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TKG gratuliert zum 103. Jahrestag der modernen Republik Türkei

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) gratuliert aus Wien zum 103. Jahrestag der von Mustafa Kemal Atatürk gegründeten modernen Republik Türkei und erinnert an deren historische Errungenschaften und republikanische Grundwerte. Zugleich äußert sie ihre tiefe Besorgnis über Korruptionsvorwürfe, soziale Ungleichheit, politische Machtkonzentration sowie reaktionäre und antidemokratische Entwicklungen, deren Auswirkungen nach Einschätzung der TKG seit Jahren auch in Österreich spürbar sind.

Besonders alarmierend seien der zunehmende Druck auf politisch und religiös Andersdenkende, Diffamierungen, strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierungen wegen kritischer Meinungsäußerungen sowie die Gefährdung von Laizismus, Gewaltenteilung und unabhängiger Justiz. Kritisch hinterfragt die TKG auch die Mitverantwortung der Europäischen Union und Österreichs: Während die EU-Beitrittsverhandlungen und insbesondere die Kapitel über Justiz und Grundrechte über Jahre blockiert blieben und selbst die Modernisierung der Zollunion nicht vorankam, stehen bei der Zusammenarbeit mit Ankara zunehmend Migrationskontrolle, Rückführungen und wirtschaftliche Interessen im Vordergrund.

Die Türkei dürfe weder zum Auffanglager europäischer Flüchtlingspolitik noch ihre Bevölkerung zum Spielball politischer und wirtschaftlicher Interessen werden. Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklungen hält die TKG an ihrer Hoffnung auf eine freiheitliche, vielfältige, liberale, laizistische, demokratische und rechtsstaatliche Türkei fest, in der die Souveränität tatsächlich beim Volk liegt und das öffentliche Vermögen dem Gemeinwohl dient.

Wien, 29. Oktober 2026

„Die Souveränität gehört uneingeschränkt der Nation.“

„Frieden daheim, Frieden in der Welt.“

Mit diesen beiden Grundsätzen hat Mustafa Kemal Atatürk einen wesentlichen Teil seines politischen Vermächtnisses hinterlassen. Der eine betrifft die Frage, wem der Staat gehört und von wem seine Macht ausgehen soll. Der andere beschreibt die Verantwortung einer Nation gegenüber ihren Nachbarn und der übrigen Welt. Beide Gedanken haben auch 103 Jahre nach der Gründung der modernen Republik Türkei nichts von ihrer Bedeutung verloren.

Am 29. Oktober 1923 wurde unter der Führung Mustafa Kemal Atatürks die Republik Türkei ausgerufen. Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) gratuliert aus Wien allen Bürgerinnen und Bürgern der Türkei sowie den Millionen Menschen türkischer Herkunft, die heute in Österreich, Deutschland und anderen Ländern leben, zu diesem historischen Jahrestag.

Wir verbinden diese Gratulation mit Respekt vor einer außergewöhnlichen historischen Leistung, aber auch mit ernster Sorge über die gegenwärtige Entwicklung des Landes. Denn wer die Republik achtet, muss sich auch mit den Gefahren auseinandersetzen, die ihren ursprünglichen Idealen entgegenstehen. Eine Republik zu feiern und gleichzeitig über Missstände zu schweigen, wäre für uns kein überzeugender Ausdruck republikanischer Gesinnung.

Die Republik war kein Geschenk

Die Gründung der Republik Türkei war das Ergebnis eines langen politischen und militärischen Kampfes, der nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches die Grundlagen eines neuen Staates schuf. Sie war weder ein Geschenk noch eine historische Selbstverständlichkeit. Menschen haben für ihre Unabhängigkeit gekämpft, ihr Leben verloren und unter schwierigsten Bedingungen die Voraussetzungen für einen staatlichen Neubeginn geschaffen.

Mustafa Kemal Atatürk und seine Mitstreiter wollten ein Land aufbauen, dessen politische Ordnung nicht länger von einer Dynastie oder einer religiösen Autorität bestimmt wurde. Die Souveränität sollte bei der Nation liegen. Aus den Untertanen eines Reiches sollten Bürger einer Republik werden, auch wenn der Weg zu diesem Anspruch von Widersprüchen und politischen Konflikten begleitet war.

Die Abschaffung des Sultanats 1922, die Ausrufung der Republik 1923 und die Aufhebung des Kalifats 1924 waren entscheidende Schritte auf diesem Weg. Es folgten tiefgreifende Reformen des Rechtswesens, der Bildung und des gesellschaftlichen Lebens. Mit der Übernahme eines modernen Zivilrechts 1926, der Schriftreform 1928 und den gesetzlichen Verbesserungen der Stellung der Frauen veränderte sich die Türkei grundlegend. Frauen erhielten 1930 das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene und 1934 auch für die Parlamentswahlen.

Die laizistische Ordnung entstand dabei in mehreren Etappen. 1928 wurde die Bestimmung, die den Islam zur Staatsreligion erklärte, aus der Verfassung gestrichen. 1937 wurde der Laizismus ausdrücklich als Verfassungsprinzip verankert.

Wer heute über die Republik spricht, sollte sich diese Entwicklung vergegenwärtigen. Es ging um weit mehr als einen Regierungswechsel. Es ging um den Versuch, gesellschaftliche Abhängigkeiten zu überwinden, die Stellung des Einzelnen gegenüber dem Staat neu zu bestimmen und Wissenschaft, Bildung und Recht zu tragenden Grundlagen einer modernen Gesellschaft zu machen.

Dass diese Reformen auch Widerstand hervorriefen und ihre Umsetzung nicht frei von autoritären Maßnahmen war, gehört ebenfalls zur Geschichte. Historische Verantwortung verlangt keine kritiklose Verklärung. Sie verlangt, Errungenschaften anzuerkennen und zugleich die Widersprüche ihrer Entstehungszeit offen zu betrachten.

Wem gehört der Staat?

Die Frage nach der Volkssouveränität ist für die Türkei des Jahres 2026 keineswegs nur von historischem Interesse. Sie führt unmittelbar zu den Auseinandersetzungen über Macht, öffentliche Ressourcen, staatliche Institutionen und die Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands.

Die TKG betrachtet die seit Jahren erhobenen Korruptionsvorwürfe, die Diskussionen über politische Einflussnahme auf staatliche Einrichtungen und die wirtschaftliche Begünstigung bestimmter Interessengruppen mit großer Sorge.

Eine Republik mit nahezu 90 Millionen Einwohnern darf nicht den Eindruck entstehen lassen, ihr wirtschaftliches und politisches Schicksal werde von einem kleinen, privilegierten Kreis bestimmt, der über persönliche Beziehungen, politische Nähe und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen besondere Vorteile genießt.

Wenn in der politischen Diskussion von einer Konzentration öffentlicher Ressourcen zugunsten weniger Zehntausend Menschen gesprochen wird, gelegentlich sogar von etwa 60.000 besonders Begünstigten, dann handelt es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf, dessen konkrete Größenordnung nur durch belastbare Untersuchungen geklärt werden kann. Solche Zahlen dürfen nicht einfach als bewiesene Tatsachen übernommen werden. Die dahinterstehende Frage ist jedoch von grundsätzlicher Bedeutung: Wer profitiert von der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes, wer trägt ihre Kosten und wie wirksam werden die öffentlichen Mittel kontrolliert?

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Familien, die Sorgen um Kaufkraft, Lebenshaltungskosten und soziale Sicherheit stehen in einem bedrückenden Gegensatz zu Berichten über außergewöhnliche Vermögen, politische Begünstigungen und undurchsichtige wirtschaftliche Verflechtungen. Dieser Gegensatz belastet das Vertrauen in die staatlichen Institutionen.

Es kann nicht im Sinne einer Republik sein, dass Millionen Menschen täglich um ihren Lebensunterhalt kämpfen müssen, während zugleich der Verdacht entsteht, öffentliche Mittel würden über politische oder persönliche Verbindungen zugunsten einzelner Gruppen verteilt.

Staatliches Vermögen ist kein Privateigentum der Regierenden. Ein Minister verwaltet öffentliche Verantwortung, ein Beamter erfüllt einen gesetzlichen Auftrag, und ein Regierungschef übt eine ihm übertragene politische Funktion aus. Keiner von ihnen erhält damit das Recht, über den Staat wie über persönlichen Besitz zu verfügen.

Gerade im Umgang mit dem öffentlichen Vermögen zeigt sich, ob republikanische Grundsätze tatsächlich geachtet werden. Denn Steuergelder, staatliche Grundstücke, öffentliche Unternehmen, natürliche Ressourcen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Landes gehören nicht der jeweiligen Regierung. Über sie ist im Interesse der Allgemeinheit und auf Grundlage des Rechts zu entscheiden.

Die TKG hält es deshalb für unverzichtbar, sämtliche konkreten Hinweise auf Korruption, unrechtmäßige Bereicherung und den Missbrauch öffentlicher Ressourcen unabhängig untersuchen zu lassen. Dabei müssen die Unschuldsvermutung und die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben. Rechtsstaatlichkeit bedeutet schließlich nicht, politische Gegner ohne Beweise zu verurteilen. Sie bedeutet aber ebenso wenig, schwerwiegende Verdachtsmomente aus politischen Rücksichten unbeachtet zu lassen.

Ein Staat ist keine Beute

Besonders bedrückend ist für uns die Vorstellung, dass sich Menschen mit politischem oder wirtschaftlichem Einfluss an öffentlichen Gütern bereichern könnten, als hätten sie es mit der Ladung eines sinkenden Schiffes zu tun, von der jeder noch schnell möglichst viel an sich bringen will.

Ein Staat darf nicht nach einer solchen Logik behandelt werden. Seine Institutionen sind keine Beute, seine Bürger keine Zuschauer einer Verteilung unter Mächtigen, und das nationale Vermögen ist kein Vorrat, auf den einflussreiche Kreise nach Belieben zugreifen dürfen.

Das gilt für die Türkei genauso wie für Österreich und jeden anderen Staat, der sich auf demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze beruft.

Die Geschichte zeigt, welche Folgen es haben kann, wenn politische Macht über längere Zeit mit wirtschaftlicher Abhängigkeit, persönlicher Loyalität und fehlender Kontrolle verbunden wird. Es entstehen Strukturen, in denen nicht mehr die Qualität einer Leistung, die Einhaltung des Rechts oder das öffentliche Interesse entscheidend sind, sondern die Nähe zu denjenigen, die über Macht und Ressourcen verfügen.

Eine solche Entwicklung gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Gerechtigkeit. Sie verändert auf Dauer auch das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Wer den Eindruck gewinnt, dass Regeln für mächtige Personen anders gelten als für die übrige Bevölkerung, verliert Vertrauen in die Unparteilichkeit staatlicher Institutionen.

Deshalb muss die Unabhängigkeit der Gerichte ebenso gewährleistet sein wie die Freiheit der Presse, die Kontrolle öffentlicher Ausgaben und das Recht der Bürger, politische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen.

Für eine Republik ist es ein ernstes Warnzeichen, wenn öffentliche Kritik als Feindschaft ausgelegt und berechtigte Fragen nach staatlicher Verantwortung als Angriff auf die Nation dargestellt werden.

Die Nation ist nicht mit ihrer Regierung identisch. Regierungen kommen und gehen, während der Staat und seine Bürger bleiben. Wer diesen Unterschied verwischt, schwächt gerade jene republikanische Ordnung, auf die er sich möglicherweise selbst beruft.

Laizismus und Religionsfreiheit gehören zusammen

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich hat seit ihrer Gründung immer wieder auf die Bedeutung der Laizität und der staatlichen Neutralität gegenüber Religionen und Weltanschauungen hingewiesen.

Diese Haltung richtet sich nicht gegen Religion oder gegen Menschen, die ihren Glauben praktizieren. Im Gegenteil: Eine freiheitliche staatliche Ordnung muss das Recht auf religiösen Glauben, das Recht auf einen anderen Glauben und das Recht, keiner Religion anzugehören, gleichermaßen schützen.

Problematisch wird es dort, wo religiöse Überzeugungen zur Begründung politischer Machtansprüche herangezogen werden und einzelne Gruppen beanspruchen, ihre eigene Glaubensauslegung müsse für die gesamte Gesellschaft verbindlich sein.

Die TKG sieht seit vielen Jahren die Gefahr, dass reaktionäre und antidemokratische Strömungen innerhalb und außerhalb der Türkei versuchen, religiöse Identitäten für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Auch in Europa und insbesondere im deutschsprachigen Raum sind derartige Einflüsse und die daraus entstehenden gesellschaftlichen Konflikte zu beobachten.

Die Freiheit des Glaubens setzt voraus, dass niemand durch staatliche Macht gezwungen wird, sich einer bestimmten religiösen Auslegung zu unterwerfen. Ebenso wenig darf der Staat gläubige Menschen benachteiligen, weil sie ihrer Religion verbunden bleiben.

Laizismus bedeutet deshalb nicht die Abschaffung der Religion, sondern die Sicherung eines öffentlichen Raumes, in dem unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Überzeugungen unter gleichen rechtlichen Bedingungen bestehen können.

Gerade für die Türkei, deren Gesellschaft von unterschiedlichen Traditionen, Glaubensrichtungen und kulturellen Erfahrungen geprägt ist, bleibt dieser Grundsatz unverzichtbar.

Unser Standpunkt ist seit vielen Jahren unverändert: Ja zum Glauben, nein zum politisierten Glauben!

Atatürks Friedensgedanke und seine internationale Bedeutung

Mustafa Kemal Atatürks politisches Denken erschöpfte sich nicht in Fragen der nationalen Unabhängigkeit und des innerstaatlichen Aufbaus. Nach den Erfahrungen der Kriege und des Zerfalls des Osmanischen Reiches war er bemüht, die Stellung der jungen Republik durch internationale Verständigung und eine auf Frieden ausgerichtete Außenpolitik zu sichern.

Sein Grundsatz „Frieden im eigenen Land, Frieden in der Welt“ war Ausdruck dieser Haltung.

Am 17. März 1937 sprach Atatürk anlässlich des Besuchs des rumänischen Außenministers Victor Antonescu darüber, dass die Nationen der Welt zunehmend miteinander verbunden seien und der Mensch deshalb nicht allein das Wohlergehen seines eigenen Landes im Blick haben dürfe.

Er verglich die Menschheit sinngemäß mit einem gemeinsamen Körper, dessen einzelne Nationen miteinander verbundene Glieder bilden. Dieser Gedanke verdient gerade in einer Zeit erneuter internationaler Spannungen und Kriege besondere Aufmerksamkeit.

Patriotismus muss nicht auf der Ablehnung anderer Nationen beruhen. Wer die Unabhängigkeit seines Landes achtet, sollte auch die Unabhängigkeit anderer Staaten respektieren. Die Liebe zur eigenen Heimat erhält keinen größeren Wert dadurch, dass andere Menschen oder Völker herabgesetzt werden.

Atatürk bemühte sich um eine Stabilisierung der Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Dazu gehörten die Annäherung an Griechenland, der Beitritt der Türkei zum Völkerbund im Jahr 1932, der Balkanpakt von 1934 sowie die Konvention von Montreux 1936, mit der die Türkei wesentliche Kontrollrechte über die Meerengen zurückerhielt.

Anders als Vertreter eines expansiven Pantürkismus verfolgte Atatürk keine auf die Eroberung fremder Gebiete ausgerichtete Politik. Er konzentrierte sich auf die staatliche Unabhängigkeit, den inneren Aufbau und die internationale Anerkennung der Republik.

Diese Orientierung ist auch deshalb bemerkenswert, weil sich Europa zur gleichen Zeit in eine der dunkelsten Phasen seiner Geschichte bewegte. Während Nationalsozialismus und Faschismus an Einfluss gewannen, fanden zahlreiche aus Deutschland vertriebene Wissenschaftler, Künstler und Intellektuelle in der Türkei eine neue berufliche und persönliche Perspektive.

Unter ihnen befanden sich Persönlichkeiten wie der spätere Regierende Bürgermeister von Berlin, Ernst Reuter, und der Architekt Bruno Taut. Deutsche Wissenschaftler und Hochschullehrer leisteten wichtige Beiträge zum Aufbau und zur Modernisierung des türkischen Universitätswesens.

Diese Geschichte gehört zum gemeinsamen europäischen Gedächtnis und sollte gerade heute nicht vergessen werden.

Die österreichisch-türkischen Verbindungen

Auch die Beziehungen zwischen Österreich und der modernen Türkei reichen weit über die Arbeitsmigration der vergangenen Jahrzehnte hinaus.

Der österreichische Architekt Clemens Holzmeister prägte mit seinen Arbeiten das moderne Ankara. Der Wiener Bildhauer Heinrich Krippel schuf bedeutende Denkmäler, darunter das Onur-Denkmal in Samsun und das Siegesdenkmal am Ulus-Platz in Ankara.

Krippels Arbeiten sind bis heute sichtbare Zeugnisse einer besonderen kulturellen Verbindung zwischen Österreich und der Türkei.

Die TKG hat am 25. Oktober 2026 in Wien am Heinrich-Krippel-Denkmal an den österreichischen Bildhauer und an den bevorstehenden 103. Jahrestag der Republik Türkei erinnert. Das Denkmal wurde zum hundertjährigen Bestehen der Republik im Jahr 2023 auf Initiative und mit Finanzierung der Türkischen Kulturgemeinde errichtet.

Für uns besitzt diese Erinnerung eine Bedeutung, die über die Würdigung eines Künstlers hinausgeht. Sie steht für den gegenseitigen Respekt zwischen zwei Republiken und für die Überzeugung, dass kulturelle und historische Beziehungen Menschen verbinden können, auch wenn zwischen ihren Ländern politische Meinungsverschiedenheiten bestehen.

Österreich ist für zahlreiche Menschen türkischer Herkunft längst Heimat geworden. Ihre Kinder und Enkel sind hier geboren, zur Schule gegangen, haben Berufe erlernt, Unternehmen gegründet und Verantwortung übernommen. Sie gehören zur österreichischen Gesellschaft und sind zugleich mit der Geschichte ihrer Familien und der Türkei verbunden.

Darin liegt kein Widerspruch. Menschen können ihrer Herkunft verbunden bleiben und gleichzeitig die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung Österreichs aus voller Überzeugung mittragen.

Die TKG sieht es deshalb als ihre Aufgabe, republikanische Werte in beiden Ländern zu verteidigen und sich gegen jede Form der politischen oder religiösen Vereinnahmung einzusetzen.

Am österreichischen Nationalfeiertag, dem 26. Oktober 2026, haben wir erneut die Bedeutung staatlicher Neutralität, der Menschenwürde und der Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen hervorgehoben. Diese Grundsätze sind für uns nicht von der jeweiligen Staatsangehörigkeit oder Herkunft eines Menschen abhängig.

Was wir für Österreich als richtig und notwendig ansehen, muss auch für die Türkei gelten.

Wissenschaft, Frauenrechte und freie Bildung

Zu den bleibenden Leistungen der republikanischen Reformen gehört die Erkenntnis, dass ein moderner Staat ohne Bildung, Wissenschaft und die rechtliche Gleichstellung seiner Bürgerinnen und Bürger keine nachhaltige Zukunft aufbauen kann.

Die Reformen des Bildungswesens, die Einführung eines modernen Zivilrechts und die Erweiterung der politischen Rechte der Frauen waren entscheidende Schritte der gesellschaftlichen Modernisierung. Sie schufen neue Möglichkeiten, auch wenn zwischen rechtlicher Gleichstellung und gesellschaftlicher Wirklichkeit weiterhin erhebliche Unterschiede bestanden.

Besonders wichtig war die Öffnung von Bildungswegen für Frauen und Mädchen. Die Möglichkeit, eine Schule oder Universität zu besuchen, einen Beruf zu erlernen und am politischen Leben teilzunehmen, sollte nicht vom Geschlecht oder von der sozialen Herkunft abhängig sein.

Daran muss auch heute erinnert werden, wenn über Bildungspolitik, gesellschaftliche Gleichberechtigung und die Rolle der Religion diskutiert wird.

Ein Staat, der seine Schulen und Universitäten vor allem als Instrumente politischer oder ideologischer Einflussnahme betrachtet, schadet seiner eigenen Zukunft. Wissenschaft braucht die Freiheit, bestehende Annahmen infrage zu stellen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und auch unbequeme Ergebnisse öffentlich zu vertreten.

Dasselbe gilt für den Journalismus. Eine freie Presse ist für eine demokratische Gesellschaft nicht deshalb wichtig, weil sie stets recht hätte, sondern weil sie Macht kontrollieren, Missstände aufdecken und unterschiedliche Auffassungen sichtbar machen kann.

Eine Regierung, die Kritik nicht erträgt, sollte sich fragen, ob ihr eigenes Verständnis von Demokratie noch mit dem republikanischen Grundgedanken vereinbar ist.

Die Republik muss auch ihren Kritikern gehören

Die politische Geschichte der Türkei war seit 1923 von tiefgreifenden Veränderungen, gesellschaftlichen Spannungen und wiederkehrenden Auseinandersetzungen über das Verhältnis zwischen Staat, Religion, Militär und demokratischer Mitbestimmung geprägt.

Es wäre unredlich, diese Geschichte als eine ununterbrochene Erfolgsgeschichte darzustellen. Ebenso falsch wäre es jedoch, die grundlegenden Errungenschaften der Republik wegen ihrer historischen Widersprüche geringzuschätzen.

Entscheidend ist, welche Lehren für Gegenwart und Zukunft daraus gezogen werden.

Die Unabhängigkeit der Gerichte, der Schutz der Grundrechte, die Freiheit wissenschaftlicher Forschung, die Gleichberechtigung und die demokratische Kontrolle politischer Macht dürfen nicht von den Interessen einer gerade regierenden Partei abhängig gemacht werden.

Ein Bürger verliert seinen Anspruch auf Rechtsschutz nicht dadurch, dass er eine andere politische Meinung vertritt. Ein Journalist darf nicht deshalb unter Druck geraten, weil seine Recherchen mächtigen Personen unangenehm sind. Und eine Regierung darf die Kritik an ihren Entscheidungen nicht mit Feindschaft gegenüber dem Staat gleichsetzen.

Gerade die politische Opposition und die Möglichkeit eines friedlichen demokratischen Machtwechsels gehören zum Wesen einer Republik, die ihre Legitimität aus dem Willen der Bürger ableitet.

Die TKG wünscht sich deshalb eine Türkei, in der Menschen ihre politischen Überzeugungen ohne Angst vertreten können, in der die Gerichte unabhängig arbeiten und in der staatliche Institutionen nicht nach parteipolitischer Zugehörigkeit, sondern nach Recht und Gesetz handeln.

Diese Erwartung richtet sich nicht gegen die Türkei. Sie entspringt unserer Verbundenheit mit dem Land und unserem Respekt vor seinen Bürgerinnen und Bürgern.

103 Jahre Republik – Grund zur Sorge und Grund zur Hoffnung

Die Türkei befindet sich auch 103 Jahre nach der Gründung ihrer Republik in einer schwierigen Phase. Wirtschaftliche Unsicherheit, gesellschaftliche Spannungen, Vorwürfe der Korruption und politische Konflikte belasten das Vertrauen vieler Menschen in ihre Zukunft.

Wir nehmen diese Entwicklung ernst und sehen keinen Grund, sie aus Anlass des Nationalfeiertags zu beschönigen.

Dennoch wäre es ebenso falsch, die Hoffnung aufzugeben.

Die Geschichte der Türkei hat immer wieder gezeigt, dass ihre Gesellschaft über erhebliche Kräfte der Erneuerung verfügt. Die Menschen des Landes haben wirtschaftliche Krisen, politische Umbrüche, gesellschaftliche Konflikte und schwierige internationale Entwicklungen erlebt. Die Republik hat sich unter wechselnden Bedingungen behauptet, auch wenn ihre demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen wiederholt unter Druck geraten sind.

Die Zukunft der Türkei darf deshalb nicht mit dem politischen Schicksal einer einzelnen Regierung gleichgesetzt werden.

Ihr eigentliches Vermögen besteht nicht nur aus Industrieanlagen, Unternehmen, staatlichem Besitz oder natürlichen Ressourcen. Es besteht vor allem aus den Menschen, ihrer Bildung, ihrer Arbeit, ihren Fähigkeiten und ihrer Bereitschaft, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen.

Die Türkei braucht keine weitere Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung und keine Politik, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer politischen Überzeugung gegeneinanderstellt. Sie braucht verlässliche Institutionen, wirtschaftliche Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit, ihre Zukunft demokratisch zu gestalten.

Wenn wir heute aus Wien zum 103. Jahrestag der Republik Türkei gratulieren, dann tun wir dies in der Überzeugung, dass die historischen Ideale der Republik auch in schwierigen Zeiten eine Orientierung bieten können.

Wir gratulieren mit Respekt vor der Lebensleistung der Gründergeneration, mit Dankbarkeit gegenüber den Menschen, die zum Aufbau des Landes beigetragen haben, und mit der Hoffnung, dass künftige Generationen in einer freieren, gerechteren und friedlicheren Türkei leben können.

Vor allem aber erinnern wir daran, dass kein Regierungsamt und keine politische Mehrheit einen Anspruch darauf begründet, den Staat als persönliches Eigentum zu behandeln.

Die Souveränität gehört der Nation. Diesen Grundsatz ernst zu nehmen bedeutet, die Macht der Regierenden zu begrenzen, die Rechte der Bürger zu schützen und mit dem öffentlichen Vermögen verantwortungsvoll umzugehen.

Für die Türkische Kulturgemeinde in Österreich bleibt die Republik Türkei deshalb auch an ihrem 103. Jahrestag ein Anlass zur Freude, zur kritischen Auseinandersetzung und zur Hoffnung.

Wir wünschen uns eine Türkei, die in Frieden mit ihren Nachbarn lebt, ihre republikanischen Errungenschaften bewahrt, ihre Bürger gleich behandelt und deren staatliche Institutionen dem Gemeinwohl verpflichtet sind.

Europas Mitverantwortung: Menschenrechte predigen, Migrationspolitik betreiben

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich betrachtet allerdings nicht nur die politischen Entwicklungen innerhalb der Türkei mit Sorge. Ebenso kritisch sehen wir die Haltung der Europäischen Union und insbesondere Österreichs, wenn es um den Umgang mit der türkischen Regierung geht. Seit Jahren erleben wir, dass demokratische Grundsätze, Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Justiz zwar in offiziellen Erklärungen beschworen werden, während bei konkreten politischen Entscheidungen häufig wirtschaftliche Interessen, Grenzsicherung, Rückführungen und migrationspolitische Zweckmäßigkeit im Vordergrund stehen.

Gerade Österreich, dessen Bundesregierung eine enge Zusammenarbeit mit Ankara in Sicherheits- und Migrationsfragen verfolgt, muss sich fragen lassen, welchen Stellenwert die Grundrechte jener Menschen tatsächlich besitzen, die wegen ihrer politischen Überzeugungen, ihrer öffentlichen Kritik oder ihrer weltanschaulichen Haltung in der Türkei unter Druck geraten. Es genügt nicht, bei diplomatischen Begegnungen die Bedeutung der Menschenrechte zu betonen, wenn gleichzeitig der Erfolg der Zusammenarbeit vor allem an der Zahl verhinderter Grenzübertritte und durchgeführter Rückführungen gemessen wird.

Besonders problematisch erscheint uns jede politische Entwicklung, bei der Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, zunehmend als Belastung betrachtet werden, die man möglichst rasch außerhalb der Europäischen Union unterbringen möchte. Eine Republik wie die Türkei darf nicht durch finanzielle Vereinbarungen und migrationspolitische Interessen schrittweise zu einem dauerhaften Auffanglager für die ungelösten Flüchtlingsprobleme Europas gemacht werden. Die Türkei trägt bereits seit Jahren eine erhebliche humanitäre und gesellschaftliche Last. Diese Verantwortung kann weder durch Geldzahlungen abgegolten noch auf Dauer einseitig einem Land übertragen werden.

Wenn europäische Regierungen darüber hinaus Rückführungen unmittelbar aus der Strafhaft erleichtern und Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union schaffen wollen, muss die Frage nach dem individuellen Schutz vor politischer Verfolgung und unmenschlicher Behandlung umso entschiedener gestellt werden. Niemand darf aus migrationspolitischer Zweckmäßigkeit einem Staat überstellt werden, in dem ihm Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen aus der Türkei. Eine Auslieferung oder Abschiebung darf niemals zum Gegenstand eines politischen Tauschgeschäfts werden.

Warum blieben ausgerechnet die Kapitel über Justiz und Grundrechte geschlossen?

Besonders nachdenklich stimmt uns dabei die Geschichte der EU-Beitrittsverhandlungen. Die Türkei wurde 1999 offiziell als Beitrittskandidat anerkannt, 2005 begannen die Verhandlungen. Dennoch wurden ausgerechnet Kapitel 23 über Justiz und Grundrechte sowie Kapitel 24 über Justiz, Freiheit und Sicherheit niemals eröffnet. Beide Kapitel wurden 2009 von der Republik Zypern aus politischen Gründen blockiert. Im Jahr 2018 stellte der Rat der Europäischen Union die Beitrittsverhandlungen wegen der demokratischen und rechtsstaatlichen Rückschritte in der Türkei faktisch still.

Gerade hier liegt ein Widerspruch, den die europäische Politik bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet hat. Wenn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Justiz tatsächlich im Mittelpunkt der europäischen Beziehungen zur Türkei stehen sollen, warum wurden dann gerade jene Verhandlungskapitel über Jahre hinweg nicht geöffnet, in denen entsprechende Reformen besonders konkret hätten behandelt, überprüft und eingefordert werden können?

Diese Frage entbindet selbstverständlich keine türkische Regierung von ihrer Verantwortung. Die Achtung der Grundrechte und die Unabhängigkeit der Gerichte sind keine Gegenleistungen, die Ankara erst nach einem Entgegenkommen Brüssels erbringen müsste. Sie sind Verpflichtungen des türkischen Staates gegenüber seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern.

Aber ebenso wenig darf sich die Europäische Union aus ihrer politischen Mitverantwortung verabschieden. Wer einen demokratischen Reformprozess unterstützen will, muss glaubwürdige Perspektiven schaffen und darf zentrale Fragen des Rechtsstaats nicht dauerhaft anderen politischen Streitigkeiten unterordnen.

Nicht weniger widersprüchlich erscheint uns der Umgang mit der Zollunion. Seit 1995 besteht zwischen der Türkei und der EU eine Zollunion, deren Modernisierung seit Langem notwendig ist. Die Europäische Kommission schlug bereits 2016 entsprechende Verhandlungen vor. Dennoch hat der Rat der Europäischen Union bis heute kein Mandat für umfassende Modernisierungsverhandlungen erteilt, auch wenn inzwischen wieder Gespräche über einzelne Handelsfragen stattfinden.

Während also eine engere wirtschaftliche Integration und der europäische Beitrittsprozess seit Jahren durch politische Hindernisse belastet werden, funktioniert die Zusammenarbeit bei der Migrationskontrolle weiterhin. Für die Sicherung der europäischen Außengrenzen und die Versorgung von Flüchtlingen werden Milliarden mobilisiert, während bei der Vertiefung der rechtsstaatlichen und demokratischen Beziehungen der politische Stillstand anhält.

Die TKG sieht darin eine bedenkliche Schieflage der europäischen Türkei-Politik.

Eine Republik braucht europäische Solidarität, nicht nur europäische Grenzpolitik

Wir bedauern, dass sich die Europäische Union über viele Jahre hinweg nicht konsequenter für eine glaubwürdige, langfristige und rechtsstaatlich orientierte Zusammenarbeit mit der Türkei eingesetzt hat. Die politischen Blockaden auf europäischer Seite haben den demokratischen Reformkräften in der Türkei keine zusätzliche Perspektive eröffnet. Gleichzeitig tragen die jeweiligen türkischen Regierungen für ihre eigenen politischen Entscheidungen und für den Zustand der demokratischen Institutionen die unmittelbare Verantwortung.

Die europäische Politik darf diese Verantwortung nicht durch Schweigen relativieren, sie darf sie aber auch nicht ausschließlich Ankara zuschieben, wenn sie selbst ihre Beziehungen zur Türkei zunehmend nach sicherheits- und migrationspolitischen Interessen gestaltet.

Wir erwarten deshalb insbesondere von der österreichischen Bundesregierung, dass sie die Menschenrechte, die Meinungsfreiheit, den Schutz politisch Verfolgter und die Unabhängigkeit der Justiz nicht nur in diplomatischen Erklärungen anspricht, sondern bei der konkreten Zusammenarbeit mit Ankara ebenso ernst nimmt wie Fragen der Migration, der Sicherheit und des Handels.

Die Menschen in der Türkei dürfen nicht auf die Rolle von Grenzwächtern Europas reduziert werden. Sie haben Anspruch auf demokratische Rechte, Rechtssicherheit, wirtschaftliche Perspektiven und die Achtung ihrer Menschenwürde.

Eine Türkei, die sich zu einer freiheitlichen, laizistischen, pluralistischen und rechtsstaatlichen Republik weiterentwickelt, wäre nicht nur für ihre eigene Bevölkerung ein Gewinn, sondern auch für Österreich und ganz Europa.

Wer eine demokratische Türkei will, darf von ihr nicht lediglich verlangen, Flüchtlinge aufzunehmen und europäische Grenzen zu sichern. Er muss auch bereit sein, die demokratischen Kräfte des Landes zu stärken und die europäische Mitverantwortung für die jahrzehntelangen politischen Blockaden ernsthaft zu hinterfragen.

Es lebe die freiheitliche, laizistische, vielfältige, demokratische und rechtsstaatliche Republik Türkei!

Es lebe die Republik Österreich!

Es lebe die Freundschaft zwischen Österreich und der Türkei!

„Frieden daheim, Frieden in der Welt.“ ( Atatürk)

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)
Wien, 29.10.2026

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