TKG DOKUMENTATION, Wien 13.05.2026
Warum wird eine ausdrücklich nicht repräsentative Studie wie repräsentative Forschung präsentiert?
TKG kritisiert Güngör Studie: Nicht repräsentative Studie, 17 Monate alte Daten und Aussagen ohne erkennbare empirische Grundlage
„Es handelt sich um keine repräsentative Studie.“ (Forschungsbericht, S. 14) – Dennoch wurden alarmierende Aussagen über muslimische Kinder und Jugendliche öffentlich verbreitet, ohne diese zentrale methodische Einschränkung mit derselben Deutlichkeit hervorzuheben.
In einer ausdrücklich nicht repräsentativen Studie stimmten 41 Prozent (%16’sı „voll und ganz“ %25’i „eher“) der befragten muslimischen Jugendlichen i Ihren Spielplatz oder zischen Tür und Angel einer gewichteten Auswertung zufolge der Aussage eher oder voll und ganz zu, dass religiöse Vorschriften für sie über den Gesetzen in Österreich stehen.

Der Forschungsbericht hält auf Seite 14 ausdrücklich fest, dass „diese Studie nicht repräsentativ ist“. Grundlage der Aussagen sind 1.221 befragte Jugendliche, die nicht zufällig ausgewählt wurden, sondern mittels Quoten- und Multi-Methoden-Erhebung rekrutiert wurden. Dennoch wurden aus diesen Daten in der öffentlichen Debatte weitreichende Aussagen über „die muslimische Jugend“ in Wien abgeleitet.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG, Think Tank) hat den 127-seitigen Forschungsbericht „Zwischen Anerkennung und Abwertung: Einstellungen junger Zugewanderter in Wien“ vollständig analysiert und sieht erheblichen methodischen, ethischen und wissenschaftskommunikativen Klärungsbedarf.
In einer ausdrücklich nicht repräsentativen Studie stimmten 41 Prozent der befragten muslimischen Jugendlichen einer gewichteten Auswertung zufolge der Aussage zu, dass die Vorschriften ihrer Religion über den Gesetzen in Österreich stünden. Dieser Wert setzt sich aus 16 Prozent „voll und ganz“ und 25 Prozent „eher“ Zustimmung zusammen.
Die Befragung wurde zwischen dem 17. September und dem 19. Dezember 2024 in Einkaufsstraßen, Shoppingcentern und online durchgeführt. Von den insgesamt 1.221 ausgewerteten Personen waren 304 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.
Diese Minderjährigen wurden unter anderem mit Aussagen wie „Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben“ konfrontiert.
Die TKG stellt dazu eine grundsätzliche Frage: Ist es selbstverständlich und ethisch unbedenklich, wenn staatlich beauftragte Studien Minderjährige im Alter von 14 bis 17 Jahren in Einkaufsstraßen und Shoppingcentern mit derart sensiblen Fragen zu Religion, Gewalt und persönlicher Opferbereitschaft konfrontieren?
Wurden die Erziehungsberechtigten ordnungsgemäß informiert und ihre Einwilligung dokumentiert? Würden Eltern es als normal ansehen, wenn ihre Kinder in diesem Alter außerhalb des schulischen Rahmens und „zwischen Tür und Angel“ mit solchen Fragen befragt werden?
Nach Einschätzung der TKG beruhen die öffentlichen Debatten auf mehreren problematischen Umständen gleichzeitig:
1-Die Studie ist laut Forschungsbericht ausdrücklich nicht repräsentativ.
2-Die Datenerhebung fand zwischen 17. September und 19. Dezember 2024 statt; die mediale Zuspitzung erfolgte erst im Mai 2026, also rund 17 Monate später.
3-Das vielfach zitierte Ergebnis von 41 Prozent ist kein ungewichteter Rohwert, sondern ein rechnerisch gewichteter Ergebniswert.
4-Die Datenerhebung wurde nicht vom Studienleiter selbst durchgeführt, sondern vom externen Meinungsforschungsinstitut Demox Research.
5-304 Minderjährige im Alter von 14 bis 17 Jahren wurden in Einkaufsstraßen und Shoppingcentern wie der Mariahilfer Straße, dem Donauzentrum, der Millennium City und der Favoritenstraße vor dem Columbus-Center mit hochsensiblen Aussagen wie „Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben“ konfrontiert. nach Überzeugung der TKG stellt sich die Frage, ob dies dem natürlichen Alltag und der geschützten Entwicklungssituation von Jugendlichen entspricht. Wurden die Einwilligungen der Erziehungsberechtigten ordnungsgemäß eingeholt und dokumentiert? Welche ethischen Schutzmechanismen wurden angewendet? Aus Sicht der TKG besteht die Gefahr, dass Jugendliche in einer sensiblen Entwicklungsphase und in einem informellen Umfeld mit emotional belastenden Aussagen konfrontiert wurden. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass auf Basis einer vergleichsweise kleinen, ausdrücklich nicht repräsentativen Teilstichprobe weitreichende Aussagen über zehntausende muslimische Kinder und Jugendliche in Wien getroffen werden.
6-Im Forschungsbericht dokumentierte Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher sowie muslimfeindliche Ressentiments wurden öffentlich kaum thematisiert.
7-Der Studienleiter machte in Leitmedien weitreichende Aussagen, für die im veröffentlichten Forschungsbericht keine unmittelbar erkennbare empirische Grundlage ausgewiesen ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Interview von Kenan Dogan Güngör in Die Presse vom 7. Mai 2026 – also noch vor der offiziellen Präsentation der Studie. Dort erklärte er unter anderem:
„Dadurch wird das Islamverständnis zunehmend arabisiert.“
„Dann konvertieren die nicht-muslimischen Kinder zum Islam.“
„Derzeit gibt es ein Wettrennen, wer das Fasten besser einhält.“
„Vielen moderaten Muslimen fehlen die Argumente gegen die Eiferer.“
„Gefühlt in jeder zweiten oder dritten Klasse gibt es da ein Kind, das zumindest überlegt, zu konvertieren.“
„Es sind eher schlechte Zeiten für Atheisten.“

TKG unterstütz einen verbindlichen Demokratie- und Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler! Aber…
Nach eingehender Analyse des Forschungsberichts findet die TKG für diese Aussagen keine unmittelbar ausgewiesene empirische Grundlage im veröffentlichten Datenmaterial. Die Datenerhebung wurde bereits zwischen dem 17. September und dem 19. Dezember 2024 durchgeführt und der Forschungsbericht trägt das Datum 25. Juli 2025. Dennoch wurde er am 8. Mai 2026 in der öffentlichen Kommunikation als „Neue Studie“ präsentiert.
Die TKG unterstützt ausdrücklich einen verbindlichen Demokratie- und Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Österreich. Dafür bedarf es jedoch keiner ausdrücklich nicht repräsentativen Studie, die nach Einschätzung der TKG durch selektive Kommunikation und alarmierende Interpretationen geeignet ist, zusätzliche Ressentiments gegenüber muslimischen Kindern und Jugendlichen zu erzeugen.
Gerade bei gesellschaftlich sensiblen Themen sollte Forschung differenzieren, Vertrauen stärken und zur Versachlichung beitragen, anstatt unbeabsichtigt Polarisierung und Vorurteile zu verstärken.
Eltern müssen wissen, womit ihre minderjährigen Kinder konfrontiert wurden
Viele Eltern in Österreich würden sich mit Recht die Frage stellen, ob sie es akzeptieren würden, dass ihre 14- bis 17-jährigen Kinder in Einkaufszentren, auf stark frequentierten Straßen oder online ohne ihr ausdrückliches Wissen und ohne nachvollziehbar dokumentierte Zustimmung der Erziehungsberechtigten mit Aussagen wie „Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben“ konfrontiert und zu hochsensiblen Themen wie Religion, Gewalt, politischer Einstellung und persönlicher Opferbereitschaft befragt werden. Die TKG hält fest, dass Eltern ein berechtigtes Recht darauf haben zu erfahren, wer eine solche Befragung veranlasst hat, auf welcher rechtlichen und ethischen Grundlage sie durchgeführt wurde und welche Schutzmechanismen für ihre minderjährigen Kinder vorgesehen waren.
Kein Vertrauen ?
Aus Sicht der TKG stellt sich in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Vertrauensfrage: Wie sollen liberale, säkulare oder konservative Musliminnen und Muslime langfristig Vertrauen in öffentliche Institutionen entwickeln, wenn mit Steuergeldern finanzierte oder honorierte Expertinnen und Experten den Eindruck erwecken, über ihre Communities zu sprechen, ohne deren Vielfalt, ihre Diskriminierungserfahrungen und ihre berechtigten Integrationsleistungen in gleicher Weise sichtbar zu machen?
Öffentlich finanzierte Forschung und Beratung dürfen nicht den Eindruck vermitteln, dass gesellschaftliche Gruppen vor allem als Problemträger dargestellt werden. Sie sollten Brücken bauen, Vertrauen fördern und zum Gemeinwohl beitragen – nicht unbeabsichtigt neue Ressentiments erzeugen.
Besonders kritisch erscheint aus Sicht der TKG, dass die im Forschungsbericht dokumentierten erheblichen Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher sowie die dort dargestellten muslimfeindlichen Ressentiments in der öffentlichen Debatte weitgehend im Hintergrund blieben, während gleichzeitig weitreichende und alarmierende Interpretationen in den Leitmedien verbreitet wurden.
Die TKG vertritt die Position, dass dadurch der Eindruck, dass der Studienleiter nicht nur als Forscher, sondern zugleich als öffentlicher Kommentator und integrationspolitischer Meinungsbildner auftritt. Wissenschaftliche Forschung sollte jedoch in erster Linie differenzieren, kontextualisieren und zur Versachlichung beitragen. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass auf Basis einer ausdrücklich nicht repräsentativen Stichprobe pauschale Aussagen über zehntausende muslimische Kinder und Jugendliche in Wien getroffen werden.
Nach dem Dafürhalten der TKG entsteht dadurch der Eindruck einer selektiven Wissenschaftskommunikation, bei der methodische Einschränkungen und entlastende Befunde in den Hintergrund treten, während alarmierende Interpretationen im Vordergrund stehen. Dies kann bestehende Vorurteile verstärken, gesellschaftliche Spannungen verschärfen und zu einer pauschalisierenden Wahrnehmung muslimischer Kinder und Jugendlicher beitragen.
Die TKG fordert Kenan Dogan Güngör daher auf, die methodischen Grenzen seiner Studie, die ausdrücklich festgehaltene Nicht-Repräsentativität sowie die im Forschungsbericht dokumentierten Diskriminierungsbefunde künftig mit derselben Deutlichkeit zu kommunizieren wie seine persönlichen Interpretationen.
Gerade in einer pluralistischen und rechtsstaatlichen Demokratie sollte Forschung Vertrauen stärken, differenzieren und zur Versachlichung beitragen – nicht gesellschaftliche Polarisierung vertiefen.
Die ausführliche Analyse mit Seitenangaben und Quellen finden Sie unten.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG, Think Tank) hat die 127 Seiten starke Meinungsforschungsstudie „Zwischen Anerkennung und Abwertung: Einstellungen junger Zugewanderter in Wien“ vollständig analysiert. Die Studie enthält einen zentralen methodischen Hinweis, der nach Überzeugung der TKG in der öffentlichen Debatte bislang nicht mit der gebotenen Deutlichkeit hervorgehoben wurde:
„Auch daraus lässt sich schlussfolgern, dass verallgemeinernde Aussagen – etwa ‚die Jugendlichen‘, wenn es korrekt ‚die befragten Jugendlichen‘ lauten müsste – im Text berechtigt sind – auch wenn nochmals dezidiert darauf hingewiesen wird, dass diese Studie nicht repräsentativ ist.“ (Forschungsbericht, S. 14)
Die TKG stellt hierzu die Frage: Warum wird dieser zentrale methodische Hinweis nicht bereits zu Beginn des Forschungsberichts in einer Weise hervorgehoben, die für Journalistinnen und Journalisten, Politiker, NGOs und andere interessierte Leserinnen und Leser sofort erkennbar ist?
Im Forschungsbericht selbst wird ausdrücklich festgehalten: „Es handelt sich um keine repräsentative Studie.“ Dieser zentrale methodische Hinweis wurde in der öffentlichen Debatte nach Einschätzung der TKG nicht mit jener Deutlichkeit kommuniziert, die bei einer derart sensiblen Studie erforderlich wäre. Zugleich blieben wesentliche Befunde des Berichts weitgehend im Hintergrund: Kapitel 6 dokumentiert erhebliche Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher; Kapitel 7.3 behandelt muslimfeindliche Ressentiments. Wer diese Befunde ausblendet und stattdessen vor allem alarmierende Einzelwerte hervorhebt, riskiert eine einseitige und politisch leicht instrumentalisierbare öffentliche Wahrnehmung.
Demox Research
Die Studienleitung lag bei Kenan Dogan Güngör (think.difference). Die Datenerhebung wurde laut Forschungsbericht jedoch von Demox Research durchgeführt, einem eigenständigen Meinungsforschungsinstitut und Mitglied des VMÖ (Verband der Marktforschung Österreich). Als VMÖ-Mitglied ist Demox Research dem ICC/ESOMAR International Code on Market, Opinion and Social Research and Data Analytics 2025 verpflichtet.
Die TKG ist der Auffassung, dass die öffentliche Kommunikation rund um diese Studie erhebliche methodische, ethische und wissenschaftskommunikative Fragen auf.
17 Monate alte Daten als aktuelle Grundlage politischer Debatten
Die Feldarbeit fand laut Forschungsbericht zwischen dem 17. September und dem 19. Dezember 2024 statt. Die mediale Zuspitzung erfolgte im Mai 2026, also rund 17 Monate nach Abschluss der Datenerhebung.
Gerade im Bereich von Integration, Religion, Schule und gesellschaftlichem Zusammenhalt verändern sich Einstellungen und Entwicklungen laufend.
Die TKG geht davon aus, dass es daher problematisch ist , wenn eine ältere und ausdrücklich nicht repräsentative Studie ohne deutliche Hervorhebung dieser Einschränkungen als aktuelle Grundlage integrationspolitischer Debatten verwendet wird.
Das vielfach zitierte „41 Prozent“ ist ein gewichteter Ergebniswert
Die Studie dokumentiert auf Seite 13, dass sich Online- und Offline-Befragungen signifikant unterschieden und diese Unterschiede durch soziodemografische Merkmale nicht ausreichend erklärt werden konnten. Dennoch wurden beide Gruppen in einer rechnerischen 50:50-Gewichtung zusammengeführt.
Das vielfach zitierte Ergebnis von „41 Prozent“ setzt sich aus 16 Prozent „voll und ganz“ und 25 Prozent „eher“ Zustimmung zu der Aussage zusammen, dass religiöse Vorschriften über den Gesetzen in Österreich stünden. Es handelt sich somit nicht um einen ungewichteten Rohwert, sondern um einen rechnerisch gewichteten Ergebniswert.
Die TKG sieht sich veranlasst festzuhalten, dass diese methodisch zentrale Information in der öffentlichen Kommunikation nicht mit derselben Deutlichkeit vermittelt wie die alarmierenden Schlagzeilen.
Selektive Wissenschaftskommunikation und zentrale methodische Grenzen
Der Forschungsbericht hält auf Seite 14 ausdrücklich fest, dass „diese Studie nicht repräsentativ ist“. Dennoch präsentiert Kenan Dogan Güngör nach Überzeugung der TKG in öffentlichen Interviews weitreichende Aussagen über „Arabisierung“, Schulkonversionen und konservative Muslime, ohne diese zentrale methodische Einschränkung mit jener Deutlichkeit hervorzuheben, die bei einem mit öffentlichen Mitteln finanzierten wissenschaftlichen Forschungsprojekt zu erwarten wäre.
Gleichzeitig werden die im Bericht dokumentierten signifikant höheren Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher (Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“, S. 62–67) sowie die festgestellten muslimfeindlichen Ressentiments in der Gesellschaft (Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“, S. 82–84) in der öffentlichen Kommunikation kaum thematisiert.
Nach Einschätzung der TKG stellt sich daher eine zentrale Frage: Wie können auf Basis einer ausdrücklich nicht repräsentativen Stichprobe pauschale Aussagen über zehntausende muslimische Kinder und Jugendliche in Wien getroffen werden?
Insgesamt entsteht dadurch der Eindruck einer selektiven Wissenschaftskommunikation, die geeignet ist, bestehende Vorurteile zu verstärken, gesellschaftliche Spannungen zusätzlich zu verschärfen und politische Narrative zu begünstigen.
Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher wurden kaum thematisiert
Der Forschungsbericht enthält zugleich Befunde, die in der öffentlichen Diskussion weitgehend unbeachtet blieben.
In Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ (S. 62–67) wird ausdrücklich festgehalten, dass muslimische Jugendliche signifikant häufiger Diskriminierung erleben als christliche Jugendliche. Auf Seite 64 heißt es wörtlich: „Die Ergebnisse machen deutlich, dass die muslimische Zugehörigkeit in einem höheren Maße mit Diskriminierungserfahrungen verknüpft ist.“
Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“ (S. 82–84) dokumentiert darüber hinaus, dass 36 Prozent aller Befragten der Aussage zustimmen: „Es gibt schon zu viele Muslime in Österreich.“
Nach dem Dafürhalten der TKG, gehören diese Befunde zum Kern der Studie. Sie wurden in der öffentlichen Kommunikation jedoch nicht mit vergleichbarer Deutlichkeit hervorgehoben.
Aussagen von Kenan Doğan Güngör in Die Presse: „Wiener Schulen: Dann konvertieren die nicht-muslimischen Kinder zum Islam“
Nachdem der Forschungsbericht veröffentlicht worden war, erklärte Kenan Doğan Güngör in einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse vom 7. Mai 2026 unter der Überschrift „Wiener Schulen: Dann konvertieren die nicht-muslimischen Kinder zum Islam“ unter anderem:
„Dadurch wird das Islamverständnis zunehmend arabisiert.“
„Dann konvertieren die nicht-muslimischen Kinder zum Islam.“
„Derzeit gibt es ein Wettrennen, wer das Fasten besser einhält.“
„Vielen moderaten Muslimen fehlen die Argumente gegen die Eiferer.“
„Gefühlt in jeder zweiten oder dritten Klasse gibt es da ein Kind, das zumindest überlegt, zu konvertieren.“
„Es sind eher schlechte Zeiten für Atheisten.“
Nach eingehender Analyse des 127-seitigen Forschungsberichts findet die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) für diese Aussagen keine unmittelbar ausgewiesene empirische Grundlage im veröffentlichten Datenmaterial.
Gleichzeitig weist der Forschungsbericht ausdrücklich darauf hin, dass die Studie nicht repräsentativ ist. Auf Seite 14 wird wörtlich festgehalten, dass „nochmals dezidiert darauf hingewiesen wird, dass diese Studie nicht repräsentativ ist.“ Dieser methodisch zentrale Hinweis wurde in den öffentlichen Aussagen von Kenan Doğan Güngör nach Kenntnis der TKG nicht mit derselben Deutlichkeit hervorgehoben.
Ebenso blieben in seinen öffentlichen Stellungnahmen wesentliche Befunde des Berichts weitgehend unerwähnt, insbesondere die in Kapitel 6 dokumentierten erheblichen Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher sowie die in Kapitel 7.3 dargestellten muslimfeindlichen Ressentiments innerhalb der Gesamtstichprobe.
Nach Überzeugung der TKG entsteht dadurch der Eindruck, dass persönliche Interpretationen des Studienleiters über die unmittelbar dokumentierten Befunde hinausgehen. Wenn zugleich die ausdrücklich festgehaltene Nicht-Repräsentativität der Studie und die im Bericht selbst dargestellten Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher nicht in vergleichbarer Deutlichkeit kommuniziert werden, kann dies als selektive Wissenschaftskommunikation wahrgenommen werden.
Selbstverständlich gilt in einer freiheitlichen Demokratie das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Von einem Studienleiter, der öffentlich finanzierte Forschungsprojekte verantwortet und seine Aussagen mit wissenschaftlicher Autorität versieht, darf jedoch erwartet werden, dass er die Ergebnisse mit der gebotenen methodischen Zurückhaltung, wissenschaftlichen Objektivität und professionellen Distanz interpretiert.
304 Minderjährige mit hochsensiblen Aussagen konfrontiert
Von insgesamt 1.221 ausgewerteten Personen waren 304 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.
Sie wurden unter anderem mit der Aussage konfrontiert: „Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben.“
Die TKG vertritt die Position, dass erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der dokumentierten Einwilligung der Erziehungsberechtigten, des Datenschutzes sowie der ethischen Begleitung der Befragung besteht.
Methodische, ethische und Meinungsforschung ESOMAR-Ethisch Kodex bezogene Fragen
Nach Überzeugung der TKG werfen insbesondere folgende Punkte Fragen im Lichte des ICC/ESOMAR Code 2025 auf:
- Die ausdrückliche Nicht-Repräsentativität der Studie.
- Die Verwendung 17 Monate alter Daten als aktuelle Grundlage.
- Die Gewichtung methodisch divergierender Teilstichproben.
- Die selektive Hervorhebung alarmierender Ergebnisse.
- Das Ausblenden zentraler Diskriminierungsbefunde.
- Die Befragung von 304 Minderjährigen zu hochsensiblen Themen.
- Öffentliche Aussagen des Studienleiters ohne unmittelbar erkennbare empirische Grundlage.
Die TKG betont ausdrücklich, dass diese Punkte Fragen aufwerfen, jedoch keine abschließende Feststellung eines Verstoßes darstellen.
Zentrale Frage der TKG
Warum erwähnt Kenan Dogan Güngör in seinen öffentlichen Auftritten nicht mit der gebotenen Deutlichkeit, dass es sich laut seinem eigenen Forschungsbericht ausdrücklich um keine repräsentative Studie handelt, und warum werden die zentralen Befunde über die überdurchschnittlichen Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher nicht in gleicher Weise hervorgehoben?
Appell für mehr wissenschaftliche Transparenz
Wer mit wissenschaftlichem Anspruch öffentliche Debatten prägt und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse präsentiert, sollte auch bereit sein, die methodischen, rechtlichen und ethischen Grundlagen seiner Arbeit vollständig und transparent offenzulegen.
Gerade in einer pluralistischen und rechtsstaatlichen Demokratie sollte Forschung Vertrauen stärken, differenzieren und zur Versachlichung beitragen – nicht gesellschaftliche Polarisierung vertiefen.
Quellen
Forschungsbericht (PDF):
https://think-difference.com/wp-content/pdf/Studie_Jugend_Abwertung-final-.pdf?utm_source=chatgpt.com
ICC/ESOMAR Code 2025 (PDF):
https://standards.esomar.org/assets/documents/icc-esomar-code-2025.pdf
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG, Think Tank) hat den 127-seitigen Forschungsbericht „Zwischen Anerkennung und Abwertung: Einstellungen junger Zugewanderter in Wien“ vollständig analysiert. Die Studienleitung lag bei Kenan Dogan Güngör (think.difference), die Datenerhebung wurde von Demox Research durchgeführt.
Der Forschungsbericht trägt das Datum 25. Juli 2025. Die Erhebung fand laut Forschungsbericht auf Seite 13 zwischen dem 17. September und dem 19. Dezember 2024 statt. Insgesamt wurden 1.261 Personen befragt; nach Bereinigung und Gewichtung ergab sich eine finale Stichprobe von 1.221 Personen. Die mediale Berichterstattung begann am 11. Mai 2026 — knapp zehn Monate nach Erscheinen des Forschungsberichts und rund 17 Monate nach Abschluss der Felderhebung.
„Das sind keine Einzelfälle — das ist das Ergebnis einer Integrationspolitik, die die Augen vor dem radikalen Islam systematisch verschließt.“ — ÖVP-Gemeinderätin Caroline Hungerländer, OTS 12.05.2026
Aus Sicht der TKG wirft die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Untersuchung erhebliche methodische, ethische und politische Fragen auf. Besonders problematisch erscheint, dass eine ausdrücklich nicht repräsentative Studie mit Daten aus dem Herbst 2024 im Mai 2026 in Medien und Politik als aktuelle wissenschaftliche Grundlage integrationspolitischer Debatten präsentiert wurde.
Im sozialwissenschaftlichen Bereich verändern sich Einstellungen, soziale Dynamiken und gesellschaftliche Entwicklungen laufend. Umso kritischer ist es, wenn ältere Daten ohne deutliche zeitliche Einordnung als scheinbar aktuelle Befunde kommuniziert werden.
Deshalb stellt sich die zentrale Frage: Warum wird eine 17 Monate alte, ausdrücklich nicht repräsentative Studie als aktuelle Grundlage für integrationspolitische Debatten präsentiert? Und warum tätigt Studienleiter Kenan Güngör parallel dazu in Leitmedien Aussagen, die im Forschungsbericht keine erkennbare empirische Grundlage haben?
Vorbemerkung zur Person und zur wissenschaftlichen Einordnung
Aus Sicht der TKG werden Güngörs öffentliche Aussagen in Teilen muslimischer und türkeistämmiger Communities kritisch wahrgenommen. Seine an ein deutschsprachiges Mehrheitspublikum gerichteten Botschaften werden als anleitend, pauschalierend und teils bevormundend wahrgenommen.
Nach Überzeugung der TKG wirft Güngörs öffentliches Auftreten die Frage auf, ob seine Interventionen in Leitmedien ausreichend klar zwischen wissenschaftlicher Analyse, persönlicher Einschätzung und integrationspolitischer Positionierung unterscheiden. Wer mit wissenschaftlichem Anspruch öffentliche Debatten prägt, sollte auch bereit sein, Fragen zur eigenen methodischen, rechtlichen und ethischen Grundlage transparent zu beantworten.
Gerade in einer freiheitlich-demokratischen, pluralistischen und säkularen Republik sollte Forschung dazu beitragen, Vertrauen zu stärken und nicht Misstrauen zu vertiefen.
Nach Sichtung der Website von think.difference konnte die TKG außerhalb der Kontaktseite kein gesondertes und ausdrücklich als „Impressum“ bezeichnetes Verzeichnis mit weiterführenden Angaben zur konkreten Gewerbeberechtigung, zu berufsrechtlichen Grundlagen oder zu allfälligen Mitgliedschaften in Fach- und Interessenvertretungen feststellen. Nach österreichischem Recht müssen geschäftsmäßig betriebene Websites grundsätzlich ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und vollständiges Impressum führen. Maßgeblich sind insbesondere die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz, der Gewerbeordnung, des Unternehmensgesetzbuch und des Mediengesetz. Diese Vorschriften sehen vor, dass wesentliche Angaben wie Name oder Firma, vollständige Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, zuständige Behörde, Kammerzugehörigkeit sowie der genaue Wortlaut der Gewerbeberechtigung in klarer und nachvollziehbarer Form veröffentlicht werden. Weitere Informationen dazu stellen die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und das Unternehmensserviceportal der Republik Österreich (USP) bereit.
Auf der Website von think.difference findet sich nach Sichtung durch die TKG auch kein Hinweis auf eine Mitgliedschaft in Verband der Marktforschung Österreich (VMÖ), Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs (VdMI) oder ESOMAR. Die berufs- und gewerberechtliche Einordnung des Büros sollte daher offengelegt werden.
Die Frage nach der konkreten Gewerbeberechtigung ist keine bloße Formalität. Sie ist von wesentlicher Bedeutung für die berufsrechtliche und methodische Einordnung der Tätigkeit. Wer quantitative Befragungen zu hochsensiblen gesellschaftspolitischen Themen durchführt, die Religion, Integration, politische Einstellungen und Minderjährige betreffen, sollte offenlegen, auf welcher gewerberechtlichen Grundlage diese Tätigkeit erfolgt.
Es macht einen Unterschied, ob ein Unternehmen über eine spezifische Gewerbeberechtigung im Bereich Meinungs- oder Sozialforschung verfügt oder ob die Tätigkeit im Rahmen eines allgemeinen freien Gewerbes ausgeübt wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche Erwartungen an methodische Standards, Dokumentation und berufliche Selbstverpflichtungen.
Von erheblichem öffentlichen Interesse ist auch, ob sich ein Unternehmen freiwillig einem anerkannten Ethik- und Qualitätskodex unterstellt, insbesondere dem ICC/ESOMAR International Code on Market, Opinion and Social Research and Data Analytics 2025, und ob Mitgliedschaften bei Fachverbänden wie ESOMAR, VMÖ oder VdMI bestehen.
Transparenz ist bei öffentlich finanzierten Studien unverzichtbar. Gerade bei Studien, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, erhebliche mediale Wirkung entfalten und politische Debatten über Religion, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt beeinflussen, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an vollständiger Transparenz über die rechtlichen, methodischen und ethischen Grundlagen der Arbeit.
Wer mit wissenschaftlichem Anspruch weitreichende Aussagen über hunderttausende Menschen trifft, sollte bereit sein, die gewerberechtlichen, methodischen und ethischen Grundlagen seiner eigenen Tätigkeit vollständig und nachvollziehbar offenzulegen.
Wer hat was gemacht — die unzureichend transparent gemachte Rollenverteilung
Die Studie trägt den Namen Kenan Güngör und wird in der Öffentlichkeit vielfach als „Güngör-Studie“ bezeichnet. Das ist unvollständig.
Der Forschungsbericht hält auf Seite 13 fest:
think.difference unter der Studienleitung von Kenan Dogan Güngör war verantwortlich für Forschungskonzept, Fragebogenentwicklung, Datenanalyse und Berichtsverfassung. Die Datenerhebung erfolgte durch ein externes Erhebungsinstitut — Demox Research.
Nach Einschätzung der TKG wurde in der öffentlichen Berichterstattung jedoch vielfach nicht transparent gemacht, dass ein eigenständiges Meinungsforschungsinstitut mit der Felderhebung beauftragt war. Demox Research ist als Mitglied des VMÖ dem ICC/ESOMAR International Code on Market, Opinion and Social Research and Data Analytics 2025 verpflichtet, der besondere Anforderungen an Transparenz, Methodik und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen vorsieht.
Die Beiziehung eines externen Erhebungsinstituts ist im Bereich der Sozial- und Meinungsforschung grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Gerade deshalb besteht jedoch ein berechtigtes öffentliches Interesse daran zu erfahren, welche Gewerbeberechtigungen vorliegen, welche Qualitäts- und Ethikstandards angewendet werden und wer für Konzeption, Datenerhebung, Auswertung und öffentliche Kommunikation jeweils verantwortlich zeichnet.
Klärungsbedürftig erscheint daher, wie die Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber, Studienleitung, Beratungsunternehmen und Erhebungsinstitut konkret verteilt sind.
Was die Studie tatsächlich erfasst hat
Die religiöse Zusammensetzung der Stichprobe zeigt ein breiteres Bild, als viele mediale Schlagzeilen nahelegen: 42 Prozent der Befragten waren muslimisch, 47 Prozent christlich und 6,2 Prozent ohne Religionszugehörigkeit.
Die bisherige mediale Berichterstattung rahmte die Studie jedoch überwiegend unter dem Label „junge Muslime“. Nach dem Dafürhalten der TKG konnte dadurch beim durchschnittlichen Leser leicht der Eindruck entstehen, es handle sich um einen repräsentativen Befund über „die muslimische Jugend Wiens“. Dieser Eindruck wird durch den Forschungsbericht selbst nicht gedeckt.
Der Forschungsbericht hält ausdrücklich fest, dass diese Studie nicht repräsentativ ist. Dieser Vorbehalt wurde in der öffentlichen Berichterstattung überwiegend nicht kommuniziert.
Von den 1.221 ausgewerteten Befragten sind 304 Personen zwischen 14 und 17 Jahre alt — minderjährig im Sinne des österreichischen Rechts und als „young persons“ im Sinne des ICC/ESOMAR Code 2025 zu behandeln. Diese Gruppe wurde mit Aussagen konfrontiert wie:
„Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben.“
Die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Gruppe wurde in der öffentlichen Kommunikation nicht thematisiert.
Wo und wann wurde befragt — was Seite 13 festhält
Der Forschungsbericht hält auf Seite 13 fest:
„CAPI-Interviews an vier, von Jugendlichen stark frequentierten Orten in Wien: Mariahilfer Straße, Donauzentrum, Millennium-City und Favoritenstraße vor dem Columbus-Center. Die Personen konnten dann an einem zur Verfügung gestellten Tablet im Beisein von, aber ohne aktive Befragung durch die Interviewer*innen, den Fragebogen selbst ausfüllen.“
Die Erhebung begann am 17. September 2024 und endete am 19. Dezember 2024. Sie begann damit vor rund 20 Monaten und endete vor knapp 17 Monaten. Die Daten stammen nicht aus Schulen, nicht aus Jugendeinrichtungen und nicht aus einer repräsentativen Haushaltsbefragung, sondern aus Einkaufsstraßen, Shoppingcentern und Online-Erhebungen.
In der öffentlichen Berichterstattung wurde die Studie dennoch überwiegend als aktuelle Neuigkeit präsentiert.
Art. 9(a) ICC/ESOMAR Code 2025 — Angabe des Feldarbeitszeitraums
Art. 9(a) des ICC/ESOMAR International Code on Market, Opinion and Social Research and Data Analytics 2025 verpflichtet dazu, bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen bestimmte Informationen öffentlich zugänglich zu machen oder auf Anfrage bereitzustellen. Dazu gehört ausdrücklich der Feldarbeitszeitraum — also der Zeitraum, in dem die Datenerhebung stattgefunden hat.
Der Erhebungszeitraum dieser Studie ist im Forschungsbericht auf Seite 13 dokumentiert: 17. September bis 19. Dezember 2024. In keinem der von der TKG ausgewerteten Medienberichte wurde dieser Zeitraum ausdrücklich genannt. Die Ergebnisse einer Erhebung, die vor rund 17 bis 20 Monaten abgeschlossen wurde, wurden der Öffentlichkeit ohne diese wesentliche zeitliche Einordnung präsentiert.
Art. 9(a) ICC/ESOMAR Code 2025 sieht keine Frist vor, nach der Forschungsergebnisse nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Die Verpflichtung zur Angabe des Feldarbeitszeitraums ist jedoch ausdrücklich vorgesehen. Die Nichtnennung des Erhebungszeitraums in der medialen Kommunikation erscheint aus Sicht der TKG daher als unvollständige Offenlegung.
Darüber hinaus kann das Fehlen dieser Angabe auch im Lichte von Art. 9(d) problematisch sein. Danach dürfen Forschungsergebnisse nicht in einer Weise veröffentlicht werden, die geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen. Eine Erhebung aus dem Herbst 2024, die im Mai 2026 ohne deutliche zeitliche Einordnung als aktuelle Neuigkeit präsentiert wird, kann beim Publikum den Eindruck erwecken, die Ergebnisse spiegelten die gegenwärtige Situation wider.
Rechnerisch gewichtete Kerndaten — was Seite 13 festhält
Der Forschungsbericht hält auf Seite 13 fest:
„Es hat sich herausgestellt, dass es signifikante Unterschiede im Antwortverhalten zwischen den online ausgefüllten und der vor Ort (offline) ausgefüllten Fragebögen gibt. Diese Unterschiede konnten nicht ausreichend durch die soziodemografischen Merkmale erklärt werden. Während die Befragten aus der Onlinebefragung eine stärkere Neigung zu polarisierten Antworten aufwiesen, tendierten die Offlinebefragten eher zu gemäßigteren Antworten.“
Konsequenz laut Studie: eine rechnerische 50:50-Gewichtung.
Warum wurden trotz dieser Unterschiede beide Gruppen in einer rechnerischen 50:50-Gewichtung zusammengeführt?
Das medial vielfach verbreitete Ergebnis von „41 Prozent“ ist kein ungewichteter Rohwert, sondern ein im Bericht ausdrücklich dargestellter, rechnerisch gewichteter Ergebniswert — erzielt durch methodische Glättung zwischen zwei Gruppen, deren unterschiedliche Antwortmuster demographisch nicht ausreichend erklärbar waren.
Diese methodisch zentrale Information wurde nach Einschätzung der TKG in der öffentlichen Kommunikation nicht mit derselben Deutlichkeit vermittelt wie die alarmierenden Schlagzeilen.
Was 41 Prozent wirklich bedeutet — und welche Gegenbefunde ausgeblendet wurden
Das vielfach zitierte Ergebnis von „41 Prozent“ bezieht sich auf den Anteil muslimischer Jugendlicher, die der Aussage „Für mich stehen die Vorschriften meiner Religion über den Gesetzen in Österreich“ entweder „voll und ganz“ oder „eher“ zustimmten.
Die Studie weist auf Seite 99 aus: 16 Prozent stimmen „voll und ganz“ zu, 25 Prozent stimmen „eher“ zu — eine schwache, nicht eindeutige Zustimmung. Zusammen: 41 Prozent.
Die Berichterstattung nannte nahezu ausschließlich diese Summe. Die Differenz zwischen einer eindeutigen Überzeugung und einer weicheren Tendenzaussage wurde öffentlich nicht mit derselben Deutlichkeit erläutert.
Der Forschungsbericht enthält auf Seite 102 aber auch folgenden Befund:
„Immerhin lehnen 41 Prozent der Jugendlichen mit sehr hoher Religiosität diese Aussagen überwiegend oder entschieden ab.“
Kenan Dogan Güngör schreibt im Forschungsbericht selbst:
„Wer in einer Umfrage das Sterben für den Glauben propagiert, ist deshalb noch kein potenzieller Jihadist.“
Diese Befunde sind wesentlich. Sie zeigen, dass selbst unter Jugendlichen mit sehr hoher Religiosität ein erheblicher Teil religiös-fundamentalistische Aussagen überwiegend oder entschieden ablehnt. Gerade dieser differenzierende Befund hätte in jeder seriösen öffentlichen Kommunikation erwähnt werden müssen.
Kapitel 6: Diskriminierung und Anerkennung
Kapitel 6 des Forschungsberichts trägt den Titel „Diskriminierung und Anerkennung“ und beginnt auf Seite 62. Dort wird ausdrücklich auf Diskriminierungsfragen im österreichischen und europäischen Gleichbehandlungskontext eingegangen.
Die Studie behandelt also nicht nur problematische Einstellungen einzelner Gruppen, sondern auch die Frage, welche Jugendlichen selbst Diskriminierung erfahren.
Besonders wichtig ist der Befund auf den Seiten 64 und 65: Unter der Überschrift „Deutlich höhere Diskriminierungserfahrungen junger Muslim*innen“ hält der Forschungsbericht fest, dass muslimische Jugendliche signifikant häufiger über Diskriminierungserfahrungen berichten als christliche Jugendliche.
Bei schiitischen, hauptsächlich afghanischen Jugendlichen geben laut Bericht sogar 54 Prozent an, zumindest mittlere bis starke Diskriminierung zu erleben. Der Bericht formuliert ausdrücklich:
„Die Ergebnisse machen deutlich, dass die muslimische Zugehörigkeit in einem höheren Maße mit Diskriminierungserfahrungen verknüpft ist.“
Auch Kapitel 6.1 „Diskriminierungsgründe“ ist zentral. Es beginnt auf Seite 65. Dort heißt es unter der Überschrift „Herkunft, gefolgt von Religion und Sprache als häufigste Diskriminierungsgründe“, dass Herkunft am häufigsten als Diskriminierungsursache genannt wird. Religion folgt an zweiter Stelle vor Sprache.
Der Bericht ergänzt, dass Religion insbesondere für türkische, afghanische, syrische, tschetschenische, kurdische sowie bosnische Jugendliche deutlich öfter ein Grund für Diskriminierung ist als für Jugendliche aus anderen Herkunftsregionen.
Diese Befunde wurden in der bisherigen medialen Zuspitzung nicht mit gleicher Deutlichkeit kommuniziert. Wer nur über angebliche Gefährdungen durch „junge Muslime“ berichtet, aber nicht zugleich erwähnt, dass dieselbe Studie muslimische Jugendliche als überdurchschnittlich von Diskriminierung betroffen beschreibt, erzeugt ein einseitiges Bild.
Kapitel 7.3: Muslimfeindliche Ressentiments
Ebenso wichtig ist Kapitel 7.3 des Forschungsberichts. Dieses Kapitel trägt den Titel „Muslimfeindliche Ressentiments“ und beginnt auf Seite 82.
Dort untersucht die Studie islambezogene Ablehnung und führt unter anderem die Aussage „Es gibt schon zu viele Muslime in Österreich“ an. Der Bericht hält fest, dass insgesamt 36 Prozent der Befragten dieser Aussage „sehr“ oder „eher“ zustimmen. Weitere 33 Prozent antworten mit „teils-teils“, was der Bericht als eher distanzierte bis kritische Haltung gegenüber Musliminnen und Muslimen wertet.
Der Forschungsbericht formuliert daraus, dass etwa zwei Drittel der Jugendlichen eine ablehnende oder zumindest ambivalente Einstellung gegenüber Musliminnen und Muslimen in Österreich zeigen.
Kapitel 7.3 zeigt damit: Muslimische Jugendliche sind in dieser Studie nicht nur Gegenstand von Kritik, sondern zugleich Zielgruppe muslimfeindlicher Ressentiments. Dieser Befund gehört zum Kern der Studie. Er wurde jedoch weder in den Presseaussendungen noch in der bisherigen medialen Berichterstattung erkennbar mit jener Aufmerksamkeit behandelt, die den alarmierenden Einzelwerten gewidmet wurde.
Die TKG hält daher fest: Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ (S. 62–67) und Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“ (S. 82–83) sind keine Nebenaspekte. Sie sind für eine faire, ausgewogene und ESOMAR-konforme öffentliche Darstellung der Studie unverzichtbar.
Kenan Güngör in Die Presse: Aussagen ohne erkennbare empirische Grundlage
Am 7. Mai 2026 gab Kenan Dogan Güngör der Tageszeitung Die Presse ein Interview. Dort erklärte er unter anderem:
„Dadurch wird das Islamverständnis zunehmend arabisiert.“
„Dann konvertieren die nicht-muslimischen Kinder zum Islam.“
„Ich sehe das als eine Art reaktive, identitäre Christlichkeit.“
„Derzeit gibt es ein Wettrennen, wer das Fasten besser einhält.“
„Vielen moderaten Muslimen fehlen die Argumente gegen die Eiferer.“
Nach eingehender Analyse findet die TKG für diese Aussagen im veröffentlichten Forschungsbericht keine erkennbare unmittelbare empirische Grundlage.
„Arabisierung“ ist im Forschungsbericht nicht als empirischer Befund belegt.
„Koranfixiert“ und „salafistisch“ sind im Forschungsbericht nicht als Studienvariablen belegt.
„Reaktive, identitäre Christlichkeit“ ist im Forschungsbericht nicht belegt.
Schulkonversionen nicht-muslimischer Kinder zum Islam sind im Forschungsbericht nicht belegt. Güngör selbst räumt in dem Interview ein: „Dies passiert informell, daher lässt es sich nicht amtlich erfassen.“
Ramadan und schulischer Sozialdruck sind kein Erhebungsgegenstand. Die Erhebung fand in Einkaufsstraßen, Shoppingcentern und online statt, nicht in Schulen.
„Eiferer“ ist im Forschungsbericht nicht belegt.
Aus Sicht der TKG handelt es sich daher um persönliche Interpretationen des Studienleiters und nicht um unmittelbar aus den erhobenen Daten ableitbare Forschungsergebnisse.
Die zentrale Frage lautet daher: Wo steht das alles in der Studie?
Überinterpretation als Methode — und ihre Wirkung auf muslimische Familien
Dass Güngör in seinem Interview mit Die Presse vom 7. Mai 2026 Aussagen über Arabisierung, Schulkonversionen, reaktive Christlichkeit und Ramadandruck traf, die im Forschungsbericht keine erkennbare empirische Grundlage haben, lässt sich nach Überzeugung der TKG als Überinterpretation eines bereits methodisch und ethisch klärungsbedürftigen Ergebnisses werten.
Es ist nicht Aufgabe eines Studienleiters, den Aussagebereich seiner Befunde durch mediale Kommentare zu erweitern, die über das Fundament der eigenen Forschung hinausgehen.
Im medialen Kontext der Berichterstattung über den gestiegenen Anteil muslimischer Schülerinnen und Schüler an Wiens Pflichtschulen kann durch die Verbindung selektiv kommunizierter Studienergebnisse mit darüber hinausgehenden Aussagen des Studienleiters der Eindruck einer pauschalisierenden Zuschreibung entstehen.
Betroffen sind Eltern, die ihre Kinder täglich in österreichische Schulen schicken, Familien, die seit Jahrzehnten Teil dieser Gesellschaft sind, und Jugendliche, die — wie die Studie selbst festhält — mehrheitlich demokratische Werte teilen und problematische Aussagen ablehnen.
Im Türkischen gibt es das Sprichwort: „Kendiniz çalıp kendiniz oynuyorsunuz.“ Sinngemäß: Man schreibt das Drehbuch selbst, führt es selbst auf und spendet sich am Ende selbst Beifall.
Nach Überzeugung der TKG beschreibt dieses Bild den Eindruck, der sich aus dem Gesamtvorgang ergeben kann: Eine Studie wird im politischen Auftrag erstellt, die Datenerhebung an ein externes Institut ausgelagert, methodische Einschränkungen werden nicht mit derselben Deutlichkeit hervorgehoben wie alarmierende Kennzahlen, und der Studienleiter ergänzt in Leitmedien Deutungen, die über die dokumentierten Befunde hinausgehen.
Aus Sicht der TKG wirft ein solcher Ablauf die Frage auf, ob damit jenes Maß an wissenschaftlicher Zurückhaltung, Transparenz und methodischer Disziplin erreicht wird, das der ICC/ESOMAR International Code 2025 verlangt.
304 Minderjährige mit sensiblen Fragen konfrontiert
Von insgesamt 1.221 ausgewerteten Personen waren 304 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.
Diese wurden unter anderem mit der Aussage konfrontiert:
„Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben.“
Nach Einschätzung der TKG besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Dokumentation von Einwilligungen, Datenschutz und ethischer Begleitung.
Die TKG stellt in diesem Zusammenhang auch eine grundsätzliche Frage an Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie an die breite Öffentlichkeit: Ist es methodisch und ethisch unbedenklich, Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren in Einkaufsstraßen und Shoppingcentern mit Aussagen wie „Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben“ zu konfrontieren?
Würden österreichische Eltern es als selbstverständlich ansehen oder akzeptieren, wenn ihre minderjährigen Kinder in einem Einkaufszentrum mit derartigen Fragen zu Religion, Gewalt und persönlicher Opferbereitschaft befragt würden?
Gerade bei Jugendlichen, die sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden und häufig unter schulischem, sozialem oder familiärem Druck stehen, ist besondere methodische und ethische Sorgfalt erforderlich. Umso mehr stellt sich die Frage, welche Schutzmechanismen vorgesehen waren, wie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten dokumentiert wurde und ob eine unabhängige ethische Prüfung stattgefunden hat.
Nach dem Dafürhalten der TKG besteht in diesem Zusammenhang erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der dokumentierten Einwilligung der Erziehungsberechtigten, der datenschutzrechtlichen Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten sowie der Frage, welche ethischen und wissenschaftlichen Schutzmechanismen bei der Befragung von 14- bis 17-jährigen Jugendlichen angewendet wurden.
Weitere Punkte im Lichte des ICC/ESOMAR International Code 2025
Die nachfolgenden Punkte ergänzen die vorstehende Analyse. Sie behaupten nicht, dass jeder einzelne Punkt bereits einen festgestellten Verstoß beweist. Sie zeigen jedoch, dass der Forschungsbericht und die anschließende öffentliche Kommunikation an mehreren Stellen nicht jene Transparenz, Dokumentation und Trennung von Befund, Interpretation und politischer Verwertung erkennen lassen, die der ICC/ESOMAR International Code 2025 verlangt.
Art. 1(b) — Vermeidung von Schaden: Die Ergebnisse wurden überwiegend unter dem Label „muslimische Jugendliche“ kommuniziert, obwohl 47 Prozent der Befragten christlich und 6,2 Prozent ohne Religionszugehörigkeit sind und der Bericht die fehlende Repräsentativität festhält. Differenzierende Befunde aus Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ (S. 62–67), darunter die signifikant höheren Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher, sowie aus Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“ (S. 82–83), darunter der Befund, dass insgesamt 36 Prozent der Befragten der Aussage „Es gibt schon zu viele Muslime in Österreich“ sehr oder eher zustimmen, wurden nicht mit gleicher Deutlichkeit kommuniziert. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 2(a), 2(b), 2(d) — Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen: 304 der 1.221 Befragten sind zwischen 14 und 17 Jahre alt. Sie wurden in Einkaufsstraßen mit stark emotional aufgeladenen Aussagen konfrontiert. Im veröffentlichten Bericht findet sich kein Hinweis auf elterliche Zustimmung, kein Dokumentationsnachweis, kein Ethikvotum. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 6(b), 6(c), 6(d) — Datenschutz und Privatsphäre: Die Befragung erfasst besonders schutzwürdige Datenkategorien nach DSGVO Art. 9 — religiöse Zugehörigkeit, Glaubenspraxis, politische Einstellungen, Gewaltaffinität. Ein formalisiertes Einwilligungsverfahren ist nicht dokumentiert. Mangels Dokumentation offen.
Art. 7(b) — Methodische Eignung: Eine Convenience-Stichprobe aus Einkaufsstraßen ist kein repräsentativer Querschnitt. Der Bericht hält die fehlende Repräsentativität selbst fest. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 7(d) — Datengestützte Schlussfolgerungen: Das „41 Prozent“ ist ein rechnerisch gewichteter Ergebniswert bei demographisch ungeklärter Antwortdivergenz. Die Zusammenfassung von 16 Prozent „voll und ganz“ und 25 Prozent „eher“ ohne ausreichende öffentliche Erläuterung wirft die Frage auf, ob das Gebot korrekter Darstellung erfüllt wird. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 9(a), 9(c), 9(d) — Veröffentlichung von Befunden: Erhebungsorte, Erhebungszeitraum, Online/Offline-Divergenz und Gewichtungsentscheidung wurden nicht transparent gemacht. Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ (S. 62–67) und Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“ (S. 82–83) wurden in der öffentlichen Kommunikation nicht erkennbar mit gleicher Gewichtung berücksichtigt. Die fehlende Repräsentativität wurde nicht kommuniziert. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 10(b) — Öffentliches Vertrauen: Eine nicht repräsentative Studie, deren Ergebniswerte auf einer rechnerischen Gewichtung bei ungeklärter Antwortdivergenz beruhen und deren Befunde selektiv kommuniziert wurden, wirft die Frage auf, ob damit das öffentliche Vertrauen in die Sozialforschung gefördert wird. Erheblicher Klärungsbedarf.
Zehn offene Fragen
- Welches Gewerbe ist think.difference im Österreichischen Firmenregister eingetragen — und nach welchem ethischen Kodex, welchem Qualitätsstandard und welcher berufsständischen Kontrolle wird gearbeitet?
- Ist eine öffentliche Ausschreibung aus den vorliegenden öffentlichen Quellen ersichtlich?
- Was sagt Demox Research — als VMÖ-Mitglied — zu den in dieser Erklärung dokumentierten Punkten?
- Wurde die informierte Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die 304 minderjährigen Befragten gemäß ICC/ESOMAR Art. 2 und DSGVO Art. 9 eingeholt und dokumentiert?
- Warum werden die Rohwerte der Online- und Offline-Befragung nicht separat ausgewiesen, obwohl eine demographisch nicht erklärbare Antwortdivergenz festgestellt wurde?
- Warum wurden Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ (S. 62–67) und insbesondere der Befund, dass muslimische Jugendliche signifikant häufiger über Diskriminierungserfahrungen berichten als christliche Jugendliche, weder in Presseaussendungen noch in der bisherigen medialen Berichterstattung erkennbar mit jener Deutlichkeit erwähnt, die für eine ausgewogene Darstellung erforderlich wäre?
- Warum wurde Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“ (S. 82–83) nicht mit gleicher Deutlichkeit kommuniziert, obwohl die Studie dort festhält, dass 36 Prozent der Befragten der Aussage „Es gibt schon zu viele Muslime in Österreich“ sehr oder eher zustimmen und weitere 33 Prozent mit „teils-teils“ antworten?
- Warum wird die im Bericht ausdrücklich festgehaltene fehlende Repräsentativität in der öffentlichen Kommunikation nicht kommuniziert?
- Mit welcher empirischen Grundlage macht Güngör Aussagen über Arabisierung, Schulkonversionen, reaktive Christlichkeit und Ramadandruck, wenn diese Themen im Forschungsbericht nicht belegt sind?
- Welche konkreten politischen Maßnahmen sollen auf Basis einer ausdrücklich nicht repräsentativen Studie ergriffen werden — und wer hat darüber entschieden?
Was der Forschungsbericht zeigt — und was in der öffentlichen Kommunikation fehlt
Der Forschungsbericht, auf dessen Autorität Kenan Dogan Güngör in der österreichischen Medienlandschaft auftritt, enthält Befunde, die in der bisherigen öffentlichen Kommunikation kaum sichtbar wurden. Diese Befunde sind keine Randnotizen. Sie befinden sich in zwei eigenständigen Kapiteln der Studie: Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ und Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“. Schon das Inhaltsverzeichnis weist diese Kapitel ausdrücklich aus.
Kapitel 6 — Diskriminierung und Anerkennung
Der Forschungsbericht beginnt Kapitel 6 auf Seite 62 mit dem Hinweis auf das österreichische Gleichbehandlungsgesetz und nennt als relevante Diskriminierungsgründe unter anderem ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung. Zugleich verweist der Bericht auf internationale Befunde, wonach Österreich bei Diskriminierungserfahrungen besonders schlecht abschneidet: Mehr als zwei Drittel der Befragten mit afrikanischer Abstammung in Österreich gaben laut EU-Grundrechteagentur an, in den vergangenen zwölf Monaten Diskriminierung erlebt zu haben; der Bericht bezeichnet dies als höchsten Wert unter 15 untersuchten EU-Staaten.
Besonders schwer wiegt der Befund auf Seite 64: Unter der Überschrift „Deutlich höhere Diskriminierungserfahrungen junger Muslim*innen“ hält der Forschungsbericht ausdrücklich fest, dass muslimische Jugendliche signifikant häufiger über Diskriminierungserfahrungen berichten als christliche Jugendliche. Bei schiitischen, hauptsächlich afghanischen Jugendlichen geben sogar 54 Prozent an, zumindest mittlere bis starke Diskriminierung zu erleben. Der Bericht formuliert: „Die Ergebnisse machen deutlich, dass die muslimische Zugehörigkeit in einem höheren Maße mit Diskriminierungserfahrungen verknüpft ist.“
Auch Kapitel 6.1 „Diskriminierungsgründe“ ist zentral. Dort hält der Bericht fest, dass Herkunft am häufigsten als Diskriminierungsursache genannt wird; Religion folgt an zweiter Stelle vor Sprache. Damit zeigt die Studie selbst: Religion erscheint nicht nur als möglicher Faktor problematischer Einstellungen, sondern zugleich als Diskriminierungsgrund, der junge Menschen real betrifft.
Auf Seite 69 beschreibt der Forschungsbericht zudem erhebliche Unterschiede bei der öffentlichen Anerkennung. Besonders auffällig: Türkische Jugendliche berichten nur zu 27 Prozent, sich durch Medien anerkannt zu fühlen; bei rumänischen Jugendlichen sind es 19 Prozent, bei bosnischen 25 Prozent und bei tschetschenischen 26 Prozent. Der Bericht hält fest, dass Jugendliche mit nicht-österreichischer Herkunft — insbesondere aus der Türkei, Syrien, Tschetschenien und Rumänien — signifikant häufiger von fehlender Anerkennung berichten, insbesondere durch Politik und Medien.
Diese Befunde gehören zum Kern der Studie. Wer öffentlich über „junge Muslime“ als Risiko spricht, aber nicht zugleich erwähnt, dass dieselbe Studie muslimische Jugendliche als besonders häufig von Diskriminierung, medialer Nichtanerkennung und politischer Distanz betroffen beschreibt, erzeugt ein einseitiges Bild.
Kapitel 7.3 — Muslimfeindliche Ressentiments
Kapitel 7.3 trägt ausdrücklich den Titel „Muslimfeindliche Ressentiments“. Schon dieser Titel zeigt, dass die Studie nicht nur Haltungen muslimischer Jugendlicher untersucht, sondern auch Ablehnung gegenüber Musliminnen und Muslimen innerhalb der befragten Gruppen. Das ist für die öffentliche Einordnung zentral und darf nicht ausgeblendet werden.
Wenn — wie im Forschungsbericht dargestellt — muslimische Jugendliche zugleich häufiger Diskriminierung erfahren, geringere Anerkennung durch Politik und Medien empfinden und in der öffentlichen Debatte dennoch fast ausschließlich als Problemträger erscheinen, dann wird aus einer komplexen Studie eine alarmistische Erzählung. Genau hier liegt aus Sicht der TKG das ESOMAR-Problem: Nicht der einzelne Zahlenwert allein ist das Problem, sondern die selektive öffentliche Rahmung.
Was Kenan Güngör stattdessen öffentlich sagte
Güngör sprach in der Tageszeitung Die Presse am 7. Mai 2026 über eine angebliche „Arabisierung“ des Islamverständnisses, über Schulkonversionen nicht-muslimischer Kinder, über eine „reaktive, identitäre Christlichkeit“, über einen Wettbewerb beim Ramadan-Fasten und über „Eiferer“, gegen die moderaten Muslimen angeblich die Argumente fehlten.
Diese Begriffe und Deutungen sind im Forschungsbericht nach Einschätzung der TKG nicht als eigenständige empirische Befunde ausgewiesen. Sie erscheinen vielmehr als mediale Interpretation des Studienleiters, die über den dokumentierten Untersuchungsgegenstand hinausgeht.
Die Befunde des Kapitels 6 über die Diskriminierung muslimischer Jugendlicher — darunter der Befund, dass schiitische, hauptsächlich afghanische Jugendliche zu 54 Prozent mittlere bis starke Diskriminierung erleben — kamen in dieser medialen Zuspitzung nicht vor. Ebenso wenig wurde mit gleicher Deutlichkeit kommuniziert, dass der Forschungsbericht selbst Muslimfeindlichkeit als eigenes Kapitel behandelt.
Was diese Auslassung bedeutet
Wer aus einer Studie überwiegend jene Ergebnisse in die Öffentlichkeit trägt, die muslimische Jugendliche als Träger fundamentalistischer, antidemokratischer oder gewaltaffiner Einstellungen erscheinen lassen, dabei aber jene Kapitel übergeht, die zeigen, dass dieselben Jugendlichen überdurchschnittlich häufig Diskriminierung erfahren und sich durch Politik und Medien unzureichend anerkannt fühlen, betreibt aus Sicht der TKG keine ausgewogene Wissenschaftskommunikation.
Aus Sicht der TKG entsteht dadurch ein Bild, das muslimische Familien in Österreich — darunter insbesondere türkeistämmige, afghanische, syrische, kurdische, bosnische und tschetschenische Familien — in eine Position drängt, in der ihre Kinder pauschal als potenzielle Problemträger erscheinen. Betroffen sind Eltern, die ihre Kinder täglich in österreichische Schulen schicken, Familien, die seit Jahren oder Generationen arbeiten, Steuern zahlen und zu diesem Gemeinwesen beitragen, sowie Jugendliche, die nach dem Forschungsbericht selbst mehrheitlich demokratische Werte teilen und zugleich Diskriminierungserfahrungen berichten.
Wer öffentlich als Wissenschaftler und Experte auftritt, dabei aber vor allem jene Befunde kommuniziert, die gesellschaftliche Ängste bestätigen, und zugleich die entlastenden, kontextualisierenden oder diskriminierungsbezogenen Befunde des eigenen Forschungsberichts nicht mit derselben Deutlichkeit darstellt, übernimmt eine Funktion, die mit wissenschaftlicher Neutralität schwer vereinbar erscheint.
Der ICC/ESOMAR International Code on Market, Opinion and Social Research and Data Analytics 2025 benennt dieses Problem in Art. 9 ausdrücklich: Forschungsergebnisse müssen so veröffentlicht werden, dass die Öffentlichkeit ihre Validität einschätzen kann; Ergebnisse dürfen nicht irreführend oder selektiv dargestellt werden. Aus Sicht der TKG liegt genau hier der zentrale Klärungsbedarf: Nicht nur was erhoben wurde, sondern was daraus öffentlich gemacht — und was dabei weggelassen — wurde, ist entscheidend.
Schlussbemerkung: Forschung muss Vertrauen stärken, nicht Misstrauen vertiefen
Öffentlich finanzierte Forschung darf nicht den Eindruck erwecken, parteipolitische Narrative zu bestätigen oder gesellschaftliche Gruppen pauschal unter Generalverdacht zu stellen.
Gerade in einer freiheitlich-demokratischen, pluralistischen und säkularen Republik sollte Forschung dazu beitragen, Vertrauen zu stärken und nicht Misstrauen zu vertiefen.
Die TKG weist darauf hin, dass sie bereits seit mehr als 35 Jahren auf die Gefahren religiösen Missbrauchs, gesellschaftlicher Parallelentwicklungen und integrationspolitischer Fehlsteuerungen aufmerksam macht. Ziel war stets die Stärkung der res publica, des Gemeinwohls, sowie eines säkularen und rechtsstaatlichen Zusammenlebens. Nach Überzeugung der TKG besteht die Gefahr, dass bestimmte öffentlich finanzierte Narrative nicht zur Lösung bestehender Probleme beitragen, sondern unbeabsichtigt jene Kräfte stärken, die Religion für politische oder ideologische Zwecke instrumentalisieren.
Die TKG warnt daher davor, dass integrationspolitische Strategien, die auf pauschalisierenden Zuschreibungen, methodisch erklärungsbedürftigen Studien und alarmistischer Kommunikation beruhen, kontraproduktiv wirken können. Sie stärken nicht das Vertrauen in Staat und Wissenschaft, sondern können die gesellschaftliche Polarisierung vertiefen und gerade jene religiösen oder ideologischen Akteure begünstigen, die sich als „Staat im Staat“ verstehen und versuchen, demokratische Institutionen für ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Wer sind sie? Es ist notwendig, dass wir offen und transparent über diese gesellschaftlichen Kräfte sprechen – unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit.
Türkische Kulturgemeinde in Österreich ( TKG Thin Tank)
Wien, 13.11.2026
Quellen
Vollständige Studie (PDF): https://think-difference.com/wp-content/pdf/Studie%20Jugend%20%26%20Abwert_Juli2025.pdf
ICC/ESOMAR Code 2025 (PDF): https://standards.esomar.org/assets/documents/icc-esomar-code-2025.pdf
Stadt Wien Presseaussendung (08.05.2026): https://presse.wien.gv.at/presse/2026/05/08/neue-studie-bildung-religion-psychosoziale-belastungen-und-digitale-radikalisierung-verstaerken-antidemokratische-abwertende-haltungen
ÖVP-Hungerländer OTS (12.05.2026): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260512_OTS0132/oevp-hungerlaender-guengoer-studie-zeigt-ernuechternde-bilanz-von-6-jahren-neos-integrationspolitik
Der Standard (11.05.2026): https://www.derstandard.at/story/3000000320230/41-prozent-der-jungen-muslime-sehen-islamische-gebote-ueber-den-gesetzen-stehen
Heute.at (12.05.2026): https://www.heute.at/s/islam-steht-bei-jungen-muslimen-ueber-unseren-gesetzen-120194171
Die Presse, Güngör-Interview (07.05.2026): https://www.diepresse.com/22586394/dann-konvertieren-die-nicht-muslimischen-kinder-zum-islam
think.difference, Studien & Analysen: https://think-difference.com/studien.html
Demox Research: https://www.demox-research.com/
Impressumspflicht gemäß § 24 Mediengesetz
https://www.usp.gv.at/themen/brancheninformationen/information-und-kommunikation/impressumspflicht-gemaess-para-24-mediengesetz.html















