TKG DOKUMENTATION, Wien 13.05.2026
Warum wird eine ausdrücklich nicht repräsentative Studie wie repräsentative Forschung präsentiert?
„Es handelt sich um keine repräsentative Studie.“ (Forschungsbericht, S. 14)
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG, Think Tank) hat den 127-seitigen Forschungsbericht „Zwischen Anerkennung und Abwertung: Einstellungen junger Zugewanderter in Wien“ vollständig analysiert und sieht erheblichen methodischen, ethischen und wissenschaftskommunikativen Klärungsbedarf. Die Studienleitung lag bei Kenan Dogan Güngör (think.difference), die Datenerhebung wurde von Demox Research durchgeführt. Der Forschungsbericht trägt das Datum 25. Juli 2025.
Die Erhebung fand zwischen dem 17. September und dem 19. Dezember 2024 statt. Insgesamt wurden 1.261 Personen befragt; nach Bereinigung und Gewichtung ergab sich eine finale Stichprobe von 1.221 Personen. Die mediale Berichterstattung begann am 11. Mai 2026 — knapp zehn Monate nach Erscheinen des Forschungsberichts und rund 17 Monate nach Abschluss der Felderhebung. Besonders problematisch erscheint, dass eine ausdrücklich nicht repräsentative Studie mit Daten aus dem Herbst 2024 im Mai 2026 in Medien und Politik als aktuelle wissenschaftliche Grundlage integrationspolitischer Debatten präsentiert wurde.

Der Forschungsbericht hält auf Seite 14 ausdrücklich fest, dass „diese Studie nicht repräsentativ ist“. Grundlage der Aussagen sind 1.221 befragte Jugendliche, die nicht zufällig ausgewählt wurden, sondern mittels Quoten- und Multi-Methoden-Erhebung rekrutiert wurden. Dennoch wurden aus diesen Daten in der öffentlichen Debatte weitreichende Aussagen über „die muslimische Jugend“ in Wien abgeleitet.
Vorbemerkung zur Person und zur wissenschaftlichen Einordnung
Güngörs öffentliche Aussagen werden in Teilen muslimischer und türkeistämmiger Communities kritisch wahrgenommen. Seine an ein deutschsprachiges Mehrheitspublikum gerichteten Botschaften werden als anleitend, pauschalierend und teils bevormundend empfunden. Nach Überzeugung der TKG wirft Güngörs öffentliches Auftreten die Frage auf, ob seine Interventionen in Leitmedien ausreichend klar zwischen wissenschaftlicher Analyse, persönlicher Einschätzung und integrationspolitischer Positionierung unterscheiden. Selbstverständlich gilt in einer freiheitlichen Demokratie das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Von einem Studienleiter jedoch, der öffentlich finanzierte Forschungsprojekte verantwortet und seine Aussagen mit wissenschaftlicher Autorität versieht, darf erwartet werden, dass er die Grenzen der eigenen Daten offenlegt und deutlich zwischen belegten Forschungsergebnissen und weitergehenden Interpretationen unterscheidet.
Eine ausdrücklich nicht repräsentative Studie als Grundlage öffentlicher Alarmmeldungen
Der Forschungsbericht hält auf Seite 14 ausdrücklich fest: „Auch daraus lässt sich schlussfolgern, dass verallgemeinernde Aussagen — etwa ‚die Jugendlichen‘, wenn es korrekt ‚die befragten Jugendlichen‘ lauten müsste — im Text berechtigt sind — auch wenn nochmals dezidiert darauf hingewiesen wird, dass diese Studie nicht repräsentativ ist.“ Dieser zentrale methodische Hinweis wurde in der öffentlichen Debatte nicht mit jener Deutlichkeit kommuniziert, die bei einer derart sensiblen Studie erforderlich wäre. Dennoch wurden aus diesen Daten weitreichende Aussagen über „die muslimische Jugend“ in Wien abgeleitet. Die religiöse Zusammensetzung der Stichprobe zeigt ein breiteres Bild, als viele mediale Schlagzeilen nahelegen: 42 Prozent der Befragten waren muslimisch, 47 Prozent christlich und 6,2 Prozent ohne Religionszugehörigkeit. Die bisherige mediale Berichterstattung rahmte die Studie jedoch überwiegend unter dem Label „junge Muslime“ — ein Eindruck, den der Forschungsbericht selbst nicht deckt.

Nach Auffassung der TKG entsteht durch die öffentliche Kommunikation der Eindruck, die Ergebnisse seien ohne wesentliche Einschränkungen auf die Gesamtheit der muslimischen Jugendlichen in Wien übertragbar. Diese Wahrnehmung steht in einem erklärungsbedürftigen Spannungsverhältnis zu der im Forschungsbericht ausdrücklich festgehaltenen methodischen Einschränkung, wonach die Studie nicht repräsentativ ist.
17 Monate alte Daten als aktuelle Grundlage politischer Debatten
Die Feldarbeit fand zwischen dem 17. September und dem 19. Dezember 2024 statt. Die mediale Zuspitzung erfolgte im Mai 2026, also rund 17 Monate nach Abschluss der Datenerhebung. Gerade im Bereich von Integration, Religion, Schule und gesellschaftlichem Zusammenhalt verändern sich Einstellungen und Entwicklungen laufend. Es ist daher problematisch, wenn eine ältere und ausdrücklich nicht repräsentative Studie ohne deutliche Hervorhebung dieser Einschränkungen als aktuelle Grundlage integrationspolitischer Debatten verwendet wird. Art. 9(a) des ICC/ESOMAR International Code on Market, Opinion and Social Research and Data Analytics 2025 verpflichtet dazu, bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen den Feldarbeitszeitraum anzugeben. In keinem der von der TKG ausgewerteten Medienberichte wurde dieser Zeitraum ausdrücklich genannt. Darüber hinaus kann das Fehlen dieser Angabe auch im Lichte von Art. 9(d) problematisch sein: Danach dürfen Forschungsergebnisse nicht in einer Weise veröffentlicht werden, die geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen. Eine Erhebung aus dem Herbst 2024, die im Mai 2026 ohne deutliche zeitliche Einordnung als aktuelle Neuigkeit präsentiert wird, kann beim Publikum den Eindruck erwecken, die Ergebnisse spiegelten die gegenwärtige Situation wider.
Das vielfach zitierte „41 Prozent“ ist ein gewichteter Ergebniswert
Der Forschungsbericht dokumentiert auf Seite 13, dass sich Online- und Offline-Befragungen signifikant unterschieden und diese Unterschiede durch soziodemografische Merkmale nicht ausreichend erklärt werden konnten: „Es hat sich herausgestellt, dass es signifikante Unterschiede im Antwortverhalten zwischen den online ausgefüllten und der vor Ort (offline) ausgefüllten Fragebögen gibt. Diese Unterschiede konnten nicht ausreichend durch die soziodemografischen Merkmale erklärt werden. Während die Befragten aus der Onlinebefragung eine stärkere Neigung zu polarisierten Antworten aufwiesen, tendierten die Offlinebefragten eher zu gemäßigteren Antworten.“ Dennoch wurden beide Gruppen in einer rechnerischen 50:50-Gewichtung zusammengeführt. Das vielfach zitierte Ergebnis von 41 Prozent setzt sich aus 16 Prozent „voll und ganz“ und 25 Prozent „eher“ Zustimmung zu der Aussage zusammen, dass religiöse Vorschriften über den Gesetzen in Österreich stünden. Es handelt sich nicht um einen ungewichteten Rohwert, sondern um einen rechnerisch gewichteten Ergebniswert — erzielt durch methodische Glättung zwischen zwei Gruppen, deren unterschiedliche Antwortmuster demografisch nicht ausreichend erklärbar waren. Einfach gesagt: Von 100 Befragten haben nicht einfach 41 Personen unmittelbar diese Position vertreten. Der Forschungsbericht enthält auf Seite 102 zudem folgenden Befund, der in der öffentlichen Kommunikation nicht mit gleicher Deutlichkeit erwähnt wurde: „Immerhin lehnen 41 Prozent der Jugendlichen mit sehr hoher Religiosität diese Aussagen überwiegend oder entschieden ab.“ Güngör schreibt im Forschungsbericht selbst: „Wer in einer Umfrage das Sterben für den Glauben propagiert, ist deshalb noch kein potenzieller Jihadist.“ Diese differenzierenden Befunde hätten in jeder seriösen öffentlichen Kommunikation erwähnt werden müssen.
Impressum? Wer hat was gemacht — die unzureichend transparent gemachte Rollenverteilung
Die Studie trägt den Namen Kenan Güngör und wird in der Öffentlichkeit vielfach als „Güngör-Studie“ bezeichnet. Das ist unvollständig. Der Forschungsbericht hält auf Seite 13 fest: think.difference unter der Studienleitung von Kenan Dogan Güngör war verantwortlich für Forschungskonzept, Fragebogenentwicklung, Datenanalyse und Berichtsverfassung. Die Datenerhebung erfolgte durch ein externes Erhebungsinstitut — Demox Research. In der öffentlichen Berichterstattung wurde nicht transparent gemacht, dass ein eigenständiges Meinungsforschungsinstitut mit der Felderhebung beauftragt war. Demox Research ist als Mitglied des VMÖ dem ICC/ESOMAR International Code 2025 verpflichtet, der besondere Anforderungen an Transparenz, Methodik und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen vorsieht. Klärungsbedürftig erscheint daher, wie die Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber, Studienleitung, Beratungsunternehmen und Erhebungsinstitut konkret verteilt sind — und welche Gewerbeberechtigungen, Qualitäts- und Ethikstandards jeweils angewendet werden. Nach Sichtung durch die TKG war kein eigenständiger und leicht auffindbarer Menüpunkt „Impressum“ ersichtlich. Nach österreichischem Recht müssen geschäftsmäßig betriebene Websites ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und vollständiges Impressum führen. Es macht einen Unterschied, ob ein Unternehmen über eine spezifische Gewerbeberechtigung im Bereich Meinungs- oder Sozialforschung verfügt oder ob die Tätigkeit im Rahmen eines allgemeinen freien Gewerbes ausgeübt wird. Wer mit wissenschaftlichem Anspruch weitreichende Aussagen über hunderttausende Menschen trifft, sollte bereit sein, die gewerberechtlichen, methodischen und ethischen Grundlagen seiner eigenen Tätigkeit vollständig offenzulegen.
Österreich und Deutschland — ein struktureller Vergleich
Die Türkische Allgemeine hat am 9. Januar 2026 unter dem Titel „Meinungsforschung als Machtinstrument mit politischen Deutungen“ einen Beitrag veröffentlicht, der Bezüge zwischen Österreich und Deutschland herstellt und die strukturellen Parallelen im Umgang mit Meinungsforschung als politischem Instrument analysiert.
Was die TKG seit Jahren in Deutschland beobachtet — die Verwendung methodisch fragwürdiger Studien als Grundlage alarmistischer Integrationspolitik — findet nach ihrer Einschätzung nun auch in Österreich verstärkt Eingang in den öffentlichen Diskurs.
Unter Berufung auf wissenschaftliche Autorität sollte Meinungs- und Sozialforschung nicht mit öffentlichen Geldern finanziert werden, wenn der Eindruck entsteht, dass wissenschaftliche Ergebnisse zur politischen Deutung gesellschaftlicher Entwicklungen eingesetzt werden.
304 Minderjährige mit hochsensiblen Aussagen konfrontiert

Eine der Aussagen, die Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren im Rahmen der Skala „Religiöser Fundamentalismus“ vorgelegt wurden, lautete: „Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben.“ Die Teilnehmenden wurden gebeten anzugeben, in welchem Ausmaß sie dieser Aussage zustimmen oder sie ablehnen.
Von den 1.221 ausgewerteten Personen waren 304 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Sie wurden in Einkaufsstraßen wie der Mariahilfer Straße, dem Donauzentrum, der Millennium City und der Favoritenstraße vor dem Columbus-Center unter anderem mit der Aussage konfrontiert: „Man muss bereit sein, für die Verteidigung seines Glaubens zu kämpfen und zu sterben.“ Der Forschungsbericht hält auf Seite 13 zur Erhebungssituation fest: „CAPI-Interviews an vier, von Jugendlichen stark frequentierten Orten in Wien. Die Personen konnten dann an einem zur Verfügung gestellten Tablet im Beisein von, aber ohne aktive Befragung durch die Interviewer*innen, den Fragebogen selbst ausfüllen.“ Die TKG stellt dazu eine grundsätzliche Frage: Ist es methodisch und ethisch unbedenklich, Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren in Einkaufsstraßen und Shoppingcentern mit Aussagen zu Religion, Gewalt und persönlicher Opferbereitschaft zu konfrontieren? Würden österreichische Eltern es als selbstverständlich ansehen, wenn ihre minderjährigen Kinder in einem Einkaufszentrum mit derartigen Fragen befragt würden? Eltern muslimischer oder aus dem muslimischen Kulturkreis stammender Familien in Wien haben das Recht zu wissen, mit welchen Fragen ihre Kinder von unbekannten Personen konfrontiert wurden. Im veröffentlichten Bericht findet sich kein Hinweis auf elterliche Zustimmung, kein Dokumentationsnachweis, kein Ethikvotum. Nach dem Dafürhalten der TKG besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der dokumentierten Einwilligung der Erziehungsberechtigten, der datenschutzrechtlichen Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten sowie der ethischen und wissenschaftlichen Schutzmechanismen bei der Befragung von 14- bis 17-jährigen Jugendlichen.
Aussagen von Kenan Doğan Güngör in Die Presse ohne erkennbare empirische Grundlage
Am 7. Mai 2026 — also noch vor der offiziellen Präsentation der Studie — gab Kenan Dogan Güngör der Tageszeitung Die Presse ein Interview unter der Überschrift „Wiener Schulen: Dann konvertieren die nicht-muslimischen Kinder zum Islam“. Dort erklärte er unter anderem:
„Dadurch wird das Islamverständnis zunehmend arabisiert.“ „Dann konvertieren die nicht-muslimischen Kinder zum Islam.“ „Ich sehe das als eine Art reaktive, identitäre Christlichkeit.“ „Derzeit gibt es ein Wettrennen, wer das Fasten besser einhält.“ „Vielen moderaten Muslimen fehlen die Argumente gegen die Eiferer.“ „Gefühlt in jeder zweiten oder dritten Klasse gibt es da ein Kind, das zumindest überlegt, zu konvertieren.“ „Es sind eher schlechte Zeiten für Atheisten.“
Nach eingehender Analyse des 127-seitigen Forschungsberichts findet die TKG für diese Aussagen keine unmittelbar ausgewiesene empirische Grundlage im veröffentlichten Datenmaterial. „Arabisierung“ ist im Forschungsbericht nicht als empirischer Befund belegt. Schulkonversionen nicht-muslimischer Kinder sind im Forschungsbericht nicht belegt; Güngör räumt selbst ein: „Dies passiert informell, daher lässt es sich nicht amtlich erfassen.“ „Reaktive, identitäre Christlichkeit“ ist im Forschungsbericht nicht belegt. Ramadan und schulischer Sozialdruck sind kein Erhebungsgegenstand — die Erhebung fand in Einkaufsstraßen und online statt, nicht in Schulen. „Eiferer“ ist im Forschungsbericht nicht belegt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang der Begriff „Arabisierung“. Er ist im deutschsprachigen Diskurs keine neutrale wissenschaftliche Fachkategorie, sondern ein politisch stark aufgeladener Begriff, der seit Jahren auch von Vertreterinnen und Vertretern der Alternative für Deutschland verwendet wird.
Beispielhaft erklärte die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry im Juni 2024 im Nachrichten-Talk „Stimmt!“:
„Wir haben eine Arabisierung der Türken.“
YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=lNIzUMwY64o
TikTok: https://www.tiktok.com/@stimmttalk/video/7376896891625213217
Instagram: https://www.instagram.com/reels/C70slLltQOy/
Dass Kenan Doğan Güngör als Studienleiter eines mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsprojekts in österreichischen Leitmedien den Begriff „Arabisierung“ verwendet, ohne dass dieser im veröffentlichten Forschungsbericht definiert oder als eigenständiger empirischer Befund ausgewiesen ist, wirft nach Einschätzung der TKG erhebliche wissenschaftliche und methodische Fragen auf. Aus Sicht der TKG entsteht dadurch der Eindruck, dass ein politisch stark aufgeladener Begriff in einen wissenschaftlichen Kontext übertragen wird, ohne dass hierfür im Bericht selbst eine klar ausgewiesene empirische Grundlage dokumentiert ist.
Überinterpretation als Methode — und ihre Wirkung auf muslimische Familien
Es ist nicht Aufgabe eines Studienleiters, den Aussagebereich seiner Befunde durch mediale Kommentare zu erweitern, die über das Fundament der eigenen Forschung hinausgehen. Im medialen Kontext der Berichterstattung über den gestiegenen Anteil muslimischer Schülerinnen und Schüler an Wiens Pflichtschulen kann durch die Verbindung selektiv kommunizierter Studienergebnisse mit darüber hinausgehenden Aussagen des Studienleiters der Eindruck einer pauschalisierenden Zuschreibung entstehen. Betroffen sind Eltern, die ihre Kinder täglich in österreichische Schulen schicken, Familien, die seit Jahrzehnten Teil dieser Gesellschaft sind, und Jugendliche, die — wie die Studie selbst festhält — mehrheitlich demokratische Werte teilen und problematische Aussagen ablehnen. Im Türkischen gibt es das Sprichwort: „Kendiniz çalıp kendiniz oynuyorsunuz.“ Sinngemäß: Man schreibt das Drehbuch selbst, führt es selbst auf und spendet sich am Ende selbst Beifall. Nach Überzeugung der TKG beschreibt dieses Bild den Eindruck, der sich aus dem Gesamtvorgang ergeben kann: Eine Studie wird im politischen Auftrag erstellt, die Datenerhebung an ein externes Institut ausgelagert, methodische Einschränkungen werden nicht mit derselben Deutlichkeit hervorgehoben wie alarmierende Kennzahlen, und der Studienleiter ergänzt in Leitmedien Deutungen, die über die dokumentierten Befunde hinausgehen.
Politische Verwertung einer nicht repräsentativen Studie
Die Studie wurde unmittelbar nach ihrer medialen Präsentation politisch instrumentalisiert. ÖVP-Gemeinderätin Caroline Hungerländer erklärte in einer Presseaussendung vom 12. Mai 2026: „Das sind keine Einzelfälle — das ist das Ergebnis einer Integrationspolitik, die die Augen vor dem radikalen Islam systematisch verschließt.“ Diese Aussage stützt sich auf Ergebnisse einer Studie, die laut eigenem Forschungsbericht ausdrücklich nicht repräsentativ ist, deren Daten rund 17 Monate alt sind und deren zentraler Wert von 41 Prozent ein rechnerisch gewichtetes Ergebnis darstellt. Dass eine ausdrücklich nicht repräsentative Studie als Grundlage weitreichender integrationspolitischer Schlussfolgerungen herangezogen wird, ohne dass diese methodischen Einschränkungen mit gleicher Deutlichkeit kommuniziert werden, ist aus Sicht der TKG ein zentrales Problem der gesamten öffentlichen Debatte.
Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher wurden kaum thematisiert
Der Forschungsbericht enthält Befunde, die in der öffentlichen Diskussion weitgehend unbeachtet blieben. Diese Befunde sind keine Randnotizen — sie befinden sich in zwei eigenständigen Kapiteln der Studie. Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ (S. 62–67) hält ausdrücklich fest, dass muslimische Jugendliche signifikant häufiger über Diskriminierungserfahrungen berichten als christliche Jugendliche. Bei schiitischen, hauptsächlich afghanischen Jugendlichen geben sogar 54 Prozent an, zumindest mittlere bis starke Diskriminierung zu erleben. Der Bericht formuliert: „Die Ergebnisse machen deutlich, dass die muslimische Zugehörigkeit in einem höheren Maße mit Diskriminierungserfahrungen verknüpft ist.“ Kapitel 6.1 „Diskriminierungsgründe“ hält zudem fest, dass Herkunft am häufigsten als Diskriminierungsursache genannt wird; Religion folgt an zweiter Stelle vor Sprache. Auf Seite 69 zeigt der Bericht, dass türkische Jugendliche nur zu 27 Prozent angeben, sich durch Medien anerkannt zu fühlen; bei rumänischen Jugendlichen sind es 19 Prozent, bei bosnischen 25 Prozent und bei tschetschenischen 26 Prozent. Diese Befunde gehören zum Kern der Studie. Wer öffentlich über „junge Muslime“ als Risiko spricht, aber nicht zugleich erwähnt, dass dieselbe Studie muslimische Jugendliche als besonders häufig von Diskriminierung, medialer Nichtanerkennung und politischer Distanz betroffen beschreibt, erzeugt ein einseitiges Bild.
Muslimfeindliche Ressentiments — ein zentraler Befund ohne vergleichbare öffentliche Resonanz
Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“ (S. 82–84) dokumentiert, dass 36 Prozent aller Befragten der Aussage zustimmen: „Es gibt schon zu viele Muslime in Österreich.“ Weitere 33 Prozent antworten mit „teils-teils“. Der Forschungsbericht wertet dies als eher distanzierte bis kritische Haltung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Damit zeigt die Studie: Muslimische Jugendliche sind nicht nur Gegenstand von Kritik, sondern zugleich Zielgruppe muslimfeindlicher Ressentiments. Wenn muslimische Jugendliche zugleich häufiger Diskriminierung erfahren, geringere Anerkennung durch Politik und Medien empfinden und in der öffentlichen Debatte dennoch fast ausschließlich als Problemträger erscheinen, dann wird aus einer komplexen Studie eine alarmistische Erzählung. Genau hier liegt aus Sicht der TKG das zentrale wissenschaftskommunikative Problem: Nicht der einzelne Zahlenwert allein ist das Problem, sondern die selektive öffentliche Rahmung.
Methodische, ethische und ESOMAR-bezogene Fragen
Die nachfolgenden Punkte zeigen, dass der Forschungsbericht und die anschließende öffentliche Kommunikation an mehreren Stellen nicht jene Transparenz, Dokumentation und Trennung von Befund, Interpretation und politischer Verwertung erkennen lassen, die der ICC/ESOMAR International Code 2025 verlangt. Die TKG betont ausdrücklich, dass diese Punkte Fragen aufwerfen, jedoch keine abschließende Feststellung eines Verstoßes darstellen.
Art. 1(b) — Vermeidung von Schaden: Die Ergebnisse wurden überwiegend unter dem Label „muslimische Jugendliche“ kommuniziert, obwohl 47 Prozent der Befragten christlich sind und der Bericht die fehlende Repräsentativität festhält. Differenzierende Befunde aus Kapitel 6 und 7.3 wurden nicht mit gleicher Deutlichkeit kommuniziert. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 2(a), 2(b), 2(d) — Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen: 304 der 1.221 Befragten sind zwischen 14 und 17 Jahre alt. Sie wurden in Einkaufsstraßen mit stark emotional aufgeladenen Aussagen konfrontiert. Im veröffentlichten Bericht findet sich kein Hinweis auf elterliche Zustimmung, kein Dokumentationsnachweis, kein Ethikvotum. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 6(b), 6(c), 6(d) — Datenschutz und Privatsphäre: Die Befragung erfasst besonders schutzwürdige Datenkategorien nach DSGVO Art. 9 — religiöse Zugehörigkeit, Glaubenspraxis, politische Einstellungen, Gewaltaffinität. Ein formalisiertes Einwilligungsverfahren ist nicht dokumentiert. Mangels Dokumentation offen.
Art. 7(b) — Methodische Eignung: Eine Convenience-Stichprobe aus Einkaufsstraßen ist kein repräsentativer Querschnitt. Der Bericht hält die fehlende Repräsentativität selbst fest. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 7(d) — Datengestützte Schlussfolgerungen: Das „41 Prozent“ ist ein rechnerisch gewichteter Ergebniswert bei demografisch ungeklärter Antwortdivergenz. Die Zusammenfassung von 16 Prozent „voll und ganz“ und 25 Prozent „eher“ ohne ausreichende öffentliche Erläuterung wirft die Frage auf, ob das Gebot korrekter Darstellung erfüllt wird. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 9(a), 9(c), 9(d) — Veröffentlichung von Befunden: Erhebungsorte, Erhebungszeitraum, Online/Offline-Divergenz und Gewichtungsentscheidung wurden nicht transparent gemacht. Kapitel 6 und Kapitel 7.3 wurden in der öffentlichen Kommunikation nicht erkennbar mit gleicher Gewichtung berücksichtigt. Die fehlende Repräsentativität wurde nicht kommuniziert. Erheblicher Klärungsbedarf.
Art. 10(b) — Öffentliches Vertrauen: Eine nicht repräsentative Studie, deren Ergebniswerte auf einer rechnerischen Gewichtung bei ungeklärter Antwortdivergenz beruhen und deren Befunde selektiv kommuniziert wurden, wirft die Frage auf, ob damit das öffentliche Vertrauen in die Sozialforschung gefördert wird. Erheblicher Klärungsbedarf.
Zehn offene Fragen
- Welches Gewerbe ist think.difference im Österreichischen Firmenregister eingetragen — und nach welchem ethischen Kodex, welchem Qualitätsstandard und welcher berufsständischen Kontrolle wird gearbeitet?
- Ist eine öffentliche Ausschreibung aus den vorliegenden öffentlichen Quellen ersichtlich?
- Was sagt Demox Research — als VMÖ-Mitglied — zu den in dieser Erklärung dokumentierten Punkten?
- Wurde die informierte Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die 304 minderjährigen Befragten gemäß ICC/ESOMAR Art. 2 und DSGVO Art. 9 eingeholt und dokumentiert?
- Warum werden die Rohwerte der Online- und Offline-Befragung nicht separat ausgewiesen, obwohl eine demografisch nicht erklärbare Antwortdivergenz festgestellt wurde?
- Warum wurden Kapitel 6 „Diskriminierung und Anerkennung“ und insbesondere der Befund, dass muslimische Jugendliche signifikant häufiger über Diskriminierungserfahrungen berichten, nicht mit jener Deutlichkeit kommuniziert, die für eine ausgewogene Darstellung erforderlich wäre?
- Warum wurde Kapitel 7.3 „Muslimfeindliche Ressentiments“ nicht mit gleicher Deutlichkeit kommuniziert, obwohl die Studie dort festhält, dass 36 Prozent der Befragten der Aussage „Es gibt schon zu viele Muslime in Österreich“ sehr oder eher zustimmen?
- Warum wird die im Bericht ausdrücklich festgehaltene fehlende Repräsentativität in der öffentlichen Kommunikation nicht kommuniziert?
- Mit welcher empirischen Grundlage macht Güngör Aussagen über Arabisierung, Schulkonversionen, reaktive Christlichkeit und Ramadandruck, wenn diese Themen im Forschungsbericht nicht belegt sind?
- Welche konkreten politischen Maßnahmen sollen auf Basis einer ausdrücklich nicht repräsentativen Studie ergriffen werden — und wer hat darüber entschieden?
Kein Vertrauen ohne Transparenz
Wie sollen liberale, säkulare oder konservative Musliminnen und Muslime langfristig Vertrauen in öffentliche Institutionen entwickeln, wenn mit Steuergeldern finanzierte oder honorierte Expertinnen und Experten den Eindruck erwecken, über ihre Communities zu sprechen, ohne deren Vielfalt, ihre Diskriminierungserfahrungen und ihre berechtigten Integrationsleistungen in gleicher Weise sichtbar zu machen? Öffentlich finanzierte Forschung und Beratung dürfen nicht den Eindruck vermitteln, dass gesellschaftliche Gruppen vor allem als Problemträger dargestellt werden. Sie sollten Brücken bauen, Vertrauen fördern und zum Gemeinwohl beitragen — nicht unbeabsichtigt neue Ressentiments erzeugen. Die TKG fordert Kenan Dogan Güngör daher auf, die methodischen Grenzen seiner Studie, die ausdrücklich festgehaltene Nicht-Repräsentativität sowie die im Forschungsbericht dokumentierten Diskriminierungsbefunde künftig mit derselben Deutlichkeit zu kommunizieren wie seine persönlichen Interpretationen.
TKG unterstützt einen verbindlichen Demokratie- und Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler — aber:
Die TKG unterstützt ausdrücklich einen verbindlichen Demokratie- und Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Österreich. Dafür bedarf es jedoch keiner ausdrücklich nicht repräsentativen Studie, die durch selektive Kommunikation und alarmierende Interpretationen geeignet ist, zusätzliche Ressentiments gegenüber muslimischen Kindern und Jugendlichen zu erzeugen.
Gerade bei gesellschaftlich sensiblen Themen sollte Forschung differenzieren, Vertrauen stärken und zur Versachlichung beitragen, anstatt Polarisierung und Vorurteile zu verstärken. Die TKG warnt daher davor, dass integrationspolitische Strategien, die auf pauschalisierenden Zuschreibungen, methodisch erklärungsbedürftigen Studien und alarmistischer Kommunikation beruhen, kontraproduktiv wirken können. Sie stärken nicht das Vertrauen in Staat und Wissenschaft, sondern können die gesellschaftliche Polarisierung vertiefen und gerade jene religiösen oder ideologischen Akteure begünstigen, die sich als „Staat im Staat“ verstehen und demokratische Institutionen für ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren versuchen.
Es ist notwendig, dass wir offen und transparent über diese gesellschaftlichen Kräfte sprechen — unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit. Wer sind sie?
Heute „Arabisierung der Türken“ – gestern (2023) „etablierte Außenseiter“: Die Türken aus der Feder von Kenan Güngör
Kenan Güngör besitzt zweifellos eine besondere Fähigkeit: nicht unbedingt zur wissenschaftlichen Differenzierung, wohl aber zur Inszenierung gesellschaftlicher Rollenbilder.
Im Jahr 2023 schrieb er im STANDARD über „Türkeistämmige in Österreich – die etablierten Außenseiter“. Die Botschaft war eindeutig: Seit Jahrzehnten im Land, aber dennoch nicht wirklich angekommen. Das begleitende Bild zeigte eine abweisende Hand. Die Überschrift sprach von „Außenseitern“. Der Gesamteindruck lautete: Die Türken sind da – aber irgendwie doch nicht dazugehörig.

Güngörs von Kulturalismus geprägte Fehldiagnose im STANDARD-Gastkommentar (29.08.2023)
Drei Jahre später, im Jahr 2026, begegnet uns derselbe Autor mit einer neuen Erzählung. Diesmal sind die Türken nicht mehr die „etablierten Außenseiter“, sondern die potenziellen Opfer einer angeblichen „Arabisierung“. Der Islam in Wien werde zunehmend arabisch geprägt, heißt es. Die Türken erscheinen nun nicht mehr als Teil des Problems, sondern als kulturell Bedrohte.
Die Rahmung wechselt. Der Mechanismus bleibt.
Einmal werden Menschen mit Wurzeln in der Türkei als dauerhaft Fremde beschrieben, ein anderes Mal als Opfer eines fremden kulturellen Einflusses. Einmal steht ihr vermeintliches Außenseitertum im Mittelpunkt, ein anderes Mal ihre angebliche Verdrängung durch andere muslimische Gruppen. Doch in beiden Fällen werden Hunderttausende Menschen vor allem als Gegenstand einer Deutung betrachtet, nicht als selbstbestimmte Akteure ihrer eigenen Geschichte.
Der gemeinsame Nenner besteht darin, dass komplexe gesellschaftliche Realitäten auf kulturelle Zuschreibungen reduziert werden. Genau darin liegt nach Auffassung der TKG die Gefahr eines kulturalistischen Blicks auf gesellschaftliche Entwicklungen.
Wer definiert, wer die Türken sind?
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die Diagnose von 2023 oder jene von 2026 zutreffender ist. Die eigentliche Frage lautet: Wer nimmt für sich das Recht in Anspruch, immer wieder zu definieren, wer „die Türken“ sind, was sie denken, was sie fühlen und woran sie angeblich leiden?
Menschen mit Wurzeln in der Türkei sind keine homogene Masse. Sie sind säkular, religiös, konservativ, liberal, links, rechts, religiös indifferent oder gläubig. Sie sind Unternehmer, Arbeiter, Wissenschaftler, Künstler, Studierende, Beamte und Pensionisten. Sie bilden keine ideologische Einheit und keine kulturelle Monokultur.
Gerade deshalb sind pauschale Diagnosen über „die Türken“ stets mit besonderer Vorsicht zu behandeln.
Die Rolle der Medien
Die Replik der TKG auf den STANDARD‑Gastkommentar aus dem Jahr 2023 erschien in der Printausgabe lediglich in gekürzter Form und wurde online überhaupt nicht veröffentlicht. Dadurch blieb den Leserinnen und Lesern eine ausführliche Gegenposition weitgehend vorenthalten.
Dieser Umstand ist aus Sicht der TKG besonders bemerkenswert, da am 23. Mai 2026 ein kostenpflichtiger Beitrag zur Verteidigung der von Kenan Güngör mitverantworteten Studie veröffentlicht wurde. Die unterschiedliche redaktionelle Behandlung von Kritik und Verteidigung wirft daher berechtigte medienethische Fragen auf.
Die TKG beobachtet seit vielen Jahren mit Sorge, dass Themen rund um Türkeistämmige und Muslime in Österreich in Teilen der österreichischen Medienlandschaft häufig aus einer Perspektive behandelt werden, die Defizite, Konflikte und kulturelle Unterschiede stärker betont als Leistungen, gesellschaftliche Teilhabe und erfolgreiche Integrationsbiografien.
Auch der STANDARD hat nach Auffassung der TKG in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt Beiträge veröffentlicht, die innerhalb der türkeistämmigen Community als einseitig, herablassend oder unausgewogen wahrgenommen wurden. Dazu zählt etwa auch die fortgesetzte Verwendung bestimmter sprachlicher Bilder und Begriffe, die von vielen Betroffenen als verletzend empfunden werden.
Die TKG hat den STANDARD wiederholt eingeladen, den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der türkeistämmigen Zivilgesellschaft auf Augenhöhe zu führen. Kritik an gesellschaftlichen Entwicklungen ist legitim und notwendig. Sie sollte jedoch für alle Beteiligten gleichermaßen gelten und unterschiedlichen Sichtweisen ausreichend Raum geben.
Gerade eine Qualitätszeitung trägt hier eine besondere Verantwortung. Vertrauen ist das wichtigste Kapital eines Mediums. Es entsteht nicht durch moralische Überlegenheit, sondern durch Fairness, Ausgewogenheit, Selbstkritik und die Bereitschaft, auch kritische Gegenstimmen angemessen zu Wort kommen zu lassen.
Die TKG hat nicht den Eindruck, geduldet werden zu müssen. Menschen mit Wurzeln in der Türkei sind Teil Österreichs. Sie sind nicht Gäste der öffentlichen Debatte, sondern legitime Teilnehmerinnen und Teilnehmer derselben. Deshalb erwarten sie nicht Nachsicht, sondern Gleichbehandlung.
Es geht um mehr als um Kenan Güngör
Die Debatte betrifft letztlich nicht eine einzelne Person. Sie betrifft die Frage, wie in Österreich über Minderheiten gesprochen wird.
Werden Menschen als Individuen wahrgenommen oder als Vertreter einer vermeintlich homogenen Kultur? Werden gesellschaftliche Probleme konkret benannt oder kulturell erklärt? Werden Betroffene angehört oder lediglich beschrieben?
Die Antworten auf diese Fragen entscheiden darüber, ob Integration als gemeinsamer demokratischer Prozess verstanden wird – oder als fortlaufende Produktion neuer Fremdheitsdiagnosen.
Quellen
TKG-Replik vom 13.09.2023:
„Güngörs von Kulturalismus geprägte Fehldiagnose im STANDARD-Gastkommentar“
https://www.turkischegemeinde.at/guengoers-von-kulturalismus-gepraegte-fehldiagnose-im-standard-gastkommentar-29-08-2023/
Quelle: Der Standard, August 2023 — „Türkeistämmige in Österreich — die etablierten Außenseiter“-Kenan Güngör https://www.derstandard.at/story/3000000184653/die-etablierten-au223enseiter
Schlussbemerkung: Forschung muss Vertrauen stärken, nicht Misstrauen vertiefen
Öffentlich finanzierte Forschung darf nicht den Eindruck erwecken, parteipolitische Narrative zu bestätigen oder gesellschaftliche Gruppen pauschal unter Generalverdacht zu stellen. Gerade in einer pluralistischen und rechtsstaatlichen Demokratie sollte Forschung Vertrauen stärken, differenzieren und zur Versachlichung beitragen — nicht gesellschaftliche Polarisierung vertiefen.
Die TKG weist darauf hin, dass sie bereits seit mehr als 35 Jahren auf die Gefahren religiösen Missbrauchs, gesellschaftlicher Parallelentwicklungen und integrationspolitischer Fehlsteuerungen aufmerksam macht. Ziel war stets die Stärkung der res publica, des Gemeinwohls sowie eines säkularen und rechtsstaatlichen Zusammenlebens. Die TKG wird dabei als verfassungstreue und wehrhafte Stimme der Zivilgesellschaft, als Zusammenschluss von Verfassungspatriotinnen und Verfassungspatrioten sowie als kritische Unterstützerin des Gemeinwohls stets mit einer unabhängigen und wachsamen Stimme präsent sein.
„Vielgeprüftes Land“ — Republik Österreich
Die in Deutschland und Österreich lebenden Menschen türkischer Herkunft stammen überwiegend aus der Republik Türkei, einem laizistischen Staat, der 1923 gegründet wurde und zu dessen Aufbau auch zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher sowie Deutsche beigetragen haben. Dafür besteht aufrichtige Dankbarkeit. Diese säkulare Staatsordnung ist in den vergangenen Jahren zunehmend unter Druck geraten.
Historische geopolitische Entwicklungen, die im Kontext des Kalten Krieges von westlichen Staaten mitgetragen wurden, haben dazu beigetragen, dass sich langfristige Fehlentwicklungen verstärken konnten. Seit 2015 sind zudem neue Herausforderungen hinzugekommen. In einem pluralistischen Land wie Österreich müssen solche Probleme gemeinsam, mit gutem Willen und auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen, rechtsstaatlichen und säkularen Ordnung zum Wohl des Gemeinwesens gelöst werden. Die Republik Österreich — „dieses vielgeprüfte und vielgeliebte Österreich, Heimat großer Töchter und Söhne“ — verfügt über die demokratische Reife, die historische Erfahrung sowie die rechtsstaatliche Stärke, um auch diese Herausforderungen zu bewältigen.
Die TKG wird dabei als verfassungstreue und wehrhafte Stimme der Zivilgesellschaft stets mit einer unabhängigen und wachsamen Stimme präsent sein.
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG, Think Tank) —
Wien, 13. Mai 2026
Quellen
Vollständige Studie (PDF): https://think-difference.com/wp-content/pdf/Studie%20Jugend%20%26%20Abwert_Juli2025.pdf
ICC/ESOMAR Code 2025 (PDF): https://standards.esomar.org/assets/documents/icc-esomar-code-2025.pdf
Stadt Wien Presseaussendung (08.05.2026): https://presse.wien.gv.at/presse/2026/05/08/neue-studie-bildung-religion-psychosoziale-belastungen-und-digitale-radikalisierung-verstaerken-antidemokratische-abwertende-haltungen
ÖVP-Hungerländer OTS (12.05.2026): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260512_OTS0132/oevp-hungerlaender-guengoer-studie-zeigt-ernuechternde-bilanz-von-6-jahren-neos-integrationspolitik
Der Standard (11.05.2026): https://www.derstandard.at/story/3000000320230/41-prozent-der-jungen-muslime-sehen-islamische-gebote-ueber-den-gesetzen-stehen
Heute.at (12.05.2026): https://www.heute.at/s/islam-steht-bei-jungen-muslimen-ueber-unseren-gesetzen-120194171
Die Presse, Güngör-Interview (07.05.2026): https://www.diepresse.com/22586394/dann-konvertieren-die-nicht-muslimischen-kinder-zum-islam
think.difference, Studien & Analysen: https://think-difference.com/studien.html
Demox Research: https://www.demox-research.com/
Impressumspflicht gemäß § 24 Mediengesetz
https://www.usp.gv.at/themen/brancheninformationen/information-und-kommunikation/impressumspflicht-gemaess-para-24-mediengesetz.html
Türkische Allgemeine: Österreich: Meinungsforschung als Machtinstrument mit politischen Deutungen
PS:
„Die Ergebnisse sind valide“ – aber ohne repräsentative Stichprobe ist eine uneingeschränkte Verallgemeinerung nicht möglich
Studienleiter Kenan Doğan Güngör erklärte in der ZIB 2 am 16. Mai 2026 öffentlich: „Die Ergebnisse sind valide.“ Diese Aussage vermittelt für ein breites Publikum den Eindruck wissenschaftlicher Belastbarkeit und Verlässlichkeit. Sie kann zugleich den Eindruck erwecken, dass die präsentierten Ergebnisse ohne Weiteres auf die Gesamtheit der muslimischen Jugendlichen in Wien übertragen werden könnten.
In der empirischen Sozialforschung bedeutet Validität zunächst, dass ein Messinstrument tatsächlich das misst, was es zu messen vorgibt. Dabei werden unterschiedliche Formen der Validität unterschieden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die sogenannte externe Validität. Sie betrifft die Frage, ob Ergebnisse über die konkret befragte Gruppe hinaus auf eine größere Grundgesamtheit verallgemeinert werden können.
Eine solche Verallgemeinerbarkeit setzt in der Regel eine repräsentative beziehungsweise zufallsbasierte Stichprobenziehung voraus. Liegt keine repräsentative Stichprobe vor, ist die Möglichkeit statistisch belastbarer Verallgemeinerungen entsprechend eingeschränkt.
Der Forschungsbericht hält auf Seite 14 ausdrücklich fest:
„Aus diesem Grund war es auch in dieser Studie nicht möglich eine zufallsbasierte Stichprobenziehung durchzuführen, um eine repräsentative Stichprobe zu gewährleisten.“ (Forschungsbericht, S. 14)
Unmittelbar anschließend heißt es:
„Auch daraus lässt sich schlussfolgern, dass verallgemeinernde Aussagen – etwa ‚die Jugendlichen‘, wenn es korrekt ‚die befragten Jugendlichen‘ lauten müsste – im Text berechtigt sind – auch wenn nochmals dezidiert darauf hingewiesen wird, dass diese Studie nicht repräsentativ ist.“ (Forschungsbericht, S. 14)
Nach Einschätzung der TKG besteht hier ein methodisch erklärungsbedürftiges Spannungsverhältnis: Einerseits wird ausdrücklich festgehalten, dass keine repräsentative Stichprobe vorliegt. Andererseits werden im Bericht verallgemeinernde Formulierungen über „die Jugendlichen“ als zulässig bezeichnet.
Wenn Kenan Doğan Güngör in der ZIB 2 erklärt: „Die Ergebnisse sind valide“, mag sich diese Aussage auf die interne Qualität einzelner Messinstrumente beziehen. Für ein allgemeines Publikum kann der Begriff „valide“ jedoch den Eindruck vermitteln, die präsentierten Zahlen seien belastbar, verlässlich und ohne wesentliche Einschränkungen auf die Gesamtpopulation übertragbar.
Gerade deshalb hält es die TKG für wissenschaftlich geboten, in der öffentlichen Kommunikation klar zwischen der Validität einzelner Messinstrumente und der Frage der statistischen Verallgemeinerbarkeit zu unterscheiden.
Nach Auffassung der TKG handelt es sich dabei nicht um eine bloße terminologische Feinheit, sondern um eine zentrale Frage wissenschaftlicher Transparenz – insbesondere dann, wenn öffentlich finanzierte Forschung die Grundlage politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Debatten bildet.
Quelle: heute.at, 16. Mai 2026 – ZIB 2 mit Kenan Doğan Güngör: „Die Ergebnisse sind valide.“
Quelle: Forschungsbericht, S. 14 – „diese Studie nicht repräsentativ ist.“
Wissenschaftliche Grundlagen: Bortz & Döring (2006), Diekmann (2010), Porst (2014) – externe Validität als Voraussetzung für die Verallgemeinerbarkeit empirischer Ergebnisse.
















