizministerin, welche mit Migrationshintergrund aus Bosnien, aufgrund ihrer Herkunft und Religion (Muslima; laut Medien ist Sie ohne Bekenntnis) im 21. Jahrhundert zutiefst unwürdig unter dem Vorwand „Kritik“ laut Strafgesetzbuch § 283 Verhetzung verletzt wurde.

 

  • 283 Strafgesetzbuch (StGB) Verhetzung sagt:
  1. Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Hass gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Gewalt gegen sie aufstachelt.

oder

  1. Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der oben bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

 

Wir warnen: Biologischer Rassismus ist neben kulturellem Rassismus die bei weitem intensivste, stärkste und feindseligste Form des Rassismus.

Die alten Zeiten müssen vorbei sein…

Rassistische Taten sind Hassverbrechen.

Sie richten sich gegen Menschen, nur weil diese sind, was sie sind – oder wegen etwas, das die Täter in ihnen sehen. Zugleich sind sie auch ein Angriff auf das soziale Gefüge unserer Gesellschaft als Ganzes und auf die Menschenwürde als Grundlage unseres demokratischen Rechtsstaats. (1)

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)

Obmann

DI Birol Kilic

 

 

Quellen:

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/283

https://kurier.at/politik/inland/fpoe-fordert-nicht-angelobung-von-zadic-als-justizministerin/400718244

https://www.heute.at/s/rassismus-welle-gegen-grune-nach-fpo-posting-43700783

https://www.derstandard.at/story/2000112802978/rassistischer-hass-gegen-gruene-zadic-nach-posting-von-fpoe-politiker

(1)

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/Praxis_Staerkung_Strafjustiz.pdf

https://www.facebook.com/fpoefails/

https://twitter.com/fpoefails/status/1211757870708080641/photo/1?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1211757870708080641&ref_url=https%3A%2F%2Fkurier.at%2Fpolitik%2Finland%2Ffpoe-fordert-nicht-angelobung-von-zadic-als-justizministerin%2F400718244

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