TKG DOKUMENTATION, Wien 07.05.2026
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG, ZVR: 493207207) hat am 6. Mai 2026 eine formelle Beschwerde bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft eingebracht. Gegenstand der Beschwerde ist das öffentlich finanzierte „Integrationsbarometer 02/2025“ des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).
Die Beschwerde dokumentiert aus Sicht der TKG mehrere methodische, gleichbehandlungsrechtliche und diskriminierungsrelevante Problemfelder im Sinne mittelbarer religiöser Diskriminierung gemäß § 3 GlBG.
Die Beschwerde liegt in deutscher Originalfassung vor.
Religion ist ein Grundrecht — keine migrationsrechtliche Statuskategorie
Im Zentrum der Beschwerde steht die Frage, ob eine durch Art. 9 EMRK und Art. 10 GRC geschützte Religionsgemeinschaft innerhalb derselben Bewertungslogik wie migrations- und aufenthaltsrechtliche Statusgruppen dargestellt werden darf.
Die TKG kritisiert insbesondere, dass „Muslime“ im Integrationsbarometer 02/2025 auf derselben Bewertungsskala wie „Flüchtlinge“, „Zuwanderer“ oder „ukrainische Kriegsvertriebene“ erscheinen. Religion sei jedoch ein Grundrecht und keine migrationsrechtliche Statuskategorie.
Darüber hinaus richtet sich die Kritik gegen die langjährige Sonderbeobachtung ausschließlich einer Religionsgemeinschaft, die wiederholte Verwendung des Begriffs „Politischer Islam“ ohne wissenschaftliche Definition sowie gegen die politische Verwendung der Studienergebnisse.
Politische Verwendung der Studienergebnisse
Am 18. Dezember 2025 präsentierten Bundesministerin Claudia Plakolm und Dr. Peter Hajek das Integrationsbarometer im Bundeskanzleramt. Noch am selben Tag veröffentlichte die Volkspartei über ihren offiziellen Instagram-Kanal die Aussage: „WUSSTEST DU, DASS ZWEI DRITTEL DAS ZUSAMMENLEBEN MIT MUSLIMEN ALS SCHWIERIG EMPFINDEN?“

Aus Sicht der TKG wurde damit aus einer öffentlich finanzierten Studie ein parteipolitisch verwertbares Narrativ über eine Religionsgemeinschaft.
Keine ausreichende Kontrolle des ÖIF
Die TKG verweist zudem auf strukturelle Kontrollprobleme beim ÖIF. Die Volksanwaltschaft erklärte sich mit Schreiben vom 23. Februar 2026 für nicht zuständig. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Ausweitung parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber dem ÖIF vertagt.
Am 23. April 2026 wurde die ursprüngliche Fassung des Integrationsbarometers ohne öffentliche Ankündigung vom ÖIF-Server entfernt. Am 26. April 2026 erschien unter neuer URL eine inhaltlich veränderte Version ohne Revisionsvermerk und ohne öffentliche Mitteilung über die vorgenommenen Änderungen.
Die TKG betont ausdrücklich, dass sich die Beschwerde nicht gegen wissenschaftliche Forschung oder die offene Debatte über Integration richtet. Gegenstand der Beschwerde ist vielmehr die Frage, ob öffentlich finanzierte und politisch verantwortete Forschung die Grenzen des Gleichbehandlungsrechts, der staatlichen Neutralitätspflicht und wissenschaftlicher Mindeststandards überschritten hat.
Die Beschwerde wurde bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft ausschließlich in deutscher Originalfassung eingebracht. Türkische und englische Übersetzungen dienen ausschließlich der Dokumentation für die Öffentlichkeit.
Anmerkungen:
Die Beschwerde liegt in deutscher Originalfassung vor.
















