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TKG-Stellungnahme zum Integrationsbarometer und zur Einhaltung des § 283 StGB

Selbstverständnis und Anlass der Stellungnahme

Sachverhaltsdarstellung
Darstellung des Sachverhalts und
verfassungsrechtlicher Bedenken

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) richtet diese Stellungnahme im Namen der freiheitlichen, demokratischen und verfassungsgemäß säkularen Republik Österreich an die Öffentlichkeit. Als zivilgesellschaftliche Organisation, die sich seit über 35 Jahren ununterbrochen für Rechtsstaatlichkeit, Gleichbehandlung und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzt, warnt die TKG mit aller Deutlichkeit vor dem gezielten Missbrauch sogenannter „Integrationsinstrumente“ wie des „Integrationsbarometers“.

Dieses Schreiben stellt eine Sachverhaltsdarstellung dar.
Es dient der Dokumentation konkreter Vorgänge, der Darlegung begründeter rechtlicher Bedenken sowie dem Ersuchen um unabhängige Prüfung durch die jeweils zuständigen Institutionen.

Soweit in diesem Schreiben Bewertungen, rechtliche Einordnungen oder Schlussfolgerungen vorgenommen werden, handelt es sich um Werturteile und vorläufige Einschätzungen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Materialien, amtlicher Veröffentlichungen sowie der beigefügten Unterlagen. Eine abschließende rechtliche Beurteilung obliegt ausdrücklich den zuständigen Prüf-, Aufsichts- und – soweit erforderlich – Strafverfolgungsbehörden.

Dieses Schreiben ist kein politisches Pamphlet, sondern eine strukturierte Darstellung eines seit über 25 Jahren fortbestehenden Sachverhalts, der nach unserer begründeten Auffassung verfassungsrechtlich, gleichbehandlungsrechtlich und demokratiepolitisch hochproblematisch ist. Es richtet sich an staatliche und institutionelle Verantwortungsträger, da die dargestellten Vorgänge mit öffentlichen Mitteln gesetzt, verbreitet und legitimiert wurden.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Sachverhaltsdarstellung – einschließlich aller Beilagen – an weitere zuständige Stellen weiterzuleiten, sofern sich aus der Prüfung Anhaltspunkte für verfassungswidrige, gleichheitswidrige oder strafrechtlich relevante Aspekte ergeben sollten.

Fehlende Neutralität und ideologische Instrumentalisierung

Dieses Instrument ist weder neutral noch wissenschaftlich fundiert, sondern stellt ein bewusst politisiertes und ideologisch aufgeladenes Werkzeug dar. Besonders problematisch ist, dass es sogar in der Weihnachtszeit eingesetzt wird, einer Phase, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und Frieden eine besondere Bedeutung haben. Stattdessen dient es dazu, eine Religion zu diffamieren, die weder dem Katholizismus noch dem Judentum angehört, und pauschal rund 800.000 Musliminnen und Muslime in Österreich zu stigmatisieren.

 Politische Verantwortung und systematische Stigmatisierung

Seit Jahren wird dieses Instrument von denselben politischen Akteuren und ihren Freundeskreisen verwendet, die sich selbst als „christlich-demokratisch“ bezeichnen, sowie von ihren Ministern und parteinahen Akteuren. Ziel ist es, Ängste zu schüren, gesellschaftliche Gruppen pauschal zu stigmatisieren und integrationspolitische Verantwortung systematisch zu externalisieren. Unter dem Deckmantel der Integration wird gezielt Spaltung betrieben, religiöse Zugehörigkeit politisch instrumentalisiert und der demokratische Zusammenhalt nachhaltig beschädigt.

Demokratietheoretische und verfassungsrechtliche Bewertung

Die TKG weist diese Form der integrationspolitischen Manipulation entschieden zurück. Als freie, unabhängige und wehrhafte Demokratinnen und Demokraten des TKG-Thinktanks sehen wir es als unsere Pflicht, diese demokratiegefährdenden Praktiken klar zu benennen und ihnen öffentlich entgegenzutreten. Eine Politik, die Integration zur Bühne populistischer Machtstrategien macht, widerspricht nicht nur dem Geist der Verfassung, sondern gefährdet auch den sozialen Frieden und das demokratische Fundament der Republik Österreich.

Rechtsstaatliche Bewertung und Anforderungen an eine verfassungskonforme Integrationspolitik

Nach Ansicht der TKG gefährden derartige Instrumente den gesellschaftlichen Frieden, untergraben das Vertrauen in die staatliche Neutralität und stehen im klaren Widerspruch zum Schutzzweck des § 283 StGB, der das öffentliche Aufstacheln zu Hass sowie die Herabwürdigung religiöser Gemeinschaften unter Strafe stellt. Die TKG hält fest, dass Integrationspolitik nur dann legitim, glaubwürdig und wirksam sein kann, wenn sie auf wissenschaftlicher Unabhängigkeit, methodischer Transparenz und strikter verfassungsrechtlicher Neutralität basiert.

Sollte es erforderlich sein, ein Lage- oder Stimmungsbild des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erheben, so darf dies ausschließlich durch unabhängige, wissenschaftlich anerkannte Forschungsinstitute erfolgen. Ergänzend fordert die TKG die regelmäßige Veröffentlichung eines unabhängigen Rassismus-Barometers, das strukturelle Diskriminierung in Österreich sichtbar macht und eine evidenzbasierte, rechtsstaatlich fundierte Grundlage für politische Entscheidungsprozesse schafft.

Subjektive Integrationsbarometer als Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden

Das sogenannte Integrationsbarometer stellt nach Ansicht der TKG kein neutrales Analyseinstrument dar, sondern ein politisch konstruiertes Werkzeug, das in seiner Wirkung zur kollektiven Stigmatisierung von Musliminnen und Muslimen beiträgt. Suggestive Fragestellungen, selektive Datenauswertungen sowie politisch motivierte Interpretationen erzeugen ein verzerrtes Bild gesellschaftlicher Realität, das zudem mit öffentlichen Mitteln finanziert wird – einschließlich der Steuergelder jener muslimischen Bevölkerung, die dadurch selbst zum Gegenstand pauschaler Problemzuschreibungen gemacht wird.

Diese Praxis bewegt sich inhaltlich in bedenklicher Nähe zu einer staatlich begünstigten Herabwürdigung einer Religionsgemeinschaft und widerspricht dem Schutzauftrag des § 283 StGB, der dem Schutz der Menschenwürde, des sozialen Friedens sowie der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger dient. Die TKG weist ausdrücklich darauf hin, dass staatliche Institutionen einer besonderen Verpflichtung zu Neutralität, Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit unterliegen. Politisch motivierte Instrumente, die gesellschaftliche Gruppen pauschalisierend problematisieren, untergraben dieses Vertrauen in staatliches Handeln und gefährden nachhaltig das friedliche Zusammenleben.

Pauschalisierung durch vermeintliche Meinungsforschung

Aktuelle Medienberichte zeigen, dass rund zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher das Zusammenleben mit Musliminnen und Muslimen negativ bewerten; im Jahr 2015 lag dieser Wert noch bei 51 Prozent. Für die TKG steht fest, dass diese Entwicklung nicht als Ausdruck eines objektiven gesellschaftlichen Wandels zu interpretieren ist, sondern vielmehr das Resultat jahrelanger politischer Kommunikation darstellt, in der Musliminnen und Muslime systematisch problematisiert, pauschalisiert und implizit kriminalisiert wurden.

Die TKG kritisiert in diesem Zusammenhang, dass derartige Umfragen unter dem Deckmantel seriöser Meinungsforschung durchgeführt werden, obwohl sie methodisch fragwürdig und politisch vorgeprägt sind. Die so erzeugten Ergebnisse werden anschließend als vermeintlich „objektive Realität“ präsentiert, obwohl sie in Wahrheit politisch produzierte Wahrnehmungen widerspiegeln und bestehende Ressentiments weiter verstärken.

Politische Instrumentalisierung und strukturelle Schieflage

Unter dem Vorwand des Kampfes gegen den „politischen Islam“ findet seit Jahren eine staatlich mitgetragene Herabwürdigung von Muslimen statt. Dabei werden ausgewählte Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Medien und NGOs gefördert, die politische Narrative bedienen, während unabhängige, pluralistische und kritische Stimmen systematisch ausgeblendet werden.

Die TKG warnt seit über 35 Jahren vor politisierten Glaubensrichtungen – unabhängig von Religion – und fordert, endlich konsequent zwischen tatsächlichen sicherheitsrelevanten Akteuren und der breiten muslimischen Bevölkerung zu unterscheiden. Eine pauschale Vermischung dieser Ebenen ist rechtsstaatlich unzulässig und gesellschaftlich gefährlich.

Musliminnen und Muslime als integraler Bestandteil der österreichischen Gesellschaft

In Österreich leben rund 800.000 Musliminnen und Muslime, davon etwa 400.000 mit familiären Wurzeln in der Türkei. Ein erheblicher Teil von ihnen ist bereits in vierter Generation österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger und in sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vertreten: als Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Ingenieurinnen und Ingenieure, Unternehmerinnen und Unternehmer, Künstlerinnen und Künstler, Studierende, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte sowie Juristinnen und Juristen.

Sie wählen, arbeiten, zahlen Steuern und prägen seit den 1960er-Jahren maßgeblich das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben Österreichs. Diese Erfolgsgeschichte ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Realität und darf weder relativiert noch durch politisch motivierte Instrumente verzerrt oder delegitimiert werden.

Integrationsbarometer als Ausdruck kulturellen Rassismus! Internationale menschenrechtliche und wissenschaftliche Einordnung: Kultureller Rassismus / Neorassismus (UNESCO)

Das Integrationsbarometer stellt nach Ansicht der TKG ein Beispiel für kulturellen Rassismus (Neorassismus) dar. Dabei werden Kultur, Religion oder Herkunft als angeblich unveränderbare Eigenschaften konstruiert, um ganze Bevölkerungsgruppen als „nicht integrierbar“ zu etikettieren. Biologistische Argumentationsmuster werden durch kulturelle Zuschreibungen ersetzt, entfalten jedoch dieselbe ausgrenzende und diskriminierende Wirkung.

Die TKG hält fest: Integration lässt sich nicht mit einem Barometer messen – schon gar nicht mit einem Instrument, das bestehende Vorurteile reproduziert und politisch verstärkt.

Internationale menschenrechtliche und wissenschaftliche Einordnung: Kultureller Rassismus / Neorassismus (UNESCO)

Die von uns erhobenen Bedenken stellen keine subjektive Betroffenheitsrhetorik dar, sondern entsprechen anerkannten internationalen wissenschaftlichen, menschenrechtlichen und normativen Definitionen. Die UNESCO stellt in zahlreichen Grundlagendokumenten ausdrücklich klar, dass moderner Rassismus nicht mehr primär biologisch, sondern zunehmend kulturell, religiös, sprachlich und institutionell codiert auftritt. Damit wird deutlich, dass Diskriminierung heute häufig nicht mehr über offen rassistische Kategorien, sondern über kulturelle Zuschreibungen, vermeintliche Wertvorstellungen oder religiöse Zugehörigkeit vermittelt wird.

UNESCO betont, dass sich zeitgenössische Formen von Rassismus und Diskriminierung häufig nicht offen, sondern indirekt, technisch, administrativ oder scheinbar wissenschaftlich neutral manifestieren. Gerade diese Formen seien besonders gefährlich, da sie gesellschaftlich normalisiert, politisch anschlussfähig und institutionell legitimiert erscheinen. Die Kulturalisierung sozialer Konflikte – also die Verschiebung struktureller oder politischer Probleme auf „kulturelle Gruppen“ – wird von der UNESCO als ein zentraler Mechanismus moderner Ausgrenzung beschrieben.

UNESCO hält hierzu u. a. fest:

– UNESCO – Fight against Racism and Discrimination 

UNESCO stellt klar, dass moderner Rassismus nicht auf biologische Zuschreibungen beschränkt ist, sondern sich auch über Kultur, Religion, Sprache und zugeschriebene Zugehörigkeit artikuliert. 

Quelle: 

https://www.unesco.org/en/fight-against-racism

– UNESCO – Roadmap against Racism and Discrimination (2023) 

UNESCO warnt ausdrücklich, dass zeitgenössischer Rassismus „multifaceted“ ist und u. a. auf Ethnie, Herkunft, Religion oder Kultur basiert. 

Quelle (PDF): 

https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000386818

– UNESCO – Global Forum against Racism and Discrimination (2024) 

Hier werden kulturell codierte Abwertungen als „subtile, indirekte und kulturell verschlüsselte Formen des Rassismus“ bezeichnet, die besonders schwer erkennbar, aber gesellschaftlich hochwirksam sind. 

Quelle: 

https://www.unesco.org/en/global-forum-against-racism

– UNESCO – Anti-Racism Toolkit (2024) 

UNESCO betont, dass moderne Diskriminierung häufig über Kultur, Religion und Herkunft erfolgt und dadurch gesellschaftlich legitimiert und normalisiert wird. 

Quelle: 

https://www.unesco.org/en/anti-racism-toolkit

– UNESCO & OHCHR – Initiatives to Counter Racism and Discrimination (2025) 

UNESCO weist darauf hin, dass Rassismus heute häufig kulturell kodiert erscheint – schwerer erkennbar, aber politisch leichter instrumentalisierbar. 

Quelle: 

https://www.unesco.org/en/initiatives-counter-racism-discrimination

– UNESCO – Race Statements (1950–1967) 

Bereits seit Jahrzehnten stellt UNESCO klar, dass Rassismus nicht nur biologisch, sondern ebenso kulturell begründet sein kann. 

Quelle: 

https://www.unesco.org/en/articles/unesco-and-issue-race

UNESCO hält in sämtlichen einschlägigen Dokumenten fest, dass kultureller Rassismus bzw. Neorassismus – also die kollektive Problematisierung von Menschen aufgrund ihrer Kultur, Religion, Sprache oder zugeschriebenen Herkunft – zu den gefährlichsten und zugleich am stärksten normalisierten Formen moderner Diskriminierung zählt. Besonders hervorgehoben wird, dass diese Form der Abwertung häufig in einer scheinbar neutralen, wissenschaftlichen oder administrativen Sprache erfolgt und dadurch staatlich oder institutionell legitimiert wirkt. Genau diese Normalisierung macht kulturellen Rassismus aus menschenrechtlicher Sicht besonders riskant: Er erscheint rational, sachlich oder statistisch begründet, obwohl er strukturelle Ungleichheit reproduziert.

Vor diesem Hintergrund entspricht unsere Einschätzung, dass das Integrationsbarometer 2025 sowie dessen politische und mediale Weiterverwendung Elemente kulturellen Rassismus aufweisen können, vollumfänglich den internationalen Maßstäben, Definitionen und Warnungen der UNESCO.

Historische Kontinuität problematischer integrationspolitischer Praktiken

Bereits eine Recherche des Nachrichtenmagazins profil vom 26.06.2014 belegte, dass der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unter politischer Verantwortung der ÖVP zur Produktion politisch verwertbarer anti-muslimischer Narrative herangezogen wurde. Die damalige sogenannte „Moslem-Studie“ wurde ohne öffentliche Ausschreibung finanziert, wobei auf dieser Grundlage nachweislich falsche oder irreführende Zahlen verbreitet wurden. Die TKG sieht im heutigen Integrationsbarometer eine unmittelbare Fortsetzung dieser integrationspolitisch problematischen Praxis.

Darüber hinaus dokumentierte auch die UN-Sonderberichterstatterin Ashwini K. P. tief verankerte rassistische Strukturen, verbreitetes Racial Profiling sowie eine unzureichende Problemerkennung durch staatliche Stellen. Anstatt diese Befunde ernsthaft aufzugreifen, setzt das zuständige Ministerium weiterhin auf Instrumente, die bestehende Vorurteile verstärken und institutionell verfestigen.

Rechtlich verschärfter Hinweis der TKG

Die TKG fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, sicherheits- oder rechtsrelevante Gruppierungen, Strukturen oder Einzelpersonen – sofern sie tatsächlich bestehen – präzise, differenziert und namentlich zu benennen, anstatt eine gesamte Religionsgemeinschaft pauschal zu problematisieren. Eine solche Pauschalierung widerspricht dem Schutzzweck des § 283 StGB, der staatlichen Neutralitätspflicht, dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere Art. 9 (Religionsfreiheit) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot).

Was staatliche Stellen für sich selbst niemals akzeptieren würden, dürfen sie auch Musliminnen und Muslimen nicht zumuten. Die überwältigende Mehrheit der muslimischen Bevölkerung in Österreich ist pluralistisch, heterogen, rechtsstaatlich loyal und demokratisch verankert. Sie steht hinter den Werten der säkularen, demokratischen Republik Österreich, trägt aktiv zu deren Schutz bei und lebt hier seit Jahrzehnten erfolgreich, gleichberechtigt und in Würde.

Forderungen der TKG

– Sofortige Beendigung politisch motivierter Instrumente, die Musliminnen und Muslime kollektiv herabsetzen oder herabwürdigen.

– Vollständige Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel im Integrationsbereich, insbesondere hinsichtlich der finanzierten Vereine, Personen und Projekte mit parteipolitischer Nähe.

– Einführung eines unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Rassismus-Barometers.

– Konsequente Einhaltung der gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere des § 283 StGB.

– Eine Integrationspolitik, die auf säkularen, freiheitlich-demokratischen, pluralistischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie auf Gleichbehandlung und Menschenwürde basiert.

Appel

Die TKG appelliert an Politik, Medien und Institutionen, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in diesen schwierigen Zeiten gerecht zu werden – in aller Freundschaft und mit dem gebotenen Respekt.

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank, 18.12.2025)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251218_OTS0086/tkg-stellungnahme-zum-integrationsbarometer-und-zur-einhaltung-des-283-stgb

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