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Türkische Kulturgemeinde in Österreich(TKG): „Wir trauern um den mutigen deutschen Polizeibeamten Rouven L.“

(dpa)
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Wien (OTS) – Der deutsche Polizist Rouven L. (†29)Er wurde am vergangenen Freitag im PP Mannheim durch eine Messerattacke schwer verletzt und erlag seinen Verletzungen.Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich hat die brutale Messerattacke vom vergangenen Freitag in Mannheim noch am selben Tag aufs Schärfste verurteilt. 
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) trauert um den mutigen,  hilfsbereiten und vorbildlichen deutschen Polizisten Rouven L. (†29). 

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) trauert um den mutigen,  hilfsbereiten und vorbildlichen deutschen Polizisten Rouven L. (†29). 

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) trauert um den mutigen,  hilfsbereiten und vorbildlichen deutschen Polizisten Rouven L. (†29).

Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei den Angehörigen des deutschen Polizeibeamten Rouven L. 

Wir müssen das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen

Die ungerechte Dauerhetze unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit oder die berechtigte Kritik am hinterhältigen, demokratiefeindlichen „politisierten Glauben“ in Deutschland darf kein Grund für Gewalt sein. Niemals! Man darf hier seine Meinung sagen oder „hetzen“ im Rahmen der Meinungsfreiheit, die wir zu respektieren haben, solange hier keine Volksverhetzung (StGB § 13) betrieben wird.

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) heißt es in § 130 Volksverhetzung wie folgt

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Der Täter: Er ist ein Terrorist und ein Mörder

Der Täter soll und kann nicht stellvertretend für die Muslime in Deutschland, Österreich, der EU etc. stehen. Ganz im Gegenteil.
Er ist ein Terrorist, ein Mörder und egal welcher Nation, Religion, Konfession er angehört, er ist eine Schande für die Menschheit Der Täter hat alles falsch gemacht, was seine Religion, der Islam, von ihm verlangt. Er hat sich aufhetzen lassen bzw. ist seinen primitiven Gefühlen einer „Theologie der Gewalt“ erlegen. „Theologie der Gewalt“ ist nicht Islam.

Denn das Wort „Islam“ hat im Koran die Wörter „selam“ und „silm“ zur Wurzel, und diese Wörter bedeuten „Frieden“, „Glück“, „Wohlergehen“ und „Vertrauen“.  Jeder Muslim/jede Muslima ist verpflichtet, „Frieden“, „Glück“, „Wohlergehen“ und „Vertrauen“ in dem Land zu erfüllen, wo er/sie lebt, auch bzw. besonders in Deutschland bzw. Österreich. Das tun die Mehrheit der MuslimeInnen oder aus diesem Kulturkreis und sind gegen Gewalt jeglicher Art. Sie sind friedliebende Menschen. Sie wollen Frieden im eigenen Land und in der Welt.

Aufruf gegen jede Form von Extremismus und Hetze

Verteidigen wir dieses demokratische Deutschland, Österreich gegen alle Extremisten und Volksverhetzer, gleich welcher Religion, Nation, Hautfarbe und Sprache.  Schützen wir Deutschland mit seiner freiheitlich-demokratischen und säkularen Grundordnung, die für das Zusammenleben alle Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Leben bietet, als „wehrhafte Demokraten“ mit großer Wachsamkeit.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG), Wien, 3.06.2024

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