Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich begrüßt den Einsatz gegen antimuslimischen Rassismus und Diskriminierung. Einen Aufruf, das geltende Kopftuchverbot an Schulen zu boykottieren, teilt die TKG jedoch ausdrücklich nicht. Muslimische Familien sollten nicht in eine Konfrontation mit Schulen und Gesetzgeber gebracht werden. Über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Wien (OTS) – Vor dem Bildungsministerium wird heute gegen das seit Beginn dieses Schuljahres geltende Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren demonstriert. Eine politische Bewegung hat in diesem Zusammenhang öffentlich zum Boykott des Gesetzes aufgerufen.
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG – Think Tank) begrüßt ausdrücklich den Einsatz gegen Rassismus, antimuslimische Diskriminierung und die pauschale Stigmatisierung von Musliminnen und Muslimen. Gerade die TKG hat in den vergangenen Monaten selbst wiederholt gegen solche Pauschalisierungen öffentlich Stellung bezogen.
Den Aufruf zum Boykott eines derzeit geltenden Gesetzes teilen wir jedoch nicht. Im Gegenteil empfehlen wir muslimischen Familien, die geltenden Bestimmungen an österreichischen Schulen einzuhalten und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten.
Protest ist legitim, ein Boykottaufruf ist etwas anderes
Das Recht, gegen ein Gesetz zu demonstrieren, es politisch zu kritisieren und seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, gehört selbstverständlich zu einer Demokratie. Ein Aufruf an muslimische Familien, ein derzeit geltendes Gesetz in österreichischen Schulen nicht zu befolgen, geht aus Sicht der TKG jedoch einen entscheidenden Schritt weiter.
Wir möchten nicht, dass muslimische Eltern und ihre Kinder dadurch in eine unmittelbare Konfrontation mit Schulen, Lehrerinnen und Lehrern, Bildungsdirektionen oder letztlich mit dem Gesetzgeber geraten.
Die TKG empfiehlt muslimischen Familien deshalb ausdrücklich, ihre Kinder regulär zur Schule zu schicken und die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Wer dieses Gesetz für verfassungswidrig hält, kann und soll die dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen.
Die früher gegen das Gesetz eingebrachten Anträge wurden im Juni 2026 aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil die entsprechenden Bestimmungen damals noch nicht in Kraft waren. Eine inhaltliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit wurde damit nicht getroffen. Nach Inkrafttreten wurde erneut eine verfassungsgerichtliche Überprüfung angestrengt.
Die TKG hält es deshalb für richtig, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten und diese anschließend zu respektieren, unabhängig davon, wie sie ausfällt.
Die große Mehrheit muslimischer Schülerinnen trägt kein Kopftuch
Gleichzeitig darf durch die tägliche politische Auseinandersetzung nicht der Eindruck entstehen, das Kinderkopftuch sei ein allgemeines Problem muslimischer Familien in Österreich.
Bereits die vom Gesetzgeber selbst herangezogene Untersuchung aus dem Jahr 2019 zeigt ein wesentlich differenzierteres Bild. Danach trugen unter muslimischen Schülerinnen der Sekundarstufe I österreichweit lediglich 10,7 Prozent ein Kopftuch, in Wien waren es 13,1 Prozent.
Auch nach dieser vom Gesetzgeber selbst verwendeten Datengrundlage trug somit die große Mehrheit der muslimischen Schülerinnen dieser Altersgruppe kein Kopftuch.
Gerade deshalb sollte die öffentliche Diskussion nicht so geführt werden, als seien sämtliche muslimischen Familien unmittelbar von dieser Frage betroffen. Ein Gesetz, das nach den zugrunde gelegten Daten nur eine Minderheit betrifft, darf nicht dazu führen, dass Musliminnen und Muslime insgesamt täglich zum Gegenstand einer problemorientierten gesellschaftlichen Debatte werden.
Zwang gegenüber Mädchen lehnt die TKG ab
Ebenso wenig entspricht es der gesellschaftlichen Wirklichkeit, muslimische Eltern pauschal so darzustellen, als würden sie ihre minderjährigen Töchter zum Tragen eines Kopftuchs zwingen.
Aus der jahrzehntelangen Arbeit der TKG insbesondere mit türkeistämmigen Familien in Österreich ergibt sich ein wesentlich vielfältigeres Bild. Viele Familien, die in der modernen Türkei geboren wurden, dort aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, kennen das Kopftuch bei kleinen Mädchen aus ihrem eigenen schulischen und familiären Alltag überhaupt nicht.
Für die TKG steht fest, dass kein Mädchen durch Eltern, religiöse Autoritäten oder politische Organisationen zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen werden darf. Umgekehrt dürfen muslimische Eltern aber auch nicht pauschal unter den Verdacht gestellt werden, einen solchen Zwang auszuüben.
Bei einer erwachsenen Frau muss die Entscheidung, ob sie ein Kopftuch trägt oder nicht, ihre eigene freie Entscheidung sein. Sie darf weder durch Familie und Religion noch durch Staat und Gesellschaft erzwungen werden.
Eine Erfahrung, die viele türkeistämmige Familien mitbringen
Gerade bei Menschen aus der Türkei sollte ihre eigene gesellschaftliche und schulische Erfahrung berücksichtigt werden. Ab 1937 war die Trennung von Religion und staatlicher Ordnung ausdrücklich in der türkischen Verfassung verankert. In staatlichen Schulen galten über Jahrzehnte Bekleidungsregeln, nach denen religiös erkennbare Kopfbedeckungen und entsprechende religiöse Kleidung im regulären Schulunterricht nicht vorgesehen beziehungsweise nicht erlaubt waren.
Für viele Generationen bedeutete dies: Mädchen besuchten Grundschule, Mittelstufe und Gymnasium bis ungefähr zum 18. Lebensjahr ohne Kopftuch. Die religiöse Zugehörigkeit eines Kindes wurde im schulischen Alltag dadurch äußerlich weit weniger sichtbar. Viele der heute in Österreich lebenden türkeistämmigen Eltern und Großeltern sind selbst unter diesen Bedingungen zur Schule gegangen.
Diese historische Erfahrung ist wichtig, wenn heute über „muslimische Familien“ gesprochen wird. Es ist sachlich falsch, insbesondere die türkeistämmige Bevölkerung Österreichs pauschal mit dem Kinderkopftuch oder mit religiösem Zwang gleichzusetzen.
Zur historischen Ehrlichkeit gehört allerdings ebenso, dass nach dem Militärputsch von 1980 staatliche Eingriffe in persönliche und religiöse Freiheiten weit über den schulischen Bereich hinaus verschärft wurden und später auch Studentinnen an Universitäten wegen des Kopftuchs betroffen waren. Diese Überdehnung staatlicher Macht hat die TKG ebenfalls abgelehnt.
2014 erfolgte in der Türkei eine deutliche Bewegung in die entgegengesetzte Richtung. Die damalige Regierung änderte die Schulkleiderordnung und ermöglichte das Kopftuch bereits ab der fünften Schulstufe, also ungefähr ab dem zehnten Lebensjahr.
Auch diese Entwicklung betrachtet die TKG kritisch. Zwischen staatlichem Zwang auf der einen Seite und einer immer früheren religiösen Kennzeichnung von Kindern auf der anderen Seite sollte eine demokratische Gesellschaft einen vernünftigen Weg finden. Im Mittelpunkt sollten die Entwicklung, Bildung und spätere freie Entscheidung des Kindes stehen.
Das Gesetz beruht auf einer breiten parlamentarischen Mehrheit
Zur politischen Einordnung gehört auch, dass das Gesetz nicht von einer einzelnen Partei beschlossen wurde. Im Nationalrat stimmten am 11. Dezember 2025 FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS dafür. Die Grünen stimmten dagegen.
Man kann diese Entscheidung politisch kritisieren, dagegen demonstrieren und sie verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Die TKG sieht darin jedoch keinen Grund, muslimische Familien dazu aufzurufen, das geltende Schulrecht zu boykottieren.
Gerade bei einem religiös und gesellschaftlich derart sensiblen Thema sollten die demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen ihre Aufgabe erfüllen können.
TKG hat selbst gegen die Stigmatisierung von Muslimen protestiert
Die Ablehnung eines Gesetzesboykotts darf nicht als Zustimmung zur pauschalen Stigmatisierung muslimischer Menschen missverstanden werden.
Die TKG hat bereits am 18. Dezember 2025 öffentlich gegen die politische Verwendung des ÖIF-Integrationsbarometers protestiert. Besonders kritisiert wurde eine über offizielle ÖVP-Kanäle verbreitete Aussage, wonach zwei Drittel das Zusammenleben mit Muslimen als schwierig empfinden würden.
Die TKG hat über Monate darauf hingewiesen, dass eine derartige Kommunikation Menschen vollkommen unterschiedlicher Herkunft, Lebensweise, politischer Einstellung und religiöser Praxis unter dem Sammelbegriff „Muslime“ zum gesellschaftlichen Problem erklären kann. Der betreffende Beitrag war später über den bisherigen ÖVP-Link nicht mehr abrufbar.
Gerade deshalb bleibt die Position der TKG auch in der gegenwärtigen Debatte konsequent: Musliminnen und Muslime dürfen weder pauschal stigmatisiert noch von anderer Seite für politische Auseinandersetzungen vereinnahmt werden.
Kinder sollten nicht zum Austragungsort politischer Konflikte werden
Bereits am 1. September 2026 hat die TKG unter dem Titel „Wir lehnen den Kopftuch-Schulstreik ab – Kinder raus aus dem politischen Streit“ ihre Position dargelegt. An dieser Haltung hat sich nichts geändert.
Die TKG appelliert an muslimische Familien, die geltenden schulischen Bestimmungen einzuhalten und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten. Gleichzeitig appelliert sie an politische Bewegungen, Parteien, Religionsgemeinschaften und andere Organisationen, Kinder nicht zum Austragungsort einer politischen oder weltanschaulichen Auseinandersetzung zu machen.
Ob das neue Kopftuchverbot mit der österreichischen Bundesverfassung vereinbar ist, soll letztlich dort entschieden werden, wo eine solche Frage in einem Rechtsstaat hingehört: beim Verfassungsgerichtshof.
Bis dahin sollten muslimische Familien weder unter Generalverdacht gestellt noch dazu aufgefordert werden, geltendes Schulrecht zu boykottieren.
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)
Wien, 14.09.2026















