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Offener Brief an die Präsidentin der WKÖ: Integrationsbarometer 2025 und der Wirtschaftsstandort Österreich

An die Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) 

Frau Präsidentin Martha Schultz

Sachverhaltsdarstellung

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

angesichts der erheblichen wirtschaftlichen, gleichbehandlungsrechtlichen, unternehmerfeindlichen, investitionsfeindlichen und standortpolitischen Tragweite der aktuellen Entwicklungen wenden wir uns mit dem gebotenen Respekt vor Ihrem Amt im Namen der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) an Sie.

Warum wenden wir uns an Sie, Frau Präsidentin?

Gegenstand unseres Anliegens ist das Integrationsbarometer 2025: eine als wissenschaftliche Meinungsforschung präsentierte Erhebung, die seit den frühen 2000er‑Jahren unter wechselnden Bezeichnungen wie bis 2014 „Muslim‑Studie“ oder ab 2015  „Integrationsbarometer 2025 “ von einer staatlichen Einrichtung – dem Österreichischen Integrationsfonds (heute dem Integrationsministerium unterstellt) – beauftragt, finanziert und politisch weiterverwendet wird. Diese Praxis hat in Österreich wiederholt zu kontroversen Diskussionen geführt.

Eine große Bitte an Sie, Frau Präsidentin der WKÖ
Auf der offiziellen Website der Wirtschaftskammer Österreich findet sich unter dem Titel „Standort‑Check 2025: Wirtschaftsstandort Österreich fällt zurück“ folgende Einschätzung:

              „Der Wirtschaftsstandort Österreich fällt im EU‑Vergleich zurück. So zählte das Land 2024 bei einigen wirtschaftlichen Indikatoren sogar zu den Schlusslichtern in der EU, etwa hinsichtlich der BIP‑, Export‑ und Produktivitätsentwicklung. Zwar soll eine allmähliche Konjunkturerholung im Jahr 2025 leichte Verbesserungen bringen, doch dämpfen strukturelle Schwächen die Aussichten. “ Quelle: https://www.wko.at/oe/news/standort-check-2025

In aller Deutlichkeit und mit gebotener Höflichkeit möchten wir festhalten: Wenn von strukturellen Schwächen die Rede ist, dürfen jene Mitglieder der WKÖ nicht außer Acht gelassen werden, die in Milliardenhöhe in Österreich investieren, zehntausende Mitarbeiter:innen beschäftigen und damit maßgeblich zum Pensionssystem sowie zum Steueraufkommen beitragen. Ihr wirtschaftlicher Beitrag zum Standort Österreich ist unbestreitbar.

Umso problematischer ist es, dass diese Unternehmen und Unternehmer:innen seit Jahren in der Integrationsbarometer‑Studie einer staatlichen Stelle pauschal als „Muslime:innen“ markiert und damit stigmatisiert werden. Sie haben Anspruch darauf, vor verallgemeinernden und hetzerischen Darstellungen „Made in Austria“ geschützt zu werden – insbesondere dann, wenn solche Zuschreibungen ausschließlich aufgrund ihrer muslimischen Zugehörigkeit oder ihres muslimischen Hintergrunds erfolgen.

Der gefährlichste Rassismus ist der, der sich „wissenschaftlich“ tarnt

Internationale Institutionen wie UNESCO, EU-Grundrechteagentur und Europarat warnen seit Jahren vor genau dieser Entwicklung:

moderner Rassismus tritt nicht mehr offen auf,
sondern kulturell, administrativ, statistisch und scheinbar rational.

Was hier geschieht, entspricht exakt dem, was als kulturalisierter Rassismus / Neorassismus („Rassismus ohne Rasse“) beschrieben wird. (siehe unten). Er wirkt nicht durch Beschimpfung, sondern durch Normalisierung.. Nicht durch Parolen, sondern durch Diagramme.

Staatsbürgerliche Erfahrung – kein theoretisches Problem

Für uns ist das kein akademischer Diskurs. Es ist Alltag. Kinder, die in der Schule gefragt werden, ob sie „gefährlich“ seien. Arbeitnehmer:innen, die sich rechtfertigen müssen. Unternehmer:innen, deren Seriosität infrage gestellt wird. Familien, die seit Generationen hier leben und dennoch erneut als „anders“ markiert werden. All das geschieht nicht trotz, sondern wegen staatlich produzierter Narrative.

Nach unserer Einschätzung führen Methodik, Fragestellung und kommunikative Verwertung dieser Erhebungen systematisch dazu, dass Menschen allein aufgrund zugeschriebener religiöser oder kultureller Merkmale – konkret: als „muslimisch“ wahrgenommen – pauschal problematisiert, stigmatisiert und gesellschaftlich herabgewürdigt werden. Gegen diese Praxis haben wir formell Einspruch erhoben. Besonders schwer wiegt dabei, dass solche Wirkungen mit öffentlichen Mitteln erzeugt und dadurch institutionell legitimiert sowie gesellschaftlich normalisiert werden. Im wirtschaftlichen Leben haben sie diskriminierende Auswirkungen und führen zu Verfolgungen und Nichtgleichbehandlung.

Gegenstand unseres Anliegens ist das Integrationsbarometer 2025: eine als wissenschaftliche Meinungsforschung präsentierte Erhebung, die seit den frühen 2000er-Jahren unter wechselnden Bezeichnungen wie „Muslim-Studie“ oder „Integrationsbarometer“ von einer staatlichen Einrichtung – dem Österreichischen Integrationsfonds (heute dem Integrationsministerium unterstellt) – beauftragt, aus öffentlichen Mitteln finanziert und politisch weiterverwendet wird. In dieser Form hat diese Erhebung wiederholt breite gesellschaftliche Debatten in Österreich ausgelöst.

Gegenstand unseres Anliegens ist dabei insbesondere das Integrationsbarometer 2025, da es von staatlichen Stellen – konkret vom Österreichischen Integrationsfonds als dem Integrationsministerium der Republik Österreich unterstellter Einrichtung – in Auftrag gegeben und mit Steuergeldern finanziert wird. Unser Anliegen ist es, Transparenz herzustellen und eine sachliche wie rechtliche Prüfung dort einzufordern, wo Fragen des Gemeinwohls, des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gleichbehandlung in der Arbeitswelt sowie der staatlichen Neutralität unmittelbar berührt sind. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Erhebungen und statistische Darstellungen seit Jahren zur gesellschaftlichen Polarisierung, zur Verfestigung von Vorurteilen und zu einer spürbaren Verunsicherung betroffener Arbeitnehmer:innen beitragen.

Diese Debatten betreffen uns unmittelbar – als Bürger:innen, als Freund:innen, als Unternehmer:innen und als Teil der österreichischen Gesellschaft –, weil wir dabei regelmäßig pauschal als „Muslim:innen“ oder als Menschen aus einem vermeintlich homogenen „Kulturkreis“ problematisiert und stigmatisiert werden.

 Die damalige „Moslem-Studie“ wurde ohne Ausschreibung finanziert, und darauf basierend wurden falsche Zahlen verbreitet. Die TKG sieht im heutigen Integrationsbarometer eine Fortsetzung dieser politischen Praxis.

Besonders problematisch ist, dass diese vom Integrationsfonds unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Meinungsforschung veröffentlichte Erhebung (Integrationsbarometer 2025) weiterhin öffentlich zugänglich ist, aktiv verbreitet wird und über soziale Medien eine erhebliche politische und gesellschaftliche Wirkung entfaltet, ohne dass ihre methodischen Voraussetzungen, ihre realen gesellschaftlichen Folgen oder ihre Vereinbarkeit mit Gleichbehandlungs- und Neutralitätsgrundsätzen ausreichend reflektiert oder korrigiert würden.

Verfassungsrechtliche Dimension

Diese Praxis berührt unmittelbar den Gleichheitssatz des Art. 7 B-VG.

Der österreichische Verfassungsstaat schützt nicht nur vor offener Ungleichbehandlung, sondern auch vor mittelbarer, struktureller und faktischer Diskriminierung. Wenn staatlich finanzierte Institutionen ganze Bevölkerungsgruppen aufgrund zugeschriebener kultureller oder religiöser Merkmale systematisch als Problem markieren, liegt eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung vor.

Muslim:innen – oder Menschen, denen dieses Merkmal zugeschrieben wird – werden nicht als Individuen wahrgenommen, sondern als homogene Gruppe bewertet. Dies widerspricht dem Kern des Gleichheitssatzes.

Strafrechtliche Nähe: § 283 StGB (Verhetzung)

Darüber hinaus sehen wir eine gefährliche Nähe zum Tatbestand der Verhetzung gemäß § 283 StGB.

Die politische Weiterverwendung der Ergebnisse des Integrationsbarometers – insbesondere über offizielle Social-Media-Kanäle der ÖVP – arbeitet mit alarmistischen Darstellungen, Warnfarben und pauschalen Aussagen über das „Zusammenleben mit Muslim:innen“. Begriffe wie „nicht willkommen“ sowie die Androhung staatlicher Sanktionen verstärken diese Wirkung erheblich. Als säkulare  TKG Thinktank-Gruppe, die von den Folgen ach  betroffen ist, sind unsere Sorgen nicht unbegründet. Durch die Bezeichnung „Muslim:innen” werden wir kulturalistisch stigmatisiert bzw. herabgewürdigt (siehe unten) , ohne dass unsere Unterschiede berücksichtigt werden.

Diese Kommunikation ist öffentlich, massenhaft zugänglich und geeignet, eine religiöse Gruppe in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und zu verächtlichen. Dass dies in statistischer oder scheinbar sachlicher Sprache erfolgt, macht es nicht harmloser – im Gegenteil. UNESCO hält in sämtlichen einschlägigen Dokumenten fest, dass kultureller Rassismus bzw. Neorassismus – also die kollektive Problematisierung von Menschen aufgrund ihrer Kultur, Religion, Sprache oder zugeschriebener Herkunft – zu den gefährlichsten und zugleich am stärksten normalisierten Formen moderner Diskriminierung zählt. Besonders hervorgehoben wird, dass diese Form der Abwertung häufig in einer scheinbar neutralen, wissenschaftlichen oder administrativen Sprache erfolgt und dadurch staatlich oder institutionell legitimiert wirkt. Genau diese Normalisierung macht kulturellen Rassismus aus menschenrechtlicher Sicht besonders riskant: Er erscheint rational, sachlich oder statistisch begründet, obwohl er strukturelle Ungleichheit reproduziert.

Vor diesem Hintergrund entspricht unsere Einschätzung, dass das Integrationsbarometer 2025 sowie dessen politische und mediale Weiterverwendung Elemente kulturellen Rassismus aufweisen können, vollumfänglich den internationalen Maßstäben, Definitionen und Warnungen der UNESCO.

Das Integrationsbarometer 2025 als unternehmerisches und arbeitsweltbezogenes Problem sowie WKÖ-Mitglieder

Gegenstand unseres Anliegens ist das Integrationsbarometer 2025, herausgegeben vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und durchgeführt von Meinungsforscher Dr. Peter Hajek, sowie dessen politische und mediale Weiterverwendung seit Dezember 2025.

Was hier unter dem Deckmantel „wissenschaftlicher Meinungsforschung“ präsentiert wird, entfaltet eine massive gesellschaftliche Wirkung – nicht abstrakt, sondern konkret im Alltag von Hunderttausenden Menschen, darunter sehr viele Arbeitnehmer:innen in Österreich, die aufgrund einer zugeschriebenen muslimischen Identität kollektiv bewertet, problematisiert und herabgesetzt werden.

Öffentliche Finanzierung, institutionelle Nähe und Autoritäts-/Normsetzungseffekt

Das Integrationsbarometer 2025 wurde mit öffentlichen Geldern finanziert. Damit ist die Studie Teil staatlicher Wissensproduktion. Öffentlich finanzierte Meinungsforschung unterscheidet sich grundlegend von privat beauftragten Umfragen, weil sie nicht nur unter wissenschaftlicher, sondern auch unter demokratischer Verantwortung steht. Studien mit staatlichem Absender erzeugen typischerweise:

a) Autoritätseffekt: Ergebnisse werden als objektive Wahrheit rezipiert, nicht als methodisch begrenzte Momentaufnahme.
b) Normsetzende Wirkung: Medien, Politik, Behörden und Bildungseinrichtungen übernehmen Aussagen häufig ungeprüft als Referenz.

Gerade in sensiblen Feldern wie Religion, Migration und gesellschaftlichem Zusammenleben ist deshalb eine besondere Sorgfalt geboten, um pauschalisierende oder stigmatisierende Wirkungen zu vermeiden.

Wir betonen ausdrücklich: Es geht nicht um Religion. Es geht nicht um „Islam“. Es geht nicht um religiöse Gefühle. Es geht um Kulturrassismus (siehe unten), der weder der Republik noch dem gesellschaftlichen Zusammenleben – weder heute noch in Zukunft – guttut. Derzeit wird Hass vorsätzlich geschürt, und wir als TKG Think Tank erheben als überzeugte Demokrat:innen und als Verfassungspatriot:innen einer freiheitlich‑pluralistischen, rechtsstaatlichen und säkularen Republik, die auf strikter Gewaltenteilung beruht, nicht nur aus Loyalität, sondern gerade deshalb jetzt Einspruch. Nein, es geht um jegliche Form politischen Glaubens – unabhängig von der Religion –, sei es klerikaler Faschismus oder andere Formen politischer Klerikalität.

Wir sind weder eine Religionsvertretung noch eine Religionsgemeinschaft. Wir fühlen uns in beiden Fällen nicht vertreten und wünschen dies auch nicht. Wir sehen uns durch die Verfassung der Republik Österreich und durch die allgemeinen Gesetze dieses Landes ausreichend vertreten und geschützt. Gerade deshalb wenden wir uns als NGO und Think Tank (TKG) an Sie und fordern ein sofortiges Tätigwerden in Ihrem Verantwortungsbereich – in welcher Form auch immer. Es geht um Menschen, die als „Muslim:innen“ homogenisiert werden, ungeachtet ihrer individuellen Lebensrealitäten, ihrer Staatsbürgerschaften, ihrer sozialen Rollen oder ihres tatsächlichen Glaubens. Diese Praxis entspricht dem, was in der internationalen Forschung als Kulturalismus bzw. Neorassismus beschrieben wird.

Nach unserer Einschätzung trägt diese Erhebung dazu bei, Menschen allein aufgrund zugeschriebener religiöser Zugehörigkeit und kultureller Herkunft pauschal zu problematisieren, zu stigmatisieren und gesellschaftlich abzuwerten, während sich zugleich politische Verantwortungsträger – zuletzt der Finanzminister der Republik Österreich mit der öffentlichen Aussage „Wir sind nicht so“ – von genau jenen Wirkungen distanzieren, die durch diese Erhebungen selbst erzeugt werden. Dies wirft grundlegende Fragen auf: Warum müssen sich politische Spitzenvertreter wiederholt öffentlich distanzieren? Und warum bleiben die institutionellen Ursachen dennoch unverändert bestehen?

Wir – und mit uns viele weitere betroffene Arbeitnehmer:innen – fragen uns, weshalb Zuschreibungen, die unter dem Vorwand angeblich wissenschaftlicher Meinungsforschung erfolgen, weiterhin von staatlich finanzierten und zur Neutralität verpflichteten Einrichtungen ausgehen. Besonders problematisch ist dabei, dass diese Narrative seit den frühen 2000er-Jahren integrationspolitisch maßgeblich von einer parteipolitischen Linie geprägt wurden und nach unserer Einschätzung zur fortgesetzten Problematisierung, Entmenschlichung, Herabwürdigung, Stigmatisierung und gesellschaftlichen Abwertung jener Bürger:innen beitragen, die zwar höchst unterschiedlich und vielfältig sind, aber allein aufgrund eines zugeschriebenen muslimischen Hintergrunds betroffen sind.

Am stärksten trifft dies Arbeitnehmer:innen – im betrieblichen Alltag, im öffentlichen Dienst, im Kontakt mit Behörden, aber auch im öffentlichen Raum. Die politische Weiterverwertung dieser Erhebungen wird über parteinahe Kanäle und soziale Medien salonfähig gemacht und durch Teile der medialen Berichterstattung zusätzlich zugespitzt. Vor diesem Hintergrund stellen wir die grundlegende Frage: Wozu braucht Österreich diese Form staatlich finanzierter Stigmatisierung, nachdem dieses Land zwischen 1850 und 1945 auf diesen Feldern und mit ihren verheerenden Konsequenzen hinreichend historische Erfahrungen gemacht hat – und dennoch stets „Nie wieder“ sagt, ohne daraus institutionelle Konsequenzen zu ziehen?

Kontinuität, ICC/ESOMAR und Verantwortung der WKÖ

Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die International Chamber of Commerce (ICC) sowie den ICC/ESOMAR International Code of Conduct für Markt-, Meinungs- und Sozialforschung – den weltweit anerkannten Standard für wissenschaftliche Integrität, Neutralität und Nichtdiskriminierung – sehen wir hierin nicht nur ein gesellschafts- und gleichbehandlungsrechtliches Problem, sondern auch ein wirtschafts- und standortpolitisch relevantes Risiko.

ICC Austria vertritt die international tätige österreichische Wirtschaft innerhalb der Internationalen Handelskammer und berät Unternehmen in Fragen fairer, regelbasierter und diskriminierungsfreier Marktbedingungen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten, auf mögliche systematische Abweichungen von internationalen Forschungs- und Gleichbehandlungsstandards hinzuweisen, deren Auswirkungen Unternehmer, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen – und damit unmittelbar auch den Wirtschaftsstandort Österreich.

Aus diesem Selbstverständnis heraus ist es für uns nicht hinnehmbar, in Österreich allein aufgrund einer zugeschriebenen religiösen Zugehörigkeit – konkret: als muslimisch wahrgenommen zu werden – öffentlich pauschal bewertet, herabgewürdigt oder stigmatisiert zu werden und infolgedessen im Alltag, im Berufsleben sowie im Kontakt mit Institutionen Benachteiligung und Diskriminierung zu erfahren.Umso problematischer ist es, wenn solche Zuschreibungen auf Grundlage sogenannter wissenschaftlicher Meinungsforschung erfolgen, die in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen das Integrationsbarometer 2025 sowie zuvor die sogenannte „Muslim-Studie“ hervorgebracht hat.

Diese Erhebungen werden zwar als wissenschaftlich präsentiert, erfüllen aus unserer Sicht jedoch weder in methodischer noch in normativer Hinsicht die Anforderungen an seriöse Sozialforschung. Ihre wissenschaftliche Tragfähigkeit sowie ihre Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Maßstäben erscheinen daher sowohl rechtlich als auch moralisch in hohem Maße zweifelhaft.

Als betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie als TKG Think Tank erheben wir gegen diese Form staatlich legitimierter Wissensproduktion ausdrücklich Einspruch.

Die Kontinuität dieser Erhebungen – von der „Muslim-Studie“ der frühen 2000er-Jahre bis zum „Integrationsbarometer 2025“ – zeigt, dass es sich nicht um unabhängige wissenschaftliche Forschung, sondern um ein seit Jahrzehnten reproduziertes, stigmatisierendes politisches Instrument handelt. Dies wird auch durch den Verweis auf den ICC/ESOMAR-Standard deutlich.

Unterdessen Deckmantel führen österreichische Meinungsforschungsinstitute, die der Internationalen Handelskammer (ICC) angehören, diese Erhebungen durch – jener Organisation, der auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) angeschlossen ist.

Hier beginnt Ihre Verantwortung als WKÖ Österreich in zweifacher Hinsicht:

Einerseits sind Sie Teil der ICC-Struktur, andererseits tragen Sie Verantwortung gegenüber Ihren eigenen Mitgliedern, da Muslim pauschal stigmatisiert werden und das Thema längst internationale Dimensionen angenommen hat.

Besonders problematisch ist, dass diese vom Integrationsfonds beauftragte Meinungsforschung unter dem Titel „Integrationsbarometer 2025“ ausdrücklich behauptet, die ICC/ESOMAR-Bedingungen zu erfüllen, während wir zugleich feststellen müssen, dass es sich nicht um wissenschaftliche Standards, sondern um bloße Meinungsproduktion handelt. Gerade anhand des ICC/ESOMAR-Kodex lässt sich belegen, wie diametral unvereinbar dieses Vorgehen mit den ethischen und methodischen Anforderungen ist.

Alles ist staatlich finanziert. Durchgeführt wurde die Erhebung von einem Unternehmer, Meinungsforscher und WKÖ-Mitglied, der öffentlich erklärt, die ICC/ESOMAR-ethischen Regeln eingehalten zu haben – und dies ausgerechnet gegenüber Ihren eigenen Mitgliedern: Unternehmer mit muslimischem Hintergrund.

Die jeweiligen Bezeichnungen mögen gewechselt haben, doch die Grundstruktur blieb unverändert:
Eine staatlich finanzierte Institution produziert Daten, die anschließend in Politik und Medien als objektive Wahrheit präsentiert werden, obwohl zentrale wissenschaftliche Standards wie Stichprobenauswahl, Operationalisierung, Validität und Kontrolle von Drittvariablen systematisch missachtet wurden.

Damit entsteht ein Kreislauf staatlich erzeugter Narrative über „Integration“, der nicht empirische Realität abbildet, sondern politische Stimmungen formt. Besonders problematisch ist, dass diese Narrative in Österreich über Jahre hinweg genutzt wurden, um eine gesamte Bevölkerungsgruppe – Muslim – pauschal zu verdächtigen, zu pathologisieren und als Sicherheitsrisiko darzustellen.

Diese Praxis betrifft nicht nur religiöse Identität, sondern wirtschaftliche Existenzen. Zehntausende Unternehmermit muslimischem Hintergrund wurden dadurch in ihrer gesellschaftlichen und ökonomischen Stellung geschwächt, ohne dass es bislang eine öffentliche, institutionelle Gegenwehr gab.

Konkrete wirtschaftliche Schäden für WKÖ-Mitglieder und den Standort Österreich

Die Auswirkungen dieser staatlich legitimierten Narrative sind für viele WKÖ-Mitglieder mit muslimischem Hintergrund nicht abstrakt, sondern konkret messbar. Nach jeder Veröffentlichung vergleichbarer Erhebungen berichten Unternehmer und Gewerbetreibende erneut von:

Vertrauensverlusten bei Kund, Geschäftspartner und Auftraggeber,
erschwertem Zugang zu Finanzierungen, strengeren Prüfungen durch Banken und Versicherungen,
Benachteiligungen bei Ausschreibungen, Genehmigungsverfahren und Förderzugängen,
Image- und Reputationsschäden, die sich unmittelbar auf Umsatz, Expansion und Beschäftigung auswirken,
– einem vergifteten öffentlichen Klima, das wirtschaftlichen Erfolg von Menschen mit muslimischem Hintergrund unter Generalverdacht stellt.

Diese Effekte treffen nicht nur einzelne Betriebe, sondern ganze Branchen, insbesondere im Handel, im Dienstleistungssektor, im Tourismus, in der Gastronomie, im Transportwesen, im Bau- und Handwerksbereich sowie im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Damit entsteht ein standortpolitisches Paradoxon:
Während die Wirtschaftskammer Österreich internationale Märkte erschließt, Exportinitiativen fördert und interkulturelle Wirtschaftsbeziehungen stärkt, untergräbt eine staatlich finanzierte Einrichtung Integrationsfond gleichzeitig das Vertrauen in einen Teil genau jener Unternehmer, die diese Märkte tragen.

Internationale Dimension und Außenwirkung

Österreichische Unternehmen – organisiert in der WKÖ – unterhalten intensive Handels- und Investitionsbeziehungenmit Staaten, in denen ein erheblicher Teil der Bevölkerung muslimischen Glaubens ist. In diesen Kontexten wird das gesellschaftliche Klima eines Landes sehr wohl wahrgenommen und bewertet.

Wenn staatlich finanzierte Erhebungen suggerieren, dass „Muslim“ als Gruppe problematisch seien oder das „Zusammenleben“ mit ihnen systematisch negativ zu bewerten sei, schadet dies der internationalen Glaubwürdigkeit Österreichs als verlässlicher, diskriminierungsfreier Wirtschafts- und Vertragspartner.

Das ist kein moralisches Argument, sondern ein handfester Wettbewerbsnachteil.

Gleichbehandlung ist ein Wirtschaftsgrundsatz – kein Nebenthema

Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und wissenschaftliche Integrität sind keine sozialpolitischen Randfragen, sondern Grundvoraussetzungen funktionierender Märkte. Der ICC/ESOMAR-Kodex existiert genau deshalb: um sicherzustellen, dass Markt- und Meinungsforschung nicht zur Verzerrung, Stigmatisierung oder politischen Instrumentalisierung missbraucht wird.

Wenn jedoch unter Berufung auf diesen Kodex Erhebungen durchgeführt werden, die seine Grundprinzipien verletzen, entsteht ein doppelter Schaden: erstens für die betroffenen Menschen und Betriebe,
zweitens für die Glaubwürdigkeit der Institutionen, die diesen Kodex vertreten – einschließlich der WKÖ.

Unsere zentrale Frage an Sie

Sehr geehrter Herr Präsident, wir stellen diese Frage bewusst klar und offen:

Wie kann es sein, dass Unternehmer mit muslimischem Hintergrund – zahlende WKÖ-Mitglieder – durch staatlich finanzierte Erhebungen stigmatisiert werden, die sich zugleich auf internationale ICCC/ESOM Standards berufen, für deren Einhaltung die Wirtschaftskammer strukturell mitverantwortlich ist?

Und weiter: Wer schützt diese Unternehmer, wenn nicht ihre gesetzliche Interessenvertretung?

Unser Ersuchen an die Wirtschaftskammer Österreich

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie Frau Präsidentin respektvoll, aber mit Nachdruck:

– um eine klare wirtschaftspolitische Positionierung, dass staatlich finanzierte Erhebungen mit stigmatisierenden Effekten nicht im Interesse des Wirtschaftsstandorts Österreich liegen,
– um eine Prüfung der Vereinbarkeit des Integrationsbarometers 2025 mit dem ICC/ESOMAR-Kodex,
– um eine öffentliche Klarstellung, dass WKÖ-Mitglieder nicht entlang religiöser oder kultureller Zuschreibungenbewertet werden dürfen,
– um einen Dialog mit betroffenen Unternehmer und Organisationen,
– sowie um eine aktive Rolle der WKÖ, wenn staatliche Institutionen durch ihre Kommunikation wirtschaftliche Existenzen gefährden.

Für eine sachliche, konstruktive und lösungsorientierte Auseinandersetzung stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank)
Wien,13.01.2026

Anlagen-Quellen-Info

-Anlage 1- ÖIF – Integrationsbarometer 2025 (Auszug)
Relevante Seiten: Methodik (S. 9–11), Abbildung 9 (S. 20), Abbildung 13 (S. 24) , Begründung: Primärer Prüfgegenstand des Schreibens
Integrationsbarometer_2025_Relevante_Seiten

-Anlage 2-ICC/ESOMAR – Strukturierte Gegenüberstellung / Regelverstöße (PDF) Begründung: Zeigt objektiv-methodische Abweichungen von internationalen Standards Anlage_2_ICC_ESOMAR_Gegenueberstellung (1)

-Anlage 3-ICC/ESOMAR Mapping – Integrationsbarometer 2025 (DOCX)
Begründung: Technisch-fachliche Detailanalyse für Jurist:innen / Expert:innen

Anlage_3_ICC_ESOMAR_Mapping_Integrationsbarometer_2025 (1)

-Anlage 4a- ICC/ESOMAR Code of Conduct – Deutsche Fassung
Begründung: Normativer Referenzrahmen (maßgeblicher internationaler Standard)

-Anlage 4b Integrationsbarometer 2025 – Gesamtbericht
Begründung: Vollständige Aktenlage, Transparenz, NachvollziehbarkeitOEIF_Integrationsbarometer_2025-01_WEB

-Anlage 4c-Siehe unten Das Integrationsbarometer 2025 als staatliches Problem

-Die TKG hat bereits am Tag der Veröffentlichung des Integrationsbarometers 2025 und in den darauffolgenden Tagen mehrfach öffentlich Einspruch erhoben, um sowohl die Öffentlichkeit als auch politische Entscheidungsträger auf die demokratiepolitische Gefahr dieser Form staatlich finanzierter Wissensproduktion aufmerksam zu machen. Diese Stellungnahmen bilden eine klare, nachvollziehbare Dokumentationskette:

APA OTS, 18.12.2025: TKG-Stellungnahme zum Integrationsbarometer

APA OTS, 24.12.2025: Weihnachten als Mahnung: Zusammenleben stärken statt gesellschaftliche Gruppen pauschal stigmatisieren

APA OTS, 31.12.2025: TKG bringt Beschwerde gegen das Integrationsbarometer 2025 ein

-Offener Brief: TKG erhebt berufsständische Beschwerde zur Meinungsforschung 

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