Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) gratuliert aus Wien zum 103. Jahrestag der von Mustafa Kemal Atatürk gegründeten Republik Türkei. Zugleich äußert sie ernste Besorgnis über Korruptionsvorwürfe, soziale Ungleichheit, politische Machtkonzentration sowie reaktionäre und antidemokratische Entwicklungen, die den freiheitlichen, laizistischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Republik widersprechen. Die Auswirkungen politischer und religiöser Konflikte aus der Türkei sind nach Einschätzung der TKG seit Jahren auch in Österreich spürbar. Scharfe Kritik übt die TKG zudem an der europäischen Türkei-Politik. Die ungelöste Zypernfrage, die jahrelange Blockade zentraler EU-Beitrittskapitel, die ausgebliebene Modernisierung der Zollunion und eine zunehmend auf Grenzsicherung und Rückführungen ausgerichtete Zusammenarbeit werfen grundsätzliche Fragen nach der Glaubwürdigkeit europäischer Politik auf. Nach Auffassung der TKG muss die Europäische Union angesichts eigener wirtschaftlicher, politischer und sicherheitspolitischer Herausforderungen ihre Beziehungen zur Türkei neu überdenken und darf durch ihre Entscheidungen nicht selbst zusätzliche Instabilität in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft begünstigen.
Wien, 29. Oktober 2026
„Die Souveränität gehört uneingeschränkt der Nation.“
„Frieden im eigenen Land, Frieden in der Welt.“
Mit diesen beiden Grundsätzen hat Mustafa Kemal Atatürk einen wesentlichen Teil seines politischen Vermächtnisses hinterlassen. Der eine betrifft die Frage, von wem die Staatsgewalt ausgeht und wem die Republik gehört. Der andere erinnert daran, dass die Unabhängigkeit einer Nation mit der Verantwortung für den Frieden und das Wohlergehen anderer Völker verbunden ist. Beide Gedanken haben 103 Jahre nach der Ausrufung der Republik Türkei am 29. Oktober 1923 nichts von ihrer Bedeutung verloren.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich gratuliert allen Bürgerinnen und Bürgern der Türkei sowie den Millionen Menschen türkischer Herkunft in Österreich, Deutschland und anderen Ländern zu diesem Jahrestag. Wir tun dies mit Respekt vor einer außergewöhnlichen historischen Leistung, aber auch mit ernster Sorge über die gegenwärtige politische und gesellschaftliche Entwicklung des Landes. Wer die Republik feiert und zugleich über Missstände schweigt, wird nach unserer Überzeugung weder ihrer Geschichte noch ihren Gründungsidealen gerecht.
Die Republik war kein Geschenk
Die Republik entstand aus einem langen politischen und militärischen Kampf nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches. Atatürk und seine Mitstreiter wollten einen Staat schaffen, dessen Ordnung nicht länger von einer Dynastie oder einer religiösen Autorität bestimmt wurde. Aus den Untertanen des Osmanischen Reiches sollten Bürgerinnen und Bürger einer Republik werden, deren Souveränität bei der Nation liegt.
Der Abschaffung des Sultanats 1922 folgten die Ausrufung der Republik 1923 und die Aufhebung des Kalifats 1924. Mit dem modernen Zivilgesetzbuch von 1926, der Schriftreform von 1928 und den politischen Rechten für Frauen wurde die gesellschaftliche Neuordnung fortgesetzt. Frauen erhielten 1930 das kommunale und 1934 das parlamentarische aktive und passive Wahlrecht. Auch der Laizismus entwickelte sich schrittweise: 1928 wurde die Bestimmung über den Islam als Staatsreligion aus der Verfassung gestrichen, 1937 wurde der Laizismus ausdrücklich als Verfassungsprinzip verankert.
Diese Reformen veränderten die Türkei grundlegend, auch wenn ihre Durchsetzung von politischen Konflikten und teilweise autoritären Maßnahmen begleitet war. Wer ihre historischen Leistungen würdigt, muss die Widersprüche dieser Zeit nicht verschweigen. Eine ernsthafte Erinnerungskultur braucht keine unantastbaren Heldenbilder, sondern die Bereitschaft, Geschichte in ihrer ganzen Tragweite zu verstehen.
Die Republik war das Ergebnis einer historischen Entscheidung, die staatliche Ordnung auf die Souveränität der Nation zu gründen. Dieser Grundsatz verliert seine Bedeutung, wenn der Staat im Laufe der Zeit wieder als Eigentum einer kleinen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Machtgruppe behandelt wird. Die Republik ist kein Besitzstand der jeweils Regierenden, sondern eine dauerhafte Verantwortung gegenüber der gesamten Bevölkerung.
Öffentliches Vermögen ist keine Beute
Die Frage nach der Volkssouveränität ist in der Türkei des Jahres 2026 keineswegs nur von historischem Interesse. Sie stellt sich heute ganz praktisch, wenn es um öffentliche Ressourcen, staatliche Institutionen, wirtschaftliche Privilegien und die Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands geht.
Die TKG verfolgt die seit Jahren erhobenen Korruptionsvorwürfe, Berichte über politische Einflussnahme auf staatliche Einrichtungen und die mutmaßliche Begünstigung bestimmter Interessengruppen mit großer Sorge. In einem Land mit rund 86 Millionen Einwohnern, in dem viele Familien unter hohen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheit leiden, muss die Frage erlaubt sein, wer vom wirtschaftlichen Wachstum und von öffentlichen Aufträgen profitiert und wer die Kosten politischer und wirtschaftlicher Fehlentwicklungen trägt.
Steuergelder, öffentliche Unternehmen, staatliche Grundstücke und natürliche Ressourcen gehören nicht der jeweiligen Regierung, sondern der Allgemeinheit. Wer ein Regierungsamt übernimmt, erhält damit weder einen Eigentumstitel auf den Staat noch das Recht, dessen Vermögen nach persönlichen oder parteipolitischen Interessen zu verteilen.
Besonders gefährlich ist eine politische Mentalität, die öffentliche Güter behandelt, als könne man sich aus einem gefährdeten Staat noch rechtzeitig den eigenen Anteil sichern. Ein Staat ist jedoch kein sinkendes Schiff, dessen Ladung die Mächtigen unter sich aufteilen dürfen. Seine Einrichtungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten müssen dem Gemeinwohl dienen und einer wirksamen Kontrolle unterliegen.
Die TKG fordert daher, sämtliche konkreten Hinweise auf Korruption, unrechtmäßige Bereicherung und Missbrauch öffentlicher Mittel unabhängig und rechtsstaatlich zu untersuchen. Dabei gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Sie darf jedoch nicht als Vorwand dienen, schwerwiegende Verdachtsmomente aus politischen Rücksichten unbeachtet zu lassen.
Wo wirtschaftliche Vorteile zunehmend von politischer Nähe und persönlichen Loyalitäten abhängen, verlieren die Menschen das Vertrauen in ihre staatlichen Institutionen. Besonders bedenklich wird es, wenn Kritik an einer Regierung als Angriff auf den Staat oder als Feindschaft gegenüber der Nation dargestellt wird. Die Nation ist nicht mit ihrer Regierung identisch. Regierungen wechseln, während der Staat und seine Bürgerinnen und Bürger bleiben.
Laizismus schützt auch die Gläubigen
Die TKG tritt seit ihrer Gründung für den Laizismus und die weltanschauliche Neutralität des Staates ein. Diese Haltung richtet sich weder gegen Religion noch gegen gläubige Menschen. Ein freiheitlicher Staat schützt das Recht, religiös zu sein, einen anderen Glauben zu vertreten oder keiner Religion anzugehören, gleichermaßen.
Problematisch wird es dort, wo religiöse Überzeugungen zur Begründung politischer Herrschaftsansprüche herangezogen werden und einzelne Gruppen ihre Glaubensauslegung für die gesamte Gesellschaft verbindlich machen wollen. Solche reaktionären und antidemokratischen Bestrebungen gefährden nicht nur den Laizismus, sondern auch die persönliche Religions- und Gewissensfreiheit.
Politische und religiöse Auseinandersetzungen aus der Türkei wirken seit Jahren auch in Teile der türkeistämmigen Community in Österreich hinein. Menschen unterschiedlicher politischer Überzeugungen, Konfessionen und Weltanschauungen berichten von Ausgrenzung, Diffamierungen und dem Gefühl, sich für ihre Ansichten rechtfertigen zu müssen. Die Freiheit, anders zu denken, muss jedoch auch innerhalb der eigenen Herkunftsgemeinschaft selbstverständlich sein. Niemand darf aufgrund seines Glaubens oder seiner politischen Haltung eingeschüchtert oder gesellschaftlich unter Druck gesetzt werden.
Die TKG betrachtet es mit Sorge, wenn politische Loyalitäten aus der Türkei in österreichische Vereinsstrukturen, religiöse Einrichtungen oder das gesellschaftliche Zusammenleben hineingetragen werden und dort zur Abgrenzung gegenüber Andersdenkenden führen. Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat, dessen Grundrechte nicht von den politischen Entwicklungen oder religiösen Machtverhältnissen eines anderen Landes abhängig sein dürfen.
Unser Standpunkt ist deshalb unverändert: Ja zum Glauben, nein zum politisierten Glauben!
Wenn Kritik zum politischen Risiko wird
Die Freiheit, eine Regierung öffentlich zu kritisieren, gehört zum Wesen einer demokratischen Republik. Umso besorgniserregender sind Entwicklungen, bei denen politisch Andersdenkende mit Diffamierungen, strafrechtlichen Ermittlungen, Festnahmen oder langwierigen Gerichtsverfahren konfrontiert werden.
Die TKG beobachtet die anhaltenden Auseinandersetzungen über den Zustand der türkischen Justiz, die Verfahren gegen oppositionelle Persönlichkeiten und den Umgang mit kritischen Journalistinnen und Journalisten mit großer Sorge. Der Vorwurf politisch motivierter Strafverfahren wiegt schwer und verlangt eine sorgfältige Prüfung. Zugleich müssen strafrechtliche Anschuldigungen in transparenten Verfahren geklärt werden, ohne dass politische Nähe oder politische Gegnerschaft über die Anwendung des Rechts entscheiden dürfen.
Gerade dort, wo gerichtliche Entscheidungen erhebliche Folgen für das politische Leben, die kommunale Selbstverwaltung oder die demokratische Opposition haben, muss die Unabhängigkeit der Justiz außer Zweifel stehen. Die Rechtsprechung darf weder von den Wünschen der Regierung noch von den Erwartungen ihrer Gegner bestimmt werden.
Niemand darf seinen Anspruch auf Rechtsschutz verlieren, weil er eine andere politische Meinung vertritt. Ebenso wenig dürfen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftler oder politisch engagierte Menschen allein deshalb unter Druck geraten, weil ihre Arbeit oder ihre Aussagen den Regierenden missfallen.
Eine freie Presse ist nicht deshalb unverzichtbar, weil sie immer recht hätte, sondern weil sie öffentliche Macht kontrollieren, Missstände aufdecken und unterschiedliche Sichtweisen zugänglich machen kann. Das gilt ebenso für die Wissenschaft, die ohne die Freiheit, bestehende Auffassungen infrage zu stellen und unbequeme Erkenntnisse zu veröffentlichen, ihren gesellschaftlichen Auftrag nicht erfüllen kann.
Die Geschichte der Republik seit 1923 war von wiederkehrenden Auseinandersetzungen über das Verhältnis zwischen Staat, Religion, Militär und demokratischer Mitbestimmung geprägt. Gerade deshalb dürfen unabhängige Gerichte, die Freiheit von Wissenschaft und Presse sowie die Möglichkeit eines friedlichen demokratischen Machtwechsels nicht von den Interessen der jeweils regierenden politischen Führung abhängig sein.
Atatürks Friedenspolitik und Europas Geschichte
Atatürks republikanisches Denken war nicht auf den innerstaatlichen Aufbau beschränkt. Nach den Kriegen und dem Zerfall des Osmanischen Reiches bemühte er sich um die internationale Anerkennung der jungen Republik und um Verständigung mit den Nachbarstaaten. Die Annäherung an Griechenland, der Beitritt zum Völkerbund 1932, der Balkanpakt von 1934 und die Konvention von Montreux 1936 gehören zu den wichtigen Stationen dieser Außenpolitik.
Atatürk verfolgte keine auf die militärische Eroberung fremder Gebiete gerichtete pantürkistische Expansionspolitik. Seine Außenpolitik setzte überwiegend auf die Konsolidierung der Republik und diplomatische Lösungen. Dabei blieb die territoriale Frage von Hatay ein besonderer Fall, der 1938/39 auf diplomatischem Wege, aber nicht unumstritten geregelt wurde. Die endgültige Eingliederung in die Türkei erfolgte 1939, nach Atatürks Tod.
Am 17. März 1937 beschrieb Atatürk beim Besuch des rumänischen Außenministers Victor Antonescu die Menschheit sinngemäß als einen gemeinsamen Körper, dessen Glieder die einzelnen Nationen bilden. Das Wohlergehen der eigenen Nation könne deshalb nicht losgelöst vom Frieden und der Existenz anderer Völker betrachtet werden.
In einer Zeit neuer Kriege und internationaler Spannungen verdient dieser Gedanke besondere Beachtung. Heimatliebe muss nicht auf Feindschaft beruhen, und nationale Unabhängigkeit verlangt keine Geringschätzung anderer Nationen.
Zur Geschichte der jungen Republik gehört auch, dass die Türkei in den 1930er-Jahren zahlreichen aus dem nationalsozialistischen Deutschland vertriebenen Wissenschaftlern, Architekten und Intellektuellen neue berufliche Perspektiven eröffnete. Zu ihnen gehörten der spätere Berliner Regierende Bürgermeister Ernst Reuter und der Architekt Bruno Taut. Deutsche Wissenschaftler leisteten wichtige Beiträge zum Aufbau des modernen türkischen Hochschulwesens.
Diese historischen Erfahrungen sind auch heute von Bedeutung. Die Türkei und Europa haben nicht nur eine Geschichte politischer Auseinandersetzungen, sondern ebenso eine Geschichte gegenseitiger Hilfe, wissenschaftlicher Zusammenarbeit und kultureller Bereicherung. Wer die Gegenwart ausschließlich durch geopolitische Konflikte betrachtet, übersieht diese gemeinsame Vergangenheit.
Österreich und die Türkei verbindet mehr als Migration
Die Beziehungen zwischen Österreich und der modernen Türkei reichen weit über die Arbeitsmigration der vergangenen Jahrzehnte hinaus. Der österreichische Architekt Clemens Holzmeister prägte das moderne Ankara, während der Wiener Bildhauer Heinrich Krippel bedeutende Atatürk-Denkmäler schuf, darunter das Onur-Denkmal in Samsun und das Siegesdenkmal am Ulus-Platz in Ankara.
Zum hundertjährigen Bestehen der Republik errichtete die TKG 2023 auf eigene Initiative und mit eigenen Mitteln am Wiener Friedhof Ober St. Veit ein Grabdenkmal für Heinrich Krippel. Am 25. Oktober 2026 erinnerten wir dort an den österreichischen Bildhauer und an den bevorstehenden 103. Jahrestag der Republik Türkei.
Für viele Menschen türkischer Herkunft ist Österreich längst zur Heimat geworden. Ihre Kinder und Enkel sind hier aufgewachsen, haben Berufe erlernt, Unternehmen gegründet und gesellschaftliche Verantwortung übernommen. Die Verbundenheit mit der eigenen Familiengeschichte und das Bekenntnis zur demokratischen Ordnung Österreichs schließen einander nicht aus.
Was wir für Österreich an Menschenwürde, Gewissensfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung einfordern, muss nach unserer Überzeugung auch für die Türkei gelten. Gerade die gemeinsamen historischen und kulturellen Beziehungen zwischen beiden Ländern verpflichten uns dazu, demokratische Grundsätze unabhängig von der jeweiligen politischen Lage zu verteidigen.
Europa muss seine eigene Lage erkennen
Die Kritik der TKG richtet sich nicht ausschließlich an Ankara. Auch die Europäische Union und Österreich müssen sich fragen lassen, ob ihre praktische Türkei-Politik den demokratischen Grundsätzen entspricht, auf die sie sich in offiziellen Erklärungen regelmäßig berufen.
Die Europäische Union sollte sich angesichts der gegenwärtigen Weltlage ernsthaft fragen, ob ihre bisherige Politik gegenüber der Türkei und anderen unmittelbaren Nachbarn noch den politischen Realitäten entspricht. Die EU des Jahres 2026 befindet sich nicht mehr in derselben weltpolitischen und wirtschaftlichen Lage wie in den Jahrzehnten nach dem Ende des Kalten Krieges, als sie mit wachsendem Einfluss, politischem Selbstbewusstsein und der Aussicht auf weitere Erweiterungsrunden auftrat.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die tiefgreifenden Veränderungen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten, handelspolitische Spannungen, neue sicherheitspolitische Abhängigkeiten und die Krisen im Nahen Osten haben Europas strategische Verwundbarkeit deutlich gemacht. Hinzu kommen innere Gegensätze zwischen den Mitgliedstaaten, unterschiedliche nationale Interessen und ungelöste Fragen der eigenen institutionellen Handlungsfähigkeit.
Die Europäische Union muss heute beträchtliche Anstrengungen unternehmen, um ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, ihre sicherheitspolitische Eigenständigkeit und ihren internationalen Einfluss zu behaupten. Gerade deshalb sollte sie mit ihren unmittelbaren Nachbarn anders umgehen, als sie es sich unter den Bedingungen früherer Jahrzehnte leisten zu können glaubte.
Die TKG hält es für politisch kurzsichtig, wenn europäische Institutionen ihre eigenen Widersprüche verdrängen und gegenüber anderen Ländern weiterhin mit dem Anspruch eines übergeordneten moralischen Lehrmeisters auftreten. Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Freiheiten sind keine Privilegien der Europäischen Union und auch keine Instrumente, mit denen politische oder wirtschaftliche Zugeständnisse erzwungen werden dürfen. Es handelt sich um universelle Grundsätze, deren Glaubwürdigkeit wesentlich davon abhängt, ob diejenigen, die sich auf sie berufen, sie selbst konsequent einhalten.
Die Europäische Union besitzt einen bedeutenden rechtlichen und institutionellen Bestand an demokratischen Garantien. Ihre Verträge, ihre Grundrechtecharta und die über Jahrzehnte gewachsene rechtsstaatliche Ordnung gehören zu den großen Errungenschaften der europäischen Integration. Doch die politische Wirklichkeit zeigt, dass diese Werte nicht automatisch überall dort wirksam werden, wo europäische Institutionen und Mitgliedstaaten handeln. Das gilt innerhalb der Union ebenso wie an ihren Außengrenzen und in ihren Beziehungen zu Beitrittskandidaten.
Besonders deutlich wird dieser Widerspruch im Umgang mit der Türkei. Seit Jahrzehnten wird über europäische Werte, demokratische Reformen und die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft gesprochen. Gleichzeitig bleiben zentrale Verhandlungskapitel geschlossen, die umfassende Modernisierung der Zollunion aus und die europäische Perspektive für die türkische Bevölkerung zunehmend ungewiss. Während Brüssel in Fragen der wirtschaftlichen und institutionellen Integration kaum vorankommt, erwartet es von Ankara weitreichende Zusammenarbeit bei Migration, Rückführungen und Grenzsicherung.
Die TKG sieht darin eine Politik, die dem eigenen strategischen Interesse Europas langfristig schaden kann. Wer die demokratische und wirtschaftliche Entwicklung eines wichtigen Nachbarlandes fördern möchte, sollte seine Beziehungen nicht auf die Verwaltung gemeinsamer Probleme beschränken. Ohne eine glaubwürdige politische Perspektive besteht vielmehr die Gefahr, dass Entfremdung, Misstrauen und neue Instabilität entstehen.
Der politische Geburtsfehler von 2004: Zypern
Wer heute über die Blockade der türkischen EU-Beitrittsverhandlungen spricht, darf eine grundlegende politische Entscheidung des Jahres 2004 nicht übergehen. Die Europäische Union nahm die international anerkannte Republik Zypern am 1. Mai 2004 als Vollmitglied auf, obwohl die Insel weiterhin geteilt war, die verfassungsrechtlichen und politischen Fragen zwischen den beiden Volksgruppen ungelöst blieben und eine umfassende Einigung nicht zustande gekommen war.
Dabei war die besondere völkerrechtliche Konstruktion Zyperns seit der Staatsgründung 1960 bekannt. Die Türkei, Griechenland und das Vereinigte Königreich waren die drei Garantiemächte der Republik Zypern. Der Garantievertrag sollte die Unabhängigkeit, territoriale Integrität und verfassungsmäßige Ordnung des gemeinsamen Staates schützen. Auch die staatsrechtlich vorgesehene Mitwirkung der türkisch-zyprischen Volksgruppe war ein wesentlicher Bestandteil der damaligen Verfassungsordnung.
Die Türkei vertritt deshalb seit Langem die Rechtsauffassung, dass der Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union ohne eine vorherige politische Lösung und ohne die gleichberechtigte Mitwirkung der türkisch-zyprischen Seite den Grundlagen der Verträge von 1959 und 1960 widersprochen habe. Diese Auffassung ist völkerrechtlich umstritten und wird von der Europäischen Union und der Republik Zypern nicht geteilt. Die politische Problematik der damaligen Entscheidung lässt sich jedoch nicht allein mit dem Hinweis auf die rechtliche Anerkennung der Mitgliedschaft erledigen.
Besonders schwer wiegt für die TKG der Ausgang der Volksabstimmungen vom 24. April 2004 über den von den Vereinten Nationen ausgearbeiteten Annan-Plan. Während rund 65 Prozent der türkischen Zyprerinnen und Zyprer für die vorgeschlagene Wiedervereinigung stimmten, lehnten rund 76 Prozent der griechisch-zyprischen Stimmberechtigten den Plan ab. Nur eine Woche später wurde die Republik Zypern dennoch Mitglied der Europäischen Union.
Die Folgen dieser Entscheidung wirken bis heute nach. Obwohl die gesamte Insel rechtlich zum EU-Mitgliedstaat Republik Zypern gehört, ist die Anwendung des EU-Rechts im Norden gemäß Protokoll Nr. 10 zur Beitrittsakte ausgesetzt. Türkische Zyprerinnen und Zyprer können als Staatsangehörige der Republik Zypern zwar Unionsbürgerrechte besitzen, doch die wirtschaftliche und institutionelle Integration des Nordens bleibt durch die ungelöste Teilung erheblich eingeschränkt.
Zwar erklärte der Rat der Europäischen Union am 26. April 2004 ausdrücklich, die Isolation der türkisch-zyprischen Gemeinschaft beenden und ihre wirtschaftliche Entwicklung fördern zu wollen. In der Folge wurden auch finanzielle Förderprogramme eingerichtet. Eine umfassende wirtschaftliche Einbindung gelang dennoch nicht. Insbesondere der Vorschlag für eine Regelung des direkten Handels mit dem Norden blieb politisch umstritten und konnte nicht verabschiedet werden.
Gleichzeitig verfügte die Republik Zypern als vollwertiges EU-Mitglied fortan über die Möglichkeit, Entscheidungen im europäischen Beitrittsprozess mitzubestimmen und unter den jeweiligen Verfahrensregeln zu blockieren.
Genau hier sieht die TKG einen schwerwiegenden politischen Widerspruch. Eine ungelöste internationale Streitfrage wurde durch die Aufnahme Zyperns nicht überwunden, sondern in die Entscheidungsstrukturen der Europäischen Union hineingetragen. Während die türkisch-zyprische Bevölkerung, die 2004 für eine gemeinsame europäische Zukunft gestimmt hatte, weiterhin mit erheblichen Einschränkungen leben musste, konnte die Republik Zypern als EU-Mitglied später die Eröffnung zentraler Verhandlungskapitel mit der Türkei verhindern.
Man muss die türkische Rechtsauffassung zum Garantievertrag nicht in allen Punkten teilen, um diese Folgen der europäischen Entscheidung kritisch zu beurteilen. Ebenso wenig lassen sich die Verantwortung der Türkei für die ungelöste Zypernfrage und ihre Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union ausblenden. Aber die Frage bleibt, ob die Europäische Union 2004 politisch klug, ausgewogen und im langfristigen Interesse beider Volksgruppen gehandelt hat.
Aus Sicht der TKG hätte die damalige Aufnahmeentscheidung zumindest eine deutlich stärkere Absicherung der politischen Gleichberechtigung und der praktischen Teilhabe beider Gemeinschaften erfordert. Stattdessen wurde eine ungelöste Streitfrage zu einem dauerhaften Hindernis für die europäisch-türkischen Beziehungen.
Die TKG hält es deshalb für notwendig, die europäische Verantwortung für diese Entscheidung offen zu benennen. Wer heute von der Türkei rechtsstaatliche Reformen verlangt, muss sich auch mit der Frage auseinandersetzen, weshalb die Europäische Union durch ihre eigene Zypern-Politik die Eröffnung gerade jener Kapitel erschwerte, in denen über Justiz, Grundrechte und demokratische Standards hätte verhandelt werden sollen.
Warum blieben ausgerechnet die Justizkapitel geschlossen?
Die Geschichte der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wirft Fragen auf, die bei der heutigen Kritik an den rechtsstaatlichen Verhältnissen im Land nicht ausgeblendet werden sollten.
Die Türkei wurde 1999 offiziell als Beitrittskandidat anerkannt, im Oktober 2005 begannen die Beitrittsverhandlungen. Dennoch wurden ausgerechnet Kapitel 23 über Justiz und Grundrechte sowie Kapitel 24 über Justiz, Freiheit und Sicherheit niemals eröffnet. Gerade diese beiden Kapitel hätten einen wichtigen institutionellen Rahmen geboten, um Fragen der richterlichen Unabhängigkeit, der Grundrechte, des Strafrechts und der demokratischen Kontrolle anhand konkreter europäischer Anforderungen zu behandeln.
Die Ursachen der Blockade sind allerdings differenziert zu betrachten. Im Dezember 2006 setzte der Rat der Europäischen Union die Eröffnung von acht Verhandlungskapiteln aus, weil die Türkei das Zusatzprotokoll zum Ankara-Abkommen nicht vollständig gegenüber der Republik Zypern anwendete. Dabei ging es insbesondere um Beschränkungen im Verkehr mit der Republik Zypern. Die Kapitel 23 und 24 gehörten nicht zu diesen acht vom Rat ausgesetzten Verhandlungsbereichen.
Im Dezember 2009 blockierte die Republik Zypern jedoch zusätzlich sechs Kapitel, darunter Kapitel 23 über Justiz und Grundrechte sowie Kapitel 24 über Justiz, Freiheit und Sicherheit. Hintergrund waren der ungelöste Zypernkonflikt, die fehlende Normalisierung der Beziehungen und die Nichtanerkennung der Republik Zypern durch die Türkei.
Im Juni 2018 stellte der Rat der Europäischen Union schließlich fest, dass sich die Türkei aufgrund der Entwicklungen bei Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit weiter von der Europäischen Union entfernt habe. Die Beitrittsverhandlungen seien deshalb faktisch zum Stillstand gekommen; die Eröffnung oder der vorläufige Abschluss weiterer Kapitel komme nicht mehr in Betracht.
Diese Entscheidungen zeigen, dass die Blockade nicht auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden kann. Der ungelöste Zypernkonflikt, bilaterale politische Hindernisse und die demokratischen Entwicklungen innerhalb der Türkei haben sich über viele Jahre gegenseitig verstärkt.
Gerade darin sieht die TKG einen Widerspruch der europäischen Türkei-Politik. Wenn die Unabhängigkeit der Gerichte und der Schutz der Grundrechte zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen EU-Beitritt gehören, warum blieben dann ausgerechnet jene Kapitel geschlossen, in denen entsprechende Reformen besonders konkret hätten verhandelt, eingefordert und überprüft werden können? Weshalb wurde nicht stärker zwischen ungelösten außenpolitischen Streitfragen und dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an rechtsstaatlichen Reformen unterschieden?
Die TKG verkennt dabei nicht, dass auch die Türkei ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und ihre Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine tragfähige Grundlage stellen muss. Ebenso wenig entbindet die europäische Blockade irgendeine türkische Regierung von ihrer Verantwortung für unabhängige Gerichte, Menschenrechte und demokratische Freiheiten. Diese Rechte sind keine Gegenleistung für Zugeständnisse aus Brüssel, sondern Verpflichtungen des Staates gegenüber seiner eigenen Bevölkerung.
Dennoch darf die Europäische Union ihre eigene politische Verantwortung für das jahrelange Scheitern eines glaubwürdigen Reform- und Beitrittsprozesses nicht ausblenden.
Warum wurde die Zollunion nicht modernisiert?
Ähnlich widersprüchlich verlief die Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen. Die Ende 1995 beschlossene und seit 1996 angewendete Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei war ein wesentlicher Schritt zur wirtschaftlichen Integration. Sie beseitigte zahlreiche Handelshemmnisse für Industriegüter, blieb jedoch in wichtigen Bereichen, darunter Dienstleistungen, öffentliche Aufträge und große Teile der Landwirtschaft, begrenzt.
Im Dezember 2016 schlug die Europäische Kommission deshalb vor, die bestehende Zollunion umfassend zu modernisieren und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu erweitern. Der Vorschlag sollte nicht nur zusätzliche Handelsbereiche erschließen, sondern auch bessere Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten schaffen.
Zu den Gründen, aus denen die erforderliche Zustimmung des Rates ausblieb, gehörten die Verschlechterung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei, europäische Bedenken hinsichtlich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der weiterhin ungelöste Zypernkonflikt, Streitigkeiten im östlichen Mittelmeerraum sowie unterschiedliche Auffassungen über Handelshemmnisse und die vollständige Anwendung bestehender Verpflichtungen.
Am 26. Juni 2018 erklärte der Rat ausdrücklich, dass vorerst keine weiteren Arbeiten an der Modernisierung der Zollunion vorgesehen seien. Damit wurde ein wirtschaftspolitisches Vorhaben gestoppt, dessen mögliche Vorteile für beide Seiten die Europäische Kommission zuvor selbst hervorgehoben hatte.
Allerdings gibt es inzwischen wieder Bewegung auf der technischen und diplomatischen Ebene. Bei einem hochrangigen Handelsdialog am 13. Oktober 2026 in Brüssel wurden Fortschritte bei der Beseitigung einzelner Handelshemmnisse, der Zollzusammenarbeit und der gegenseitigen Anerkennung bestimmter zugelassener Wirtschaftsbeteiligter bekannt gegeben. Beide Seiten bekräftigten außerdem die Bedeutung ihrer wirtschaftlichen Beziehungen und vereinbarten, den Dialog über weitere Verbesserungen fortzusetzen.
Diese Entwicklungen sind zu begrüßen, ändern aber nichts daran, dass der Rat der Europäischen Union bis heute kein umfassendes Mandat für Verhandlungen über die Modernisierung der Zollunion erteilt hat.
Die TKG sieht hier eine grundsätzliche Frage der Glaubwürdigkeit europäischer Politik. Wirtschaftliche Zusammenarbeit, institutionelle Reformen und rechtsstaatliche Entwicklung sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wenn eine engere wirtschaftliche Integration beiden Seiten Vorteile bringen kann, müssen politische Hindernisse offen benannt und auf einer nachvollziehbaren Grundlage behandelt werden.
Während Mitgliedstaaten und europäische Institutionen seit Jahren über Demokratie, wirtschaftliche Zusammenarbeit und die europäische Perspektive der Türkei streiten, funktioniert die Kooperation im Bereich der Migration und der Grenzsicherung weiterhin. Diese unterschiedliche Behandlung politischer Prioritäten bedarf einer ehrlichen Auseinandersetzung.
Europa darf nicht selbst Instabilität exportieren
Die TKG hält es für besonders bedenklich, dass die Europäische Union ihre Beziehungen zu einem strategisch wichtigen Nachbarstaat immer stärker aus der Perspektive von Migrationskontrolle, Rückführungen und kurzfristigen Sicherheitsinteressen betrachtet, während die langfristige politische und gesellschaftliche Stabilität der gemeinsamen Nachbarschaft nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Die Türkei liegt an einer der geopolitisch empfindlichsten Schnittstellen zwischen Europa, dem Schwarzen Meer, dem östlichen Mittelmeerraum, dem Kaukasus und dem Nahen Osten. Sie ist Mitglied der NATO, ein bedeutender Handels- und Wirtschaftspartner sowie seit Jahrzehnten durch Migration, Familienbeziehungen, Bildung und Kultur eng mit europäischen Gesellschaften verbunden.
Eine dauerhafte politische Entfremdung zwischen der Europäischen Union und der Türkei würde deshalb nicht nur die Türkei treffen, sondern auch Europas eigene wirtschaftliche, außenpolitische und sicherheitspolitische Interessen beeinträchtigen.
Gerade in einer Zeit, in der Russland Krieg gegen die Ukraine führt, die Vereinigten Staaten ihre Handels- und Sicherheitsinteressen neu definieren und der Nahe Osten von schweren Krisen erschüttert wird, sollte die Europäische Union erkennen, dass sie sich zusätzliche politische Konflikte mit ihren unmittelbaren Nachbarn nicht leichtfertig leisten kann.
Es wäre widersprüchlich, einerseits politische Stabilität in der europäischen Nachbarschaft zu verlangen, andererseits aber durch langjährige Blockaden, mangelnde Perspektiven und eine einseitige Schwerpunktsetzung auf Grenzsicherung Entwicklungen zu begünstigen, die zu weiterer Entfremdung beitragen können.
Die TKG warnt vor einer europäischen Nachbarschaftspolitik, die letztlich jene Unsicherheit mitverursacht, vor der sich die Europäische Union durch immer stärkere Grenzanlagen und Sicherheitsmaßnahmen zu schützen versucht.
Damit ist nicht gemeint, dass die EU allein für die politischen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihrer Nachbarstaaten verantwortlich wäre. Ebenso wenig kann irgendeine türkische Regierung ihre eigenen Fehler oder Versäumnisse auf Brüssel abwälzen. Aber die Europäische Union trägt Verantwortung für die Folgen ihrer eigenen Entscheidungen. Sie muss sich fragen lassen, ob ihre Politik demokratische Reformen, gesellschaftliche Annäherung und wirtschaftliche Stabilität fördert oder bestehende Konflikte zusätzlich verfestigt.
Gerade eine Union, die sich auf Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und friedliche Zusammenarbeit beruft, sollte die Stabilität ihrer unmittelbaren Nachbarschaft nicht ausschließlich als Frage von Grenzkontrolle und Sicherheit betrachten. Eine glaubwürdige europäische Politik muss die Lebensbedingungen, demokratischen Rechte und wirtschaftlichen Perspektiven der Menschen ebenso ernst nehmen wie die Interessen der Mitgliedstaaten.
Grenzzäune ersetzen keine Außenpolitik
Besonders deutlich wird dieser Widerspruch im Umgang mit den Grenzen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Bulgarien hat entlang wesentlicher Abschnitte seiner Grenze zur Türkei Grenzanlagen errichtet, Griechenland setzt den Ausbau seiner Grenzbefestigungen am Evros fort, und die europäische Grenzschutzagentur Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten mit Personal, Überwachungstechnik und gemeinsamen Operationen.
Am 27. Oktober 2026 schlug die Europäische Kommission vor, die ständige Einsatztruppe von Frontex schrittweise auf bis zu 30.000 Einsatzkräfte auszubauen und die Rolle der Agentur bei Rückführungen weiter zu stärken. Vorgesehen sind zusätzliche technische Möglichkeiten, eine stärkere operative Koordinierung sowie erweiterte Fähigkeiten zur Krisenbewältigung.
Selbstverständlich hat jeder Staat das Recht und die Pflicht, seine Grenzen zu kontrollieren und die Sicherheit seiner Bevölkerung zu gewährleisten. Eine Grenze darf aber nicht zu einem rechtsfreien Raum werden. Die Achtung der Menschenwürde, der Schutz vor Zurückweisung in Verfolgung oder unmenschliche Behandlung und das Recht auf ein wirksames Verfahren verlieren ihre Geltung nicht an einem Grenzzaun.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 7. Januar 2025 im Fall A.R.E. gegen Griechenland schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit einer Zurückweisung in die Türkei festgestellt. Das Gericht verwies auf starke Hinweise für eine systematische Praxis solcher Zurückweisungen im Evros-Gebiet. Im konkreten Fall war eine türkische Staatsangehörige zurückgebracht worden, ohne zuvor die von ihr geltend gemachten Gefahren und ihren Schutzbedarf ordnungsgemäß zu prüfen.
Das Urteil zeigt, dass der Schutz der europäischen Außengrenzen nicht von der Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte getrennt werden darf. Es ist deshalb berechtigt zu fragen, welches Bild europäischer Werte an diesen Grenzen tatsächlich vermittelt wird. Wer einerseits das Recht auf Asyl, den Schutz vor politischer Verfolgung und die Unantastbarkeit der Menschenwürde betont, andererseits aber nicht entschlossen genug gegen festgestellte Rechtsverletzungen vorgeht, beschädigt die Glaubwürdigkeit der eigenen Grundsätze.
Noch schwerer wiegt die langfristige politische Wirkung einer solchen Nachbarschaftspolitik. Wenn die Europäische Union ihre Grenzen immer stärker absichert, gleichzeitig aber wirtschaftliche Integration, politische Annäherung und rechtsstaatliche Reformprozesse gegenüber einem strategisch wichtigen Nachbarland über viele Jahre blockiert bleiben, kann sie selbst zu zusätzlicher Unsicherheit beitragen.
Die TKG sieht die Gefahr, dass Europa auf diese Weise nicht die versprochene Stabilität fördert, sondern politische Entfremdung und neue Instabilitätsrisiken in seiner unmittelbaren Nachbarschaft mitverursacht. Grenzzäune und Überwachungstechnik mögen für bestimmte Sicherheitsaufgaben erforderlich sein. Eine langfristige politische Strategie, die Konflikte vermindert, wirtschaftliche Perspektiven eröffnet und demokratische Entwicklung ermöglicht, können sie jedoch nicht ersetzen.
Österreich muss sich konkrete Fragen gefallen lassen
Wie stark migrationspolitische Interessen die Beziehungen zwischen Österreich und der Türkei prägen, zeigte sich beim Besuch des österreichischen Bundeskanzlers Christian Stocker am 10. August 2026 in Ankara. Stocker hob die Bedeutung der Türkei als Partner bei der Bekämpfung irregulärer Migration hervor. Dabei verwies er auf die Zusammenarbeit bei Rückführungen von Drittstaatsangehörigen aus Österreich über Istanbul nach Syrien und Afghanistan und dankte der türkischen Seite ausdrücklich für diese Kooperation.
Zugleich erklärte Stocker gegenüber österreichischen Medien, dass zwischen Österreich und der Türkei unterschiedliche Auffassungen bei Menschenrechten sowie bei Medien- und Pressefreiheit bestehen. Diese Werte seien für Österreich nicht verhandelbar. In der nach dem Treffen veröffentlichten Erklärung des Bundeskanzleramts wurde außerdem bestätigt, dass Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit im Gespräch mit Präsident Recep Tayyip Erdoğan angesprochen worden seien.
Doch es stellt sich die Frage, welche konkreten Folgen solche Gespräche haben und wie konsequent die Rechte politisch Verfolgter tatsächlich berücksichtigt werden, wenn der Erfolg der Zusammenarbeit zugleich an Rückführungen und der Verhinderung irregulärer Migration gemessen wird.
Die TKG hält es für notwendig, die österreichische Türkei-Politik an ihren tatsächlichen Ergebnissen zu messen. Dazu gehört selbstverständlich eine sachliche Zusammenarbeit bei Fragen der inneren Sicherheit und der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Ebenso wichtig ist jedoch, dass die österreichische Bundesregierung die unabhängige Justiz, die Pressefreiheit und den Schutz politisch Verfolgter nicht lediglich als diplomatische Gesprächsthemen behandelt.
Menschenrechte dürfen nicht zum unverbindlichen Begleitprogramm einer Politik werden, deren tatsächliche Prioritäten vorrangig von Sicherheits- und migrationspolitischen Interessen bestimmt werden. Wer diese Werte für nicht verhandelbar erklärt, muss auch erklären können, wie sie bei konkreten Entscheidungen geschützt und durchgesetzt werden.
Die Türkei darf nicht Europas Auffanglager werden
Die Türkei trägt seit vielen Jahren eine erhebliche humanitäre und gesellschaftliche Verantwortung für Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind. Die Europäische Union hat dafür im Rahmen der Zusammenarbeit seit 2016 finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Solche Hilfen sind wichtig, dürfen aber nicht zu der politischen Erwartung führen, dass die Türkei dauerhaft ungelöste Flüchtlingsprobleme Europas übernehmen müsse.
Die im Rahmen der EU-Türkei-Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel dienten der Unterstützung von Flüchtlingen und den aufnehmenden Gemeinschaften. Sie dürfen nicht mit Zahlungen für die Übernahme politisch Verfolgter oder mit einem pauschalen finanziellen Ausgleich für die Einschränkung individueller Schutzrechte verwechselt werden.
Auch die jüngsten europäischen Entscheidungen zur Rückführungspolitik müssen unter diesem Gesichtspunkt kritisch betrachtet werden. Die am 1. Oktober 2026 vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten neuen Rückführungsvorschriften eröffnen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen Rückkehrzentren in Staaten außerhalb der EU einzurichten.
Eine solche Vereinbarung setzt nach den europäischen Regeln voraus, dass der betreffende Drittstaat internationale Menschenrechtsstandards und die Grundsätze des Völkerrechts einschließlich des Verbots der Zurückweisung in Verfolgung oder unmenschliche Behandlung achtet. Unbegleitete Minderjährige sind von entsprechenden Vereinbarungen ausgenommen.
Daraus folgt nicht, dass mit der Türkei bereits eine solche Vereinbarung besteht. Die TKG warnt jedoch davor, finanzielle und migrationspolitische Interessen so miteinander zu verknüpfen, dass der individuelle Schutz vor Verfolgung und unmenschlicher Behandlung in den Hintergrund gerät.
Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die österreichische Strafvollzugsnovelle 2026, die am 1. November in Kraft tritt. Sie erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen die Abschiebung ausländischer Strafgefangener nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftzeit auch ohne deren Zustimmung. Ausgenommen sind insbesondere Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte sowie terroristischer Straftaten. Zudem müssen die gesetzlichen fremdenrechtlichen Voraussetzungen für die Außerlandesbringung erfüllt sein.
In der öffentlichen Darstellung dieser Reform wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtsstaatlichkeit im Herkunftsstaat gewährleistet sein müsse. Gerade daraus ergibt sich eine Frage, die wir angesichts der Debatten über die Unabhängigkeit der türkischen Justiz, der Verfahren gegen Oppositionelle und der Einschränkungen der Pressefreiheit für besonders wichtig halten: Wer beurteilt bei einer möglichen Rückführung in die Türkei, ob die erforderlichen rechtsstaatlichen Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind, nach welchen Kriterien erfolgt diese Prüfung, und wie wird sichergestellt, dass im konkreten Einzelfall keine politische Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht?
Diese Fragen richten sich nicht gegen eine rechtsstaatlich zulässige Rückführung. Sie betreffen die Verantwortung eines demokratischen Staates, jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen und dabei seine grundrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.
Die Menschen in der Türkei dürfen nicht auf die Rolle von Grenzwächtern Europas reduziert werden. Sie haben Anspruch auf demokratische Rechte, wirtschaftliche Perspektiven und eine staatliche Ordnung, die ihre Freiheit und Würde schützt.
Wir erwarten deshalb von der österreichischen Bundesregierung, dass sie den Schutz politisch Verfolgter, die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz in ihrer Zusammenarbeit mit Ankara ebenso ernst nimmt wie Fragen der Migration, der Sicherheit und des Handels.
Europa braucht eine glaubwürdige Nachbarschaftspolitik
Die TKG fordert die europäischen Institutionen auf, ihr Verhältnis zur Türkei nicht länger überwiegend aus der Perspektive von Grenzkontrolle, Rückführung und kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen zu betrachten. Europa braucht eine glaubwürdige Politik, die Sicherheit und rechtsstaatliche Grundsätze miteinander verbindet und gemeinsame Interessen ebenso ernst nimmt wie bestehende Meinungsverschiedenheiten.
Das bedeutet keineswegs, demokratische Defizite oder Menschenrechtsverletzungen in der Türkei zu verharmlosen. Im Gegenteil: Gerade weil unabhängige Gerichte, freie Medien, Laizismus und demokratische Kontrolle unverzichtbar sind, müssen diese Werte konsequent vertreten werden, unabhängig davon, ob Verstöße innerhalb der Europäischen Union, in der Türkei oder anderswo stattfinden.
Die Europäische Union sollte sich weniger als politischer Oberlehrer ihrer Nachbarn und stärker als verlässlicher Partner verstehen, der auch die Folgen seiner eigenen Entscheidungen anerkennt. Wer Stabilität erwartet, muss selbst zu ihr beitragen. Wer Rechtsstaatlichkeit fordert, sollte Reformprozesse unterstützen und darf nicht übersehen, wenn politische Blockaden deren institutionelle Begleitung erschweren. Und wer Frieden und Sicherheit in Europa erhalten will, sollte nicht vergessen, dass die politische und gesellschaftliche Stabilität der Türkei auch ein wesentliches europäisches Interesse ist.
Es wäre ein Fehler, die europäische Nachbarschaftspolitik darauf zu reduzieren, unerwünschte Entwicklungen möglichst weit von den eigenen Grenzen fernzuhalten. Wirtschaftliche Krisen, politische Instabilität, gesellschaftliche Polarisierung und internationale Konflikte lassen sich nicht dauerhaft durch Grenzanlagen und Rückführungsabkommen von Europa abschirmen.
Die Europäische Union muss deshalb ihre eigenen Grundsätze wieder glaubwürdig machen, statt sich überwiegend auf Grenzsicherung, Überwachung und kurzfristige politische Abkommen zu verlassen. Andernfalls könnte sich eine Politik, die heute mit dem Schutz der Europäischen Union begründet wird, langfristig als Belastung ihrer eigenen Sicherheit und Zukunft erweisen.
Die TKG hält es gerade angesichts des Krieges in der Ukraine, der Krisen im Nahen Osten, der wirtschaftlichen Spannungen mit den Vereinigten Staaten und der Veränderungen der internationalen Ordnung für notwendig, dass Europa seine strategischen Interessen neu bewertet. Eine auf Dauer beschädigte Beziehung zur Türkei wäre weder für die Europäische Union noch für die Türkei von Vorteil.
Europa darf nicht durch eigene politische Widersprüche die Instabilität in seiner unmittelbaren Nachbarschaft vertiefen und anschließend versuchen, sich vor den Folgen dieser Entwicklung hinter immer höheren Grenzanlagen zu schützen. Eine solche Politik würde das Vertrauen in die europäischen Institutionen weiter schwächen.
103 Jahre Republik: Die Hoffnung bleibt
Wirtschaftliche Unsicherheit, gesellschaftliche Spannungen, Korruptionsvorwürfe und politische Machtkämpfe belasten die Türkei an ihrem 103. Jahrestag. Es besteht kein Anlass, diese Schwierigkeiten zu beschönigen oder aus Rücksicht auf den Nationalfeiertag zu verschweigen.
Trotzdem bleibt unsere Hoffnung bestehen. Die türkische Gesellschaft hat in ihrer Geschichte immer wieder gezeigt, dass sie schwere Krisen und politische Umbrüche bewältigen kann. Ihre Zukunft hängt nicht vom Schicksal einer einzelnen Regierung ab. Das wichtigste Kapital des Landes sind seine Menschen, ihre Bildung, ihre Arbeit, ihre Fähigkeiten und ihre Bereitschaft, Verantwortung für die gemeinsame Zukunft zu übernehmen.
Die Republik Türkei gehört keiner Regierung, keiner Partei, keiner religiösen Bewegung und keinem wirtschaftlichen Machtkreis. Sie gehört ihren Bürgerinnen und Bürgern. Wer sich auf die Republik beruft, muss diesen Grundsatz auch dann achten, wenn Kritik unbequem ist und die Interessen der Mächtigen berührt werden.
Wir gratulieren zum 103. Jahrestag mit Respekt vor der Gründergeneration, mit Dankbarkeit gegenüber allen, die dieses Land aufgebaut haben, und mit der Hoffnung, dass kommende Generationen in einer freieren, gerechteren und friedlicheren Türkei leben können.
Es lebe die freiheitliche, laizistische, vielfältige, demokratische und rechtsstaatliche Republik Türkei!
Es lebe die Republik Österreich!
Es lebe die Freundschaft zwischen Österreich und der Türkei!
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)













