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Die TKG fordert von den Verantwortlichen der Güngör-Studie wissenschaftliche „Verantwortung“

TKG DOKUMENTATION, Wien 13.05.2026

Türkische Allgemeine: Österreich: Meinungsforschung als Machtinstrument mit politischen Deutungen

PS:  

„Die Ergebnisse sind valide“ – aber ohne repräsentative Stichprobe ist eine uneingeschränkte Verallgemeinerung nicht möglich

Studienleiter Kenan Doğan Güngör erklärte in der ZIB 2 am 16. Mai 2026 öffentlich: „Die Ergebnisse sind valide.“ Diese Aussage vermittelt für ein breites Publikum den Eindruck wissenschaftlicher Belastbarkeit und Verlässlichkeit. Sie kann zugleich den Eindruck erwecken, dass die präsentierten Ergebnisse ohne Weiteres auf die Gesamtheit der muslimischen Jugendlichen in Wien übertragen werden könnten.

In der empirischen Sozialforschung bedeutet Validität zunächst, dass ein Messinstrument tatsächlich das misst, was es zu messen vorgibt. Dabei werden unterschiedliche Formen der Validität unterschieden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die sogenannte externe Validität. Sie betrifft die Frage, ob Ergebnisse über die konkret befragte Gruppe hinaus auf eine größere Grundgesamtheit verallgemeinert werden können.

Eine solche Verallgemeinerbarkeit setzt in der Regel eine repräsentative beziehungsweise zufallsbasierte Stichprobenziehung voraus. Liegt keine repräsentative Stichprobe vor, ist die Möglichkeit statistisch belastbarer Verallgemeinerungen entsprechend eingeschränkt.

Der Forschungsbericht hält auf Seite 14 ausdrücklich fest:

„Aus diesem Grund war es auch in dieser Studie nicht möglich eine zufallsbasierte Stichprobenziehung durchzuführen, um eine repräsentative Stichprobe zu gewährleisten.“ (Forschungsbericht, S. 14)

Unmittelbar anschließend heißt es:

„Auch daraus lässt sich schlussfolgern, dass verallgemeinernde Aussagen – etwa ‚die Jugendlichen‘, wenn es korrekt ‚die befragten Jugendlichen‘ lauten müsste – im Text berechtigt sind – auch wenn nochmals dezidiert darauf hingewiesen wird, dass diese Studie nicht repräsentativ ist.“ (Forschungsbericht, S. 14)

Nach Einschätzung der TKG besteht hier ein methodisch erklärungsbedürftiges Spannungsverhältnis: Einerseits wird ausdrücklich festgehalten, dass keine repräsentative Stichprobe vorliegt. Andererseits werden im Bericht verallgemeinernde Formulierungen über „die Jugendlichen“ als zulässig bezeichnet.

Wenn Kenan Doğan Güngör in der ZIB 2 erklärt: „Die Ergebnisse sind valide“, mag sich diese Aussage auf die interne Qualität einzelner Messinstrumente beziehen. Für ein allgemeines Publikum kann der Begriff „valide“ jedoch den Eindruck vermitteln, die präsentierten Zahlen seien belastbar, verlässlich und ohne wesentliche Einschränkungen auf die Gesamtpopulation übertragbar.

Gerade deshalb hält es die TKG für wissenschaftlich geboten, in der öffentlichen Kommunikation klar zwischen der Validität einzelner Messinstrumente und der Frage der statistischen Verallgemeinerbarkeit zu unterscheiden.

Nach Auffassung der TKG handelt es sich dabei nicht um eine bloße terminologische Feinheit, sondern um eine zentrale Frage wissenschaftlicher Transparenz – insbesondere dann, wenn öffentlich finanzierte Forschung die Grundlage politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Debatten bildet.

Quelle: heute.at, 16. Mai 2026 – ZIB 2 mit Kenan Doğan Güngör: „Die Ergebnisse sind valide.“

Quelle: Forschungsbericht, S. 14 – „diese Studie nicht repräsentativ ist.“

Wissenschaftliche Grundlagen: Bortz & Döring (2006), Diekmann (2010), Porst (2014) – externe Validität als Voraussetzung für die Verallgemeinerbarkeit empirischer Ergebnisse.

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